Storno Award wg. höhere Gewalt: welche Rechte?

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stanglwirt

Reguläres Mitglied
26.04.2010
97
0
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Hi,
ich sehs schon kommen:
Die Fluglotsen geben Schonfrist bis Ende der Ferien und gehen dann zum Streik über. Pünktlich für meinen Urlaub.

Da ich wg. Hotelbuchungen ausloten möchte, ob ich nicht lieber doch die (viel teureren) Flex-Hotel-Tarife buchen sollte, habe ich bei LH nachgefragt, was bei einem Storno passiert.

Aussage der Hotline: Sollte gestreikt werden und der Flug fällt aus, besteht Anspruch auf Erstattung der Meilen (und wohl auch Steuer & Gebühren - meine Ergänzung / gesagt wurde das nicht). PUNKT.
Es besteht lt. der Aussage nichtmal Anspruch auf eine Umbuchung.

Kann das Rechtens sein?

Danke.
 

AtomicLUX

Erfahrenes Mitglied
06.03.2010
1.403
1.025
Vielleicht doch irgendwie in Urlaub fliegen und ein paar schöne Tage in den gebuchten und bezahlten Hotels verbringen?
 

stubenhocker

Erfahrenes Mitglied
20.11.2009
775
31
STR/MUC/ZRH
backup Buchung

Ich habe vor 2 Wochen noch schnell ein Buchung ab/an ZRH getätigt; nur für den Fall das Mitte August in Deutschland gar nichts mehr geht. Man pokert halt mit € 50,- Storno je Ticket (M&M), kann aber in den Urlaub fliegen.:)
 
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stanglwirt

Reguläres Mitglied
26.04.2010
97
0
mir gehts nicht darum möglichst viel aus der sache rauszuschlagen sondern in der tat darum, dann zumindest zeitnah umgebucht zu werden um die hotelbuchungen nicht verfallen zu lassen. und wenns dann ab wien / zürich los geht, wärs mir im zweifel auch egal.
sicherheitsbuchungen mit start im ausland sind bei mir meilentechnisch nicht drin.

das ist meine eigentliche frage: ob ich in diesem fall einen anspruch darauf habe, entsprechend umgebucht zu werden - denn dies wurde mir am telefon verneint.

und falls doch ein anspruch besteht, ob es bei stornierten award-flügen irgendwelche einschränkungen bei den umbuchungen gibt. z.b. muss ich dann wieder auf freie award-plätze hoffen (vermutlich auf wochen oder monate keine chance) und muss ich mir gefallen lassen auf einmal in eco statt first/business zu sein?
 

stubenhocker

Erfahrenes Mitglied
20.11.2009
775
31
STR/MUC/ZRH
das ist meine eigentliche frage: ob ich in diesem fall einen anspruch darauf habe, entsprechend umgebucht zu werden - denn dies wurde mir am telefon verneint.

und falls doch ein anspruch besteht, ob es bei stornierten award-flügen irgendwelche einschränkungen bei den umbuchungen gibt. z.b. muss ich dann wieder auf freie award-plätze hoffen (vermutlich auf wochen oder monate keine chance) und muss ich mir gefallen lassen auf einmal in eco statt first/business zu sein?

Das hängt wohl von verschiedenen Faktoren ab. Streikdauer, ob deutschlandweit oder nicht und letztendlich auch vom Status beim jeweiligen Vielfliegerprogramm, wo der Award gebucht wurde. Ein HON/SEN bei M&M hat wohl deutlich bessere Chancen auf den nächsten LH Flug (und in der jeweiligen Klasse) als der US-airways Award -Flieger ohne Status bei DM.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Hier der Tipp mit gesundem Menschenverstand...

Hi, ich sehs schon kommen: Die Fluglotsen geben Schonfrist bis Ende der Ferien und gehen dann zum Streik über. Pünktlich für meinen Urlaub. Da ich wg. Hotelbuchungen ausloten möchte, ob ich nicht lieber doch die (viel teureren) Flex-Hotel-Tarife buchen sollte, habe ich bei LH nachgefragt, was bei einem Storno passiert. Aussage der Hotline: Sollte gestreikt werden und der Flug fällt aus, besteht Anspruch auf Erstattung der Meilen (und wohl auch Steuer & Gebühren - meine Ergänzung / gesagt wurde das nicht). PUNKT. Es besteht lt. der Aussage nichtmal Anspruch auf eine Umbuchung.

Kann das Rechtens sein?

Danke.
Ich gehe mal ganz pragmatisch an die Frage ran , d.h. ich lasse alle Rechtsfragen aussen vor und empfehle Dir die Buchung stornierbarer Hotelraten. Denn im Falle eines Streiks wirst Du (wie hunderttausende andere) kalt erwischt werden. Und von den hunderttausenden anderen werden fünzigtausende andere genauso wie Du auch eine Umbuchung auf die nächstmögliche Verbindung wünschen. Das wird dann also ein Glücksspiel. Da Du augenscheinlich kein Zocker bist, dann hättest Du nämlich die Fragen nicht gestellt, würde ich auf Risikominimierung setzen, auch wenn es bei den Hotelbuchungen eben teurer ist.
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
... und hier ein bisschen Rechtsgedöns

mir gehts nicht darum möglichst viel aus der sache rauszuschlagen sondern in der tat darum, dann zumindest zeitnah umgebucht zu werden um die hotelbuchungen nicht verfallen zu lassen. [...] ob es bei stornierten award-flügen irgendwelche einschränkungen bei den umbuchungen gibt. z.b. muss ich dann wieder auf freie award-plätze hoffen (vermutlich auf wochen oder monate keine chance) und muss ich mir gefallen lassen auf einmal in eco statt first/business zu sein?
Nach bisheriger Auffassung führt ein Streik (insbesondere bei einem Drittunternehmen) dazu, dass die Luftbeförderungsleistung unmöglich und die Fluggesellschaft deswegen von ihrer Leistungspflicht frei wird (§ 275 Abs. 1 BGB). Im Gegenzug erlischt der Vergütungsanspruch des Carriers (§ 326 Abs. 1 BGB). Da dem Carrier insbesondere bei einem Drittunternehmensstreik kein Verschulden an der Nichterbringung des Flugs anzulasten ist, bestehen auch keine Schadenersatzansprüche, hier: unnütze Hotelbuchungen (weil die Voraussetzungen von § 283 BGB nicht erfüllt sind). So wars bisher.

Der BGH hat aber mit Urteil vom 28.05.2009 - Xa ZR 113/08 - ein neues Fenster aufgemacht: Ein Flugbeförderungsvertrag ist in der Regel nur ein relatives, aber kein absolutes Fixgeschäft (Tz. 12f.) . Relativ bedeutet, dass in der Regel das Nachholen der Beförderung im Interesse des Passagiers liegt, es sei denn, im Vertrag wurde eindeutig klar gestellt, dass die Beförderung mit der absoluten Einhaltung der Flugzeiten stehen oder fallen solle.

Mit dieser Argumentation hättest Du einen Umbuchungsanspruch, und zwar unabhängig davon, ob Awardklassen noch frei sind oder nicht. Das haben wir hier bereits mal diskutiert. Sollte Dir LH, obwohl Bezahlbuchungsklassen noch frei sind (das müsstest Du beweisen!), die Umbuchung verweigern, machte sie sich schadenersatzpflichtig, allerdings nur hinsichtlich der restlich verbleibenden Hotelübernachtungen. Hier wäre dann noch zu diskutieren, ob Dir, da Du ja über die Streikdrohung Bescheid weisst, ein Mitverschulden anzulasten wäre, weil Du wider besseren Wissens keine stornierbaren Hotelraten gebucht hast. Über all dieses würde übrigens in einem zeitlich nachgelagerten Rechtsstreit entschieden, d.h. die Urlaubsfreude wäre eh schon dahin und das Spielchen mit Prozessrisiken für Dich behaftet.

Was ein tatsächlich bestehender Umbuchungsanspruch bei Deiner Fallkonstellation Wert ist, kannst Du Dir nu selbst ausrechnen. Deswegen: Buche stornierbare Hotelraten und du bist im Streikfall finanziell glimpflich raus.
 
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mic13

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
838
24
Hat die Hotline-Dame explizit gesagt dass du keinen Anspruch auf Umbuchung hast? Oder hat sie nur gesagt du bekommst deine Meilen zurück? Ich kann mir nämlich nur schwer vorstellen, dass lediglich dein Flug storniert wird und damit ende. Wenn du das wünscht dann würde ich schon vermuten, dass sie dich versuchen umzubuchen. Ich gehe auch davon aus, dass ein längerfristiger Streik wohl kaum vor den Gerichten bestand hätte. Deshalb würde ich schon davon ausgehen, dass es irgend eine Möglichkeit der Umbuchung gibt, die du auch nutzen kannst. Ich persönlich würde wegen eines möglichen Streikszenarios, das noch sehr weit entfernt ist wohl keine teureren Raten buchen, aber das ist halt meine individuelle Sicht der Dinge. Evtl. sind auch die Hotels kulant wenn du ihnen die Sache schilderst und gerne bei nächster Gelegenheit dort aufschlägst. Gerade bei besseren Hotels mit einem vernünftigen Kundenservice sollte man im Zweifelsfall da schon was machen können.
 

AtomicLUX

Erfahrenes Mitglied
06.03.2010
1.403
1.025
Wie schaut´s eigentlich aus wenn die Reise (Award) angetreten wurde und ein solches Problem stellt sich bei der Heimreise (Streik, Flughafenbesetzung wie in BKK erlebt)?

Einfach anteilig Meilen zurück und das war´s, schau wie Du klar kommst, geht doch wohl (hoffentlich) nicht, oder?
 

AtomicLUX

Erfahrenes Mitglied
06.03.2010
1.403
1.025
Hotel?

