bei Streik: Umbuchung eines BIZ-Prämientickets nur auf *A?

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maus

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08.11.2009
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Ich bereite mich schon im Falle von drohenden Streiks (oder Vulkanen :D ) gerne mit alternativen Flugrouten auf das wohl stattfindende Telefonat mit der Hotline des betreffenden Carriers vor.

Nun habe ich mich gefragt wie die LH/M&M das mit Prämienflügen (im konkreten Fall LH-BIZ-Meilenschnäppchen HAM-BOS über MUC) handhabt und kurz mal bei der senhotline angerufen.

Die Dame meinte, sie könnten dann nur auf *A Carrier umbuchen. :(

Ist das so richtig?
Also wäre die netteste Alternative HAM-EWR mit Continental und dann weiter nach BOS? :confused: Oder kennt ihr eine nettere Verbindung/Carrier?

(Hatte mir schon eine seeeehr nette BA-Verbindung rausgesucht...)
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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In solchen fällen unterzeichnet LH ein sogenanntes Reprotection Agreement mit diversen Airlines die (z.B. mit CX nach HKG, EK nach DXB etc) die es LH dann ermöglichen auf OAL auszuweichen. Ansonsten ist es immer *A. Darüber würde ich mir aber erst Sorgen machen wenn es so weit ist. Über den Teich wird es wohl keine Repro mit OAL geben, da United & Air Canada sehr viel abdecken.
 

rcs

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06.03.2009
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Formulieren wir es mal anders:
Der Flughafen darf mehr, als die Leute an der Hotline.

Reroutings auf Fremdairlines sind erfahrungsgemäß selbst an der HON Hotline vielfach ein Ding der Unmöglichkeit, u.a. auch wegen der fehlenden Kenntnisse für eine INVOL-Umschreibung der Etix auf Fremdairlines bzw. die zwischen Airlines ansonsten übliche Abstimmung am Abflughafen, ob man denn überhaupt Platz für solche INVOLs hat.

Wenn es also tatsächlich zu solchen Problemen kommt, dann sehen die Dinge am Flughafen vielfach ganz anders aus, als bei einer Anfrage am Telefon (von der Glaskugel-Nummer so weit im Voraus mal ganz abgesehen....)

In jedem Fall wird LH nur auf komplette Fremdcarrier wie BA umbuchen, wenn innerhalb der Star Alliance keinerlei alternative Möglichkeiten vorhanden sind, so viel ist sicher. BA würde ich also persönlich eher mal gleich abschreiben...
 
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Mirage

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12.09.2011
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Ich selbst war mal auf LX gebucht (JFK), wurde aber durch eine plötzliche Flugstreichung auf AF umgebucht.
Ebenso erging es mir aber auch schon umgekehrt, wo ich selbst von AF auf LX umgebucht worden bin. Weiß nicht genau, ob da eine interne Partnerschaft besteht ?!?
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
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Wenn plötzlich etwas passiert, hängt sich der Stationsleiter ans Telefon und fragt daheim und bei den anderen Stationsleitern nach wieviel Platz die noch haben. Wenn an dem Tag die LH/OS Flieger schon voll gebucht waren hilft halt AF aus und umgekehrt. Solche Sachen laufen aber nur bei kurzfristigen Situationen unter den IATA invol Regelungen. Wenn jetzt aber ein Streik der Kabin/Flight Deck etc ansteht, macht soetwas die Zentrale.
 

maus

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08.11.2009
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Vielen Dank für eure Antworten!

Ja, wenn's denn soweit kommt, muss ich ja auch aus HAM raus, sehe da nur Swiss und united über EWR als akzeptable Alternativen...

Und wenn ver.di dann auch noch loslegt...

Das ist alles schon etwas unheimlich, denn seit 4 Jahren gibt's immer wenn ich privat longhaul buche Streik (oder Vulkan) :eek:

Naja, abwarten und Alster trinken ;)
 

tmeyer

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11.12.2009
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Als beim letzten Pilotenstreik der LH der SFO-FRA Flieger gestrichen wurde hat LH mich sehr hängen lassen. Ich war auf UA Ticket als Award auf SFO-FRA-SIN in O gebucht. LH ermöglichte nur Umbuchung in verfügbare O Klasse - und somit obskure Routings. UA hat mich (Callcenter Posen) in den letzten verfügbaren F Platz auf Ihrer eigenen Maschine gebucht.

