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Die Serviceleistung einer Flugbegleiterin auf einem Flug CPT-MUC geben Anlass zu einer Beschwerde.
Normalerweise (und Gott sei Dank selten erforderlich) genügt ein kurzes Gespräch zur Klärung der Sachlage.
Bei der fraglichen Dame war dies zwecklos. Darum gibt es nun eine Mitteilung an die Airline.
Hierfür benötige ich eine E-Mailadresse der zuständigen Abteilung der Lufthansa.
Normalerweise (und Gott sei Dank selten erforderlich) genügt ein kurzes Gespräch zur Klärung der Sachlage.
Bei der fraglichen Dame war dies zwecklos. Darum gibt es nun eine Mitteilung an die Airline.
Hierfür benötige ich eine E-Mailadresse der zuständigen Abteilung der Lufthansa.