Pauschalversteuerung bei geschäftlich erflogenen, aber privat eingesetzten Meilen

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mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
1.841
3.464
STR
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Hallo zusammen,

ich sammle aktuell mit meinem Miles&More Konto Meilen für diverse Flüge der Miles&More-Airlines.
Diese Flüge sind sowohl privater, als auch geschäftlicher Natur.
Des Weiteren wandle ich meine privaten Payback-Punkte ab und an in Meilen um.

Sobald es genug Meilen gibt (was nach dem neuesten Enhancement nicht mehr allzu oft vorkommen dürfte), werden die Meilen in private (ergänzt) Prämienflüge umgesetzt.

Nun hat mich meine Steuerberaterin drauf hingewiesen, dass diese Meileflüge dann als geldwerter Vorteil versteuert werden müssen.
Ich erinnerte mich, dass hier immer wieder geschrieben wird, dass LH die Meilen pauschal versteuert. Nach Google-Recherche habe ich dazu sogar bei M&M direkt einen Link gefunden.
Siehe hier: https://www.miles-and-more.com/onli...uerung&l=de&cid=18002&sourceTaxonomy=Homepage

Zitat von dort:

Code:
[COLOR=black][FONT='inherit']Für Kundenmit Wohnsitz in Deutschland gilt:[/FONT][/COLOR]
[COLOR=black][FONT='inherit']Werdenim Rahmen des Vielfliegerprogramms Miles & More auf DienstreisenMeilen gesammelt und diese für privat genutzte Prämien verwendet, wird dergeldwerte steuerpflichtige Vorteil von Lufthansa im Rahmen desPauschalbesteuerungsverfahrens nach § 37a EStG übernommen.[/FONT][/COLOR]

Ich dachte nun, dass ich damit also "safe" bin. Nun warf meine Steuerberaterin ein, dass Lufthansa nicht wissen kann, welche Prämienflüge geschäftlich sind und welche privat. Es werden ja nur die privaten Flüge pauschal versteuert.
Des Weiteren sind die Flüge ja nur zu einem Teil mit geschäftlich erflogenen Meilen "bezahlt", muss das irgendwie aufgedröselt werden?

Meine Steuerberaterin sagt nun ich soll einfach bei der nächsten privaten Prämienbuchung eine Mail an Lufthansa senden mit der Angabe, dass dies ein privater Flug ist, der anteilig mit geschäftlich erflogenen Meilen gebucht wurde. Dieser sei gemäß dem Passus oben zu versteuern. Damit wäre ich aus dem Schneider und die LH muss das dann sauber versteuern.

Wie seht ihr das? Gab es bei euch diesbezüglich schon einmal Stress bei einer Betriebsprüfung und wenn ja, wie wurde verfahren? Was ist hier der korrekte Weg?

Viele Grüße
mf_2
 
Zuletzt bearbeitet:

frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
345
0
ich hänge mich mit der Frage mal dran:
(Gilt für einen angestellten AN - bei selbstständigen, also Firma und Privatperson = selbe Person, mags wegen Betriebsprüfung anders aussehen):
Wenn ich bei Dienstreisen Meilen sammle und privat einlöse: Wie erfährt der AG bzw. das Finanzamt überhaupt davon?
 

steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
709
110
Es hilft hier ungemein, § 37a EStG zu Rate zu ziehen:

Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 37a Pauschalierung der Einkommensteuer durch Dritte
(1) 1Das Finanzamt kann auf Antrag zulassen, dass das Unternehmen, das Sachprämien im Sinne des § 3 Nummer 38 gewährt, die Einkommensteuer für den Teil der Prämien, der nicht steuerfrei ist, pauschal erhebt. 2Bemessungsgrundlage der pauschalen Einkommensteuer ist der gesamte Wert der Prämien, die den im Inland ansässigen Steuerpflichtigen zufließen. 3Der Pauschsteuersatz beträgt 2,25 Prozent.
(2) 1Auf die pauschale Einkommensteuer ist § 40 Absatz 3 sinngemäß anzuwenden. 2Das Unternehmen hat die Prämienempfänger von der Steuerübernahme zu unterrichten.
(3) 1Über den Antrag entscheidet das Betriebsstättenfinanzamt des Unternehmens (§ 41a Absatz 1 Satz 1 Nummer 1). 2Hat das Unternehmen mehrere Betriebsstättenfinanzämter, so ist das Finanzamt der Betriebsstätte zuständig, in der die für die pauschale Besteuerung maßgebenden Prämien ermittelt werden. 3Die Genehmigung zur Pauschalierung wird mit Wirkung für die Zukunft erteilt und kann zeitlich befristet werden; sie erstreckt sich auf alle im Geltungszeitraum ausgeschütteten Prämien.
(4) Die pauschale Einkommensteuer gilt als Lohnsteuer und ist von dem Unternehmen in der Lohnsteuer-Anmeldung der Betriebsstätte im Sinne des Absatzes 3 anzumelden und spätestens am zehnten Tag nach Ablauf des für die Betriebsstätte maßgebenden Lohnsteuer-Anmeldungszeitraums an das Betriebsstättenfinanzamt abzuführen.

