Bonusmeilen und geldwerter Vorteil in Österreich

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dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
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Ruhrgebiet
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Das Thema Bonusmeilen aus Vielfliegerprogrammen stellt sich im Bezug auf Dienstreisen wie folgt dar:
Beruflich erworbene Meilen, die man nachher privat nutzt, sind gemäß Ansicht der Finanzbehörde und aktueller
Rechtssprechung (Unabhängiger Finanzsenat) ein Sachbezug und der Lohnsteuer zu unterziehen (gem. § 25 EStG
- Vorteile aus dem Dienstverhältnis).
Diese Steuerpflicht kommt nicht zum Tragen, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber vereinbaren, dass die dienstlich
erworbenen Meilen wieder dienstlich genutzt werden. Die tatsächlich dienstliche Verwendung der Meilen muss
gegenüber der Finanzbehörde glaubwürdig nachgewiesen werden.
Wenn die Firma gestattet, dass die dienstlich erworbenen Meilen privat verwendet werden dürfen, werden von den
Lohnsteuerprüfern diese Meilen zur Lohnversteuerung herangezogen.

http://www.miles-and-more.com/mediapool/pdf/75/media_799875.pdf
 

martin_

Erfahrenes Mitglied
19.02.2010
2.947
3
INN
Jaja, das pdf habe ich auch schon lange. Dumm nur, dass sich der Dienstgeber nicht auf diese Spielereien einlässt (Versteuerung von € 99.- pro 30.000 Meilen), sondern einfach darauf besteht, dass die Meilen für Eco-Tickets und Taxen verbraten werden (macht dann schlanke 39.000 Meilen für INN-VIE und retour). Fürs Sammeln dieser 39.000 brauche ich als "Vielflieger" mittlerweile dank Redticket etwa 4 Jahre, d.h. die Meilen würden

1. ohne meinen Status verfallen
2. und der Dienstgeber kassiert auch noch meinen Exec-Bonus, obwohl ich den Status bereits vor meinem Eintritt bei dem Arbeitgeber hatte und nie durch dienstliche Flüge erreicht hätte.

Diese beiden Punkte würden mich besonders interessieren, da konnte mir bisher noch nie einer eine schlüssige Antwort darauf geben. Ich gehe mal davon aus, dass zumindest der Exec-Bonus dem Dienstgeber nicht zusteht und eigentlich auch die normalen Meilen nicht, da sie ja ohne meine private Fliegerei verfallen würden.

Wie wird das bei anderen gehandhabt?
 
H

HGFan

Guest
Wieso muss man die Versteuern ich zahle eh 10% oder so ?
 

GrafErpo

Neues Mitglied
Neue Rechtsprechung durch den VGH

....hier gibt es aber etwas neues::D

9. Juni 2010
Bonusmeilen - geänderte Rechtsprechung zur Lohnsteuerhaftung
Im Jahre 2008 hatte der Unabhängige Finanzsenat (UFS) die Ansicht vertreten, dass den Arbeitgeber die Lohnsteuerhaftung betreffend der privaten Verwendung der Bonusmeilen, welche der Arbeitnehmer im Zuge von Dienstreisen angesammelt hat, trifft.
Der Verwaltungsgerichtshof hat sich in seinem Erkenntnis vom 29. April 2010 dieser Ansicht nicht angeschlossen.
An der Steuerpflicht selbst hat sich nichts geändert, die private Verwendung von Bonusmeilen aus betrieblichen Dienstreisen bleibt ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis, welcher allerdings erst im Zeitpunkt der tatsächlichen Verwendung steueranhängig wird.
Bei den Bonusmeilen handelt es sich um Vorteile, die nicht auf Veranlassung des Arbeitgebers, sondern ohne eine solche Veranlassung von dritter Seite geleistet werden, damit sei die Arbeitgeberhaftung ausgeschlossen.
Die Vorteile aus den Bonusmeilen unterliegen somit nicht dem Lohnsteuerabzug, sondern sind im Wege der Einkommensteuerveranlagung zu erfassen, somit entfällt auch die Entrichtung der Lohnnebenkosten.
Wenn Sie im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung des UFS und den Aussagen der Lohnsteuerrichtlinien Lohnsteuer und Lohnnebenkosten entrichtet haben, so kann für das laufende Kalenderjahr eine Aufrollung vorgenommen werden. Für abgelaufene Kalenderjahre kann der Dienstnehmer betreffend Lohnsteuer eine Erstattung im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung beantragen, bei bereits rechtskräftig veranlagten Jahren kann Wiederaufnahme des Verfahrens beantragt werden.
Die Lohnnebenkosten können durch einen Antrag beim Finanzamt bzw. der Gemeinde rückerstattet werden.
Verfasser: Waltraud Niederleithner
© 2010 PricewaterhouseCoopers Erdbergstraße 200 1030 Wien

