Höhe der Bearbeitungsgebühr bei Strafzetteln von Mietwagenfirmen

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RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
885
38
München
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Bin vor kurzem mit einem Mietwagen von Avis geblitzt worden und jetzt kam
eine Rechnung von Avis über 25.- für die Bearbeitung. (Der Blitzer war auch 25.-)
Fand ich ziemlich happig dafür 25.- Euro zu nehmen um meine Adresse weiterzuleiten.
Ist das bei anderen Mietwagen-Firmen auch so hoch ?
Habe keine Vergleiche von anderen, aber Avis wird jetzt nicht mehr gebucht von mir.

Gruss
Ron
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
6.120
4.548
HAM
Europcar nimmt 15 Euro. Du kannst aber mal versuchen, einen Brief an Avis zu schreiben, dass das Ordnungswidrigkeitenverfahren eingestellt wurde - damit ist dann auch die Gebühr hinfällig. Bei EC klappt das.
 
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Ragesh

Erfahrenes Mitglied
19.02.2014
658
9
Also bei sixt sind es 15€. Habe bislang aber immer nur einfach die strafe direkt an den staat überwiesen und die Gebühren ignoriert. Kam nicht ein einziges Mal eine Rückfrage oder Mahnung.
 

RON_Muc

Erfahrenes Mitglied
02.10.2012
885
38
München
Danke für die Rückmeldungen, 42€ bei Hertz ist in der Tat heftik.
(Damit sind die auch raus bei mir jetzt)
Die Gebühr von Avis wurde mir schon von der Kreditkarte belastet die ich bei der Anmietung vorlegen musste.

Werde den Tip mit den Schreiben an Avis machen, danke für den Tip.
 

Skyworld

Airliner
14.03.2010
2.425
3
Erding
Hertz hat bei mir auch mal knapp 30€ (glaub 29,50€ oder sowas) einfach abgebucht wegen einer angeblichen Anfrage einer Behörde.

Danach (zum Glück) nie mehr was davon gehört...
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Ich hatte letztes Jahr einen Strafzellel wegen Falschparkens über 15 Euro.
Ich war der Meinung zu Unrecht, und habe Einspruch erhoben.
Die Behörde hat den Vorgang geprüft, und die Politesse, die mir den Strafzettel erstellt hat dazu befragt.
Die Politesse war der Meinung mein Strafzettel sei korrekt erteilt worden. Mein Einwand wurde abgeschmettert.
Für die Prüfung meines Einwands wurden mir 38 Euro berechnet.

Ich fand, das die Gebühr für die Prüfung meines Einwands von 38 Euro zu hoch sei, da der Strafzettel nur 15 Euro war, wollte es aber nicht riskieren noch mehr Gebühren aufgebrummt zu bekommen.

Im Verhältnis zum Gebührenwahnsinn deutscher Behörden finde ich die 25 Euro von Avis tatsächlich preiswert. Und wahrscheinlich hast Du diese und noch viele weitere Gebühren mit Unterzeichnung des Mietvertrages im Kleingedruckten akzeptiert....
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Ich würde keine "Bearbeitungsgebühr" von Mietwagenfirmen bezahlen, das ist reine Geldschneiderei, es sei denn, es wäre in den AGB ausgewiesen.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Ich würde keine "Bearbeitungsgebühr" von Mietwagenfirmen bezahlen, das ist reine Geldschneiderei, es sei denn, es wäre in den AGB ausgewiesen.

Sixt
3. Der Mieter haftet unbeschränkt für sämtliche Verstöße gegen Verkehrs- und Ordnungsvorschriften und sonstige gesetzliche Bestimmungen sowie für sämtliche Besitzstörungen, die er oder Dritte, denen der Mieter das Fahrzeug überlässt, verursachen. Der Mieter stellt die Vermieterin von sämtlichen Buß- und Verwarnungsgeldern, Gebühren und sonstigen Kosten frei, die Behörden oder sonstige Stellen anlässlich solcher Verstöße von der Vermieterin erheben. Als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand, der der Vermieterin für die Bearbeitung von Anfragen entsteht, die Verfolgungsbehörden oder sonstige Dritte zur Ermittlung von während der Mietzeit begangener Ordnungswidrigkeiten, Straftaten oder Störungen an die Vermieterin richten, erhält diese vom Mieter für jede derartige Anfrage eine Aufwandspauschale von 18,50 EUR inkl. MwSt., es sei denn der Mieter weist nach, dass der Vermieterin ein geringerer Aufwand und/oder Schaden entstanden ist; der Vermieterin ist es unbenommen einen weitergehenden Schaden geltend zu machen.