Es ist also egal, welche Flüge privat und welche geschäftlich veranlasst waren, da für alle Flüge, die inländischen Prämienempfängern zufliessen, 2,25 % pauschale Einkommensteuer durch Miles and More an das hierfür zuständige Finanzamt abgeführt werden (nämlich das Betriebsstättenfinanzamt am Sitz der Miles and More GmbH).

Mein Ratschlag: Wechsle dringend die Steuerberaterin. Wer ungfragt Hinweise gibt, ohne vorher die Sach- und Rechtslage zu klären, dürfte auch sonst nicht immer in Deinem wohlverstandenem Interesse handeln.
 

WUAF

Erfahrenes Mitglied
24.02.2011
418
2
NUE
Zum dem Thema stellt sich mir aber noch eine andere Frage.

Wenn ich Upgrades bei Geschäftsflügen bar bezahle setzte ich diese bei den Werbungskosten ab, gibt keine Probleme.

Meine Frage, wenn ich nun Meilenupgrades bei Geschäftsflügen mache und die Meilen ja von MM bereits versteuert sind, kann ich diese auch von der Steuer in den Werbungskosten absetzten. Die Frage wäre dann natürlich wie eine Meile für die Steuer in Geldwert berücksichtigt wird?

Hat sich schon mal jemand mit diesem Gedanken beschäftigt?
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.152
467
Meine Frage, wenn ich nun Meilenupgrades bei Geschäftsflügen mache und die Meilen ja von MM bereits versteuert sind, kann ich diese auch von der Steuer in den Werbungskosten absetzten. Die Frage wäre dann natürlich wie eine Meile für die Steuer in Geldwert berücksichtigt wird?

Hat sich schon mal jemand mit diesem Gedanken beschäftigt?

Nein, aber hier hilft ein Bick in den Geschäftsbericht, dort steht die Bewertung, die einschlägig sein dürfte.
 

Daumueller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2014
654
160
Zum dem Thema stellt sich mir aber noch eine andere Frage.

Wenn ich Upgrades bei Geschäftsflügen bar bezahle setzte ich diese bei den Werbungskosten ab, gibt keine Probleme.

Meine Frage, wenn ich nun Meilenupgrades bei Geschäftsflügen mache und die Meilen ja von MM bereits versteuert sind, kann ich diese auch von der Steuer in den Werbungskosten absetzten. Die Frage wäre dann natürlich wie eine Meile für die Steuer in Geldwert berücksichtigt wird?

Hat sich schon mal jemand mit diesem Gedanken beschäftigt?

das dürfte aber ja nur gehen, wenn du die Meilen privat gesammelt hast. Andernfalls hättest du ja die Meilen bzw. die Kosten dafür schon einmal mit dem sammelnden Ticket abgesetzt?
 

HSVT

Erfahrenes Mitglied
20.03.2010
1.006
26
Meine Frage, wenn ich nun Meilenupgrades bei Geschäftsflügen mache und die Meilen ja von MM bereits versteuert sind, kann ich diese auch von der Steuer in den Werbungskosten absetzten. Die Frage wäre dann natürlich wie eine Meile für die Steuer in Geldwert berücksichtigt wird?

Hat sich schon mal jemand mit diesem Gedanken beschäftigt?

Steuerliche Meilenbewertung mit angemessener Wertschätzung gegenüber dem Produkt ist ein schwieriges Thema. Mein Vorschlag:
- Bei BA ist das einfacher, man kann Meilen kaufen. Also Screenshot vom Kaufpreis machen und der Steuererklärung beilegen (24.000 Avios für First Upgrade = 459 Euro plus Gebühren)
- Bei LH kann man nicht kaufen, würde mich auf Landgericht Köln (Az: 14 O 245/11) mit einem Meilenwert von 2,77 Cent/Meile beziehen. Macht 1385 Euro für 50.000 Meilen beim First Upgrade.