Darum gings mir aber nicht in meiner Frage...will wissen, wie und auf wessen Kosten ich wieder nach Hause komme.
 

stanglwirt

Reguläres Mitglied
26.04.2010
97
0
Hat die Hotline-Dame explizit gesagt dass du keinen Anspruch auf Umbuchung hast? Oder hat sie nur gesagt du bekommst deine Meilen zurück? Ich kann mir nämlich nur schwer vorstellen, dass lediglich dein Flug storniert wird und damit ende. Wenn du das wünscht dann würde ich schon vermuten, dass sie dich versuchen umzubuchen.

der hotliner meinte, dass es keinen anspruch auf umbuchung gibt. es gibt nur eine erstattung der meilen und die hotelkosten werden nicht erstattet (letzteres war mir schon vorher klar). das waren die aussagen.

wobei ich im nachhinein sagen muss, dass ich vielleicht nochmal anrufen sollte um vielleicht die antwort zu bekommen, dass man dann zumindest bemüht ist, einen anderen flug zu finden und diesen nicht von vornherein ablehnt. möchte niemanden verunglimpfen aber der hotliner war hald zumindest sprach-behindert und ich weiß nicht inwieweit das einfluss auf seine informationen hat.

naja die günstigen raten wären bei mir von priceline & co. und da sehe ich keine chance, dass die ein streik in deutschland interessiert. sind hald insgesamt mehrere tausend euro und da wäre es schon ärgerlich, diese in den wind zu schießen.

ich werde jetzt aber schauen, dass ich flex-raten finde, die zumindest in die nähe der non-refundable-raten kommen um dann vielleicht noch lastminute auf priceline & co. umzuschwenken.
 
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bettina7411

Erfahrenes Mitglied
23.04.2011
766
1
VIE
Ich gehe mal ganz pragmatisch an die Frage ran , d.h. ich lasse alle Rechtsfragen aussen vor und empfehle Dir die Buchung stornierbarer Hotelraten. Denn im Falle eines Streiks wirst Du (wie hunderttausende andere) kalt erwischt werden. Und von den hunderttausenden anderen werden fünzigtausende andere genauso wie Du auch eine Umbuchung auf die nächstmögliche Verbindung wünschen. Das wird dann also ein Glücksspiel. Da Du augenscheinlich kein Zocker bist, dann hättest Du nämlich die Fragen nicht gestellt, würde ich auf Risikominimierung setzen, auch wenn es bei den Hotelbuchungen eben teurer ist.

Alternativ würde ich empfehlen möglichst günstig Hotels zu buchen und dafür eine Reiseversicherung abschließen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.100
8.275
BRU
Wie schaut´s eigentlich aus wenn die Reise (Award) angetreten wurde und ein solches Problem stellt sich bei der Heimreise (Streik, Flughafenbesetzung wie in BKK erlebt)?

Einfach anteilig Meilen zurück und das war´s, schau wie Du klar kommst, geht doch wohl (hoffentlich) nicht, oder?

Also ich hatte den Fall, dass ich bei einem Flug mit Award-Ticket spätabends den Anschluss verpasste (Schneechaos). Und ich hatte nicht das Gefühl, dass ich da irgendwie anders behandelt wurde, als Passagiere mit bezahltem Ticket. Ich bekam normal ein Hotel und Weiterflug für den nächsten Tag. Soweit ich weiß, macht auch die EU-Richtlinie zu den Fluggastrechten da keinen Unterschied zwischen bezahltem und Award-Ticket.

Ich denke, die Frage ist eher, ob die Reise bereits angetreten wurde oder nicht, und nicht sosehr, ob bezahltes Ticket oder Awardticket. Ich kann mir gut vorstellen, dass Airlines im Falle eines Streiks versuchen, bei einer noch nicht angetretenen Reise auch bezahlte Tickets einfach zu erstatten anstatt umzubuchen.
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.751
10.799
Hi,

Es besteht lt. der Aussage nichtmal Anspruch auf eine Umbuchung.

Kann das Rechtens sein?

Natuerlich nicht, vgl. Art. 5 I a), 8 I b) VO (EG) 261/04:

"Bei Annullierung eines Fluges werden den betroffenen Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 angeboten", laut dem "Fluggäste wählen [können] zwischen
a) der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten [oder]
b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum
frühestmöglichen Zeitpunkt".


Dass man die Airlines ggf. zu ihrem Glueck zwingen muss, steht ausser Frage, die Rechtslage an sich sollte im Falle einer glasklaren Streichung aber doch nach sieben Jahren EU-Fluggastrechten nicht mehr wirklich diskussionsbeduerftig sein.

TINLA.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.100
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BRU
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300x250
Ich denke, der Streitpunkt ist das

b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum
frühestmöglichen Zeitpunkt".

Gerade bei länger anhaltenden Behinderungen (Aschewolke, Streiks...) ist es eher im Interesse der Airlines, gestrandete Passagiere, denen sie das Hotel zahlen müssen, als erstes zurückzubefördern, und nicht unbedingt diejenigen umzubuchen, die ihre Reise noch gar nicht angetreten haben. Letzteren bietet man halt lieber die Rückerstattung oder kostenlose Umbuchung (auch von ansonsten völlig unflexiblen Tickets) auf einen späteren Zeitpunkt an.