Bahn - Das sind die wirklichen Fahrgastrechte

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kraven

Guest
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Die meisten von euch wissen wahrscheinlich nur, dass es pauschal bei Verspätung bei der Bahn Geld gibt: 25% vom (Oneway-)Fahrpreis bei mindestens 60 Minuten, 50% bei mindestens 120 Minuten. Es gibt jedoch noch weitaus mehr Fahrgastrechte, die nicht offen kommuniziert werden:

Umwege/Upgrade

9.1.1 Muss vernünftigerweise davon ausgegangen werden, dass der Reisende mit einer Fahrkarte der
Produktklassen ICE, IC/EC oder mit einer zuggebundenen Fahrkarte am Zielbahnhof gemäß Beförderungsvertrag mindestens 20 Minuten verspätet ankommen wird, hat er unverzüglich die Wahl zwischen (i)
der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort bei
nächster Gelegenheit oder (ii) der Fortsetzung der Fahrt oder der Weiterreise mit geänderter Streckenführung bis zum Zielort zu einem späteren Zeitpunkt. Er kann dabei auch den Zug einer höherwertigen
Produktklasse benutzen. Die Benutzung eines reservierungspflichtigen Zuges oder eines Sonderzuges
ist allerdings nicht gestattet.

tl;dr-Version: Werde ich _wahrscheinlich_ (!) mehr als 20 Minuten später wie auf meinem Reiseplan ankommen, weil ich z.B. dadurch einen Anschlusszug verpasse, darf ich einen höherwertigen Zug oder eine andere Strecke nehmen.

Praxisbeispiel: Ich stehe am Kölner Hauptbahnhof und habe einen Sparpreis für den Intercity. In Mainz habe ich 10 Minuten Umsteigezeit zu einem Zug nach Kelsterbach, der nur stündlich fährt. Mein IC hat nun 15 Minuten Verspätung. Ich darf also nun am Nebengleis den ICE über die Schnellfahrstrecke zum Frankfurter Flughafen nehmen und von dort aus eine Bahn. Das Ticket muss allerdings der Servicepoint oder der Zugchef gültig schreiben!

Anderweitige Beförderung

9.1.5 Der Beförderer bietet dem Reisenden die Weiterbeförderung in einem anderen Verkehrsmittel
an, sofern dies praktisch durchführbar ist, wenn seine fahrplanmäßige Ankunftszeit in den Zeitraum zwischen 0.00 Uhr und 5.00 Uhr fällt und vernünftigerweise davon ausgegangen werden muss, dass der
Reisende wegen einer Zugverspätung oder eines Zugausfalls ohne Nutzung dieses Verkehrsmittels mindestens 60 Minuten verspätet am Zielort ankommen wird, oder sofern ein Zug ausfällt, es sich bei dem
vom Reisenden gewählten Zug um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der
Reisende wegen des Ausfalls dieses Zuges den vertragsgemäßen Zielbahnhof ohne Nutzung des anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24.00 Uhr erreichen kann. Nutzt der Reisende selbständig ein
anderes Verkehrsmittel, so hat er einen Anspruch auf Ersatz der dafür erforderlichen Aufwendungen bis
zu einem Höchstbetrag von 80 €.
9.1.6 Der Beförderer bietet dem Reisenden die kostenlose Unterbringung in einem Hotel oder einer
anderweitigen Unterkunft an, sofern dies praktisch durchführbar ist, wenn er wegen eines Zugausfalls
oder einer Verspätung die Fahrt nicht am selben Tag fortsetzen kann oder für ihn unter den gegebenen
Umständen eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist. Alternativ bietet der Beförderer dem Reisenden auch in diesem Fall die Weiterfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel, z. B. Taxi, an, sofern dies
preisgünstiger ist. Nutzt der Reisende selbständig eine Übernachtungsmöglichkeit, oder nimmt er für die
Weiterfahrt ein anderes Verkehrsmittel in Anspruch, weil das preisgünstiger ist, hat er Anspruch auf Ersatz der dafür entstandenen angemessenen Kosten.

tl;dr: Komm ich Nachts an und hab Verspätung, darf ich mir ein Taxi oder Mietwagen nehmen.

