Bei 2 Studen Verspätung (kurzstrecke), aus Kulanz Meilen bekommen?

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CMCMCMCM

Aktives Mitglied
22.05.2016
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Hatte ein Flug, der aus technischen Gründen etwas über 2 Stunden verspätet war. Ich kam in BCN dann um 00:30 an.
Glaubt ihr, dass LH/M&M so kulant ist, dass die mir bei Anfrage mir aus Kulanz ein paar Meilen schenken? Hat das schon jemand versucht?
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
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FRA
Warum meinst Du, haben hier viele sechs- oder siebenstellige Meilenkonten? Weil LH so kulant ist =;
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.122
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Hatte ein Flug, der aus technischen Gründen etwas über 2 Stunden verspätet war. Ich kam in BCN dann um 00:30 an.
Glaubt ihr, dass LH/M&M so kulant ist, dass die mir bei Anfrage mir aus Kulanz ein paar Meilen schenken? Hat das schon jemand versucht?
Naja, wenn es wirklich ein technical war, und LH nicht noch außergewöhnliche Umstände findet, könntest du ein bisschen Säbel rasseln und mit Schadenersatz-Klage drohen. Dir stehen bis zu 4150 SZR zu, sofern du nachweisen kannst, dass sie schuldhaft gehandelt haben.

Vllt geben sie dir ja freiwillig 1000 Meilen dafür. ;-)
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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Wien
Ja. Wichtig ist die Meilen aus Kulanz zu fordern! Das Wort Kulanz muss im Forderungsschreiben stehen. Und eine durch 2 und 1000 teilbare Anzahl an geforderten Kulanzmeilen.
 
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daily

Erfahrenes Mitglied
02.01.2016
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BRE
Naja, wenn es wirklich ein technical war, und LH nicht noch außergewöhnliche Umstände findet, könntest du ein bisschen Säbel rasseln und mit Schadenersatz-Klage drohen. Dir stehen bis zu 4150 SZR zu, sofern du nachweisen kannst, dass sie schuldhaft gehandelt haben.
Aber erst ab einer Berspätung von mehr als 3 Std. bei Ankunft. Und selbst dann ist es mit Säbel rasseln leider nicht getan.
 

Mulder_110

Erfahrenes Mitglied
04.05.2012
2.122
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Du hast schon Recht -- glasklar ist die Sache bei 3h Verspätung und mehr, dann greift ohne Wenn und Aber 261/2004. Aber ab 2h Verspätung ist die Airline ja schon zu Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke, Telefonate, Faxe etc. verpflichtet. Daher gibt es wohl eine Reihe pfiffiger Anwälte, die daraus iVm dem Montrealer Abkommen zusätzlich bzw. völlig unabhängig von den Pauschalen gemäß 261/2004 noch einen (höheren) Schadenersatzanspruch bereits bei "nur" 2h Verspätung durchsetzen konnten.

Lies mal z.B. hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/f...ie-eur-entschaedigung-zu-erhalten_073424.html

"Die entfernungsabhängigen Pauschalen regulieren nur einen Teil möglicher Ansprüche gegen die Fluggesellschaft. Schadensersatz kann zusätzlich geltend gemacht werden. Dafür muss allerdings der Beweis für den Schadenseintritt geführt werden. Dies ist juristisch unter Umständen anspruchsvoll und sollte stets von einem kompetenten Rechtsanwalt begleitet werden. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf 4150 Sonderziehungsrecht (SZR) begrenzt."

Ich würde das aber eher nicht riskieren ...
 
Zuletzt bearbeitet:

suedbaden

Erfahrenes Mitglied
28.03.2010
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München
Lies mal z.B. hier: https://www.anwalt.de/rechtstipps/f...ie-eur-entschaedigung-zu-erhalten_073424.html

"Die entfernungsabhängigen Pauschalen regulieren nur einen Teil möglicher Ansprüche gegen die Fluggesellschaft. Schadensersatz kann zusätzlich geltend gemacht werden. Dafür muss allerdings der Beweis für den Schadenseintritt geführt werden. Dies ist juristisch unter Umständen anspruchsvoll und sollte stets von einem kompetenten Rechtsanwalt begleitet werden. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach auf 4150 Sonderziehungsrecht (SZR) begrenzt."


Hahaha! Die können sich nicht mal mit sich selbst darauf verständigen, ob es Schadenersatz oder Schadensersatz heißt.
 

Gustl

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
473
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Hahaha! Die können sich nicht mal mit sich selbst darauf verständigen, ob es Schadenersatz oder Schadensersatz heißt.

Naja, aber diesbezüglich ist sich sogar der Gesetzgeber selbst nicht immer ganz sicher... vgl. z.B. § 88 Abs. 2 AktG und § 280 BGB.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
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Wien
Würde hier jemand - Hand aufs Herz - der Fluglinie aus Kulanz bei einer einstündigen Verfrühung aus Kulanz 100 Euro geben?
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Würde hier jemand - Hand aufs Herz - der Fluglinie aus Kulanz bei einer einstündigen Verfrühung aus Kulanz 100 Euro geben?

Hier würde man eher argumentieren, dass auch eine Ankunft 1 Stunde früher eine Abweichung vom Beförderungsvertrag darstellt und zu Entschädigungsansprüchen führt :D
 
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