Europcar: Hilfestellung bei der Abwehr einer nachträglichen Schadensforderung

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born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.545
2.681
FRA
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Liebe Mitstreiter,

heute hat mich "der Schlag getroffen".

Per Brief (datiert vom 19.09., Poststempel 01.10.) reklamiert Europcar jetzt einen Schaden über 900,- Euro an einem Mietwagen. Die Rückgabe des Wagens erfolgte jedoch schon Ende Juni 2018 - also vor geraumer Zeit. Man erwartet(e) eine schriftliche Schadensmeldung von mir per 03.01. (2018!) und wird andernfalls den Schaden umgehend in Rechnung stellen (Reparatur Kalkulationlag dem Schreiben bei).

Da die Anmietung schon eine ganze Weile zurück liegt, habe ich natürlich keinerlei Unterlagen mehr (außer der online-Kopie der Rechnung). Diese wurde mir wenige Tage nach Rückgabe des Wagens ohne weiteren Schadenshinweis zugestellt und es gab bei der Rückgabe vor Ort auch keinerlei Beanstandung. Dafür gibt es aber keine Zeugen. Und Europcar legt jetzt Fotos einer Beschädigung vor...

Um ehrlich zu sein, habe ich so gar keine Idee wie ich vorgehen soll. Erstmal schriftlich Widerspruch einlegen und dann in Ruhe eine Anwalt suchen? Oder kann man so etwas auch bilateral Europcar schildern und auf Einsehen hoffen.

Wie sind Eure Erfahrungen? Ich bin für jeden Hinweis dankbar. Vielen Dank vorab!
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Schreib du warst es nicht, und sie können ja versuchen es dir nachzuweisen... fertig.
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.234
1.542
Rheinland-Pfalz
Genau den Fall hatte ich ja bei Europcar dieses Jahr und in einem anderen Thread hier geschildert.Steinschlag Frontscheibe.
Diesen ersten Brief nach etwa 4 Monaten nach der Anmietung erhalten mit Aufforderung das beigefügte Schadens Formular auszufüllen.
Habe dann darauf geantwortet, dass der Schaden nicht während meiner Anmietung passiert ist und ich deswegen das Schadenprotokoll nicht ausfüllen kann.
Prompt Antwort von Europcar, dass das eigentlich egal ist, der Schaden wird mir zugeordnet und Rechnung kommt.Und kam dann auch umgehend.

Ich dann zu meinem lokalen Stationsmanager und ihm gesagt er soll mal Europcar mitteilen dass ich ja Elite VIP Kunde bin und wenn das nicht zurück genommen wird ich kein Europcar mehr miete.
Parallel bin ich zum RA ( Rechtsschutz).
Nach 2 Tagen Antwort von Europcar ich solle es als erledigt betrachten.
Ich vermute mal lag am Einwand vom Stationsmanager.
 

Wick

Neues Mitglied
15.06.2017
21
0
Da auf der Rechnung nichts zu finden war (gehe ich deinen Schilderungen nach mal von aus) solltest du einfach mal das Check-In-Protokoll anfordern. Sollten sie dir das unerwarteterweise tatsächlich zusenden siehst du schon mal ob sie dir da etwas ankreiden, in dem Fall MUSS es dann entsprechend auf der Rechnung stehen da Fahrzeuge nur abgerechnet werden können wenn die Sache klar ist.
Sollten sie dir dann immer noch den Schaden anrechnen dann besteh auf ein Foto mit Zeitnachweis, spätestens an dieser Stelle wird das "Kartenhaus" dann in 99% aller Fälle zusammenbrechen.

War die Rückgabe an einem Flughafen oder einer normalen Stadtstation?
 
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born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.545
2.681
FRA
Abholung und Rückgabe war DUS Airport.

Und die Rechnung war in der Tat "clean".
 

Wick

Neues Mitglied
15.06.2017
21
0
Umso besser, kenne zwar DUS als Rückgabe nicht aber habe mehrere Jahre in FRA gearbeitet und weiß wie "gut" dort die Rückgabe funktioniert. Ist zwar ein anderer Dienstleister aber da ist so ziemlich jeder einzelne Arbeitsablauf rechtlich anfechtbar...

Würde an deiner Stelle (am besten unter Heranziehen eines Anwalts) ein Schreiben aufsetzen und auf entsprechende Check-In-Nachweise bestehen, auf die cleane Rechnung hinweisen und gar eine Begutachtung des Schadens von einem externen Gutachters fordern.
 

koelntom

Erfahrenes Mitglied
09.10.2011
1.881
27
Und sind die Fotos auf dem Stellplatz aufgenommen worden andem du dein Auto abgestellt hast?

