Voucher

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hugomontenegro

Reguläres Mitglied
13.02.2010
28
0
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Ich habe einige Voucher angesammelt, von denen einige mehr demnächst verfallen. Es handelt sich um Voucher der DLH. Die Weitergabe dieser Voucher ist zulässig. Das hat mir die DLH auf Nachfrage erklärt. Ist ja auch logisch, weil durch die Weitergabe keine Nachteile entstehen. Also habe ich sie in ebay eingestlelt, mit dem Ergebnis einer hohen Nachfrage. Daraufhin hat die DLH bei ebay interveniert und ebay hat sie "wegen Verletzung von Angebotsregeln" wieder herausgenommen. Ein Telefonat mit einem in jeder Hinsicht uninformierten Sachbearbeiter von ebay führte nicht weiter. Mit Ausnahme dessen, dass man bei ebay offenbar Angst vor der DLH hat. Was angesichts des Umstande, daß der Kapitalwert von ebay deutlich höher ist, als jener der DLH, nicht nachvollziehbar ist. Ich weiß schon, wie ich mit den Dingen, gegebenenfalls rechtlich umgehe. Darum geht es nicht. Hat jemand Erfahrung mit derartigen Aktionen?
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.418
1
Lies mal hier im Forum, da gibts einiges dazu.

Weitergabe von Vouchern, fuer Freunde, Verwandte mit Meilen buchen/Upgraden, etc: Erlaubt. Das ist was der M&M Mitarbeiter meinte.

Verkauf, bzw. Weitergabe mit Gewinn von Meilen (durch Flugbuchung/Upgradeaward) oder Vouchern: Nicht erlaubt, Verstoss gegen die AGB.
Folgen koennen u.a. eine Schliessung des M&M Accounts sein.

Da ich nicht das genaue Gespraech kenne, kommentiere ich die Aussage von den Mitarbeiter jetzt mal nicht ...
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.501
München
Wenn LH hier in der Tat interveniert hat, dann kannst Du davon ausgehen, dass seitens ebay auch Deine persönlichen Daten an LH bzw. Miles&More weitergegeben wurden und Dein Miles&More-Konto entsprechend dokumentiert wurde und -falls es nicht wegen Verstoß gegen die AGB geschlossen/gekündigt wird- zumindest in Kürze ein umfassender Audit Deines Kontos ansteht.

Ich kann Dir nur empfehlen die E-Voucher selbst zu nutzen, denn solltest Du diese nach dem Einstellen einer Auktion bei Ebay durch Dritte nutzen lassen, dürfte automatisch die Nutzung im Widerspruch zu den AGBs angenommen werden. Spätestens dann kannst Du zeitnah mit einer Kündigung Deines Miles&More-Kontos und einem ersatzlosen Einzug sämtlicher noch vorhandenen Meilen auf Deinem Konto rechnen.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
EBay gewährt Rechteinhabern selber den Zugang Auktionen zu löschen.
Die Nutzerdaten gehen dann von eBay an den Rechteinhaber - in diesem Falle LH.

Der Account des OP dürfte jetzt nutzlos sein...
 

hugomontenegro

Reguläres Mitglied
13.02.2010
28
0
Ich habe das Thema hier nicht eingestellt, um die Voucher feilzubieten. Mir ging es in erster Linie darum, mich "schlau" zu machen. Das mit den AGB empfinde ich nicht so beängstigend. Das wären nicht die ersten AGB, welche keinen Bestand erlangten. Mir ist auch nicht recht klar, was an der Veräusserung rechtlich falsch sein sollte. Die DLH wird ja dadurch nicht schlechter gestellt, weill der Inhaber der Voucher diese -wenn auch indirekt - durch Kauf von FLügen erworben hat. Ich frage mich daher, wo die Rechswidrigkeit sein soll? Der Umstand, dass sich irgend jemand AGB's ausgedacht hat, rechtfertigt für sich allein genommen noch nicht ihre Gültigkeit. Aber trotzdem: Danke bis hierhin.
 

hugomontenegro

Reguläres Mitglied
13.02.2010
28
0
ebay gibt die Nutzerdaten an die Rechteinhaber weiter...? Ich kann mir sehr gut vortellen, daß das den Bundesbeaufragten für den Datenschutz interssiert. Ineressieren würde mich in diesem Zusammenhang, in welcher Form der "Rechteinhaber" sein vermeintliches Recht gegenüber ebay nachweist.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
ebay gibt die Nutzerdaten an die Rechteinhaber weiter...? Ich kann mir sehr gut vortellen, daß das den Bundesbeaufragten für den Datenschutz interssiert. Ineressieren würde mich in diesem Zusammenhang, in welcher Form der "Rechteinhaber" sein vermeintliches Recht gegenüber ebay nachweist.

Die Rechteinhaber - in den meisten Fällen Markenrechtsinhaber - schliessen einen Vertrag mit ebay hierzu ab, in dem u.a. die Markenrechte dokumentiert werden.
eBay hat ein Interesse daran, dass die Platform sauber gehalten wird und keine gefälschten Produkte oder re-importe aus dem nicht-EU Raum angeboten werden.
So können z.B. offensichtliche Verstösse sofort geahndet werden. (Beispiel Levi's Jeans, die direkt aus USA verschickt werden).

Der Rechteinhaber kann dann sofort rechtliche Schritte einleiten (Unterlassungserklärung, Klage, etc).

(Beim Amazon Marketplace läuft es übrigens ähnlich. Die Rechteinhaber können dort "take down notices" einstellen, um Angebote oder ganze Anbieter sofort zu löschen)