Kündigung VRR-Monatskarte

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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.809
987
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Hallo,

hat schonmal jemand eine VRR-Monatskarte wegen Preiserhöhung gekündigt?

Aufgrund eines beruflichen Wechsels brauche ich die Monatskarte nicht mehr, d.h. die Preiserhöhung zum 01.01.2020 passt mir ganz gut in den Kram. Allerdings steht im Kündigungsformular, dass man bis zum 10. des Nachmonats der "amtlichen Bekanntmachung" gekündigt haben muss. Ist das rechtlich haltbar? In den Abobedingungen steht nichts dergleichen.
 

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.404
1.600
Solange du die Karte 12 Monate hattest ist doch alles sauber und dann hast du 6 Wochen Kündigungsfrist. Wäre also zum 01.02.2020. ÖPNV Unternehmen sind in der Regel aber recht kulant was kurzfristige Kündigungen angeht, würde im Kundencenter deines austellenden VUs deinen Kündigungsgrund erläutern (berufliche Umorientierung usw.) und gar nicht auf Konfrontationskurs wegen Preiserhöhung o.ä. arguementieren.
Da dürften dir jetzt allerdings die anstehenden Feiertage hinderlich sein, wenn dann würde ich allerdings spätestens heute den Weg zum Kundencenter nehmen, denn zwischen den Feiertagen werden evtl. die Sachbearbeiter nicht arbeiten.

Bist du unter den 12 Monaten wird dir eine Differenzgebühr zum freiverkäuflichen ("Cash") Monatsticket berechnet.
 
Zuletzt bearbeitet:

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.809
987
Ich bin noch unter den sechs Monaten und müsste dann den Aufpreis zur nicht-Abo-Variante zahlen. Deshalb die Idee mit der Kündigung wegen Preiserhöhung. Nicht nett, aber das sind Preiserhöhungen auch nicht.
 

MFox

Erfahrenes Mitglied
10.06.2016
1.404
1.600
Die üblichen Preiserhöhungen im VRR und im ÖPNV allgemein sind jetzt aber nicht vom Himmel gefallen und eine Preiserhöhung von 1,8% ist jetzt auch nicht die Welt. Ich verstehe aber schon, du willst also verlustfrei aus einem Vertrag aussteigen aus dem du zunächst Benefits abgesahnt hast obwohl sich der Anspruch für jene Benefits (in dem Fall die Vergünstigung) aus einer Mindestabnahme von 6 bzw 12 Monaten ableitet. So what? Warum schließt man einen Abonnentmentvertrag ab wenn man eh keine Perspektive hat seine Verpflichtung zu erfüllen. Es ist ja noch niemals eine Pönale, sondern nur die Differenz zu dem was du beim Cashticket bezahlt hättest - das heißt du hast unter der Prämisse das du das Ticket vorher genutzt hast noch niemals was verloren. Also nein, ich denke die Argumentation der Preissteigerung wird nicht akzeptiert, was glaubst du wie viele Abokunden der VRR hat, die das was du vorhast jedes Jahr probieren?

Wie gesagt, probiers auf Kulanz wegen beruflichen Wechsels. Ich kann dir aus Erfahrung sagen, das die ausstellenden VUs da allgemein eher kulant sind. Allerdings dürfte es egal wie du es drehst, jetzt zum 1.1. zu spät sein.
 
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Reaktionen: youser

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
1.809
987
OK, spiele ich das Spielchen eben mit.

Die üblichen Preiserhöhungen im VRR und im ÖPNV allgemein sind jetzt aber nicht vom Himmel gefallen und eine Preiserhöhung von 1,8% ist jetzt auch nicht die Welt.
Die fallen nicht vom Himmel (die Höhe schon), allerdings verweist der VRR selbst in seinen Abo-Bedingungen auf eine Möglichkeit der fristlosen Kündigung.
Ich verstehe aber schon, du willst also verlustfrei aus einem Vertrag aussteigen aus dem du zunächst Benefits abgesahnt hast obwohl sich der Anspruch für jene Benefits (in dem Fall die Vergünstigung) aus einer Mindestabnahme von 6 bzw 12 Monaten ableitet.
Richtig.
So what? Warum schließt man einen Abonnentmentvertrag ab wenn man eh keine Perspektive hat seine Verpflichtung zu erfüllen.
Zum einen war bei Vertragsschluss die berufliche Veränderung noch nicht absehbar, zum anderen kann man die Frage stellen, warum der Vertragspartner einen Vertrag eingeht, von dem er weiß, dass er die Konditionen (= dessen Verpflichtung) nicht über die gesamte Vertragslaufzeit konstant halten kann.