Würde an deiner Stelle (am besten unter Heranziehen eines Anwalts) ein Schreiben aufsetzen und auf entsprechende Check-In-Nachweise bestehen, auf die cleane Rechnung hinweisen und gar eine Begutachtung des Schadens von einem externen Gutachters fordern.

Je nachdem hat Europcar das Auto eh nicht mehr in der Flotte.
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.545
2.681
FRA
Und sind die Fotos auf dem Stellplatz aufgenommen worden an dem du dein Auto abgestellt hast?

Die Fotos sind in der allgemeinen Rückgabezone von Europcar gemacht worden. Aber ob ich genau an diesem Ort/in dieser Spur den Wagen abgestellt habe, weiß ich nicht mehr.
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.234
1.542
Rheinland-Pfalz
Wenn du Rechtsschutz hast dann in jedem Falle Anwalt einschalten.
Meiner hat nach 1 Minute schon Fehler von Europcar in der zeitlichen Darstellung gefunden.
 
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powder8

Erfahrenes Mitglied
28.06.2012
284
9
DUS ALC
Wurde die geblockte Kaution / Sicherheit auf der KK freigegeben, evtl. Beim KKService nachfragen.

Die Rückzahlung der Sicherheit stellt nach der bisherigen steten Rechtsprechung ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dahingehend dar, dass keinerlei weitere Ansprüche mehr bestehen.
 
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pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.234
1.542
Rheinland-Pfalz
@born2fly
Bei Europcar Schadensmanagement PKW Preisliste stehen übrigens Pauschalen die berechnet werden.
Ich hatte z.B von Beginn an einen Kostenvorschlag von Europcar über knapp 1000 Euro für die Frontscheibe.
In der Rechnung die dann kam wurde das reduziert auf die Pauschale EUR 300 zzgl MwSt.Entsprechend der PKW Preisliste.
Kann sein, dass für deinen Schaden auch entsprechend der Liste dann berechnet wird unabhängig was der Kostenvorschlag angibt.
 
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born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.545
2.681
FRA
Wurde die geblockte Kaution / Sicherheit auf der KK freigegeben, evtl. Beim KKService nachfragen.

Die Rückzahlung der Sicherheit stellt nach der bisherigen steten Rechtsprechung ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis dahingehend dar, dass keinerlei weitere Ansprüche mehr bestehen.

Danke für den Hinweis! Das werde ich mal mit dem KKService klären. Da der ganze Vorgang ja schon Monate her ist, glaube ich zu mindest dass der Betrag freigegeben wurden. Mal schauen...
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.552
4.166
MUC/INN
Liebe Mitstreiter,

heute hat mich "der Schlag getroffen".

Per Brief (datiert vom 19.09., Poststempel 01.10.) reklamiert Europcar jetzt einen Schaden über 900,- Euro an einem Mietwagen. Die Rückgabe des Wagens erfolgte jedoch schon Ende Juni 2018 - also vor geraumer Zeit. Man erwartet(e) eine schriftliche Schadensmeldung von mir per 03.01. (2018!) und wird andernfalls den Schaden umgehend in Rechnung stellen (Reparatur Kalkulationlag dem Schreiben bei).

Da die Anmietung schon eine ganze Weile zurück liegt, habe ich natürlich keinerlei Unterlagen mehr (außer der online-Kopie der Rechnung). Diese wurde mir wenige Tage nach Rückgabe des Wagens ohne weiteren Schadenshinweis zugestellt und es gab bei der Rückgabe vor Ort auch keinerlei Beanstandung. Dafür gibt es aber keine Zeugen. Und Europcar legt jetzt Fotos einer Beschädigung vor...

Um ehrlich zu sein, habe ich so gar keine Idee wie ich vorgehen soll. Erstmal schriftlich Widerspruch einlegen und dann in Ruhe eine Anwalt suchen? Oder kann man so etwas auch bilateral Europcar schildern und auf Einsehen hoffen.

Wie sind Eure Erfahrungen? Ich bin für jeden Hinweis dankbar. Vielen Dank vorab!

Hallo,
ich habe auch derzeit einen solchen Fall auf dem Tisch, allerdings von den Kollegen aus dem Müncher Süden und schließe mich hier den Vorrednern an.
Das ist offensichtlich, wie man es hier auch im VFT mitbekommt, eine beliebte Masche, ziemlich unseriös und dreist. Aber man hofft auf eingeschüchterte Kunden, die sich nur noch wage erinnern können und dann zahlen.
Grenz mEn schon an einen versuchten Betrug.
Fotos können sie vorlegen was sie wollen, beweisen werden diese Fotos nichts, außer der Tatsache, dass wohl wirklich ein Schaden da ist.

