moin,
die Kanzlei CLLB gehört seit einigen Jahren zu den Großen im Bereich des Kapital/Bankrecht und dieser Markt ist hartumkämpft. CLLB arbeitet überwiegend für "viele" Einzelmandanten und überwiegend wenn für den Mandanten die Rechtsschutzversicherung einspringt.
Bereits vor einigen Jahren startet CLLB einen Aufruf an Miles&More Kunden mit mind. 1Mio. Meilen-Guthaben (daraus hat sich ja nun anscheinend einer mit "nur" 700.000 Meilen gefunden), es ist davon auszugehen, dass hier CLLB (wie so oft) erst einmal den Rechtsschutzversicherer mit einer Deckungsklage zur Eintrittspflicht verklagen mussten - diese liegt anscheinend vor und nun wird die Marketing-Trommel kräftig gerührt.
Man darf nicht vergessen, dass diese Art von Kanzleien immer auf "tausende" Mandanten in der selbigen Angelegenheit angewiesen sind (Widerrufsbelehrungen sind inzwischen gelaufen und neue Rechtsschutzverträge haben diese auch alle ausgeklammert. Die Diesel-Mandate sind auch heiß umgekämpft und größtenteils ausgereits, auch mischen viele Landanwälte hier nun auch mit und surfen einfach auf den bereits erteilten Urteilswelle mit), also erschließt man einen neuen Markt (Geschäftsmodell) und schießt sich hier auf Millionen von potenziellen Miles&More Teilnehmern als zukünftige Mandanten ein.
Bekanntlich, muss in solch einem Massengeschäft nur "einmal" die Klage ausgearbeitet werden, für alle weiteren Klagen, müssen nur noch Einzeldaten ausgetauscht bzw. angepasst werden. Und welcher (Mißverstandener) Miles&Kunde der nie seinen Freiflug in First nach Papeete eingebucht bekommt und sich seit Jahren darüber ärgert, wird nun Hoffnung suggeriert, sich seine Meilen in Bar einfach auszahlen zu lassen - und gerne erklärt dann der kundige Anwalt, das hier natürlich die Rechtsschutz alle Kosten zu trage hat und der Mandant/Kunde eigentlich kein Risiko ausgesetzt sei.
Die Rechtsschutz des Mandanten wird dafür in Anspruch genommen und der ahnungslose Mandant hofft auf den kleinen Geldsegen (anstatt wieder blödsinnige Toaster und Fön im Workshop zu ordern), und die Rechtsschutz bewertet das Risiko für sich selbst, als der erfolgsbewertende Klägervertreter und sobald der Rechtsschutzversicherte Mandant noch ein zweiten Schadensfall bei der Rechtsschutz generiert, bedankt sich diese mit einer Kündigung für die zu tragenden Kosten einer Miles&More Klage.
Persönlich sehe ich auch wenig Erfolg darin und schließlich hat es weltweit noch kein Meilen-Member geschafft, sich einen solch "hohen" Wunschwert in Cash auszahlen zu lassen. Aber bekanntlich "ist nichts unmöglich" und schließlich müssen Groß-Kanzleien ja auch von etwas leben um ihre Kosten bestreiten zu können.
Sollte dennoch eine solche Klage von einem Richter mit Erfolg belohnt werden, ja dann wird jeder Miles & More Kunde in der Zukunft bestimmt von Miles & More mit verschärften AGB und Kosten dafür belohnt werden.