Bahn Rückerstattung Rückfahrt bei streikbedingt fehlender Hinfahrt

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Krelle

Reguläres Mitglied
24.07.2016
38
0
BER
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Hallo zusammen,

ich hatte für den 10.12. eine Fahrt Berlin - Göttingen gebucht. Dort sollte mich ein Kollege abholen und mich am 13.12. in Osnabrück wieder in den Zug zurück nach Berlin setzen. Aufgrund der etwas komplizierten Planung und der unterschiedlichen Strecken habe ich zwei unterschiedliche Tickets gebucht (Super-Sparpreis).
Am 10. war der Streik, so dass ich mich ins Auto nach Göttingen gesetzt habe und die gesamte Tour selbst gefahren bin. Natürlich auch zurück von Osnabrück nach Berlin - ich kann da ja schlecht das Auto stehen lassen.
Beide Tickets habe ich bei der Bahn reklamiert. Die Hinfahrt wurde mir nun erstattet. Die Rückfahrt nicht. Für Fahrkarten ab dem 11.12. sei keine gesonderte Erstattung aufgrund von Streikmaßnahmen vorgesehen.

Natürlich handelt es sich um zwei verschiedene Tickets. Aber das Nichtwahrnehmen des zweiten Tickets ist eine direkte Folge des Streiks.

Habt Ihr Erfahrungen, ob und mit wem sich eine Diskussion über die Erstattung lohnt? Falls es hilft (die Bahn interessiert es scheinbar nicht): ich bin bahn.comfort Kunde mit BC 50 1. Klasse.

Danke und guten Rutsch
Krelle
 

bond007m

Erfahrenes Mitglied
01.07.2018
276
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Hallo zusammen,

ich hatte für den 10.12. eine Fahrt Berlin - Göttingen gebucht. Dort sollte mich ein Kollege abholen und mich am 13.12. in Osnabrück wieder in den Zug zurück nach Berlin setzen. Aufgrund der etwas komplizierten Planung und der unterschiedlichen Strecken habe ich zwei unterschiedliche Tickets gebucht (Super-Sparpreis).
Am 10. war der Streik, so dass ich mich ins Auto nach Göttingen gesetzt habe und die gesamte Tour selbst gefahren bin. Natürlich auch zurück von Osnabrück nach Berlin - ich kann da ja schlecht das Auto stehen lassen.
Beide Tickets habe ich bei der Bahn reklamiert. Die Hinfahrt wurde mir nun erstattet. Die Rückfahrt nicht. Für Fahrkarten ab dem 11.12. sei keine gesonderte Erstattung aufgrund von Streikmaßnahmen vorgesehen.

Natürlich handelt es sich um zwei verschiedene Tickets. Aber das Nichtwahrnehmen des zweiten Tickets ist eine direkte Folge des Streiks.

Habt Ihr Erfahrungen, ob und mit wem sich eine Diskussion über die Erstattung lohnt? Falls es hilft (die Bahn interessiert es scheinbar nicht): ich bin bahn.comfort Kunde mit BC 50 1. Klasse.

Danke und guten Rutsch
Krelle

Wurde deine Anfrage seitens der Bahn bereits abgewiesen?
Wert der Fahrkarte?

Hatte bisher keine Probleme bei seperaten Tickets, doch hatte ich noch keine Gabelvariante.
 

tmmd

Erfahrenes Mitglied
24.07.2014
4.291
1.670
Magdeburg
www.euroreiseblog.de
Hmm, durch die getrennte Buchung und die gänzlich unterschiedlichen Strecken, sehe ich da persönlich auch keine Chance auf eine Erstattung. Ein direkter Zusammenhang zwischen beiden Fahrten dürfte nicht erkenntlich sein. Du kannst natürlich erstmal direkt die Entscheidung beim Fahrgastrechteservice reklamieren und warten was passiert. Ansonsten kannst du dich noch an das Eisenbahnbundesamt wenden, aber ich denke auch dort wird dein Gesuch abschlägig beschieden werden.
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Folgeschäden sind sehr wohl abzudecken. Streik des eigenen Personals ist keine höhere Gewalt mehr.

Ob ne Klage Sinn macht, vermutlich nicht.
 

tmmd

Erfahrenes Mitglied
24.07.2014
4.291
1.670
Magdeburg
www.euroreiseblog.de
Warum gibt es eigentlich nicht die Option einer Gabelbuchung? Ist doch bei jedem Flugbuchungsportal üblich. Würde vieles für den Kunden erleichtern.

Weil 99,999 % der Reisenden so etwas nicht brauchen und mir ist keine europäische Bahngesellschaft bekannt, die so etwas anbietet. Wozu auch? In der Regel fährt man vom gleichen Bahnhof aus wieder zurück und wenn nicht, bucht man sich ganz regulär eine separate Fahrkarte. Das ist aber doch eher sehr selten der Fall.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.149
495
LEJ
Weil 99,999 % der Reisenden so etwas nicht brauchen und mir ist keine europäische Bahngesellschaft bekannt, die so etwas anbietet. Wozu auch? In der Regel fährt man vom gleichen Bahnhof aus wieder zurück und wenn nicht, bucht man sich ganz regulär eine separate Fahrkarte. Das ist aber doch eher sehr selten der Fall.

Im internationalen TCV heute SCIC-NRT sind Ganelbuchungen grundsätzlich vorgesehen. Vor PiA konnte man das auch bei DB buchen. Ob es noch geht weiß ich nicht.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
3.997
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MUC
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janetm

Erfahrenes Mitglied
11.02.2012
3.975
1.039
DUS, HAJ, PAD
Anrufen bei der Bahn, Nummer steht auf dem Schreiben was du bekommen hast. Dann wird Widerspruch zu dem Bescheid eingelegt (am Telefon) und jemand mit mehr Ahnung schaut sich das nochmal an und dein Geld fürs Rückfahrticket wird dann nach 14 Tagen überwiesen.

Hatte ich so bereits zweimal dieses Jahr. Diejenigen die die ersten Schreiben beantworten sind von LH/EW geliehen, am Telefon sitzen dann schon teilweise Leute mit Ahnung.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.060
1.551
Wenn bisher nur das Standardformular für die Fahrgastrechte eingereicht wurde, einfach noch mal mit den beiden nun bekannten Vorgangsnummern eine Antwort verfassen die eben den Zusammenhang mit den Tickets klärt.

Hat bei mir vor einigen Monaten einfach geklappt nachdem ich denen klar gemacht hatte dass die Hinfahrt zum Flughafen NUE wegen eines Ausfalls nicht statt gefunden hat und ich dessehalb gar nicht mit der Bahn angereist war und daher auch das Rückfahrtticket zu einem anderen Ziel 27Tage später nicht mehr benötigt wurde.

Nachdem das Servicecenter die Erklärung hatte wurde auch die Rückfahrt problemlos erstattet.

Hilft das nichts kann man die Schlichtungsstelle einschalten, wenn man bereit ist einen Gutschein zu nehmen dann laufen die Schlichtungssachen eigentlich problemlos.
 

internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.056
342
Es wäre ja schon ein Fortschritt, wenn man einen Warenkorb anlegen könnte (z.B. wenn man mehrere Tickets per Postversand braucht oder für die Gutschrift von Erstattungen, Rückgaben, Geschenkgutscheinen...)
 
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Krelle

Reguläres Mitglied
24.07.2016
38
0
BER
Heute wurde mir das Geld für die Rückfahrt kommentarlos erstattet. Nochmals Danke für den Tipp mit dem Formular.