Ob Du Dir einen Anwalt nimmst, bleibt letztlich Dir überlassen. Da die Sache aber nach deinem Vortrag eindeutig ist (also parallel zu dem hier), wird Europcar die Kosten tragen müssen, zumindest die gesetzlichen.
Lass Dich auf jeden Fall nicht verarschen.
 
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pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.234
1.542
Rheinland-Pfalz
Recht haben = Recht bekommen
Zu glauben Recht zu haben ist allerdings etwas ganz anderes.
Im richtigen Leben ja.
Bei Mietwagen für mich nein.
Im Mietvertrag muss ich unterschreiben und bestätige die im Vertrag genannten Altschäden.
Ich gebe dann ein Mietwagen ab und es wird ein Schaden reklamiert der nicht eingetragen war aber auch sicher nicht von mir verursacht wurde.
Also ein Altschaden der eben nicht eingetragen war.
50% meiner Anmietungen finden in FRA Terminal 1 statt Dunkle Garage und mit Sicherheit kann man da nicht alle Kratzer, Alu Felgen Schäden oder Steinschläge in der Scheibe erkennen.

Warum soll ich dann für einen Schaden haften der nicht von mir verursacht wurde?
Weil der Vernieter den Schaden übersehen hat und nicht eingetragen hat?
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.794
3.316
Warum soll ich dann für einen Schaden haften der nicht von mir verursacht wurde?
Weil der Vernieter den Schaden übersehen hat und nicht eingetragen hat?

Garnicht.
Aber der Sinn der Rechtsschutzversicherung erschließt sich mir hier nicht. Auch nicht deren ständige Erwähnung mit der Implikation, dass man ohne eine solche, hier nicht zum Ziel kommt.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Das liegt vermutlich daran, dass es in diesem Forum aus irgendwelchen Gründen als Horrorvorstellung zu gelten scheint, dass ein Rechtsanwalt für seine Dienstleistung zunächst einmal vom Auftraggeber zu vergüten ist.
 
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pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.234
1.542
Rheinland-Pfalz
Das liegt vermutlich daran, dass es in diesem Forum aus irgendwelchen Gründen als Horrorvorstellung zu gelten scheint, dass ein Rechtsanwalt für seine Dienstleistung zunächst einmal vom Auftraggeber zu vergüten ist.
Vielleicht liegt es daran,.dass zu mindest bei mir bei Strassenverkehrs Delikten die Anwälte sehr gute Chancen gesehen haben.Als sie das Mandat hatten dann schnell umso weniger.
Ich will damit nicht sagen dass es nicht meine Schuld war, aber die Hoffnung vom RA war halt schnell vorbei.
Aber durch den RA und Rechtschutz wurden zumindest die Gebühren des Bescheides übernommen.
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.545
2.681
FRA
Da auf der Rechnung nichts zu finden war (gehe ich deinen Schilderungen nach mal von aus) solltest du einfach mal das Check-In-Protokoll anfordern. Sollten sie dir das unerwarteterweise tatsächlich zusenden siehst du schon mal ob sie dir da etwas ankreiden, in dem Fall MUSS es dann entsprechend auf der Rechnung stehen da Fahrzeuge nur abgerechnet werden können wenn die Sache klar ist...

Kurzes Feedback zum Ausgang:
Dank des Hinweises von Wick habe ich konsequent die Vorlage des Check-In-Protokolls eingefordert. Nach der vierten Wiederholung hat Europcar (ohne Bereitstellung des Protokolls) von seiner Forderung Abstand genommen und den Vorgang geschlossen.
Vielen Dank für Euren Input und Hilfestellung!
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
878
282
HAM - PRM
Kurzes Feedback zum Ausgang:
Dank des Hinweises von Wick habe ich konsequent die Vorlage des Check-In-Protokolls eingefordert. Nach der vierten Wiederholung hat Europcar (ohne Bereitstellung des Protokolls) von seiner Forderung Abstand genommen und den Vorgang geschlossen.

Eigentlich müsste man das ganze einmal schriftlich zusammenfassen und dann mit einer Anzeige wegen versuchtem Betrugs der Staatsanwaltschaft übergeben.

Die haben nichts in der Hand gehabt und trotzdem versucht einen Schaden (gibt es den überhaupt) irgend einem Kunden aufs Auge zu drücken.

Gruß
Hans