Kostenlose Getränke

Artikel 18
Hilfeleistung

(2) Bei einer Verspätung nach Absatz 1 von mehr als 60 Minuten ist den Fahrgästen Folgendes kostenlos anzubieten:
a) Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit, sofern sie im Zug oder
im Bahnhof verfügbar oder vernünftigerweise lieferbar sind;

Sprich, hat mein Zug auf der Fahrt mehr als eine Stunde Verspätung, darf ich ins Bordbistro rennen und mir ein Getränk unentgeltlich holen. Die 25ct Pfand nicht vergessen (y)

Bietet der Zug keine Getränke an oder sind die ausverkauft, darf ich im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit in den nächsten Supermarkt/Kiosk mir Getränke holen und bekomme das Geld von der Bahn erstattet.

So, und nun viel Spaß beim Maximieren!
 

klauskoeblich

Aktives Mitglied
10.07.2009
243
0
DRS
Gültigschreiben von Fahrscheinen

Das Ticket muss allerdings der Servicepoint oder der Zugchef gültig schreiben!

Das ist IMHO nicht richtig, eine derartige Pflicht steht nirgendwo. Gerade das Anstellen im Servicepunkt bringt in diesen Situationen gern mal eine halbe Stunde mehr an Reisezeit oder einen weiteren verpaßten Anschlußzug. Ich setze mich in diesen Fällen einfache in den nächsten Zug und kläre die Sache während der Fahrt mit dem nächsten Zugbegleiter. In 80% der Fälle werden die Fahrscheine anstandslos akzeptiert und beim Rest nach Rückfrage mit der Zentrale (Stichwort für den Reisenden "bitte bei der TP nachfragen!"). Sofern man eine Nahverkehrsfahrkarte, einen Verbundfahrschein oder eine Fahrkarte eines anderen Unternehmens (z.B. Interconnex-Fahrschein) hat, muß man seit einigen Jahren aber einen neuen Fahrschein lösen und bekommt diesen dann vom fahrkartenausstellenden Unternehmen (meistens: DB) erstattet. Wenn aber die befördernde Eisenbahn an der Verspätung bzw. Zugausfall keine Schuld hat, gibt es nichts zurück.

[Anekdote: Zu Zeiten der urgültigen Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) selig war es viel einfacher: bei Verspätung oder Zugausfall (auch ohne Bahnverschulden wie z.B. Suizid) einfach in den nächsten Zug steigen und weiterfahren; den Rest klärten die Bahnen unter sich. Nun begab es sich aber zu Zeiten unserer grünen und politisch korrekten Verbraucherschutzministerin Kühnast, daß ein DB-Vertreter (korrekterweise) mitteilte, daß die EVO vom 8. September 1938 datiert. Woraufhin Frau Künast sich empörte :)eek::eek: böses Naziunrecht! besonders hübsch: http://www.der-fahrgast.de/Archiv/2002/2002-1SH-08-10.pdf) und flugs die (von der DB vorgeschlagene :cool:) Neuregelung in Kraft setzte. Seit dem dürfen von der DB-S-Bahn geplagte Pendler im VRR nicht mehr gesetzeskonform mit dem leeren IC nach Duisburg nach Dortmund fahren, sondern frieren brav am Bahnsteig... Ist auch viel gesünder an der frischen Luft zu stehen...:confused:).
 

PM2011

Erfahrenes Mitglied
10.02.2011
493
0
irgendwo steht aber noch, dass besonders günstige fahrscheine (z. b. wet) von den o. g. regelungen ausgenommen sind...
 

Greenie

Erfahrenes Mitglied
11.10.2009
254
58
Kostenlose Getränke



Sprich, hat mein Zug auf der Fahrt mehr als eine Stunde Verspätung, darf ich ins Bordbistro rennen und mir ein Getränk unentgeltlich holen. Die 25ct Pfand nicht vergessen (y)

Bietet der Zug keine Getränke an oder sind die ausverkauft, darf ich im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit in den nächsten Supermarkt/Kiosk mir Getränke holen und bekomme das Geld von der Bahn erstattet.

Anbieten impliziert nach meiner bescheidenen Meinung auch ein Ansprechen der Kunden. In den Niederlanden habe ich das auch so erlebt. Eine Durchsage an alle: "freie Getränke an der Bar".
 