Versuchen kann man es. Steuerbehörde kann folgen oder auch nicht.

PS: Bei LH ist die First auch steuerlich das wertigere Produkt
 
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steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
709
110
Bei privat erflogenen Meilen und einem dienstlich veranlassten Upgrade / Freiflug dürfte es sich steuerlich um eine Privateinlage handeln. Einlagen sind gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG mit dem Teilwert zum Zeitpunkt der Einlage anzusetzen. Teilwert wäre hier - grob gesagt - die Anschaffungskosten der zugrundeliegenden Meilen. Bei Prämienmeilen über Abos etc. ist ein Nachweis ja ohne Probleme möglich, für die Prämienmeilen aus Flügen wären sicherlich die Rückstellungswerte der Miles and More GmbH heranzuziehen, da ja nur hier der Geldbetrag des gewährten Rabattes auf den jeweiligen Flugschein in Form der gewährten Meilen abgeleitet werden kann.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
3.588
2.193
HAM
Dann gibt es da aber auch das Gutachten bei der Insolvenz von Topbonus, das zu einem viel niedrigeren Wert gekommen ist. Meiner persönlichen Erfahrung nach sind Gutachten mit niedrigem Wert für Finanzämter sehr attraktiv.

Bei BA sollte man aufpassen. Die Meilen werden nicht von BA pauschal versteuert, im Gegensatz zu M&M und MR. Als Unternehmer muss man noch mehr aufpassen, sonst werden einem die Punkte/Meilengutschrift bei einer Betriebsprüfung schnell als Rabatt ausgelegt, der dann nicht vorsteuerabzugsberechtigt gewesen wäre.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.814
2.056
FRA
Als Unternehmer muss man noch mehr aufpassen, sonst werden einem die Punkte/Meilengutschrift bei einer Betriebsprüfung schnell als Rabatt ausgelegt, der dann nicht vorsteuerabzugsberechtigt gewesen wäre

Wie erfährt der Betriebsprüfer überhaupt von Meilengutschriften?

Er darf zwar private Bankkonten inspizieren (glaube ich) - aber darf er auch in Meilenkonten herumschnüffeln?
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.136
3.106
Dann gibt es da aber auch das Gutachten bei der Insolvenz von Topbonus, das zu einem viel niedrigeren Wert gekommen ist. Meiner persönlichen Erfahrung nach sind Gutachten mit niedrigem Wert für Finanzämter sehr attraqktiv.

Bei BA sollte man aufpassen. Die Meilen werden nicht von BA pauschal versteuert, im Gegensatz zu M&M und MR. Als Unternehmer muss man noch mehr aufpassen, sonst werden einem die Punkte/Meilengutschrift bei einer Betriebsprüfung schnell als Rabatt ausgelegt, der dann nicht vorsteuerabzugsberechtigt gewesen wäre.

Aha. Und wann bin mit BA Fluegen in Deutschland vorsteuerabzugsberechtigt? Und warum sollte ich meine im UK erworbenen Meilen in Deutschland versteueren? Die sind nach DBA allenfalls dort steuerpflichtig
 
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frontloop

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
345
0
Ja, wenn es notwendig ist. Der größte Fehler, den man machen kann, ist, das Finanzamt zu unterschätzen.

Für einen Selbstständigen: Ja. Da kann ich mir auch durchaus vorstellen, dass das bei einer Betriebsprüfung auffallen kann.

Ab nochmal meine Frage von oben:
Gilt für einen angestellten AN:
Wenn ich bei Dienstreisen Meilen sammle und privat einlöse: Wie erfährt der AG bzw. das Finanzamt überhaupt davon?
 

steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
709
110
Es erfährt davon nichts. Warum sollte es auch? Schließlich sind die erworbenen Freiflüge für inländische Nutzer bereits PAUSCHAL versteuert.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
3.588
2.193
HAM
Aha. Und wann bin mit BA Fluegen in Deutschland vorsteuerabzugsberechtigt?

Habe ich auch nicht geschrieben.

BA Meilen werden von BA nicht pauschal versteuert, das heißt, es obliegt dem Avios-Empfänger sicherzustellen, dass sie hier korrekt versteuert werden, was auch einschließt, dass sie steuerfrei sein können.