siehe auch Tax Newsletter vom 9.6.2010: Bonusmeilen - geänderte Rechtsprechung zur Lohnsteuerhaftung

Gruss
GrafErpo
 
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Reaktionen: martin_

martin_

Erfahrenes Mitglied
19.02.2010
2.947
3
INN
@Graf: Vielen Dank, das habe ich nicht mitbekommen, das war genau in meinem Urlaub. Das ändert natürlich einiges. Willkommen im VFT übrigens!

@HGFan: Bonusmeilen sind ein geldwerter Vorteil, wenn Du sie im Rahmen deiner dienstlichen Tätigkeit erwirbst (=dein Brötchengeber den Flug bezahlt hat und Du dann die Meilen privat verfliegst). Daher die Pflicht sie zu versteuern!
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.497
8.896
FRA/QKL
Da können wir in Deutschland sehr froh sein, dass sich die Lufthansa schon vor Jahren mit den Finanzbehörden auf eine praktikabele Lösung geeinigt hat. (y)
 

martin_

Erfahrenes Mitglied
19.02.2010
2.947
3
INN
Dafür brauchst Du aber nur 100k für den Senator....

Schön, schön ...

Das Problem ist aber nicht die Versteuerung an sich - die kann ich ja durchaus verstehen, wenn ich einen Vorteil aus den Meilen habe, aber, siehe oben, der Vorteil würde bei mir ohne privat erworbenen Status nicht existieren. Und das zweite Problem ist, dass die Arbeitgeber sich in AT natürlich aufgrund der bisher existierenden Sippenhaft auch auf eine maximale Vermeidung von Problemen eingestellt haben - so wie bei mir - und mit einem hohen Aufwand ein paar Meilen zählen, um sicherzustellen, dass sie aus dem Schneider sind. Zumindest der Punkt fällt nun weg, nun soll die Finanz wieder Arbeitnehmer jagen - was in Summe doch recht selten relevant ist.

Irgendjemand, der auf meine ursprünglichen zwei Fragen eine Antwort weiß?
 

oweign

MUC Stammtischbruder
26.08.2009
2.792
2
xx
Schön, schön ...

Das Problem ist aber nicht die Versteuerung an sich - die kann ich ja durchaus verstehen, wenn ich einen Vorteil aus den Meilen habe, aber, siehe oben, der Vorteil würde bei mir ohne privat erworbenen Status nicht existieren. Und das zweite Problem ist, dass die Arbeitgeber sich in AT natürlich aufgrund der bisher existierenden Sippenhaft auch auf eine maximale Vermeidung von Problemen eingestellt haben - so wie bei mir - und mit einem hohen Aufwand ein paar Meilen zählen, um sicherzustellen, dass sie aus dem Schneider sind. Zumindest der Punkt fällt nun weg, nun soll die Finanz wieder Arbeitnehmer jagen - was in Summe doch recht selten relevant ist.

Irgendjemand, der auf meine ursprünglichen zwei Fragen eine Antwort weiß?

Da war am Samstag ein Artikel in der Krone (Wirtschaftsteil). Ist aber ähnlich dem Beitrag von GrafErpo
 

oweign

MUC Stammtischbruder
26.08.2009
2.792
2
xx
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Wie läuft das eigentlich in der Schweiz? Muss man da auch versteuern?