Es ist in Deutschland sehr häufig so, dass diese Touristensteuern, bzw. Kulturabgaben in Prozent der Übernachtungskosten vorgegeben sind. Keinesfalls ist es "fast immer" so, dass sie fest sind. Richtig ist, dass in Hamburg wohl feste Beträge genommen werden, aber eben auch je nach Betrag der Übernachtungskosten.
Wenn es kleinlich sein soll, wenn der Kunde nicht zahlen will ist es genauso kleinlich, wenn das Hotel diesen Betrag noch zusätzlich verlangen will. Glaube das Hotel könnte einer evtl Nachfrage oder Überprüfung gut bestehen, wenn es behauptet, der Gast hätte eine kostenlose Nacht bekommen. Also er müsste gar nicht erst etwas abführen.
Ansonsten wäre sicher die Grundlage der Betrag den SPG erstattet.