Als Unternehmer kann jetzt zusätzlich da, wo eine Umsatzsteuer fällig wird (also nicht bei BA) das Problem auftreten, dass beispielsweise Payback Punkte (vgl. OFD Frankfurt, Verfügung v. 12.9.2011, S 7200 A - 219 - St 111) oder andere Prämien als Rabatt gewertet werden, daher der vorsteuerabzugsberechtigte Betrag niedriger ist, die genaue Höhe aber erst bei Einlösen der Punkte/Meilen bekannt ist.

Und warum sollte ich meine im UK erworbenen Meilen in Deutschland versteueren? Die sind nach DBA allenfalls dort steuerpflichtig

Wenn Du Dir da sicher bist, ist das ja in Ordnung und als Jurist wirst Du das sicherlich auch beurteilen können. Nicht-Juristen wie ich stehen jetzt erst einmal vor dem Problem, dass wir gar nicht wissen, welches DBA greift (IAG, Avios, British Airways sind ja in mehreren Ländern aktiv), ob Meilen unter einen der Artikel im DBA fallen (http://www.bundesfinanzministerium....men-DBA-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=7), ob wir eventuell in Großbritannien steuerpflichtig werden, etc.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
3.588
2.193
HAM
Wenn ich bei Dienstreisen Meilen sammle und privat einlöse: Wie erfährt der AG bzw. das Finanzamt überhaupt davon?

Bei den meisten Dokumenten wie der Bordkarte, der Buchungsbestätigung, etc. steht deine Vielfliegernummer drauf. Wenn Du diese bei Deinem Arbeitgeber zur Erstattung von Reisekosten einreichen musst, weiß es der Arbeitgeber und damit potentiell auch das Finanzamt.

Schwieriger wird es aus meiner Sicht immer dann, wenn Meilen privat und geschäftlich bei der Ausgabe verquickt werden, sei es im Werbungskostenabzug oder als Betriebsausgabe. Das so sauber zu dokumentieren, dass für den Prüfer nachvollziehbar wird, welche Meilen betrieblich erflogen, welche betrieblich verwendet, welche wann von wem als Ausgabe geltend gemacht wurden, ist schwierig. Dann wird da schnell ein Hebel draus, um zu einer Schätzung zu gelangen. Das wäre dann aber im Regelfall das Problem Deines Arbeitgebers und nicht Deines.

Es hat ja einen Grund, dass Lufthansa zwei Prämienprogramme anbietet Miles&More und PartnerBenefitPlus, und man auf beiden Sammeln kann.
 

Spock

Erfahrenes Mitglied
17.07.2011
279
4
DUS
Aha. Und wann bin mit BA Fluegen in Deutschland vorsteuerabzugsberechtigt? Und warum sollte ich meine im UK erworbenen Meilen in Deutschland versteueren? Die sind nach DBA allenfalls dort steuerpflichtig

Wenn ich aber meinen BA-Flug in D als Betriebsausgabe geltend mache, sind die daraus resultierenden Prämien - sofern diese privat verwendet werden - als Privatentnahme zu versteuern; Einkommensteuerrechtlich sowieso aber auch USt.-rechtlich, obwohl der Flugpreis bei BA keine MwSt. enthält (vgl. 1%-Regelung bei PKW). Die private oder dienstliche Verwendung von Lufthansa-Meilen (egal ob privat oder dienstlich erflogen) ist weder für die Einkommensteuer noch für die Umsatzsteuer relevant, da bereits pauschal versteuert.

Diese Aussage stammt von einer Prüferin des Finanzamts, die sich im Rahmen einer großen BP vor einem halben Jahr meine Reisekosten ziemlich genau angeschaut hat :eek:
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.136
3.106
Wenn ich aber meinen BA-Flug in D als Betriebsausgabe geltend mache, sind die daraus resultierenden Prämien - sofern diese privat verwendet werden - als Privatentnahme zu versteuern; Einkommensteuerrechtlich sowieso aber auch USt.-rechtlich, obwohl der Flugpreis bei BA keine MwSt. enthält (vgl. 1%-Regelung bei PKW). Die private oder dienstliche Verwendung von Lufthansa-Meilen (egal ob privat oder dienstlich erflogen) ist weder für die Einkommensteuer noch für die Umsatzsteuer relevant, da bereits pauschal versteuert.