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kraven

Guest
Anbieten impliziert nach meiner bescheidenen Meinung auch ein Ansprechen der Kunden. In den Niederlanden habe ich das auch so erlebt. Eine Durchsage an alle: "freie Getränke an der Bar".

Ich hatte diesen Fall jetzt insgesamt drei Mal.

Beim ersten Mal (IC Frankfurt-Hamburg) wurden die Getränke mittels Durchsage angeboten. Beim zweiten Mal (ICE Brüssel-Frankfurt) sind wir dann, als klar war, dass wir mit mehr als +60 ankommen werden, zum Zugchef gegangen, der wusste nichts von dieser Regelung. Also herumtelefoniert und dann gabs Freigetränke. Beim dritten Mal (ICE Frankfurt-Würzburg) war nicht genug Beladung an Bord, um den ganzen Zugdurst zu füllen...
 
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Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Bei der ÖBB gibt es auch die Möglichkeit a, eines Taxigutscheins oder b, eines Hotelgutscheins.
Ab 60min Verspätung wird aber nicht unser Speisewagen zum Freigetränkeautomat sondern unsere Zentrale organisiert ggf. Verpflegung
(nur Fernverkehr)
Verspätungsentschädigung ist bei uns analog zur DB (Da EU Regelung)


Sent from my iPhone 3G (ohne S)
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.485
6.349
Die Bahn hat sich heute wieder mal selbst übertroffen. Ich hatte eine Verbindung mit 2x Regional und 3x ICE. Der erste ICE war dann leider um 30 Minuten verspätet, wodurch der Anschluss zum nächsten ICE unmöglich war. Der alternative ICE, der 15 Minuten später gefahren wäre (mein Backup, weshalb ich die knappe Verbindung überhaupt riskiert habe), war um stolze 50 Minuten verspätet. Ich hab's dann trotzdem versucht, und wir haben die 30 Minuten tatsächlich auf 20 Minuten Verspätung verkürzt. Damit war der Anschluss wieder möglich, leider hat sich die Bahn dann entschieden den ICE 2x 5 Minuten in der Pampa abzustellen wodurch die 30 Minuten wieder voll waren. Kaffee für die Nerven gab es keinen, auch das Bordrestaurant war außer Gefecht. Ich habe die Reise dann abgebrochen, bin mit einem ebenfalls verspäteten ICE zurück, habe den anschließenden Regionalzug verpasst und war nach 6 Stunden sinnloser Reise wieder zurück zuhause. So weit, so schlecht, ich musste mich einfach mal auskotzen.

Interessant war allerdings die Fahrt mit der letzten Regionalbahn, konkret mit Abrellio. Der grundsätzlich sehr nette Schaffner hat mein Schicksal bedauert, und mich "auf Kulanz" kostenlos mitgenommen. Ich habe mich natürlich bedankt, meinen ebenfalls freundlichen Hinweis dass es keine Kulanz sondern ein Rechtsanspruch ist ließ er nicht gelten. Abrellio ist nicht Bahn, deren Fahrgastrechte gelten nicht bei ihm, theoretisch müsste ich zahlen. Ich hatte weder Grund noch Lust mich mit dem netten Herren zu streiten und war still. Aber: Kann das wirklich sein? Ich habe ein DB-Ticket das auch zur Nutzung von Abrellio berechtigt, bei Abbruch der Reise kann ich aber nur mit DB und keinem alternativen Betreiber zurückfahren?
 
A

Anonym57320

Guest
Die Bahn hat sich heute wieder mal selbst übertroffen. Ich hatte eine Verbindung mit 2x Regional und 3x ICE. Der erste ICE war dann leider um 30 Minuten verspätet, wodurch der Anschluss zum nächsten ICE unmöglich war. Der alternative ICE, der 15 Minuten später gefahren wäre (mein Backup, weshalb ich die knappe Verbindung überhaupt riskiert habe), war um stolze 50 Minuten verspätet. Ich hab's dann trotzdem versucht, und wir haben die 30 Minuten tatsächlich auf 20 Minuten Verspätung verkürzt. Damit war der Anschluss wieder möglich, leider hat sich die Bahn dann entschieden den ICE 2x 5 Minuten in der Pampa abzustellen wodurch die 30 Minuten wieder voll waren. Kaffee für die Nerven gab es keinen, auch das Bordrestaurant war außer Gefecht. Ich habe die Reise dann abgebrochen, bin mit einem ebenfalls verspäteten ICE zurück, habe den anschließenden Regionalzug verpasst und war nach 6 Stunden sinnloser Reise wieder zurück zuhause. So weit, so schlecht, ich musste mich einfach mal auskotzen.

