Wohnsitzwechsel - Senator Status futsch

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FlyFRA

Reguläres Mitglied
06.03.2011
49
29
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Hallo Zusammen,

ich benötige dringend Eure Hilfe.

Ich bin seit einigen Jahren Senator und habe seit einigen Jahren und bis Jahresende 2010 im Ausland gelebt.

Aktuelle Statusgültigkeit: 02/2012

Im Jahr 2010 befand ich mich somit im ersten Jahr des zweijährigen Requalifizierungszeitraum und ich habe ca. 120.000 Meilen erflogen. Seit Herbst (Überschreiten der 100.000 Meilen) wurde mir die Verlängerung meines Senatorstatus bis 02/2014 angezeigt.

Zum 1.1.2011 bin ich nach Deutschland gezogen und habe meine Adrese online geändert. Nach einigen Tage war die Statusgültigkeit auf 02/2012 zurückgesetzt.

Eine Nachfrage bei M&M ergab: Die Anschrift muss DAUERHAFT während der gesamten Kartengültigkeit im Ausland geführt werden, damit die 100.000 Meilen für die die Verlängerung des Senator Status gelten.

Mir war die "Geheimregelung" nicht bekannt, sonst wäre es natürlich auch für mich kein Problem gewesen, weitere 10.000 Meilen zu erfliegen um auf 130.000 Meilen zu kommen.

Dieses Jahr wird es allerdings schwer auf 130.000 Meilen zu kommen, abgesehen davon dass ich mich auf schwertue ein zweites Mal meinen Status zu verlängern. M.E. habe ich den Status bereits korrekt 2010 verlängert.

Meine Fragen:
1. Ist die o.g. Regelung in den offiziellen M&M Bedingungen festgelegt. Ich habe dies nirgendwo gefunden
2. Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
3. Chance auf Kulanz? War ja immerhin guter Kunde, auch mit einigen Businessflügen - bin jetzt allerdings ziemlich verärgert...


Danke für Euer Feedback.
FlyFRA
 

mr.buritto

Aktives Mitglied
04.03.2011
120
0
FRA-ZRH
mmmh das ist dummgelaufen.

Ich würde noch ein paar mal bei LH anrufen (bei call centern gibts ja bei jedem Anruf eine neue info ;) )und das Schildern.
 

DrThax

Administrator & Moderator
Teammitglied
10.02.2010
11.709
10
EDLE 07
ruf 8x mal an und Du bekommst 8 verschiedene Antworten. Mit Glück beim neunten eine richtige Antwort...
Aber was nützt dem OP die "richtige" Antwort eines CC-Männleins?
Du glaubst doch nicht, dass die dort sein Konto wieder korrigieren können/wollen/dürfen.

Was sagen denn die AGBs dazu?
Wenn Du AGB-konform gehandelt hast solltest Du schriftlich auf Dein Recht insistieren und nicht mit dem CC Deine Zeit verschwenden.
 

FlyFRA

Reguläres Mitglied
06.03.2011
49
29
Ich habe in den AGB generell nichts für die Kriterien gefunden. Über die Hilfe Funktion im M&M Account wird auch nichts angezeigt.
Die Mitarbeiter bei der LH Senator Hotline wissen überwiegend nichts von der Regelung (eine meinte sich zu erinnern so einen Fall schonmal gehabt zu haben) und verweisen auf die M&M Hotline -5959. Dort habe ich die Regelung telefonisch erfahren (kennt aber auch nicht jeder Mitarbeiter) und mittlerweile nach 7(!) Wochen auch eine schriftliche Bestätigung erhalten.

Generell stellt sich natürlich die Frage: wo ist das festgelegt???

Macht ja auch aus Sicht der LH keinen Sinn: Ich bin M&M Mitglied seit 1993, fliege gerne und (relativ) oft mit LH, mache keinen Ärger buche überwiegend teure innereuropäische Strecken. Die LH nutzt M&M ja als Kundenbindungsprogramm und will daraus kein Kundenverärgerungsprogramm machen. Von daher kann ich es einfach auch nicht verstehen, warum so agiert wird.
 

dipoli

Gegen-Licht-Gestalt
21.07.2009
7.656
5
MUC
Die LH nutzt M&M ja als Kundenbindungsprogramm und will daraus kein Kundenverärgerungsprogramm machen. Von daher kann ich es einfach auch nicht verstehen, warum so agiert wird.

Tja, das verstehen viele andere leider auch nicht...
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
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www.vielfliegertreff.de
Ich traue einem Unternehmen wie der Lufthansa und M&M jederzeit zu, dass sie guten Kunden einen korrekt erflogenen und somit voll bezahlten Status nachträglich aberkennt, nur weil man im Folgejahr (oder den Folgejahren) eine Adresse wechselt.

