M&M Kündigung wegen Flugverkauf auf ebay

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mwsun

Aktives Mitglied
04.12.2009
229
0
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Hallo Forum,

folgendes ist mir passiert und ich möchte euch um Rat bitten.

Ich habe einen Flug von TXL-NUE gebucht, da sich meine Planung geändert hat, habe ich den Flug bei ebay eingestellt. Ich möchte unterstreichen, es handelt sich hier um einen regulär gebuchten und bezahlten Flug auf Lufthansa.com. Ebay hat nach Hinweis von Lufthansa mein Angebot gestrichen und meine Daten an Lufthansa weitergeleitet.

Ein paar Tage später hat mit Miles & More außerordentlich gekündigt mit dem Verweis ich hätte einen Fluggutschein verkauft und dies wäre per Geschäftsbedingungen verboten. Nachdem ebay das Angebot mit Verweis an Lufthansa gelöscht hat, muss ich zugeben dass ich da erst nachgeschaut habe um welche Buchungsklasse es sich handelt. Da ich mir vorher keine Gedanken darum gemacht habe, musste ich im nachhinein feststellen, dass das Ticket nicht stornierbar und änderbar ist. Mein Fehler! Weitere 2 Tage später hat mir LH-Kreditkarte außerordentlich gekündigt.

Ich habe jetzt einen Brief an M&M geschrieben, den Sachverhalt erklärt bzw. dargestellt. Meiner Meinung nach habe ich keinen Fluggutschein oder Miles & More Meilen verkauft, sondern ein bezahltes aber nicht änderbares Ticket.

Soweit der aktuelle Stand.

Was meint ihr? Wie sind die Aussichten auf Rücknahme der Kündigung?

Mein Meilenkonto war unter 20.000, nicht der große Verlust.

Grüße mwsun
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
8.413
718
Hallo Forum,

folgendes ist mir passiert und ich möchte euch um Rat bitten.

Ich habe einen Flug von TXL-NUE gebucht, da sich meine Planung geändert hat, habe ich den Flug bei ebay eingestellt. Ich möchte unterstreichen, es handelt sich hier um einen regulär gebuchten und bezahlten Flug auf Lufthansa.com. Ebay hat nach Hinweis von Lufthansa mein Angebot gestrichen und meine Daten an Lufthansa weitergeleitet.

Ein paar Tage später hat mit Miles & More außerordentlich gekündigt mit dem Verweis ich hätte einen Fluggutschein verkauft und dies wäre per Geschäftsbedingungen verboten. Nachdem ebay das Angebot mit Verweis an Lufthansa gelöscht hat, muss ich zugeben dass ich da erst nachgeschaut habe um welche Buchungsklasse es sich handelt. Da ich mir vorher keine Gedanken darum gemacht habe, musste ich im nachhinein feststellen, dass das Ticket nicht stornierbar und änderbar ist. Mein Fehler! Weitere 2 Tage später hat mir LH-Kreditkarte außerordentlich gekündigt.

Ich habe jetzt einen Brief an M&M geschrieben, den Sachverhalt erklärt bzw. dargestellt. Meiner Meinung nach habe ich keinen Fluggutschein oder Miles & More Meilen verkauft, sondern ein bezahltes aber nicht änderbares Ticket.

Soweit der aktuelle Stand.

Was meint ihr? Wie sind die Aussichten auf Rücknahme der Kündigung?

Mein Meilenkonto war unter 20.000, nicht der große Verlust.

Grüße mwsun

rein theoretisch und praktisch müsstest du einen käufer finden, der genau den gleichen namen hat wie du - flugtickets sind im regelfall nicht übertragbar. viel glück beim disput mit der LH.
 
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nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
rein theoretisch und praktisch müsstest du einen käufer finden, der genau den gleichen namen hat wie du - flugtickets sind im regelfall nicht übertragbar. viel glück beim disput mit der LH.

Na ja...

viel Disput wird es da nicht geben.
Abhaken, aus Schaden klug werden und nächstes Mal vorher nachschauen, was sinnvoll ist und was nicht.

Bestenfalls würde ich ein Bittstellerschreiben schicken so nach der Art: "Sorry, ich habe Mist gebaut, das sehe ich inzwischen ein. Ist aus Unwissenheit, nicht aus Böswilligkeit passiert. Ich weiss, dass ich keinen Anspruch habe. Aber ich bitte höflich um Nachsicht und zumindest um Beibehaltung des M&M Kontos und der erflogenen Meilen. Und ich gelobe Besserung für die Zukunft."

Wenn es klappt ist gut, wenn nicht, dann halt nicht.

Woanders neu starten. AB ist ja auch nicht schlecht... :)
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
Es wurde auch schon Leute von M&M gekündigt, die Rabattcodes auf eBay verkauft haben. Ob sich der Weg zum Anwalt lohnt, hängt vom Stand des Meilenkontos und vom Status ab.

