ANZEIGE
Guten Morgen,
ich habe eine kurze Frage zum EU Fluggastrecht, da ich dort ehrlich gesagt nicht gänzlich durchblicke.
Folgendes Szenario:
Rückflug von SJO nach FRA am 11.12. über IAH.
SJO-IAH mit UA1490 Abflug 13:36 Ortszeit, IAH-FRA mit LH7600(Flug UA46) Abflug 19:10 Ortszeit - Ankunft in FRA um 11:50 Uhr.
Alles, also auch schon die Hinreise, über Lufthansa gebucht.
Nun war der Flug nach IAH bereits beim Check-In am Flughafen SJO so verspätet (ca. 3h Verspätung, wegen "late Inbound" stand auf den Monitoren glaube ich mich zu erinnern), dass wir den Anschlussflug in IAH nicht mehr bekommen konnten. Wurden dann direkt umgebucht auf SJO-EWR(UA1079), EWR-LHR(UA16) und letztlich LHR-FRA(LH905).
LH905 mit Ankunft 15:05 in FRA.
Hat soweit auch alles super geklappt, bin in der Hinsicht echt begeistert und habe damit schon abgeschlossen.
Da meinte aber ein Arbeitskollege ich solle doch mal schauen ob da nicht was mit der EU Verordnung geht?!
Ich denke ja eher nicht da die Flüge eigentlich mit UA waren und die das EU Flugrecht wenig interessiert, oder sehen meine Chance da doch gut aus weil gebucht bei LH und meine finale Destination auch in Deutschland lag sowie die Verspätung offiziell >3h beträgt?
Danke für die Hilfe!
Grüße,
Ben
ich habe eine kurze Frage zum EU Fluggastrecht, da ich dort ehrlich gesagt nicht gänzlich durchblicke.
Folgendes Szenario:
Rückflug von SJO nach FRA am 11.12. über IAH.
SJO-IAH mit UA1490 Abflug 13:36 Ortszeit, IAH-FRA mit LH7600(Flug UA46) Abflug 19:10 Ortszeit - Ankunft in FRA um 11:50 Uhr.
Alles, also auch schon die Hinreise, über Lufthansa gebucht.
Nun war der Flug nach IAH bereits beim Check-In am Flughafen SJO so verspätet (ca. 3h Verspätung, wegen "late Inbound" stand auf den Monitoren glaube ich mich zu erinnern), dass wir den Anschlussflug in IAH nicht mehr bekommen konnten. Wurden dann direkt umgebucht auf SJO-EWR(UA1079), EWR-LHR(UA16) und letztlich LHR-FRA(LH905).
LH905 mit Ankunft 15:05 in FRA.
Hat soweit auch alles super geklappt, bin in der Hinsicht echt begeistert und habe damit schon abgeschlossen.
Da meinte aber ein Arbeitskollege ich solle doch mal schauen ob da nicht was mit der EU Verordnung geht?!
Ich denke ja eher nicht da die Flüge eigentlich mit UA waren und die das EU Flugrecht wenig interessiert, oder sehen meine Chance da doch gut aus weil gebucht bei LH und meine finale Destination auch in Deutschland lag sowie die Verspätung offiziell >3h beträgt?
Danke für die Hilfe!
Grüße,
Ben
Zuletzt bearbeitet: