neue storno regeln ab dez.2018 bei LH awards

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rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.350
195
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Die alte Regelung gilt nach wie vor, allerdings müsst ihr gemäß Miles & More AGB (Stand Dez. 2018) bei der Stornierung nun darauf hinweisen, dass ihr die die 50 Euro bezahlen und eure Meilen zurück erhalten wollt. Tut ihr dies nicht, bekommt ihr nur die echten Steuern und Gebühren zurück. Auf die Meilen, sowie von der Airline erhobene Zuschläge, müsst ihr verzichten. Folgend die beiden Alternativen welche es laut Miles & More AGB bei der Stornierung von Prämienflügen gibt.

"""2.3.1 Alternative 1
Bei der ersten Alternative werden Ihnen lediglich die Steuern und Gebühren erstattet. Eine Erstattung der Meilen und Airline Zuschläge erfolgt nicht. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. Sollten Sie die Steuern, Gebühren und Airline Zuschläge pauschal mit Meilen abgegolten haben, entsprechen 10.000 Meilen den Zuschlägen. Dies bedeutet, dass der für Steuern, Gebühren und Airline Zuschläge entrichtete Meilenbetrag im Falle einer Stornierung abzüglich eines Betrags von 10.000 Meilen erstattet wird.

2.3.2 Alternative 2
Bei der zweiten Alternative werden Ihnen neben den Steuern und Gebühren auch die Meilen und Airline Zuschläge erstattet. Im Gegenzug werden Ihnen 50 € pro Person und Stornierung (bzw. der entsprechende Wert in einer Fremdwährung) berechnet.

Eine Erstattung in diesem Umfang erfolgt nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch.""""

====================================================


p.s.: die alte regelung mit 50€ storno gebühr geht (s.oben) nur noch auf ausdrücklichen wunsch !!! jetzt sind die bei M&M komplett übergeschnappt. wer denkt sich denn sowas aus ???
Vorsicht bei ausländischen M&M call centern ist angebracht . die nehmen diese regelung vielleicht ernst .
 
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Aviatar

Erfahrenes Mitglied
14.10.2017
3.603
773
Wahnsinn! Dazu fällt mir echt nix mehr ein! Ganz im ernst, sind solche AGB Regeln überhaupt zulässig? Was ist mit all den Wenigfliegern, die von diesen Dingen keine Ahnung haben und sich nicht in Foren rumtreiben?
Wenn April wäre, würde ich das für einen Aprilscherz halten! :doh:
 

rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.350
195
bin mal gespannt, wann hier im forum die üblichen lufthansa claqueure diese neue regelung als ""enhancement"" verteidigen, man
hätte ja bei 1.alternative ""50 € gespart"".
da haben einige bei M&M den schuss nicht gehört.
 
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darksideofx

Erfahrenes Mitglied
22.08.2018
280
0
FRA
Interessanterweise ist bei der Anzeige der Bedingungen in der Buchung selbst keine Rede von irgendwelchen Alternativen:

"Stornierung: EUR 50 (oder Gegenwert) und anteilige Erstattung von Steuern, Gebühren und Airline Zuschlägen falls zutreffend"

Gibt es irgendeine denkbare Konstellation, in der Alternative 1 für den Passagier vorteilhaft wäre? Die günstigste Prämie, die mir bislang untergekommen ist, war US domestic Eco für 12kMM + 5€ und da wäre m.E. der Tausch von netto 45€ gg. 12kMM immer noch besser, als darauf zu verzichten.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Beim Storno eines F-Awards für 50 € "Vergünstigung" 210.000 mi und 600 € Treibstoffzuschlag einzubehalten, dürfte den Staatsanwalt interessieren, wenn diese Option nicht ausdrücklich gewünscht wird.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
bin mal gespannt, wann hier im forum die üblichen lufthansa claqueure diese neue regelung als ""enhancement"" verteidigen
.

Ganz linke Methode.

Da ist wohl diesmal nicht die böse LH schuld, sondern der EuGh/BGH, welcher pauschale Stornogebühren verbietet:

https://www.faz.net/aktuell/finanze...ucherrechte-gegenueber-airlines-15093858.html

"Aus Sicht des BGH darf nach deutschem Recht keine Bearbeitungsgebühr wie bei Air Berlin verlangt werden" (Anm.: für Storno)
"Die Verbraucherzentrale begrüßte das Urteil. „Wir freuen uns wirklich darüber, dass es die Verbraucher künftig bei Stornierungen leichter haben werden, an ihr Geld zu kommen“,"

Demnach wäre die Alternative 2 eigentlich illegal; außer der Kunde verlangt das.
 

Stallbewohner

Erfahrenes Mitglied
12.12.2018
286
0
Habe in diesem Jahr einen OS- und einen SQ-Award bei M&M separat zurückgegeben. In beiden Fällen waren die im OP genannten Alternativen kein Thema. Die Callcenter fragten wie immer meine KK für die Belastung der 50 EUR ab und nannten mir die Anzahl der gutzuschreibenden Meilen.

Betrifft das nur LH-Flüge? Das würde die Sache ja noch undurchsichtiger machen...
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Da hat die Verbraucherzentrale den Meilenbuchern einen satten Schuss ins Bein verpasst. Aber man kann ja Alternative 2 wählen. Gut zu wissen.
Bei meinen bisher zwei Stornierungen dieses Jahr ging es genauso wie beim Stallbewohner - nur Alternative 2 angeboten.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Interessante Verknüpfung. Aber dass der EuGH dem deutschen Recht erlaubt, eine Bearbeitungsgebühr in den AGB zu verbieten, heißt noch nicht, dass die Airline statt einer Bearbeitungsgebühr tausende Euro (Meilen) einsacken darf.

Vor dem EuGH ging es zudem um die Erstattung der nicht angefallenen Steuern und Gebühren, nicht um eine Stornogebühr. Letztere findet sich in der Mehrzahl der stornierbaren Tarife und hat, soweit ich weiß, bislang keine juristischen Anfeindungen erlitten.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
dass die Airline statt einer Bearbeitungsgebühr tausende Euro einsacken darf.

… dürfen sie ja bei Bezahltickets auch. Typischer Fall von Rohrkrepierer dieses Urteil.

Die Verbraucherschützer "schützen" halt Lieschen Müller vor der Bezahlung von 50€. Über diesen Tellerrand hinaus können sie nicht blicken.
 
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Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Vor dem EuGH ging es zudem um die Erstattung der nicht angefallenen Steuern und Gebühren, nicht um eine Stornogebühr. .

Dann irrt die FAZ, aus der ich meine Info habe:

"Aus Sicht des BGH darf nach deutschem Recht keine Bearbeitungsgebühr wie bei Air Berlin verlangt werden, weil sie Verbraucher einseitig benachteiligen würde. Die Karlsruher Richter fragten, ob das deutsche Recht in dem Punkt mit EU-Recht vereinbar ist. Der EuGH bejahte das."
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Dann irrt die FAZ, aus der ich meine Info habe:

"Aus Sicht des BGH darf nach deutschem Recht keine Bearbeitungsgebühr wie bei Air Berlin verlangt werden, weil sie Verbraucher einseitig benachteiligen würde. Die Karlsruher Richter fragten, ob das deutsche Recht in dem Punkt mit EU-Recht vereinbar ist. Der EuGH bejahte das."

Quelle der FAZ: dpa. Meine Quelle: EuGH. :)

… dürfen sie ja bei Bezahltickets auch. Typischer Fall von Rohrkrepierer dieses Urteil.

Die Verbraucherschützer "schützen" halt Lieschen Müller vor der Bezahlung von 50€. Über diesen Tellerrand hinaus können sie nicht blicken.

Das sind zwei Paar Schuhe. Die "Stornogebühr" ist der Preis dafür, sich aus einem bindenden Vertrag mit der Airline freikaufen zu können. Die "Bearbeitungsgebühr", um die vor dem EuGH gestritten wurde, betrifft die Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs auf Herausgabe der treuhänderisch gezahlten Steuern & Gebühren. Der BGH sagt: für die Erfüllung gesetzlicher Ansprüche darf in AGB kein Entgelt vereinbart werden. Der EuGH sagt: finden wir ok, wenn Ihr das so seht. Mit der M&M-Straßenräuberei hat Letzteres nichts zu tun, wenngleich ich nicht ausschließen mag, dass die Entscheidung des EuGH tatsächlich der Anlass war.
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
Wurde ja hier im Forum auch schon diskutiert:
Wichtig dürfte in diesem Zusammenhang auch das Urteil zur zweiten Rechtsfrage sein, die der EuGH zu beurteilen hatte:

"Die Luxemburger Richter erklärten es für rechtens, dass in Deutschland Sondergebühren bei Anträgen auf Erstattung ausgeschlossen werden. Anlass des EuGH-Urteils war eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen Air Berlin. Die Verbraucherschützer monierten, dass die Fluglinie eine Bearbeitungsgebühr von 25 Euro erhebt, wenn ein Passagier einen Spartarif-Flug storniert oder nicht antritt. "

Was anders sind denn inhaltlich die seinerzeit "verbotenen" 25€ von Air Berlin als die 50€ bei M&M?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Was anders sind denn inhaltlich die seinerzeit "verbotenen" 25€ von Air Berlin als die 50€ bei M&M?

25 € Bearbeitungsgebühr: Entgelt für die Erstattung der echten Steuern & Gebühren, die an den Fiskus und die Flughafenbetreiber abzuführen sind, aber nicht anfielen, weil der Passagier den Flug nicht angetreten hat

50 € Stornogebühr: Entgelt für den Rücktritt vom Beförderungsvertrag mit der Folge, dass Flugpreis und Zuschläge zurückzuzahlen sind (und die Steuern & Gebühren sowieso).
 

