Companion Award: Meilen Nachbelastung, da Companion die Rückreise nicht angetreten hat?

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Toconaur

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
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in Quarantäne
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So, hier mal eine merkwürdige Fragestellung:

Zu den alten Bedingungen wurde ein R/T Award unter Nutzung des Companion Awards gebucht (USA C - 135k= 90K SEN + 45k Companion). Den Hinflug haben mein Companion und ich zusammen angetreten, den Rückflug habe ich allein absolviert und der Companion hat (unabhängig) ein andere Kaufticket für ein anderes Datum erworben. Er ist also nicht alleine mit dem Award geflogen, sondern nur ich habe diesen auf dem Rückflug genutzt.

Nun wurden mir die Steuern und Gebühren für den nicht angetretenen Flug des Companions zurückerstattet und zeitgleich 45.000 Meilen von meinem M&M Konto abgezogen.

Die Hotline war etwas ratlos und erklärte dies nach einigen Nachfragen etwas unsicher damit, dass die Bedingungen für einen Companion Award nicht erfüllt worden sein und somit die Buchung nachträglich auf zwei reguläre Awards zu jeweils 90k geändert wurden. Grund dafür sei, dass bei einem Companion Award die gesamte Reise zusammen angetreten und abgeschlossen werden müsste. Reise der SEN alleine, dann seien die Bedingungen nicht mehr erfüllt.

Letztendlich hätte ich so nun 90k für meinen R/T und 90k für den Oneway meines Companions bezahlt. So 100% leuchtet mir das Ganze nicht ein. Kann hier jemand vielleicht etwas Licht in Dunkel bringen? :confused:
 

piiit

Erfahrenes Mitglied
15.09.2009
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38² - Logged Out/Abgemeldet
In der Tat seltsam.

Nach alten Regeln wären es ja 75% der Meilen für einen OneWay Award gewesen. Nach neuen Regeln 50%, allerdings der neuen Tabelle.

Also entweder 67500 Meilen nach alten Tabellen und Regeln, oder 52500 nach neuen Regeln und Tabellen.

Wenn jetzt die 45000 schon bezahlten abgezogen werden, hätten höchsten 22500 Meilen nachberechnet werden sollen. Eher 7500.

Ich kann der Logik der SEN-Hotline auch nicht folgen.

Oder kann ein RT-Award bei 'Regelverletzung' nicht in einen OneWay-Award umgewandelt werden, sodass die volle Meilenzahl berechnet wird? Das wäre ja mal wieder äußerst kundenfreundlich. Zumindest haben sie dann noch die alten Meilenwerte verwendet.
 
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sunflyer30

Erfahrenes Mitglied
13.07.2010
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ZRH, MUC, BLR
Was MM bei Dir gemacht hat entspäche ja genau dem, dass ihr beide Strecken nicht zusammen geflogen wärt.

Mir wurde vor kurzem im Übrigen auch gesagt, dass man auch nach Reiseantritt den Rückflug jederzeit canceln könnte. Wenn dem so ist (was mir die Hotline gesagt hat), dann müsstest Du eigentlich noch was rausbekommen für den nicht verwendeten companion auf dem Rückflug!

Aber was ist schon sicher in diesen stürmische Zeiten und bei LH?!
 

runabout

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
503
4
Outer Space
In der Tat seltsam.

Nach alten Regeln wären es ja 75% der Meilen für einen OneWay Award gewesen. Nach neuen Regeln 50%, allerdings der neuen Tabelle.

Also entweder 67500 Meilen nach alten Tabellen und Regeln, oder 52500 nach neuen Regeln und Tabellen.

Wenn jetzt die 45000 schon bezahlten abgezogen werden, hätten höchsten 22500 Meilen nachberechnet werden sollen. Eher 7500.

Ich kann der Logik der SEN-Hotline auch nicht folgen.

Oder kann ein RT-Award bei 'Regelverletzung' nicht in einen OneWay-Award umgewandelt werden, sodass die volle Meilenzahl berechnet wird? Das wäre ja mal wieder äußerst kundenfreundlich. Zumindest haben sie dann noch die alten Meilenwerte verwendet.

Fast Richtig, zu den alten Bedingungen verfiel bei einem Return der nicht angetretene Rückflug auch ersatzlos bzw. war non refundable ABER man konnte / kann das im No Show Fall immer noch umbuchen.


Ich verstehe das auch nicht, denn der SEN muss immer mitfliegen, aber doch nicht der Companion. Weshalb also die Nachbelastung?

Auch der Companion muss mit fliegen, die Regeln besagen nicht das nur der SEN mitfliegen muss sondern die Regeln lauten auf mit dem SEN zusammen, und damit ist auch das Mitfliegen des Companion gemeint, wenn beide getrennt fliegen ist es nunmal kein Companion Award mehr.... auch wenn der andere Flug ein Bezahlticket war, die Tickets wurden hier aber nicht zusammen abgeflogen, sondern getrennt, gemäss der Regelung, dass der Rückflug dann umgebucht werden kann bekommt man hier dann entsprechend natürlich keinen Companion Award und es wird auf die vollen Meilen nachbelastet.

Was MM bei Dir gemacht hat entspäche ja genau dem, dass ihr beide Strecken nicht zusammen geflogen wärt.

Mir wurde vor kurzem im Übrigen auch gesagt, dass man auch nach Reiseantritt den Rückflug jederzeit canceln könnte. Wenn dem so ist (was mir die Hotline gesagt hat), dann müsstest Du eigentlich noch was rausbekommen für den nicht verwendeten companion auf dem Rückflug!

Aber was ist schon sicher in diesen stürmische Zeiten und bei LH?!

Sie sind auch nicht beide Strecken gemeinsam geflogen, und da der Award zu den alten Regeln ausgestellt wurde, nach denen eine Umbuchung von einem Return in einen One-Way nicht möglich war, wurden hier die Bedingungen für einen Companion Award auch nicht erfüllt.

Heute würde man einfach generell zwei One Ways buchen......

Anyway den Rückflug kannst Du bei gelegenheit immer noch einbuchen gegen Gebühr und innerhalb der Ticketgültigkeit von einem Jahr ab Ausstellung (ist bei MiMo ja etwas anderst mit der Gültigkeit)
 
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Toconaur

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
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in Quarantäne
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300x250
Vielen Dank für Euren Input, hat mir beim Verständnis dieser Konstellation schon sehr weitergeholfen. Ich hätte nun auch gedacht, dass, wenn schon etwas abgezogen wird, es max. 22.500 Meilen sein dürften (statt 45k für den Companion 67.5k für einen Oneway), aber das scheint ja offenbar nicht ganz so regel(ge)recht zu sein. Auf Kulanz zu hoffen, dass nachträglich ein Oneway daraus gemacht wird, brauche ich wohl nicht...dafür kennen wir die Brüder bei M&M ja zu gut.

Leider verstreicht die Zeit sehr schnell und so wird es mit dem vorgeschlagenen Einbuchen des bisher nicht angetretenen Rückflugs innerhalb der Frist nichts mehr. Ein Jahr ab Ausstellung ist fast rum. So werde ich die Sache wohl einfach abhaken und freue mich darüber, dass recht schnell zumindest die Steuern & Gebühren erstattet wurden.