Versicherungsschutz LH Gold World

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nerogiallo

Neues Mitglied
27.07.2017
22
0
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Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand folgende Fragen beantworten.

Ich habe die Lufthansa Kreditkarte Gold World und ich würde gerne wissen, ob die Auslandsreise-Krankenversicherung und die Reiserücktrittsversicherung nur für mich als Karteninhaber oder aber auch für meine Frau gilt.

Vielen Dank für eure Hinweise und möglichen Informationen!
 

ccl

Aktives Mitglied
16.04.2017
157
249
Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann jemand folgende Fragen beantworten.

Ich habe die Lufthansa Kreditkarte Gold World und ich würde gerne wissen, ob die Auslandsreise-Krankenversicherung und die Reiserücktrittsversicherung nur für mich als Karteninhaber oder aber auch für meine Frau gilt.

Vielen Dank für eure Hinweise und möglichen Informationen!

Ein Blick in die Allgemeines Versicherungsbedingungen hilft bei solchen Fragen ungemein.
Ich nehme Dir die Arbeit (<1min Aufwand) mal ab:
Quelle: http://www.miles-and-more-kreditkar...rungsbedingungen_lh_credit_card_170501_V2.pdf

siehe 1.3: "Als versicherte Personen gelten die nachfolgend genannten: a) Karteninhaber einer gültigen Kreditkarte. b) Familienangehörige des Karteninhabers, sofern sie gemeinsam mit dem Karteninhaber reisen"

Gern geschehen!
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
1.217
Ein Blick in die Allgemeines Versicherungsbedingungen hilft bei solchen Fragen ungemein.
Ich nehme Dir die Arbeit (<1min Aufwand) mal ab:
Quelle: http://www.miles-and-more-kreditkar...rungsbedingungen_lh_credit_card_170501_V2.pdf

siehe 1.3: "Als versicherte Personen gelten die nachfolgend genannten: a) Karteninhaber einer gültigen Kreditkarte. b) Familienangehörige des Karteninhabers, sofern sie gemeinsam mit dem Karteninhaber reisen"

Gern geschehen!

Der Absatz geht aber mit ein paar Bedinungen weiter ...

b) Familienangehörige des Karteninhabers, sofern sie gemeinsam mit dem Karteninhaber reisen.
Familienangehörige im Sinne dieser Bedingungen sind:
– Ehepartner / Lebenspartner / Lebensgefährte sofern sie mit dem Karteninhaber am
gemeinsamen Hauptwohnsitz wohnen und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sind
– unterhaltsberechtigte Kinder des Karteninhabers und/oder dessen Ehepartners/
Lebenspartners/ Lebensgefährten bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres.
 

nerogiallo

Neues Mitglied
27.07.2017
22
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Ich hab's nicht so mit Versicherungsbedingungen etc. Deshalb vielen Dank für deine/eure Unterstützung.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
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HAM/LBC
Zur Sicherheit noch mal der Check, ob du die richtige Karte hast?: Für Privatreisen die Privatkarte und für Geschäftsreisen die Business-Karte, sonst gilt die Versicherung auch nicht.
 
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Bergmann

Guest
Zur Sicherheit noch mal der Check, ob du die richtige Karte hast?: Für Privatreisen die Privatkarte und für Geschäftsreisen die Business-Karte, sonst gilt die Versicherung auch nicht.

Du sagst es: Man braucht bei Lufthansa zwei Karten, um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten. Eine Karte für private Ausgaben, eine zweite Karte für geschäftliche Ausgaben. Um bei Urlaubsreisen den Versicherungsschutz zu bekommen, darf diese Reise nur mit der "privaten" Karte bezahlt werden. Um auf geschäftlichen Reisen den Versicherungsschutz zu erhalten, darf diese Reise und alle Ausgaben drumherum nur mit der "geschäftlichen" Karte bezahlt werden. Kaum zu glauben, aber das ist bei Lufthansa tatsächlich so.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Ich kenne langsam deine Wut auf die LH, aber in diesem Fall ist wohl eher die herausgebende Bank (DKB) der "Schuldige". Wenn nicht sogar die EU, wegen der Limitierung der Provisionen.

Wohin nicht kostendeckende Benefits für Kreditkarten führen, sieht man ja gerade am Beispiel Topbonus.
 