Wieder mal einer der Fälle wo man zwischen den Zuständigkeiten hängt:
016er Ticket = UA verantwortlich
LH cancelled = LH verantwortlich für Umbuchung
Beide weisen erstmal jede Zuständigkeit weit von sich...
 

rcs

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In dem Fall dürfte aber die Stationsleitung in SFO das Problem sein, mit deren sehr eigenwilligen Interpretation wie mit Award-Tickets bei Unregelmäßigkeiten oder auch Überbuchungen umzugehen ist.
 
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wizzard

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Ich fliege in 14 Tagen auf Award (I) mit LH nach HKG. Da kann ich ja nur hoffen, dass gestreikt wird und *A nichts anderes frei ist, denn CX würde mir schon gefallen, hehe ;)
 

peter42

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09.03.2009
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Als beim letzten Pilotenstreik der LH der SFO-FRA Flieger gestrichen wurde hat LH mich sehr hängen lassen. Ich war auf UA Ticket als Award auf SFO-FRA-SIN in O gebucht. LH ermöglichte nur Umbuchung in verfügbare O Klasse - und somit obskure Routings. UA hat mich (Callcenter Posen) in den letzten verfügbaren F Platz auf Ihrer eigenen Maschine gebucht.

Wieder mal einer der Fälle wo man zwischen den Zuständigkeiten hängt:
016er Ticket = UA verantwortlich
LH cancelled = LH verantwortlich für Umbuchung
Beide weisen erstmal jede Zuständigkeit weit von sich...
Auf die IATA-Rules verweisen, LH ist zuständig, weil sie der Verursacher sind. Stichwort Forwarding Carrier....
 

ilhayahelwa

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30.12.2010
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VIE/AKL
Eine vielleicht naive Frage:

Nach der EU-VO 261/2004 besteht bei kurzfristiger Flugstreichung ja Anspruch auf entweder
- kostenloses Storno ODER
- kostenlose alternative Beförderung in "vergleichbarer Art" und zum "frühestmöglichen Zeitpunkt".

Mit dieser Argumentation wurde ich bislang immer problemlos auf die tatsächlich nächstmögliche Verbindung umgebucht.
Gerade vor kurzem als die LX236 ZRH-CAI annuliert wurde, wurde erst ein Ersatzrouting über FRA eingebucht (dadurch Ankunft in CAI gegen 3 oder 4 Uhr früh). Ich habe dann auf den "frühestmöglichen Zeitpunkt" nach EU261/2004 gepocht und wurde dann via LHR mit BA (im Club World) umgebucht, wodurch ich gegen Mitternacht in CAI war.

Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass mir das jedenfalls zusteht und die Fluglinie nur erst versucht einem eine -für die Fluglinie günstigere- Lösung mittels Allianzgesellschaften anzudrehen. Wenn man das nicht akzeptiert müssen sie wohl im Sinne der EU261/2004 handeln. Möglicherweise irre ich mich aber und bisherige Umbuchungen auf Fremdcarrier waren immer auf Kulanzbasis.

Diese Rechte bestehen meiner Ansicht nach sogar bei "außergewöhnlichen Umständen". Einzig die darüber hinausgehende Bezahlung einer Ausgleichszahlung fällt bei diesen Umständen weg. (Ob Streik ein solcher ist, müsste man in der Judikatur recherchieren..)
 

rcs

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06.03.2009
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Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass mir das jedenfalls zusteht und die Fluglinie nur erst versucht einem eine -für die Fluglinie günstigere- Lösung mittels Allianzgesellschaften anzudrehen. Wenn man das nicht akzeptiert müssen sie wohl im Sinne der EU261/2004 handeln. Möglicherweise irre ich mich aber und bisherige Umbuchungen auf Fremdcarrier waren immer auf Kulanzbasis.

Damit hast Du grundsätzlich Recht, schwierig wird es halt dann, wenn es in der Tat eine Verbindung auf einem Star Alliance Partner hat, die halbwegs vergleichbar ist. Dann hat letztlich die Airline die Wahl...

Je nach Airline und Vielfliegerstatus wird das alles auch recht unterschiedlich gelebt und gehandhabt. SWISS beispielsweise bucht einen HON oder SEN auch per Telefon auf eine Fremdairline um, wenn es keine Alternative auf LX oder den LX-Partnern gibt - sehr kundenfreundlich und stressfrei. Bei LH halt genau das Gegenteil... da geht so etwas selbst für HONs in aller Regel nur am Airport, sobald eine Fremdairline außerhalb des LH-Verbundes ins Spiel kommt.
 
