Nachberechnung Sixt wegen Strafzettel

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pitmueller

Tough Guy 2013
04.05.2010
1.728
13
ADW
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Ich habe heute eine Nachberechnung von Sixt erhalten, da ich einen Strafzettel mit Mietwagen hatte. (Sagenhafte 6 km/h über dem Limit). Sixt nimmt dafür incl Steuer 18,50 €.

Da ich jetzt keine großen Erfahrungswerte mit Strafzetteln und Nachberechnung habe, meine Frage:

Ist das eine übliche Vorgehensweise der Vermieter oder gibt es hier noch rühmliche Ausnahmen.

(Das hier ein Mehraufwand für Sixt entstanden ist, ist klar.)
 

NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
5
Duisburg
Völlig üblich und IMHO auch in der Höhe berechtigt - der Mehraufwand ist ja entstanden. Habe ich auch schon so bezahlt...
 

capetonian

Parlour Talker
15.03.2010
3.827
8
CPT
In Suedafrika ist das Minimum, welches von allen Mietwagenfirmen verrechnet wird, R 400,-- (also ca. 30,-- Euro) plus Strafsumme (gut, die waere bei einer Uebesxchreitung von 6 km/h exakt R 0,--)
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Zahle ich aus Prinzip nicht, passiert auch nichts.

Ich wüßte nicht, an welcher Stelle ein nennenswerter Mehraufwand entsteht.

Polizei schreibt SIXT an, der Sachbearbeiter ordnet mit einem Mausklick die Zeit des fraglichen Verstoßes einem Kunden zu und schreibt ihn an. Der gleiche Sachbearbeiter würde anstelle dieser Arbeit womöglich Kunden-Adressen für das nächste (überflüssige) Werbe-mailing zusammenstellen.

Da SIXT bekanntlich nicht zu den knapp kalkulierenden low cost Anbietern gehört und Regine SIXT alljährlich Geld für die Damen-Wiesn übrig hat, werte ich die 18,50 € als "netten" Versuch, Zusatzeinnahmen zu generieren.
 

pitmueller

Tough Guy 2013
04.05.2010
1.728
13
ADW
Erstmal vielen Dank für die Antworten. Ist also Standard. Anne hat ja einen interessanten Punkt gemacht. Auch mich würde interessieren, wie das geht, da der Betrag von meiner CC abgebucht wurde.
bei mir wurde das automatisch von der Kreditkarte abgebucht. Beanstandest Du dann die Abbuchungen beim KK-Herausgeber, oder wie machst Du das ?
 

cartman1

Neues Mitglied
20.06.2011
7
0
Zahle ich aus Prinzip nicht, passiert auch nichts.

Ich wüßte nicht, an welcher Stelle ein nennenswerter Mehraufwand entsteht.

Polizei schreibt SIXT an, der Sachbearbeiter ordnet mit einem Mausklick die Zeit des fraglichen Verstoßes einem Kunden zu und schreibt ihn an. Der gleiche Sachbearbeiter würde anstelle dieser Arbeit womöglich Kunden-Adressen für das nächste (überflüssige) Werbe-mailing zusammenstellen.

Da SIXT bekanntlich nicht zu den knapp kalkulierenden low cost Anbietern gehört und Regine SIXT alljährlich Geld für die Damen-Wiesn übrig hat, werte ich die 18,50 € als "netten" Versuch, Zusatzeinnahmen zu generieren.

Der Mehraufwand besteht darin, daß täglich bis zu 1.500 Strafzettel ankommen. Bei 2-3 am Tag würde da keiner ein Fass aufmachen. Aber so?
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.842
23
ZRH
Hast Du gecheckt, ob auch wirklich Du auf dem Strafzettel bist? Mir wurde schonmal ein falscher von Sixt zugeschickt.
 

mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
4
Mal ab davon, dass diese Gebühr im Kleingedruckten des Vertrages steht, und du per Unterschrift /Abhohlung zugestimmt hast. Vorher Verträge lesen ist klüger als nacher meckern. Nun in der Praxis wird das ganz genau so abgebucht wie leerer Tank oder Mehrkilometer etc. . Ach ja Ich wollte vor vielen Jahren mal eine Autovermietungs Belastung bei meienr KK stornieren. Mir wurde damals gesagt, bei großen Autovermietungen machen wir keine Rücklastschriften, in 90% der Fälle bekommen die Autovermietungen ja vor Gericht recht. Das Geld bekommen Sie erst wieder mit einem Urteil. Wie weit das noch aktuell und legal ist :confused:
 

mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
4
Sind die 18,50 incl. oder excl. dem Verwarngeld?
PLUS Verwarngeld.
Das sind die Gebühren die Sixt bekommt wenn du ein Knölchen erarbeitest.

Siehe hierzu einfach die AGB von Sixt

http://www.sixt.de/fileadmin/sys/agb/sixt_DE_de.pdf


Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während der Mietzeit von Ihnenbegangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs-und Ordnungsvorschriften. Dies gilt auch für Verstöße ds Mieters gegengesetzliche Bestimmungen oder sonstige Vorschriften, die bei/mit Beendigung der Mietzeit begangen werden, wie z.B. Abstelleneines Fahrzeugs an kostenpflichtigen Parkplätzen ohne Bezahlung eines entsprechenden Entgelts, Abstellen des Fahrzeugs in Parkverbotszonen oder Ähnliches.

Der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Buß-und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei,die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von der Vermieterin erheben. A ls Ausgleich für den Verwaltungs aufwand der der Vermieterin für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehördenoder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten,Straftaten oder Störungenan die Vermieterinrichten, erhält

disevom Mieter für jedederartige Anfrage eine Aufwandspauschale von 18,50 EUR inkl. MwSt., es sei denn der Mieter weist nach, dass der Vermieterin ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; der Vermieterin ist es unbenommen einen

weitergehenden Schaden geltend zu machen
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
3.913
617
CGN
ich persönlich finde es zu hoch ... aber das weiß man ja vorher. Wenn einem das wichtig ist, dann halt nicht bei Sixt buchen :)

Zum Vergleich: DriveNow nimmt 10 Euro brutto, DB Rent (Flinkster) sogar nur 5 Euro (ich glaube auch brutto)
 

sultanbinaber

Erfahrenes Mitglied
15.07.2009
524
105
FRA
Sixt schickt eine Rechnung mit Aufforderung zur Zahlung per Banküberweisung. Es gibt keine Mahnung wenn nicht gezahlt wird. Generell empfiehlt es sich dennoch zu zahlen, es gibt Fälle in denen Kunden auf die Blacklist kamen weil sie mehrmals Aufforderungen nicht nachkamen.

Hertz bucht direkt von der Kreditkarte ab.


Und wie bereits erwähnt: Durch Unterschreiben des Mietvertrages akzeptiert man mit den AGB u.a. auch diese Bearbeitungsgebühren.
 
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Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Sixt schickt eine Rechnung mit Aufforderung zur Zahlung per Banküberweisung. Es gibt keine Mahnung wenn nicht gezahlt wird. Generell empfiehlt es sich dennoch zu zahlen, es gibt Fälle in denen Kunden auf die Blacklist kamen weil sie mehrmals Aufforderungen nicht nachkamen.

Hertz bucht direkt von der Kreditkarte ab.


Und wie bereits erwähnt: Durch Unterschreiben des Mietvertrages akzeptiert man mit den AGB u.a. auch diese Bearbeitungsgebühren.

Kann man doch mal vergessen ;-)
 

Ralf1975

Erfahrenes Mitglied
12.05.2009
6.122
17
Musste die Gebühr auch schon bezahlen, letzte Woche mit ich mit einem Sixt Mietauto 4 Kilometer über die Zulässige Kilometergrenze gefahren und musste für 5 Kilometer bezahlen. ist mir eigentlich nur aufgefallen, da ich bewusst mal drauf geachtet habe, ob die auch solche Minibeträge in Rechnung stellen oder hier für Statuskunden eine geringe überschreiten tolerieren.