B

Bergmann

Guest
Ich kenne langsam deine Wut auf die LH, aber in diesem Fall ist wohl eher die herausgebende Bank (DKB) der "Schuldige". Wenn nicht sogar die EU, wegen der Limitierung der Provisionen.

Wohin nicht kostendeckende Benefits für Kreditkarten führen, sieht man ja gerade am Beispiel Topbonus.

Lieber Wuff, ich habe keine Wut auf die Lufthansa. Eher im Gegenteil. Sie ist meine Lieblings-Airline. Ich zahlen sogar mehr, um mit ihr zu fliegen. Ich fliege gerne mit Lufthansa und geniesse meine sehr hohen Statusvorteile.

Trotz meiner Liebe zu Lufthansa behalte ich meine kritische Einstellung zu gewissen Themen - wie beispielsweise das Thema der Lufthansa-Kreditkarten: Es gibt viele Kreditkarten-Anbieter (Visa etc.) und Kreditkarten-Herausgeber (Banken), die den Kunden nicht dazu zwingen, für eine Extragebühr zwei Karten zu beziehen, um einen vollständigen Versicherungsschutz zu erhalten. Lufthansa tut es aber. Ich finde das einfach nicht gut. Auch nicht, obwohl ich sehr viel mit Lufthansa fliege.

Zu deinem Hinweis auf die EU-Verordnung eine kritische Frage: Ich habe beispielsweise auch eine Hilton-Kreditkarte. Und eine Kreditkarte von UniCredit. Die machen keinen Unterschied zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben. Gelten für diese beiden Unternehmen die EU-Verordnungen nicht?
 
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Flying Lawyer

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09.03.2009
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Zu deinem Hinweis auf die EU-Verordnung eine kritische Frage: Ich habe beispielsweise auch eine Hilton-Kreditkarte. Und eine Kreditkarte von UniCredit. Die machen keinen Unterschied zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben. Gelten für diese beiden Unternehmen die EU-Verordnungen nicht?

Du kannst mit jeder privaten Kreditkarte aus Businessausgaben tätigen aber nicht umgekehrt. Die EU hat die Fees für Verbraucher runtergeprügelt, darum gibts bei privaten Karten jetzt auch schlechtere Benefits. Bei den geschäftlichen gilt die Beschränkung nicht. Für die Zahlung mit Deiner Geschäfts Visa oder MC zahlt der Händler aber deutlich mehr.
 
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hgpower

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28.12.2014
35
6
FRA
Du sagst es: Man braucht bei Lufthansa zwei Karten, um den vollen Versicherungsschutz zu erhalten. ....

Nur bei der Reiserücktrittversicherung wird scheinbar Privat/Geschäftsreise unterschieden.

Bei der Auslandsreise KV wohl nicht :
" 1.4.1 Der Versicherer bietet den versicherten Personen Versicherungsschutz für auf Auslandsreisenunvorhergesehen eintretende Krankheiten oder Unfallfolgen. "

... also für max 90 Tage Auslandsaufenthalt (ziffer 1.2 der ARKV) ist man (meiner Meinung nach) egal ob auf Privat oder Geschäftsreise versichert , Hauptsache : im Ausland
(y)
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
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... Für die Zahlung mit Deiner Geschäfts Visa oder MC zahlt der Händler aber deutlich mehr.

Stimmt, und deshalb gibt es dann auch noch die alten Benefits.
Also statt klagen, sollte User Bergmann eher Danke an die DKB sagen, dass sie das mit der Business Card weiterhin ermöglicht. ;)
 
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on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.588
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Nur bei der Reiserücktrittversicherung wird scheinbar Privat/Geschäftsreise unterschieden.

Bei der Auslandsreise KV wohl nicht :
" 1.4.1 Der Versicherer bietet den versicherten Personen Versicherungsschutz für auf Auslandsreisenunvorhergesehen eintretende Krankheiten oder Unfallfolgen. "

... also für max 90 Tage Auslandsaufenthalt (ziffer 1.2 der ARKV) ist man (meiner Meinung nach) egal ob auf Privat oder Geschäftsreise versichert , Hauptsache : im Ausland
(y)

nein, denn bei der Dienstreise entfällt wohl die dienstliche Mitnahme und Versicherung von Frau, Kind und Kegel