Rückerstattung Reservierung?

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loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
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Folgendes hat sich heute zugetragen:
Ursprünglich gebuchter und reservierter ICE hatte Verspätung. Umsteigen in Mannheim nur 4 Minuten. Daher einen alternativen ICE genommen und unterwegs einen weitere verspäteten ICE erwischt. Ankunft am Ziel nur 15 Minuten zu spät (wenn ich in Mannheim umgestiegen wäre eher 45-50 Min).

Allerdings hatte ich für beide ICEs eine Reservierung und nicht genutzt. Online/Handyticket.

Nachfrage im Zug ergab, dass man sich die online erstatten lassen kann. Habe ich allerdings nicht gefunden, nur das Gesamtticket.

Also zurück daheim an die Information -> Verweis ans Reisezentrum. Dort angestellt und nachgefragt. Ja, man würde mir die Reservierung erstatten, aber dazu müsste ich mit dem ausgedruckten Handy-Ticket nochmals vorbeikommen. Drucken vor Ort ist auch nicht möglich.

Sauladen. Wo kann man sich über so einen Sachverhalt wirksam beschweren?
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
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Folgendes hat sich heute zugetragen:
Ursprünglich gebuchter und reservierter ICE hatte Verspätung. Umsteigen in Mannheim nur 4 Minuten. Daher einen alternativen ICE genommen und unterwegs einen weitere verspäteten ICE erwischt. Ankunft am Ziel nur 15 Minuten zu spät (wenn ich in Mannheim umgestiegen wäre eher 45-50 Min).

Allerdings hatte ich für beide ICEs eine Reservierung und nicht genutzt. Online/Handyticket.

Nachfrage im Zug ergab, dass man sich die online erstatten lassen kann. Habe ich allerdings nicht gefunden, nur das Gesamtticket.

Also zurück daheim an die Information -> Verweis ans Reisezentrum. Dort angestellt und nachgefragt. Ja, man würde mir die Reservierung erstatten, aber dazu müsste ich mit dem ausgedruckten Handy-Ticket nochmals vorbeikommen. Drucken vor Ort ist auch nicht möglich.

Sauladen. Wo kann man sich über so einen Sachverhalt wirksam beschweren?
Beschweren kannst du dich beim DB Kundenservice. Der Hintergrund ist dass die einen Beleg brauchen für eine Erstattung und du möchtest ja nicht dein Handy am Bahnhof hinterlegen. Aber es ist richtig, dass du dir die Reservierungsgebühr erstatten lassen kannst. Online kannst du bis zum 1. Geltungstag einschliesslich nur die Reservierung umbuchen nicht aber erstatten lassen. Das geht über die Detailansicht der Buchung.
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
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Warum reicht denen nicht der 6stellige Code?

Welchen Sinn macht ein papierloses, elektronisches Ticket wenn ich bei der kleinsten Unregelmäßigkeit einen Ausdruck benötige? Warum können die das nicht anhand des Codes ausdrucken?

Bei dem allgemeinen Abwimmel-Callcenter brauche ich wohl nicht anrufen.
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
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Naja, KundenSERVICE geht anders. Hat die Bahn vielleicht auch nicht nötig - siehe die Kaffee-Größen im Speisewagen. Seit Dezember gibt es drei Größen aber es ist nur eine Tassengröße an Board...