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AntonBauer

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08.03.2009
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MUC
Damit hast Du grundsätzlich Recht, schwierig wird es halt dann, wenn es in der Tat eine Verbindung auf einem Star Alliance Partner hat, die halbwegs vergleichbar ist. Dann hat letztlich die Airline die Wahl...

Hm, wo steht, dass die Airline die Wahl hat? TXLover, umsteiger, jetzt bin ich neugierig.
 

Schweinshaxe

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21.03.2010
185
19
Eine vielleicht naive Frage:

Nach der EU-VO 261/2004 besteht bei kurzfristiger Flugstreichung ja Anspruch auf entweder
- kostenloses Storno ODER
- kostenlose alternative Beförderung in "vergleichbarer Art" und zum "frühestmöglichen Zeitpunkt".

Mit dieser Argumentation wurde ich bislang immer problemlos auf die tatsächlich nächstmögliche Verbindung umgebucht.
Gerade vor kurzem als die LX236 ZRH-CAI annuliert wurde, wurde erst ein Ersatzrouting über FRA eingebucht (dadurch Ankunft in CAI gegen 3 oder 4 Uhr früh). Ich habe dann auf den "frühestmöglichen Zeitpunkt" nach EU261/2004 gepocht und wurde dann via LHR mit BA (im Club World) umgebucht, wodurch ich gegen Mitternacht in CAI war.

Ich bin eigentlich davon ausgegangen, dass mir das jedenfalls zusteht und die Fluglinie nur erst versucht einem eine -für die Fluglinie günstigere- Lösung mittels Allianzgesellschaften anzudrehen. Wenn man das nicht akzeptiert müssen sie wohl im Sinne der EU261/2004 handeln. Möglicherweise irre ich mich aber und bisherige Umbuchungen auf Fremdcarrier waren immer auf Kulanzbasis.

Diese Rechte bestehen meiner Ansicht nach sogar bei "außergewöhnlichen Umständen". Einzig die darüber hinausgehende Bezahlung einer Ausgleichszahlung fällt bei diesen Umständen weg. (Ob Streik ein solcher ist, müsste man in der Judikatur recherchieren..)

Ich denke, Du hast Recht. Nur "vergessen" Airlines oft gerne, dass Inhaber von Meilentickets genau die selben Rechte haben wir die Inhaber von "Bezahltickets". LH hat mich gerade abgewimmelt. Direktverbindung FRA-CPT gestrichen. Umgebucht auf Johannesburg, dann weiter mit South African, aber nicht mit der nächstmöglichen Maschine, sondern mit fünf Stunden Aufenthalt in Johannesburg, weil "auf den früheren Flügen uns die South African keine Meilenkontingente zur Verfügung stellt". Habe nun Brief an SEN Service geschrieben und warte auf das Ergebnis.
 

maus

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08.11.2009
120
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AGB ;) u MUC +++ ex-KEL ;)
Na, das wird ja immer spannender... #%$§ warum hab ich nicht lieber Avios ausgegeben? Mit BA musste ich noch nie rumdiskutieren geschweige mir komplizierte AA-Routings ;) antun... da wurde mir gleich LH angeboten, weil die mich ja sonst auch nicht aus HAM rauskriegen.
Na, ich polier schon mal meine Flirtstimme ;)
SWISS ist noch als award zu haben *hoffhoff*

...hab ich schon erwähnt, dass ich 'ne kleine Kontrolotta bin? :D
 
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rcs

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06.03.2009
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Hm, wo steht, dass die Airline die Wahl hat?

Die Airline muss Dich ja umbuchen. Das kannst Du ja nicht selbst. Folglich hat die Airline rein vom technischen Ablauf her zwangsläufig die Wahl. Wenn die sich auf den Standpunkt stellen, dass es eine "vergleichbare" Verbindung mit einem Star Alliance Partner hat, dann hast Du wohl schlechte Karten, wenn Du was anderes haben möchtest - insbesondere wenn Du eine allianzfremde Airline willst.