Diese Aussage stammt von einer Prüferin des Finanzamts, die sich im Rahmen einer großen BP vor einem halben Jahr meine Reisekosten ziemlich genau angeschaut hat :eek:

Ich bin in Deutschland und im UK steuerpflichtig und habe genau diese Frage gestellt. Mein Finanzamt in Frankfurt sieht sowohl die BA kickbacks als auch die BA Prämienmeilen als ausschließlich im UK relevant and (und HMRS interessiert sich nicht dafür)
 

Spock

Erfahrenes Mitglied
17.07.2011
279
4
DUS
Ich bin in Deutschland und im UK steuerpflichtig und habe genau diese Frage gestellt. Mein Finanzamt in Frankfurt sieht sowohl die BA kickbacks als auch die BA Prämienmeilen als ausschließlich im UK relevant and (und HMRS interessiert sich nicht dafür)

ok, dass Du sowohl in D als auch im UK steuerpflichtig bist, habe ich dabei wohl irgendwo überlesen. Ich bin hier von mir als Ottonormalunternehmer ausgegangen, der nur in D steuerpflichtig ist.
 

volksflug

Neues Mitglied
25.08.2017
9
0
Zum dem Thema stellt sich mir aber noch eine andere Frage.

Wenn ich Upgrades bei Geschäftsflügen bar bezahle setzte ich diese bei den Werbungskosten ab, gibt keine Probleme.

Meine Frage, wenn ich nun Meilenupgrades bei Geschäftsflügen mache und die Meilen ja von MM bereits versteuert sind, kann ich diese auch von der Steuer in den Werbungskosten absetzten. Die Frage wäre dann natürlich wie eine Meile für die Steuer in Geldwert berücksichtigt wird?

Hat sich schon mal jemand mit diesem Gedanken beschäftigt?

Ich habe dies vor einigen Jahren erfolgreich getan und dabei folgendes im erläuternden Brief ans FA geschrieben:

"
Zwecks xxx war ich vom xx.xx.11-xx.xx.11 dienstlich in Sydney. Mein Arbeitgeber XXX (kurz: AG) hat den Economy-Class-Flugpreis in Höhe von 2285,46 EUR übernommen (Buchung direkt durch den AG; Airline: Thai / Star Alliance; Belege (Reisekostenabrechnung und Buchungsbestätigung anbei)).

Angesichts der kurzen Reisedauer ohne Urlaubsverlängerung habe ich mich dazu entschieden, private Meilen bei Continental Airlines – ebenfalls Star Alliance – für ein Upgrade in die Business Class einzusetzen. Hierfür musste ich pro Strecke 55.000 Meilen, also insgesamt 110.000 Meilen einsetzen. Die entsprechenden Belege (Upgrade Bestätigungen mit Meilenangabe sowie OnePass Kontoauszüge mit den abgezogenen Meilen) sind beigelegt. Bitte beachten Sie, dass Continental seit diesem Jahr mit United verschmolzen ist.

Gemäß EStG-Kommentar von Ludwig Schmidt, 2002, §37a Anm. 6 und Kirchhof/Söhn/Mellinghof, Kommentar zum EStG, Loseblattsammlung, kann der Gegenwert privat erworbener Meilen, die für eine Dienstreise auf eigene Kosten eingesetzt werden, als Werbungskosten angesetzt werden.

Wertbestimmung der eingesetzten 110.000 Meilen: Bei Continental Airlines kostet der Erwerb von 55.000 Meilen 2069,38 USD (http://www.ualmiles.com/PersonalMiles.jsp?x2.x=75&x2.y=28&x2=Personal+Miles). Dies macht bei 110.000 Meilen also 4138 USD oder – per Wechselkurs vom Einlösedatum 8.6.2011 – 2838 EUR.

Ich bitte Sie daher, 2838 EUR als eigene, vom AG nicht erstattete Flugkosten für die Dienstreise nach Sydney anzuerkennen.
"
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.814
2.056
FRA
Mein Finanzamt in Frankfurt sieht sowohl die BA kickbacks als auch die BA Prämienmeilen als ausschließlich im UK relevant and (und HMRS interessiert sich nicht dafür)

Wie bekommt man so eine Stellungnahme vom Finanzamt? Wenn ich das Finanzamt was frage, bekomme ich meist zu hören, "Finanzämter machen keine Steuerberatung" :(

Oder kam das auch erst im Rahmen einer Betriebsprüfung?