Wuff

Erfahrenes Mitglied
01.04.2012
3.145
8
HAM/LBC
25 € Bearbeitungsgebühr: Entgelt für die Erstattung der echten Steuern & Gebühren, die an den Fiskus und die Flughafenbetreiber abzuführen sind, aber nicht anfielen, weil der Passagier den Flug nicht angetreten hat

50 € Stornogebühr: Entgelt für den Rücktritt vom Beförderungsvertrag mit der Folge, dass Flugpreis und Zuschläge zurückzuzahlen sind (und die Steuern & Gebühren sowieso).

ok danke, habe ich jetzt verstanden.

Dann wird ja jetzt durch die beiden Alternativen verdeutlicht, dass die 50€ eine Stornogebühr in diesem Sinne sind und keine Bearbeitungsgebühr.
 
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bonkers

Erfahrenes Mitglied
19.03.2011
1.346
315
… dürfen sie ja bei Bezahltickets auch. Typischer Fall von Rohrkrepierer dieses Urteil.

Die Verbraucherschützer "schützen" halt Lieschen Müller vor der Bezahlung von 50€. Über diesen Tellerrand hinaus können sie nicht blicken.

Nette Nebelkerze, und das Urteil zwingt M+M dazu, eine solche Verbraucherfeindliche Lösung zu finden? Die Lösung dient doch nur der Vorbereitung der nächsten Optimierung, dem Entfall voll flexibler Meilentickets. Nur eine Frage: Wann?
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Dann wird ja jetzt durch die beiden Alternativen verdeutlicht, dass die 50€ eine Stornogebühr in diesem Sinne sind und keine Bearbeitungsgebühr.

Die 50 € waren und sind eine Stornogebühr. Neu ist der Verzicht auf eine "Stornogebühr" mit der Folge, dass dann auch nur die Steuern & Gebühren zurückgezahlt werden, nicht aber der Flugpreis (Meilen) und die Zuschläge (Treibstoff / "international").

Womöglich - deshalb fand ich Deine Verknüpfung mit dem EuGH-Urteil interessant - will M&M die 50 € Stornogebühr absichern gegen die Fälle, in denen überhaupt nur die Erstattung der S&G in Frage kommt (nicht stornierbare Awards): Ohne Differenzierung hätte man nämlich sagen können, dass M&M weiterhin (entgegen BGH/EuGH) 50 € für die Erstattung der S&G nimmt. Damit wäre die gesamte Klausel hinfällig (und stonierbare Awards ohne Entgelt stornierbar). Nun gibt es zwei Versionen, von denen die "kostenlose Erstattung" (hoffentlich) niemals von M&M auf stornierbare Awars angewendet wird. Falls doch: Staatsanwalt!
 
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Ventus2

Erfahrenes Mitglied
05.04.2011
2.495
51
Denn Sinn der Änderung habe ich noch nicht verstanden, da man insbesondere die reduzierten Tarife extra rausgenommen hat. Dachte diese neuen Tarife seien der Grund.
Aber bisher hat man bei meinen Flügen die Storno-Regeln immer extra als Tarifregeln bei der Buchung genannt.

Leider bzw. immerhin hat man nur die Wartelistenbuchung angepasst. Bisher wurde nach den AGB die Meilen für ein Upgrade erst abgebucht, wenn die Warteliste bestätigt wurde. Nur entsprach dies nicht der Praxis, die schon 72h vor Abflug die Meilen abgebucht hat.

Was mich aber wirklich verwundert, warum man nicht über die Änderungen der AGB informiert wurde!
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.545
2.681
FRA
Ich habe mir aus Neugier die aktuellen AGB mal angeschaut...
Der "Senator Premium Award" ist dort nun auch nicht mehr aufgeführt. Oder habe ich ihn nur nicht entdeckt?

Müssen die MM-Teilnehmer nicht eigentlich über die Veränderung der AGB informiert werden?
 

rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.350
195
meines erachtens hat das verbot einer bearbeitungsgebühr nichts mit den verbot einer stornogebühr gemein . stornogebühren gibt es weiterhin. bspw. bei hotelbuchungen oder pauschalreisen. und die sind auch rechtens.
 
B

Blacky

Guest
Typisch Gaunerverein Miles & More. Zu diesem Saftladen fällt mir schon lange nichts mehr ein.

Ich baue nur noch meine Meilen ab und dann gehts zu EK. Die haben halt eh das bessere, exklusivere F-Produkt und sind obendrein noch preislich günstiger.
 
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franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.926
161
MUC
Typisch Gaunerverein Miles & More. Zu diesem Saftladen fällt mir schon lange nichts mehr ein.

Ich baue nur noch meine Meilen ab und dann gehts zu EK. Die haben halt eh das bessere, exklusivere F-Produkt und sind obendrein noch preislich günstiger.

Für Leute based in D und Travelprofil Europa halt schwierig und das sind denke ich die Mehrzahl.
 
B

Blacky

Guest
Für Leute based in D und Travelprofil Europa halt schwierig und das sind denke ich die Mehrzahl.

Dahingehend stimmt das natürlich.

Für mich ist Asien entscheidend. Da kann ich wunderbar auf EK wechseln und bin nicht auf die selbstverliebte großkotzige LH angewiesen.