Meilenkauf M&M; was heisst "unmittelbar für eine Flugbuchung"

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voller78

Neues Mitglied
13.12.2012
2
0
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Hallo zusammen,

wollte heute M&M Prämienmeilen für LH kaufen und bin dann bei den Teilnahmebedingungen darauf gestoßen, dass "Zugekaufte Prämienmeilen müssen unmittelbar für Flugprämientickets oder Upgrades eingelöst werden".
Ich wollte aber die Meilen erst einmal auf meinem Konto parken, um sie im nächsten Jahr zu verbrauchen.
Gibt es irgend welche Einschränkungen, wie viel Zeit zwischen Kauf und Nutzung der Meilen liegen darf, oder bedeutet dieses "unmittelbar" nur, dass ich die Meilen nicht für etwas anderes als Flugbuchungen oder Upgrades anwenden darf?

Vielen Dank im Voraus
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Vielleicht stehts auch drinn damit du die Meilen eben nicht jahrelang ansammelst.
Was sagte die Hotline?
 

voller78

Neues Mitglied
13.12.2012
2
0
Zunächst einmal vielen Dank für die Antwort.
Das Problem ist, das ich genug Meilen für 2 1/2 Flüge habe und nun den Rest in diesem und Anfang des nächsten Jahres zukaufen will. Einmal 14 400 reichen nicht ganz. Und mit der Hotline muss ich mal versuchen, ist allerdings nicht so einfacht, da ich in China lebe.
 

regata100s

Erfahrenes Mitglied
10.12.2011
381
202
Hallo zusammen,

wollte heute M&M Prämienmeilen für LH kaufen und bin dann bei den Teilnahmebedingungen darauf gestoßen, dass "Zugekaufte Prämienmeilen müssen unmittelbar für Flugprämientickets oder Upgrades eingelöst werden".
Ich wollte aber die Meilen erst einmal auf meinem Konto parken, um sie im nächsten Jahr zu verbrauchen.
Gibt es irgend welche Einschränkungen, wie viel Zeit zwischen Kauf und Nutzung der Meilen liegen darf ...,


Selbstverständlich kannst Du in diesem Jahr den Maximalbetrag an Meilen kaufen und im kommenden Kalenderjahr den Rest. Habe ich bereits ebenfalls mehrfach so praktiziert. Mit der Einschränkung "unmittelbar" ist tatsächlich eher gemeint, nicht Jahr für Jahr die Meilen "anzusparen". Wobei auch hier die Ratio wirklich schlecht wäre und wenig Sinn machen würde. Persönlich würde ich sagen, das die zugekauften Meilen einfach der "Rest" sein sollte, welche Dir zur Flugbuchung fehlt.


... oder bedeutet dieses "unmittelbar" nur, dass ich die Meilen nicht für etwas anderes als Flugbuchungen oder Upgrades anwenden darf?

Vielen Dank im Voraus


Übrigens glaube ich auch nicht, dass M&M etwas dagegen hätte wenn Du Meilen kaufen würdest um sie danach z.B. im Worldshop zu verbrennen. Ich glaube teurer kann man dann wirklich nicht mehr einkaufen:cool:
 
Zuletzt bearbeitet:

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
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Wien
Hallo zusammen,

wollte heute M&M Prämienmeilen für LH kaufen und bin dann bei den Teilnahmebedingungen darauf gestoßen, dass "Zugekaufte Prämienmeilen müssen unmittelbar für Flugprämientickets oder Upgrades eingelöst werden".
Ich wollte aber die Meilen erst einmal auf meinem Konto parken, um sie im nächsten Jahr zu verbrauchen.
Gibt es irgend welche Einschränkungen, wie viel Zeit zwischen Kauf und Nutzung der Meilen liegen darf, oder bedeutet dieses "unmittelbar" nur, dass ich die Meilen nicht für etwas anderes als Flugbuchungen oder Upgrades anwenden darf?

Vielen Dank im Voraus

Die wollen dich halt "animieren", dass du die Meilen nicht hortest > sonst müssen die ewig Rückstellungen bilden.
 
F

feb

Guest
Einmal das Wort "unmittelbar" aus juristischer Sicht analysiert:

Im Vertragsrecht definiert "unmittelbar" oder der Gegensatz "mittelbar" u.a. eine Beziehung zwischen Vertragsparteien. Kauf' ich beim Bäcker 'ne Semmel, bezahle ich in bar und zwar unmittelbar an den Bäcker. Kaufe ich mir im Reisebüro ein Flugticket, wird die Zahlung durch Überweisung nur mittelbar an den Carrier erfolgen (über Bank und Reisebüro). Indes führt dies hier nicht zu einer plausiblen Lösung, da mir jetzt nicht einfällt, wie man gekaufte Meilen etwa nur "mittelbar" für Buchungen verwenden könnte?

Eine zeitliche Bedeutung des Begriffes "unmittelbar" (im Sinne von "sofort" oder "bald") fällt mir zunächst nur im Strafrecht auf (§ 22 StGB).

Wie dem auch sei: Schlechte, weil unklare Formulierung der AGB. Im Falle eines Konflikts geht dies zu Lasten der LH (§ 305c BGB Überraschende und mehrdeutige Klauseln - dejure.org).
 

Gordon

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
739
23
KJFK/EDNG
Ich denke auch, dass es sich bei unmittelbar nicht um eine zeitliche komponente handelt. Möglicherweise will man nur zum Ausdruck bringen, dass Upgrades oder Prämienflüge aus Meilenzukäufen nicht verkauft werden dürfen - wie mit anderen Prämienmeilen auch.
 
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