Interessant war allerdings die Fahrt mit der letzten Regionalbahn, konkret mit Abrellio. Der grundsätzlich sehr nette Schaffner hat mein Schicksal bedauert, und mich "auf Kulanz" kostenlos mitgenommen. Ich habe mich natürlich bedankt, meinen ebenfalls freundlichen Hinweis dass es keine Kulanz sondern ein Rechtsanspruch ist ließ er nicht gelten. Abrellio ist nicht Bahn, deren Fahrgastrechte gelten nicht bei ihm, theoretisch müsste ich zahlen. Ich hatte weder Grund noch Lust mich mit dem netten Herren zu streiten und war still. Aber: Kann das wirklich sein? Ich habe ein DB-Ticket das auch zur Nutzung von Abrellio berechtigt, bei Abbruch der Reise kann ich aber nur mit DB und keinem alternativen Betreiber zurückfahren?
War diese Linie betrieben von Abellio die erste auf der Hinreise vor dem Abbruch? Wenn ja, bin ich mir unsicher, glaube aber dass es sich ähnlich verhält wie im eindeutigeren Fall dass es eine andere Verbindung ist:
Abellio hat dich transportiert, aber keine Einnahmen erhalten (da die Rückfahrt nicht auf dem Ticket vorgesehen war wird für sie auch nichts von DB Vertrieb an Abellio angeführt).

Da Abellio aber natürlich gerne für ihre Beförderungsleistung bezahlt werden möchten, kann er erwarten, dass du ein Ticket kaufst und die ausgelegten Kosten vom EVU, das für deine angebrochene Fahrt zuständig war, zurückforderst.

Genau andersrum wäre es ja auch, wenn etwa ein Abelliozug von Bochum nach Essen zu stark verspätet ist und du hast ein Ticket für diesen (in dem Fall dann als VRR Verbundticket). Du kannst einen ICE nutzen, musst aber eigentlich dort ein Ticket ziehen und reichst das später zur Erstattung ein.

Das ist leider das Manko der Eisenbahnfahrgastrechte: man geht grundsätzlich in Vorleistung (alternatives Ticket mit anderem Unternehmen, Hotel oder Taxi wenn keine Gutscheine zu bekommen sind) und die Rückerstattungen ziehen sich oft.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.485
6.349
War diese Linie betrieben von Abellio die erste auf der Hinreise vor dem Abbruch? Wenn ja, bin ich mir unsicher, glaube aber dass es sich ähnlich verhält wie im eindeutigeren Fall dass es eine andere Verbindung ist:
Die letzte, strittige Linie war auf der Hinfahrt zugleich auch die erste auf dem Ticket. Die wird von zwei, ich denke sogar von drei Unternehmen betrieben, eines davon ist Abellio. Meine erste Fahrt war mit der DB, da keine Zugbindung besteht hätte ich aber auch Abellio wählen können. Auf der Hinfahrt hatte ich damit noch nie Probleme, DB-Tickets ohne Zugbindung werden überall akzeptiert.

Und nein, ich sammle keine Segmente. Wenn man vom Arsch der Welt ans andere Ende Deutschlands will, dann braucht man mehr als einen ICE.
 

concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.804
Hamburg
Ich hatte diesen Fall jetzt insgesamt drei Mal.

Beim ersten Mal (IC Frankfurt-Hamburg) wurden die Getränke mittels Durchsage angeboten. Beim zweiten Mal (ICE Brüssel-Frankfurt) sind wir dann, als klar war, dass wir mit mehr als +60 ankommen werden, zum Zugchef gegangen, der wusste nichts von dieser Regelung. Also herumtelefoniert und dann gabs Freigetränke. Beim dritten Mal (ICE Frankfurt-Würzburg) war nicht genug Beladung an Bord, um den ganzen Zugdurst zu füllen...