Mit dieser Logik müsste der im Ausland erflogene Status freilich auch wie Geisterhand wieder auftauchen, wenn der OP nun wieder spontan ins Ausland ziehen würde. Aber ich wette, dass das nicht funktioniert.

Korrekt (oder gar kundenfreundlich) ist dieses Verhalten keinesfalls, eine Klage scheint mir hier aussichtsreicher zu sein als gegen die Änderungen an der Meilentabelle. Schließlich wurde der Status bis 2/2014 ohne Abstriche im Jahr 2010 erflogen. Der Kunde hat die Leistung voll und ganz (und regelgerecht) erbracht, die Gegenleistung wird ihm vorenthalten.

Wieder ein Beispiel dafür, was für ein moralisch verrotteter Haufen von Betrügern sich hinter "der besten Airline der Welt" und den "Managern des Jahres" verbirgt. Anständige Menschen kämen nicht im Traum auf die Idee, solche Regelungen einzuführen. Sie sind das Werk professioneller Trickbetrüger.
 

FlyFRA

Reguläres Mitglied
06.03.2011
49
29
In der Tat kann sogar sein, dass ich dieses Jahr wieder beruflich bedingt ins Ausland ziehe. Allerdings muss die Anschrift während der gesamten Kartengültigkeit dauerhaft im Ausland geführt werden
Die SuFu bei M&M sagt übrigens Folgendes:

"Wie lange bleibt mein Status als Senator erhalten?

Den Status vergeben wir für mindestens zwei Jahre, bis jeweils Ende Februar.
Wenn Sie als Frequent Traveller oder Senator in einem der beiden Kalenderjahre vor Ablauf Ihrer Statuskarte die benötigte Meilenanzahl (Frequent Traveller 35.000 Statusmeilen, Senatoren 130.000* Statusmeilen) erreichen, verlängert sich Ihr Status automatisch um weitere zwei Jahre.
Eine individuelle Auskunft zu Ihrem Miles & More Konto finden Sie in Ihrem Account.
*Für Teilnehmer mit Wohnsitz außerhalb von Deutschland gelten 100.000 Statusmeilen."

Hilft es ggf. den Fall bis zum Vorstand zu eskalieren. Kenn jemand Entscheidungswege oder kompetente und hilfsbereite Mitarbeiter?
 

krabbenkopf

Putenwienerhasser
07.04.2009
4.126
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HAM
www.outlet-reisen.com
Wieder ein Beispiel dafür, was für ein moralisch verrotteter Haufen von Betrügern sich hinter "der besten Airline der Welt" und den "Managern des Jahres" verbirgt. Anständige Menschen kämen nicht im Traum auf die Idee, solche Regelungen einzuführen. Sie sind das Werk professioneller Trickbetrüger.

Manchmal frage ich mich, was genau in einem Menschen vorgehen muss, dass er sich öffentlich so äußert? Das sind für mich alles Begriffe aus dem Deutschen Strafrecht und würden mir nicht einmal im Traum in diesem Zusammenhang einfallen. Wollen wir das Forum hier nicht der Einfachheit halber in "Lufthansahassertreff.de" umbenennen, dann wüsste man wenigstens, auf was man sich einlässt?
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
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www.vielfliegertreff.de
In der Tat kann sogar sein, dass ich dieses Jahr wieder beruflich bedingt ins Ausland ziehe. Allerdings muss die Anschrift während der gesamten Kartengültigkeit dauerhaft im Ausland geführt werden

Das ist natürlich reine Willkür und entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage, weil dies aus den normalen AGBs nicht abzuleiten ist. Man könnte bestenfalls ableiten, dass der Kunde das gesamte Qualifizierungsjahr im Ausland verbracht haben muss, aber komischerweise war LH hier wiederum kulant, da reichten bisher auch schon wenige Monate. Auch scheint es ja einen Unterschied zu geben zwischen beiden ersten SEN-Mitgliedsjahren nach der Erstqualifikation und den beiden weiteren Mitgliedsjahren nach einer Requalifikation im Folgejahr. Denn zumindest hier im Forum gibt es ja einige Mitglieder, die nach der Erstqualifikation nach Deutschland zurückgezogen sind und ihren Status trotzdem behalten haben.

Ich fürchte allerdings fast, es handelt sich hier um ein neues, seit Januar gültiges Zusatz-"Enhancement" gegen Maximierer, die "nur mal kurz" ins Ausland umziehen, um dort die 100k-Latte zu überspringen und anschließend wieder zurück nach Deutschland ziehen, um dort die offizielle Post und Promos zu erhalten.

Die Umsetzung ist freilich dilettantisch, kundenfeindlich, unmoralisch und betrügerisch – also genau so, wie man es von M&M erfahrungsgemäß erwarten würde. Letztlich trifft man damit nämlich auch die Falschen, sprich die guten Kunden, die sich korrekt verhalten und Loyalität bewiesen haben.
 