LH geht wohl immer davon aus, dass auf eBay angebotene Flüge Meilenflüge sind und kündigt dann das Konto des Anbieters.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
rein theoretisch und praktisch müsstest du einen käufer finden, der genau den gleichen namen hat wie du - flugtickets sind im regelfall nicht übertragbar. viel glück beim disput mit der LH.
Er könnte mal klagen, wäre ja interessant zu Wissen, wie ein Gericht das sieht.

Warum sollte ein Flugschein nicht übertragbar sein? (die AGBs mal aussen vor)

Ein Gericht könnte schon eine überraschende und für den Kunden unverhältnismässige Beschränkung sehen.
 
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flysurfer

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06.03.2009
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www.vielfliegertreff.de
Er könnte mal klagen, wäre ja interessant zu Wissen, wie ein Gericht das sieht.

Warum sollte ein Flugschein nicht übertragbar sein? (die AGBs mal aussen vor)

Ein Gericht könnte schon eine überraschende und für den Kunden unverhältnismässige Beschränkung sehen.

Ich wüsste kein Gesetz und keine AGB, die mir verbieten würde, mein eigenes, schon ausgestelltes Ticket zu verkaufen. Es gibt lediglich AGBs, die dem Käufer verbieten, dieses Ticket zu nutzen, bzw. nicht einmal das, LH ist ganz einfach nicht verpflichtet, jemand anderen zu befördern als den, dessen Name auf dem Ticket steht. Und genau so handhabt LH es dann auch.

Dass LH hier kündigt, liegt eher daran, dass sie jedem kündigen, der auf eBay Flüge verkauft. Auf die Idee, dass jemand so bekloppt ist, schon ausgestellte (und damit praktisch wertlose) LH-Flugscheine zu verschachern, kommen die doch gar nicht. Wobei man die AGBs innerdeutsch praktisch unterlaufen und unter falschem Namen fliegen kann. Insofern wäre DAS dann ein AGB-Verstoß, aber geflogen ist ja keiner.
 
A

Anonym12392

Guest
Die LH ist eigentlich schon verpflichtet, Ersatzpersonen zu akzeptieren. Ich verweise auf die Arbeit und den Thread von kexbox. Namensänderungen erlauben im Übrigen viele Airlines (auch wenn dieses sich meist nicht lohnt wegen der hohen Gebühren).

Nur weil LH den Verkauf von Meilen in den AGBs ausschließt, heißt das noch lange nicht, dass die Rechtsprechung das auch so sieht. Gerade auch vor dem Hintergrund, dass Meilen mittlerweile als Rabatte angesehen werden.

Aber auf welcher Rechtsgrundlage ebay Daten an die LH gibt, würde mich schon interessieren.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Ich wüsste kein Gesetz und keine AGB, die mir verbieten würde, mein eigenes, schon ausgestelltes Ticket zu verkaufen. Es gibt lediglich AGBs, die dem Käufer verbieten, dieses Ticket zu nutzen, bzw. nicht einmal das, LH ist ganz einfach nicht verpflichtet, jemand anderen zu befördern als den, dessen Name auf dem Ticket steht. Und genau so handhabt LH es dann auch.
.

Warten wir mal die Klage von kexbox ab.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
5
MUC
Ich stelle mir eher die Frage, was denn der Verkauf eines revenue-Tickets mit dem Meilenkonto zu tun hat?
 
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franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.926
161
MUC
Ich frage mich eher, warum das eBay-Konto denn nicht gekündigt wurde wo doch die AGB nicht beachtet wurden?!?
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.839
2.798
ZRH / MUC / VIE
Ich stelle mir eher die Frage, was denn der Verkauf eines revenue-Tickets mit dem Meilenkonto zu tun hat?

Weil Lufthansa eben vermutet hat, dass hier ein Meilenflug verkauft werden soll.

Wenn es der erste "Verstoß" ist, sehe ich keinen Grund, wieso LH nicht mit sich reden lassen sollte für eine zweite Chance. Der OP verliert 20'000 Meilen (ein Klax), LH aber nachhaltig einen Kunden...
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Ich wüsste kein Gesetz und keine AGB, die mir verbieten würde, mein eigenes, schon ausgestelltes Ticket zu verkaufen. Es gibt lediglich AGBs, die dem Käufer verbieten, dieses Ticket zu nutzen, bzw. nicht einmal das, LH ist ganz einfach nicht verpflichtet, jemand anderen zu befördern als den, dessen Name auf dem Ticket steht. Und genau so handhabt LH es dann auch.

ich bin wäre mir da nicht so sicher...

