Mietwagen Ausland über Broker und Reisekostenabrechnung

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jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
5.974
863
TXL
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bei Buchung eines Mietwagens über einen Broker bekomt man ja fast nie eine qualifizierte Rechnung.
Wie reagieren Eure Kollegen bei der Reisekostenabrechnung darauf, reicht denen auch ein Eigenbeleg ?
 

Fjaell

Erfahrenes Mitglied
19.05.2010
892
502
Egal ob In- oder Ausland, keine Buchung über Broker!!!!!!!!
Gilt im übrigen auch bei Hotels, wenn direkt beim Portal bezahlt werden muss.
Eigenbeleg geht mal für eine Garderobe, eine Parkuhr etc., aber nicht für Mietwagen- und Hotelkosten.
 
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kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Als Vorgesetzter akzeptiere ich vom Mitarbeiter eine Buchungsbestätigung vom Broker in Verbindung mit der KK-Abrechnung und einem Eigenbeleg genau ein Mal aus Kulanz und erkläre ihm, daß dies nicht den notwendigen Abrechnungsmethoden entspricht - auch, wenn er es noch so gut meint mit Sparen, er muß einen Broker finden, der eine Rechnung ausstellt.

Was ganz anderes ist es, wenn über das deutsche Reisebüro ein Broker-Mietwagen gebucht wird - denn dann kommt die Rechnung vom Reisebüro.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.143
3.122
Als Vorgesetzter akzeptiere ich vom Mitarbeiter eine Buchungsbestätigung vom Broker in Verbindung mit der KK-Abrechnung und einem Eigenbeleg genau ein Mal aus Kulanz und erkläre ihm, daß dies nicht den notwendigen Abrechnungsmethoden entspricht - auch, wenn er es noch so gut meint mit Sparen, er muß einen Broker finden, der eine Rechnung ausstellt.

Was ganz anderes ist es, wenn über das deutsche Reisebüro ein Broker-Mietwagen gebucht wird - denn dann kommt die Rechnung vom Reisebüro.

Solange keine deutsche Umsatzsteuer involviert ist, ist mir das völlig egal. Im Bereich der Ertragssteuer ist es hinreichend, dass die Kosten glaubhaft und nachvollziehbar sind und an einer (a) Reisekostenabrechnung des AN mit (b) einer Buchungsbestätigung dann noch mit (c) einem Zahlungsbeleg hätte bei uns noch nie jemand ein Problem gesehen.
 

Fjaell

Erfahrenes Mitglied
19.05.2010
892
502
Aus meiner Sicht fallen hier zwei Dinge zusammen:
1) im Inland der Vorsteuerabzug, der nur bei vollständige Belegen geht
2) im Ausland der Nachweis über die geschäftliche Veranlassung

Das hängt sicherliche auch immer mit Reisetermin, Reiseziel und Art der Leistung zusammen. Und dann auch mit dem Prüfer vom FA. Ich höre sowohl von meiner StB-Kanzlei als auch z.B. bei IHK-Veranstaltungen, dass das sehr unterschiedlich von FA zu FA und Bundesland zu Bundesland gehandhabt wird. Um allen aus dem Weg zu gehen, ist das bei uns ein NoGo.

PS: Aber natürlich ist ähnlich wie bei @kingair9 einmal immer Kulanz.
 
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