Zwischen Hamburg und Berlin, wo man ja gerne mal und immer wieder einmal 2-3 Stunden Verspätung einfährt, hatte ich es in den letzten 2 Jahren 4 oder 5 Mal, dass nach einer entsprechenden Durchsage die Vorräte des Speisewagens umsonst abgegeben wurden. Zuletzt, vor einigen Wochen, als die Bundespolizei etwa 2,5 Stunden eine suizidgefährdete Person suchte, die an der Strecke herumirrte.
 

klauskoeblich

Aktives Mitglied
10.07.2009
243
0
DRS
Rückbeförderung ohne Bezahlung!

Guten Tag,

das ist eine interessante Fragestellung: Der Kollege von Abellio hat natürlich nicht recht, aber leider ist die Verfahrensweise in diesen Fällen nicht klar geregelt.

Interessant war allerdings die Fahrt mit der letzten Regionalbahn, konkret mit Abrellio. Der grundsätzlich sehr nette Schaffner hat mein Schicksal bedauert, und mich "auf Kulanz" kostenlos mitgenommen. Ich habe mich natürlich bedankt, meinen ebenfalls freundlichen Hinweis dass es keine Kulanz sondern ein Rechtsanspruch ist ließ er nicht gelten. Abrellio ist nicht Bahn, deren Fahrgastrechte gelten nicht bei ihm, theoretisch müsste ich zahlen. Ich hatte weder Grund noch Lust mich mit dem netten Herren zu streiten und war still. Aber: Kann das wirklich sein? Ich habe ein DB-Ticket das auch zur Nutzung von Abrellio berechtigt, bei Abbruch der Reise kann ich aber nur mit DB und keinem alternativen Betreiber zurückfahren?

Die Rechte der Fahrgäste sind für Deutschland, in der Eisenbahn-Verkehrsordnung geregelt, die als Bundesrecht für alle Eisenbahnen (Fachterminus: Eisenbahnverkehrsunternehmen [EVU] oder Beförderer) gilt. Von daher kann der Abellio-Zugbegleiter gar nicht sagen: „was bei der DB gilt, gilt bei uns nicht“.

Zudem wenden die allermeisten „Privat“Bahnen (u.a. alle Abellio-Betriebe, nicht aber z.B. AVG [Karlsruhe], UBB [Usedom] oder BOB [hinter Holzkirchen]) ohnehin ein DB-Tarif und damit die DB-Beförderungsbestimmungen an.

Dies ist auch in den Fahrgastrechten auf der DB-Vertrieb-Webseite und gleichlautend auf der Abellio-Webseite beschrieben. Also einfach beim nächsten Mal diese Seite aufrufen oder im (wahrscheinlichen Fall von Kein Netz) Fahrzeug suchen. Diese Fahrgastrechte müssen in jedem Fahrzeug angeschlagen sein.

Was leider nicht klar geregelt ist, wie der Abellio-Kollege von Deinem Fahrt-Abbruch erfahren soll und wie er erkennen soll, dass Du auf einer unfreiwilligen Rückreise bist. Nach internem Regelwerk soll er vermutlich seine Leitstelle per Telefon (wir erinnern uns: Kein Netz!) befragen,woher die dann erfahren soll, dass am anderen Ende von Deutschland ein Anschluss geplatzt ist und woher die Kollegen dort die Zeit nehmen sollen, weiß keiner.
Man kann (!, wichtig: eine Pflicht dazu gibt es entgegen aller Legenden nicht!) sich eine Bescheinigung (A6-Zettel, v.a. bei Handy-Ticket) holen oder einen Stempel auf den Fahrschein machen lassen, muss das aber nicht.

Auf jeden Fall gibt es hinterher das Fahrgeld komplett zurück und (meines Erachtens, ausprobiert habe ich noch nicht) auch die 50% Entschädigung.

Ich hoffe, das hilft.

Falls Du magst: Schreib doch mal den Abellio-Kundenservice an (ohne Zugnummer) und bitte um entsprechende Nachschulung der Kundenbetreuer. Vielleicht hilft es ja ...
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
5.945
849
TXL
Zwischen Hamburg und Berlin, wo man ja gerne mal und immer wieder einmal 2-3 Stunden Verspätung einfährt, hatte ich es in den letzten 2 Jahren 4 oder 5 Mal, dass nach einer entsprechenden Durchsage die Vorräte des Speisewagens umsonst abgegeben wurden. Zuletzt, vor einigen Wochen, als die Bundespolizei etwa 2,5 Stunden eine suizidgefährdete Person suchte, die an der Strecke herumirrte.