Europcar

[h=3]1. Mietpreis[/h] Es gelten die Preise der bei Anmietung jeweils gültigen Preisliste. Erfüllt der Mieter die Voraussetzungen eines besonderen Tarifes nicht, ist der Normaltarif, bei Einwegmieten der Einwegtarif, zu zahlen. Dieser ist auch zu zahlen, wenn ein LKW vereinbarungswidrig an einer anderen als der Anmietstation abgegeben wird. Bei Rückgabe eines Fahrzeugs auf der Insel Sylt oder im Ausland werden Rückführungskosten berechnet, deren Höhe vom Abgabeort abhängt. Kosten für Kraftstoff und Betankungsservice gehen zu Lasten des Mieters, sofern das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgegeben wird. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, soweit der Mieter diese zu vertreten hat. Europcar erhebt dafür als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand je Vorgang eine Bearbeitungspauschale von € 14,50. Dem Mieter wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale. Ebenso trägt der Mieter etwaige anfallende Mautgebühren nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz. Für die Zahlung des Anhänger-Sammelzuschlages ist ausschließlich der Mieter des LKW bzw. der Halter des Anhängers verantwortlich.


Avis

Man höre und staune, ich habe nichts dazu gefunden.
Vielleicht liegt es an Tomaten auf den Augen um 2Uhr in der Nacht, aber in den Allgemeinen Buchungsbedingungen ist kein Passus drin.
 

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.500
13
ZRH
Ist bei EC scheinbar länderabhängig. Habe einmal mit einem Auto von EC in der CH ein rote Ampel (0,8s...) überfahren und die Rechnung ohne Aufpreis bekommen. War aber auch so teuer genug.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Avis

Man höre und staune, ich habe nichts dazu gefunden.
Vielleicht liegt es an Tomaten auf den Augen um 2Uhr in der Nacht, aber in den Allgemeinen Buchungsbedingungen ist kein Passus drin.
[/SIZE]

AVIS: Der Mieter ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die in Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug festgestellt werden, verantwortlich und haftet Avis Budget für entstehende Gebühren und Kosten gemäß dem Beiblatt Wichtige Kundeninformation.

Mietvertrags- bedingungen | Avis Autovermietung (Abschnitt 9)
 

sws

Reguläres Mitglied
22.05.2012
92
0
CGN
Und die wichtige Kundeninformation sagt: "Zum Ausgleich des resultierenden Verwaltungsaufwandes berechnen wir zusätzlich für jeden solchen Vorgang eine Bearbeitungsgebühr V/S von € 29,75. Es steht Ihnen frei nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die erhobene Bearbeitungsgebühr."

http://www.avis.de/assets/pdf/DE_Wichtige_Kundeninformation_Nr36.pdf

Dann sind die 25 Euro ja glatt ein Schnaeppchen... :cool:
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Und die wichtige Kundeninformation sagt: "Zum Ausgleich des resultierenden Verwaltungsaufwandes berechnen wir zusätzlich für jeden solchen Vorgang eine Bearbeitungsgebühr V/S von € 29,75. Es steht Ihnen frei nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die erhobene Bearbeitungsgebühr."

http://www.avis.de/assets/pdf/DE_Wichtige_Kundeninformation_Nr36.pdf

Dann sind die 25 Euro ja glatt ein Schnaeppchen... :cool:

25€ + 19% Mehrwertsteuer = 29,75€
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
Tip: wenn du weisst wo und wann du geblitzt wurdest, ruf die zuständige Behörde an, daß die KEINEN Brief an den Halter rausschicken, sonder direkt an dich. Funkitonierte bei mir in Jena (Busse 15€)
 
Zuletzt bearbeitet:

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
AVIS: Der Mieter ist für die Folgen von Verkehrsverstößen oder Straftaten, die in Zusammenhang mit dem gemieteten Fahrzeug festgestellt werden, verantwortlich und haftet Avis Budget für entstehende Gebühren und Kosten gemäß dem Beiblatt Wichtige Kundeninformation.

Mietvertrags- bedingungen | Avis Autovermietung (Abschnitt 9)


Ich hatte bei der Suche die "Buchungsbedingungen" gefunden und darin finde ich auch jetzt noch nichts.
Die von dir genannten "Mietvertragsbedingungen" habe ich auf der Seite nicht gefunden.
Müsste es nicht so sein dass man solches sofort findet?

Buchungsbedingungen | Avis Autovermietung
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Ich halte diese Gebühren für nicht wirksam vereinbart und würde sie auch nicht bezahlen. Da ich jedoch ein halbwegs anständige Autofahrer bin ist mir dies bislang erst in einem einzigen Fall bei Sixt passiert. Dort habe ich es nicht bezahlt und auch nie wieder etwas von Sixt diesbezüglich gehört.

Der Autovermieter kommt seinen Pflichten gegenüber den Strafverfolgungsbehörden, bzw der OrdnungswidrigkeitenBehoerde nach. Die Zeugenpflicht ist eine Bürgerpflicht. Fuer die Erfüllung dieser Verpflichtung kann der Vermieter von mir kein Geld verlangen. Da der Vermieter im Zweifelsfall auch nicht in der Lage sein wird, irgendwelche auf den Vorfall bezogene Kosten auch nur im Ansatz nachzuweisen, wird er auch nicht versuchen, diese Kosten beim Mieter ernsthaft geltend zu machen.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Die Zeugenpflicht ist eine Bürgerpflicht.