LH AGB´s meinte:
Der Flugschein steht und verbleibt jederzeit im Eigentum der ausstellenden Gesellschaft.

bin kein jurist, aber ich glaube daraus könnte man schon etwas ableiten... der op hat zumindest versucht etwas zu verkaufen was lh gehört... ob die agb´s in diesem punkt sittenwidrig sind ist wohl eine andere geschichte. auch ob lh daraus ein schaden entstanden ist der zur kündigung berechtigt???

also imho bettelbrief und wenns nichts hilft eine andere geliebte suchen...
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.799
2.295
CGN
Zitat Zitat von LH AGB´s
Der Flugschein steht und verbleibt jederzeit im Eigentum der ausstellenden Gesellschaft.

bin kein jurist, aber ich glaube daraus könnte man schon etwas ableiten... der op hat zumindest versucht etwas zu verkaufen was lh gehört... ob die agb´s in diesem punkt sittenwidrig sind ist wohl eine andere geschichte. auch ob lh daraus ein schaden entstanden ist der zur kündigung berechtigt???

Woher kommt das denn aus den LH AGBs?? Das erinnert mich irgendwie daran, als es noch Papierflugscheine gab, an einem elektronisch gespeicherten Fluggutschein gibt es ja gar kein Eigentum.

Rechtlich gesehen würde der OP auch nicht das Eigentum an irgendeinem Flugschein übertragen, sondern im wesentlichen die schuldrechtliche Forderung aus dem mit LH geschlossenen Werkvertrag an den Käufer abtreten...
 
Z

Zurich Flyer

Guest
Es wurde auch schon Leute von M&M gekündigt, die Rabattcodes auf eBay verkauft haben. Ob sich der Weg zum Anwalt lohnt, hängt vom Stand des Meilenkontos und vom Status ab.

LH geht wohl immer davon aus, dass auf eBay angebotene Flüge Meilenflüge sind und kündigt dann das Konto des Anbieters.

Diese ebay sind sehr unseriös. Daten so einfach an LH weitergeben. Man sollte sich überlegen ob man mit solchen Leuten noch geschäften möchte! Also ich bin schon lange nicht mehr bei ebay!
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
M&M muss gar keine Begründung für eine Kündigung geben..... siehe AGB

und wenn Du sagst, dass Du ein auf Deinem Namen ausgestelltes Ticket verkaufen wolltest, dann werden die sich krumm lachen, weil das glaubt ja keiner...

nur wenn sie keine begründung geben, behalten die meilen 6 monate ihre gültigkeit...

aber wie flysurfer schon beschrieben hat ist der verkauf nicht unrealistisch, auch wenn das tix auf den namen des op ausgestellt ist. wie oft wirde denn bei dir innerdeutsch deine identität geprüft? also wir brauchen hier nicht beginnen zu diskutieren dass es nicht geht... und lh hat ja begründet, und ich glaube fast dass diese begründung wasserdicht ist...
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.799
2.295
CGN
eine ordentliche kündigung unter einhaltung der fristen ist auch ohne begründung möglich. da schießt du jetzt übers ziel... ;)

Nope;) Auf dem Konto waren Meilen. Diese Meilen stellen einen Rabatt für die bereits abgeschlossenen und erfüllten Werkverträge dar. LH hat nicht das Recht, diesen Rabatt ohne weitere Begründung einfach zu entziehen. (So schon BGH zum alten LTU FFP). IMHO ist stark fraglich, ob das verticken eines revenue (!) Tickets, was mit M&M ja nunmal gar nichts zu tun hat, ausreichende Begründung zum Entzug des Rabatts ist.
 
Zuletzt bearbeitet:

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Nope;) Auf dem Konto waren Meilen. Diese Meilen stellen einen Rabatt für die bereits abgeschlossenen und erfüllten Werkverträge dar. LH hat nicht das Recht, diesen Rabatt ohne weitere Begründung einfach zu entziehen. (So schon BGH zum alten LTU FFP). IMHO ist stark fraglich, ob das verticken eines revenue (!) Tickets, was mit M&M ja nunmal gar nichts zu tun hat, ausreichende Begründung zum Entzug des Rabatts ist.

nope ;) lh hat laut agb etwas mit m&m zu tun, begründung gibt es durch den verkauf, weil dir lh sagt dass der flugschein nicht dir gehört und auch dass die meilen futsch sind wenn du so etwas anstellst, das ist nicht "ohne weitere begründung einfach so" und ich denke jeder von uns hat irgendwann mal die agb´s akzeptiert... ;)
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.799
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CGN
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300x250
nope ;) lh hat laut agb etwas mit m&m zu tun, begründung gibt es durch den verkauf, weil dir lh sagt dass der flugschein nicht dir gehört und auch dass die meilen futsch sind wenn du so etwas anstellst, das ist nicht "ohne weitere begründung einfach so" und ich denke jeder von uns hat irgendwann mal die agb´s akzeptiert... ;)

Richtig, aber nur weil man die AGBs aktzeptiert hat, heißt das noch lange nicht, dass diese auch wirksam wären. Vgl § 305 ff. BGB...

LH benötigt eine Begründung warum sie mir gerade den Rabatt aus den bereits abgeschlossenen Verträgen entziehen dürfen. Dafür wird es kaum ausreichen, dass ich mich bzgl. eines danach geschlossenen neuen Vertrages möglicherweise (was ja noch nicht mal geklärt ist) pflichtwidrig verhalten habe.
 
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