Also das Mahlzeiten kostenlos angeboten werden (Artikel 18 Amtsblatt EU) , habe ich aber noch nie erlebt.
 
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concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
5.755
1.804
Hamburg
@ jotxl

Warum kann ich dir nicht erklären. Es waren auch nicht zubereitete Mahlzeiten, sondern Snacks, die mit Getränke Flaschen Mineralwasser auf einem Tisch zur Mitnahme ausgelegt hatten (waren ja am Ende fast drei Stunden Verspätung)
 
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freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
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Ich stehe gerade mit einer für mich neuen Situation am Bahnhof. Die gebuchte Verbindung ist wegen Bauarbeiten nicht möglich, wäre ich pünktlich losgefahren wäre ich ca 2 Stunden zu spät am Airport. Ich bin deswegen zwei Stunden früher los, und werde sogar eine Stunde früher ankommen. Netto eine Stunde Verlust. Das ist mein Pech, oder?
 

CGNFlyer

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23.05.2012
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Ich stehe gerade mit einer für mich neuen Situation am Bahnhof. Die gebuchte Verbindung ist wegen Bauarbeiten nicht möglich, wäre ich pünktlich losgefahren wäre ich ca 2 Stunden zu spät am Airport. Ich bin deswegen zwei Stunden früher los, und werde sogar eine Stunde früher ankommen. Netto eine Stunde Verlust. Das ist mein Pech, oder?
Wenn du früher losfährst und nicht mit mindestens 1 Stunde Verspätung am Zielort eintriffst gibt es nach der Logik der Bahn nichts. Wenn du also im Anschluss keinen Flug oder Termin hättest kann man dann durch die vorhersagbare "Verspätung" (hier Fahrplananpassung durch Bauarbeiten) zur eigentlich gebuchten Abfahrtszeit am Startbahnhof sein und die Entschädigung mitnehmen.
 
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Vielbahnfahrer

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25.02.2018
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Ich stehe gerade mit einer für mich neuen Situation am Bahnhof. Die gebuchte Verbindung ist wegen Bauarbeiten nicht möglich, wäre ich pünktlich losgefahren wäre ich ca 2 Stunden zu spät am Airport. Ich bin deswegen zwei Stunden früher los, und werde sogar eine Stunde früher ankommen. Netto eine Stunde Verlust. Das ist mein Pech, oder?
Was für ein Ticket? Flexpreis?
 

CGNFlyer

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23.05.2012
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922
Was für ein Ticket? Flexpreis?
Das ist egal, bei solchen Änderungen im Fahrplan wird selbst der Super Sparpreis für 14,90€ zum Flexpreis. Nur wegen Reservierungen muss man dann offiziell umbuchen. Alles andere läuft so und ein Stempel vom Bahnhof ist auch nicht mehr nötig.
 

Vielbahnfahrer

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25.02.2018
287
20
Das ist egal, bei solchen Änderungen im Fahrplan wird selbst der Super Sparpreis für 14,90€ zum Flexpreis. Nur wegen Reservierungen muss man dann offiziell umbuchen. Alles andere läuft so und ein Stempel vom Bahnhof ist auch nicht mehr nötig.
Mir ging es um einen möglichen FGR Fall.
 

freddie.frobisher

Erfahrenes Mitglied
23.04.2016
6.485
6.349
Gratulation zum Flexticket zum Sparpreis ;-)
Gestern war's eher ärgerlich, ich wäre lieber zwei Stunden länger im Bett geblieben. Dafür hatte ich heute Glück. Der gebuchte Zug fiel wegen technischen Defekts aus, d.h. ich musste nicht den geplanten Puffer am Airport absitzen sondern konnte direkt mit dem nächsten ICE nach hause. Welcher keine Reservierungsanzeige, eine defekte Tür und defekte Toiletten hatte. Irgendwie fallen die Dinger langsam auseinander, aber Hauptsache ich bin gut und billig angekommen. Und nächste Woche wird genau das gleiche nochmal passieren, heute kam schon die Verspätungsmeldung per Mail. Manchmal haben Ausfälle auch was Gutes. :D