Also nein, ich denke die Argumentation der Preissteigerung wird nicht akzeptiert,
Ausgangsfrage war, ob das schon jemand gemacht hat, nicht die Bitte, meinen moralischen Kompass neu zu justieren.

was glaubst du wie viele Abokunden der VRR hat, die das was du vorhast jedes Jahr probieren?
Wenig. Die meisten Leute sind auf das Ticket angewiesen und schlucken die Preiserhöhung einfach.

Um einen anderen Thread zu zitieten: Schaebig
LOL. Ich glaube, damit kann ich leben.
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.227
746
Abobedingungen meinte:
Das Recht des Abonnenten zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem
Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Kündigungsgrund für den Abonnenten ist insbesondere
im Falle der Erhöhung des Abonnementpreises gegeben. Der Abonnent kann dann das
Abonnement zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung des Abonnementpreises
außerordentlich kündigen. Die Kündigung ist dem Verkehrsunternehmen mitzuteilen. Zur
Kündigung bedarf es der Textform. Die Schriftform ist ebenfalls zulässig. Im Fall einer
außerordentlichen Kündigung aufgrund einer Preisanpassung werden Nachforderungen für
die zurückliegende Zeit nicht erhoben.

Es sollte also rechtlich reichen wenn die Kündigung am 31. dem Verkehrsunternehmen vorliegt. Es heißt ja nicht umsonst "fristlos".

Wobei ich vermute das toom das schon vor ein paar Tagen gemacht hat und vom weiteren Verlauf berichten kann.
 

youser

Erfahrenes Mitglied
31.12.2011
448
0
Als ich mein Jobticket vorzeitig abgegeben hab, hatte ich wenigstens die Eier die Differenz zu bezahlen...
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.227
746
Wenn sich bei einem Abo die Preise ändern hat man als Kunde immer die Möglichkeit sich zu entscheiden ob man es auch zu dem neuen Preis noch nutzen möchte oder nicht. Auch beim ÖPNV hat man das selbstverständliche Recht zu sagen "Wenn das so teuer ist dann fahre ich nicht mehr damit (sondern z.B. mit dem Fahrrad)". Das der Termin der Preiserhöhung dem Fragesteller hier gelegen kommt ist Glück - ändert aber nichts an der rechtlichen Bewertung.

Andere Abo-Anbieter mit Mindestlaufzeiten, wie z.B. Strom, Telefon oder Zeitungen vermeiden das Problem üblicherweise indem sie während der Mindestlaufzeit den ursprünglichen Preis des Kunden weiter gelten lassen. Auch der Nahverkehr könnte das so handhaben - oder gleich Jahreskarten (zum Fixpreis) verkaufen. Wenn ein Anbieter das nicht so macht muss er halt mit der ein oder anderen außerordentlichen Kündigung leben. Die meisten Kunden werden es eh weiter nutzen wollen.

Beim VRS lautet die entsprechende Bedingung übrigens
Bei Tarifänderungen kann zum Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens eine außerordentliche Kündigung zu den vorgenannten Bedingungen bis zum 10. des Nachmonats, der auf den Zeitpunkt der ordentlichen Bekanntmachung folgt, eingereicht werden.
Aber das gilt für den VRS, nicht den VRR. Und ich habe erhebliche Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit dieser Klausel. Meines Erachtens muss ein Kunde eines Aboanbieters auf Tarifänderungen und sein Sonderkündigungsrecht ausdrücklich hingewiesen werden.