Ja, aber wo steht denn, dass ich meine Bürgerpflichten kostenlos erbringen muss? Da würde ich immer, ob Verkehrsdelikt oder Schwerverbrechen, meine dadurch anfallenden Kosten dem Täter in Rechnung stellen.

Und das die AVIS-Angestellten dieser Bürgerpflicht in ihrer Freizeit von zuhause aus nachkommen und dafür keinen Arbeitslohn und Büroausstattung von ihrem Arbeitgeber bekommen, glaubst du ja wohl selber nicht.
 

Anne

Erfahrenes Mitglied
20.06.2010
4.421
2
Ich halte diese Gebühren für nicht wirksam vereinbart und würde sie auch nicht bezahlen. Da ich jedoch ein halbwegs anständige Autofahrer bin ist mir dies bislang erst in einem einzigen Fall bei Sixt passiert. Dort habe ich es nicht bezahlt und auch nie wieder etwas von Sixt diesbezüglich gehört.

Exakt so bei mir, einmal vor 3 Jahren falsch geparkt, Knöllchen bezahlt, SIXT-Gebühr nicht.

Die gab es früher auch nicht.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.584
1.287
würdet ihr Schlaumeier auch erklären, wie ihr das mit dem "nicht bezahlen" gemacht habt?

Die buchen das von der KK ab und neben dem recht harten "charge-back" (Widerspruch über KK-Unternehmen) fällt mir hierzu nur ein, daß man den Vermieter per Telefon, Email oder altmodisch Brief bitten könnte, diese Gebühr zu erstatten, weil man der Meinung wäre sie sei unzulässig. Dass der dies dann auch tut, wage ich zu bezweifeln.

Bei Hertz hatte ich mal eine endlos Diskussion, wo sie letztlich tatsächlich erstattet hatten (nicht bezahlte Autobahngebühr in Italien -> Blitz und dann online bezahlt), aber bei Strafzetteln?
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Ja, aber wo steht denn, dass ich meine Bürgerpflichten kostenlos erbringen muss? Da würde ich immer, ob Verkehrsdelikt oder Schwerverbrechen, meine dadurch anfallenden Kosten dem Täter in Rechnung stellen.

Und das die AVIS-Angestellten dieser Bürgerpflicht in ihrer Freizeit von zuhause aus nachkommen und dafür keinen Arbeitslohn und Büroausstattung von ihrem Arbeitgeber bekommen, glaubst du ja wohl selber nicht.

Die Bürgerpflicht bedeutet das Avis aus seinem Computer herausbekommt wer am Tage x das Fahrzeug Y gemietet hat. Dafür entstehen wohl keine nachweisbaren Kosten. Und für Bürgerpflichten zahlt wenn Entschaedigung gibt, der Staat.
 
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tpx40

Aktives Mitglied
27.08.2011
171
2
Avis meinte:
Es steht Ihnen frei nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die erhobene Bearbeitungsgebühr.

Was bedeutet eigentlich dieser Satz in den Avis Bedingungen?

Ich könnte natürlich einfach mal die Rechnung aufmachen, 5min eines Sachbearbeiters, um im Computer nachzuschauen wer gefahren ist, kostet deutlich weniger als 29 eur.
Aber wie könnte ich das Avis nachweisen?
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Was bedeutet eigentlich dieser Satz in den Avis Bedingungen?

Ich könnte natürlich einfach mal die Rechnung aufmachen, 5min eines Sachbearbeiters, um im Computer nachzuschauen wer gefahren ist, kostet deutlich weniger als 29 eur.
Aber wie könnte ich das Avis nachweisen?

Avis wird niemals versuchen, diese Forderung ernsthaft geltend zu machen. Avis wartet darauf, dass der dumme Kunde die Forderung bezahlt. Wenn der Kunde schlauer ist und die Forderung nicht bezahlt, wird Avis auch nichts anderes tun, als die Forderung auszubuchen.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
würdet ihr Schlaumeier auch erklären, wie ihr das mit dem "nicht bezahlen" gemacht habt?

Die buchen das von der KK ab und neben dem recht harten "charge-back" (Widerspruch über KK-Unternehmen) fällt mir hierzu nur ein, daß man den Vermieter per Telefon, Email oder altmodisch Brief bitten könnte, diese Gebühr zu erstatten, weil man der Meinung wäre sie sei unzulässig. Dass der dies dann auch tut, wage ich zu bezweifeln.

Bei Hertz hatte ich mal eine endlos Diskussion, wo sie letztlich tatsächlich erstattet hatten (nicht bezahlte Autobahngebühr in Italien -> Blitz und dann online bezahlt), aber bei Strafzetteln?

Wenn du Oberschlaumeier jede Belastung auf deiner Kreditkarte durchwinkst, kann ich dir auch nicht mehr helfen. Auch für eine solche Belastung trifft das Mietwagenunternehmen gegenüber dem Kreditkartenherausgeber die volle Beweislast, da es keine Unterschrift unter irgend einen Beleg in dieser Größenordnung von dir gibt.

In meinem einzigen Fall hat Sixt mir dann auch hinterher einen freundlichen Brief geschrieben und mich gebeten, diesen Betrag zu bezahlen.