Natürlich steht es Dir frei, wenn Du unbedingt selbst die Wahl haben willst und es Dir rausnimmst eine aus Sicht der Airline "vergleichbare" Verbindung abzulehnen, ein neues Ticket auf Deine Kosten zu kaufen und danach entsprechend Deinen Schaden geltend zu machen. Würde ich mir aber dann gut überlegen, wenn die von der Airline rausgesuchte Alternative in der Tat nach objektiven Gesichtspunkten vergleichbar sein könnte... denn ggf. bleibst Du dann auf den Mehrkosten sitzen, nur um "Deine" Wahl durchgesetzt zu haben :idea:
 

ilhayahelwa

Erfahrenes Mitglied
30.12.2010
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VIE/AKL
Was von den Fluglinien immer wieder (bewusst?) ignoriert ist, dass es im Falle einer Annulierung einzig auf die Serviceklasse ("vergleichbare Qualität") ankommt. Ob es da noch Kontingente oder Buchungsklassen gibt ist völlig egal, solange es in der Serviceklasse noch einen freien Platz gibt.

@Schweinshaxe:
War das bei dir eine Stornierung innerhalb 7 Tagen vor Abflug? Wenn ich mich richtig erinnere, ist die Sache bei Stornos die früher bekanntgegeben werden nämlich etwas ungünstiger für den Fluggast. Daher, man muss größere Verschiebungen der Flugzeiten in Kauf nehmen. (Bin da aber nicht ganz sicher..)

Ob Prämienflug oder Bezahlticket ist rechtlich tatsächlich gleichgültig.

Grundsätzlich ist natürlich zu sagen, dass man als Fluggast ja nicht immer auf seine Rechte pochen muss. Wenn die angebotene Alternative halbwegs okay ist, kann man das schon annehmen - auch wenn eine Fremdairline vielleicht eine Verbindung hätte mit der man 1h Stunde früher dort wäre. Da wird man auch noch von vergleichbar sprechen können. Leben und leben lassen..
Ein langer Layover (statt Direktflug) oder deutlich späterere Ankunft mitten in der Nacht etc. ist aber mM nach nicht mehr vergleichbar und daher nicht zu akzeptieren.
 
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AntonBauer

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08.03.2009
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MUC
anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt

Nun, "unter vergleichbaren Reisebedingungen" ist ganz klar von "zum frühestmöglichen Zeitpunkt" getrennt. Für mich heißt der erste Teil, dass ich nicht von LH-F auf Arkia-Klassenlos umgebucht werden kann o.ä.

Davon losgelöst ist "zum frühestmöglichen Zeitpunkt", ein klarer Superlativ, kein Elativ, kein Ermessensspielraum für die Airline. Oder?
 

ilhayahelwa

Erfahrenes Mitglied
30.12.2010
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Nun, "unter vergleichbaren Reisebedingungen" ist ganz klar von "zum frühestmöglichen Zeitpunkt" getrennt. Für mich heißt der erste Teil, dass ich nicht von LH-F auf Arkia-Klassenlos umgebucht werden kann o.ä.

Ja, wobei man das sicher nicht überstrapazieren kann. Also zb. LH C Rutsche abzulehnen wenn man LX C gebucht hatte wird wahrscheinlich nicht argumentierbar sein, da beide Produkte "Business-Class" sind und auch zu ähnlichen Preisen am Markt angeboten werden.
 

peter42

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09.03.2009
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Nun, "unter vergleichbaren Reisebedingungen" ist ganz klar von "zum frühestmöglichen Zeitpunkt" getrennt. Für mich heißt der erste Teil, dass ich nicht von LH-F auf Arkia-Klassenlos umgebucht werden kann o.ä.

Davon losgelöst ist "zum frühestmöglichen Zeitpunkt", ein klarer Superlativ, kein Elativ, kein Ermessensspielraum für die Airline. Oder?

Doch aber gegen Klassenkompensation...
 

peter42

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09.03.2009
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Ich denke, Du hast Recht. Nur "vergessen" Airlines oft gerne, dass Inhaber von Meilentickets genau die selben Rechte haben wir die Inhaber von "Bezahltickets". LH hat mich gerade abgewimmelt. Direktverbindung FRA-CPT gestrichen. Umgebucht auf Johannesburg, dann weiter mit South African, aber nicht mit der nächstmöglichen Maschine, sondern mit fünf Stunden Aufenthalt in Johannesburg, weil "auf den früheren Flügen uns die South African keine Meilenkontingente zur Verfügung stellt". Habe nun Brief an SEN Service geschrieben und warte auf das Ergebnis.

Auch da sollte man auf die EU-Verordnung und die IATA-Regeln verweisen, die dies beide klar aussagen.