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T

tosc

Guest
Manchmal frage ich mich, was genau in einem Menschen vorgehen muss, dass er sich öffentlich so äußert? Das sind für mich alles Begriffe aus dem Deutschen Strafrecht und würden mir nicht einmal im Traum in diesem Zusammenhang einfallen. Wollen wir das Forum hier nicht der Einfachheit halber in "Lufthansahassertreff.de" umbenennen, dann wüsste man wenigstens, auf was man sich einlässt?

Wozu? Ist doch der übliche flysurfer-Duktus ...
 

flysurfer

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Manchmal frage ich mich, was genau in einem Menschen vorgehen muss, dass er sich öffentlich so äußert? Das sind für mich alles Begriffe aus dem Deutschen Strafrecht und würden mir nicht einmal im Traum in diesem Zusammenhang einfallen. Wollen wir das Forum hier nicht der Einfachheit halber in "Lufthansahassertreff.de" umbenennen, dann wüsste man wenigstens, auf was man sich einlässt?

Warum sollte man solche Leute denn bitte "hassen"? Also wirklich, das ist doch reine Zeit- und Energieverschwendung. Man sollte die Verbrecher allerdings beim Namen nennen und seine Mitstreiter vor den Trickbetrügern warnen – damit andere nicht in ihre Falle gehen. Insofern kann man dem OP doch wirklich dankbar sein, alle anderen wissen nun Bescheid und können sich entsprechend verhalten. Ich persönlich bin nicht betroffen, ich residiere zwar im Ausland, requalifizierte mich aber stets mit mehr als 130k Statusmeilen. Dies übrigens nicht nur, weil ich nicht rechnen könnte, sondern weil ich den Betrügern von M&M alles zutraue und mir keine Blöße geben möchte.

Ich frage mich eher, was in einem Vorgehen muss, dass er das hier geschilderte Handeln nicht als Betrug und somit kriminellen Akt erkennt?

Aber ich hasse LH dafür nicht, im Gegenteil, ich darf mich bedanken: Wieder ein paar 100 gute Kunden verärgert und vergrätzt, wieder viele Kunden weniger, die die SEN-Lounges verstopfen, mir Sitzplätze im LH-Flieger wegnehmen oder Awards mit ihrer SEN-Garantie. So gesehen: Gut gemacht, weiter so! Wäre ich ein reiner Egoist, der nur an seinen eigenen Vorteil denkt, darf ich mich als SEN über die LH-"Politik" natürlich ganz doll freuen.
 
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FlyFRA

Reguläres Mitglied
06.03.2011
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Ich fürchte eher, dass die Idee für diese Schweinerei vom Vorstand kam.

Das glaube ich fast nicht, ist wahrscheinlich eher so wie Du weiter unten schreibst, dass diese Regelung gegen kurzfristige Maximierer gerichtet ist.

Ich habe aber nachweislich mehrere Jahre im Ausland gewohnt und gearbeitet.

Eine solche Regelung sollte aber generell klar und deutlich kommuniziert werden. Was hat die LH davon, dies als Geheimklausel anzuwenden?
Ich hätte-wenn ich davon gewusst hätte- noch ein paar extra Flüge gemacht oder (noch) teurere Buchungsklassen verwendet.
 
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flysurfer

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Wozu? Ist doch der übliche flysurfer-Duktus ...

Sorry, wenn ich dich auf offener Straße überfalle, dir eine überbrate und dir dein Handy klaue, dann gelte ich doch wohl als Verbrecher und meine Tat wird mit klaren Worten verurteilt. Dabei ist der dir zuerkannte Schaden zumindest hierzulande vergleichsweise klein, denn dein Handy und das bisschen Schmerzensgeld, was deutsche Gerichte dir für eine Platzwunde zusprechen, dürfte sich kaum auf 4000 EUR belaufen.

4000 EUR aber ist exakt der Schaden, der dem OP durch den Betrug von Lufthansa entstanden ist – nämlich 2 x 2000 EUR für zwei gekaufte SEN-Verlängerungsjahre. Die muss der OP nun nämlich dafür bezahlen, um wieder unbeschädigt dazustehen, seinen SEN also bis 2/2014 zu erhalten.

Sorry, aber wenn einem jemand willkürlich 4000 EUR wegnimmt (bzw. einen gleich hohen geldwerten Vorteil), dann ist das kein Kavaliersdelikt, sondern eigentlich ein Fall für den Staatsanwalt, und die einzigen angemessen Begriffe sind selbstverständlich welche aus dem Strafrecht. Alles andere wäre eine schäbige Verharmlosung. Dem kleinen Dieb wollen wir ans Leder, wenn er einem ein paar 100 EUR aus der Tasche zieht, aber Lufthansa darf mit einem inoffiziellen Federstrich nicht nur einen, sondern hunderte guter Kunden um jeweils 4000 EUR ärmer machen? Der OP ist ja nur einer von vermutlich vielen ähnlich gelagerten Fällen.
 

flysurfer

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Überhaupt nicht, denn Verbrechen sind solche Delikte, die mit einer Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bewehrt sind, und das ist beim Betrug nicht der Fall.

Und Verbrecher(!) sind für mich alle, die andere betrügen. Zum Glück muss man nicht alles juristisch formulieren, wir sind (gottlob) kein Juraforum.

Aber du kannst die Übeltäter gern "Vergeher" nennen.

Das Perverse an solchen Dingen ist ja, dass es ungeheuer schwierig ist, die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen. Es ist ja schon ungeheuer schwer, überhaupt zu seinem Recht zu kommen.

Wenn dir jemand 4k EUR aus der Tasche klaut, gehst du zur Polizei und die ermittelt sofort, schnappt vielleicht sogar den Täter und der kommt dann vor Gericht.

Hier ist der OP derzeit dabei, zu überlegen, ob er den Bandenchefs/Paten (aka Vorstand) einen Bittbrief schreiben soll, in dem er freundlich um Herausgabe des Diebesguts (2 Jahre Status) nachsucht.

Aus meiner Sicht ist es deshalb wesentlich schlimmer und ganz besonders inakzeptabel, dass Unternehmen und Manager mit dem massenhaften Abzocken von Kunden davonkommen, während ein kleiner Dieb als Straftäter behandelt wird. Solche Ungerechtigkeiten sind eines Rechtsstaates nicht würdig, und letztlich besteht die Gefahr, dass er an solchen Ungleichgewichten irgendwann zerbricht.

Die Kleinen hängt man auf, die Großen lässt man laufen? Dieser Spruch ist wohl uralt und trotzdem immer noch erstaunlich aktuell.
 
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Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
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Das Perverse an solchen Dingen ist ja, dass es ungeheuer schwierig ist, die Schuldigen zur Rechenschaft zu ziehen. Es ist ja schon ungeheuer schwer, überhaupt zu seinem Recht zu kommen.

Ich bin ja bis heute weiterhin der Meinung, dass sich die 100k und 130k Regelung und Unterscheidung zumindest auf EU Ebene nicht halten lassen kann. Jeder der ernsthaft versucht hier eine Klärung herbeizuführen wird sicher durch Wohlwollen in seinem Vorhaben ausgebremst.
 
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Toconaur

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
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in Quarantäne
Leute - keine Panik, LH wird das Ding schon schaukeln und die Grenze auf 100K einheitlich & weltweit anpassen. Dann allerdings mit einer Statusgültigkeit von einem Jahr ;) :D

Im Ernst:

Ich bin sehr froh, dass FlyFRA dieses Thema hier auf- und eingebracht hat. Mir war dies auch nicht in diesem Ausmaß bewusst und empfinde es als ordentliches Ärgernis. Wie man dagegen angehen könnte, weiß ich aber leider auch nicht. Die Hotline ist wie bereits erwähnt keine richtiger Ansprechpartner, auf dem Postweg wird man sich ebenso wie per eMail mit einem Standard-Schreiben rausreden und der Weg zum Vorstand wäre sicher eine gute Möglichkeit, aber ich bezweifele, dass man sich dort tatkräftig Deiner Sache annehmen wird. Leider!

Ein persönlicher Ansprechpartner wie z.B. ein Regionalmanager, Sales-Representative oder jemand in einer vergleichbaren Position wäre da wohl extrem hilfreich. Aber diesen Kontakt muss man erstmal haben...
 

Huey

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
4.484
-2
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Ein persönlicher Ansprechpartner wie z.B. ein Regionalmanager, Sales-Representative oder jemand in einer vergleichbaren Position wäre da wohl extrem hilfreich. Aber diesen Kontakt muss man erstmal haben...

Manchmal kann es aber auch sehr hilfreich sein, selbst Mitglied in einem Taubenzüchterverein, Schützenverein oder der Freiwilligen Feuerwehr zu sein. Hier dann einen Volljuristen zu kennen, der einen seinen Briefkopf gerne zur Verfügung stellt. ;) Ein solcher soll angeblich, so auch aus eigener Erfahrung, eine gesonderte Bearbeitung erfahren. Ggf. ist die Verwendung von dienstlichen Vordrucken ebenfalls hilfreich.

==>Einscannen, automatisierte Filterung auf Schlagworte, automatisierter Vorschlag von möglichen Antwortmodulen, kurze Plausibilitätsprüfung durch einen Mitarbeiter, Antwort.
==>Einscannen, Erkennung von bestimmten Schlagwörtern, Abbruch der automatisierten Bearbeitungskette==>

Arvato ist ja auch nicht ganz dumm.