Flug gecancelled: MM und SWISS Flug

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belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.518
57
KN
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Liebe Leute

Habe mit Meilen ZRH-BCN-ZRH gebucht, und nun ist heute Sonntag 30.6 der Rückflug BCN-ZRH gecancelt (Streik Swissport in BCN).

SWISS Hotline meint: Sorry, ist ein Meilenticket, wir können nichts umbuchen, rufen sie bei MM an.
MM meint: Wir haben erst wieder Verfügbarkeit am Montag 14 Uhr. Andere Optionen können wir nicht anbieten, da es auf allen anderen Flügen keine Verfügbarkeit für Meilentickets hat (entsprechende Meilen-Buchungsklasse fehlt).

Ich muss aber am Sonntag 30.6 nach ZRH. Wie ist aus eurer Sicht die Lage? Insbesondere verwundert mich, dass es für eine Umbuchung aufgrund Streich auch Meilen-Buchungsklassen-Verfügbarkeit haben muss. Das kann doch nicht sein?!?

Danke für eure Einschätzungen :)

Grüsse
belimo
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
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110
Die sollten Dich mitnehmen, wenn noch ein Platz frei ist, unabhängig von der Meilen-Buchungsklassen-Verfügbarkeit! Das ist allerdings nur meine Meinung.
 
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Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
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Münchener Outback
Ich würde behaupten, dass ein Ticket ein Ticket ist. Scheixx auf Buchungsklasse. Entweder die buchen dich um, oder sie kriegen die Rechnung für den selbst gebuchten Flug + Meilen zurück
 

rcs

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Teammitglied
06.03.2009
27.524
4.500
München
Vorgehensweise "by the book" ist, dass SWISS selbst kein Carrier ist, der Vielfliegertickets ausstellt - die M&M-Prämien werden alle auf LH 220 Ticketdokument ausgestellt. Vor diesem Hintergrund gibt es auch eine Dienstanweisung, dass die SWISS-Mitarbeiter die Kunden zu M&M schicken sollen, da LH das 220er-Ticket umschreiben soll/muss.

Leider haben die Callcenter der Lufthansa noch immer nicht die Erlaubnis, gemäß gängiger IATA-Resolutions respektive gemäß der EU-Passagierrechte umzubuchen.

Hier hilft leider nur der Gang zum Airport, denn dort wird einem die Umbuchung, zu der die Airline rechtlich auch verpflichtet ist, dann in aller Regel auch eingeräumt. Unkomfortabel, passierunfreundlich - aber Realität was LH und Flugunregelmäßigkeiten insbesondere auf Award-Tickets anbelangt.
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.518
57
KN
Danke für die vielen Infos!

Wir haben jetzt Vueling heute morgen selber Cash gebucht (120 EUR / p.P.). Erstattungsantrag (Teil der Meilen) soll ich gemäss Hotline via fvrbasel@swiss.com einreichen.

MM hat uns auf den 1.7 umgebucht, was uns leider zu spät ist. Wie sieht ihr denn die Chancen auf EU Ausgleichszahlung von 250 EUR bei Kurzstrecke? Es waren ja immerhin nicht die Fluglotsen die gestreikt haben (da verstehe ich irgendwie, dass die Airlines von höherer Gewalt reden). Sondern es war Swissport (eigentlich eine ureigene Tätigkeit einer Airline: Flugzeugabfertigung) :)
 

PM2011

Erfahrenes Mitglied
10.02.2011
493
0
Welchen zeitlichen Unterschied gibt es denn zwischen ursprünglichem Flug und dem mit Vueling? Ist die Ankunft des Vueling Flugs über 3 (oder 4?) Stunden später als ursprünglich geplant, sollte eine Entschädigung drin sein.
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.518
57
KN
Welchen zeitlichen Unterschied gibt es denn zwischen ursprünglichem Flug und dem mit Vueling? Ist die Ankunft des Vueling Flugs über 3 (oder 4?) Stunden später als ursprünglich geplant, sollte eine Entschädigung drin sein.

Umgebucht wurden wir auf den Swiss Flug mit 20h Verspätung. Vueling haben wir selber gebucht. Diese Option wurde uns ausdrücklich nicht angeboten.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.428
295
1. In meinen Augen richtig gehandelt, was das Ankommen am Zielort belangt. Das dürfte so durch die Verordnung gedeckt sein, und LH/LX/MM hatten es ja in der Hand, das Revenue in der Firma zu handeln und bekommen jetzt die Quittung für das kundenunfreundliche Verhalten, in dem sie den Konkurrenten bezahlen dürfen.
2. Bei Streik dürfte es IMHO keine Ausgleichszahlung geben.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.428
295
Was meinst du damit genau? Den Vueling Flug haben wir selber bezahlt :-(

LH/LX/MM hatten die Gelegenheit, Dich auf einen konzerneigenen Flug zu buchen. Damit hätten sie das Geld in der Tasche behalten und ggf. noch von links nach rechts verschoben (MM an LX, bspw.). So werden sie aber Dich bezahlen dürfen, weil Du das Geld für Vueling ausgelegt hast - und haben damit effektiv ein Ticket bei der Konkurrenz für Dich gekauft.
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.518
57
KN
LH/LX/MM hatten die Gelegenheit, Dich auf einen konzerneigenen Flug zu buchen. Damit hätten sie das Geld in der Tasche behalten und ggf. noch von links nach rechts verschoben (MM an LX, bspw.). So werden sie aber Dich bezahlen dürfen, weil Du das Geld für Vueling ausgelegt hast - und haben damit effektiv ein Ticket bei der Konkurrenz für Dich gekauft.
Unter Punkt 2 schreibst du aber, dass es bei Streik kein Geld gibt. Wie passt das zusammen?
 

SaschaT82

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
2.418
1
Kompensation wirst du nicht bekommen. Was offtherecord meint ist, dass du wohl das Ticket von Vueling ersetzt bekommst durch Swiss. Um wieviel später als die _ursprünglich_ gebuchte Flugroute bist du nun angekommen?

Ob das stimmt, bin ich mir aber nicht sicher. Die wollten dich ja umbuchen, die Frage ist nun:
Wann war der erste verfügbare Flug nach dem Streik und auf welchem wärst du umgebucht worden?
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.428
295
Unter Punkt 2 schreibst du aber, dass es bei Streik kein Geld gibt. Wie passt das zusammen?

Es wundert mich, dass so eine Frage von einem erfahrenen User kommt - wenn ich mich vorher ungenau ausgedrückt habe, ok, an sich denke ich aber, dass die Begrifflichkeiten klar sein sollten?

Hier findet sich die Verordnung im Wortlaut: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:046:0001:0007:de:PDF
Ich gehe jetzt davon aus, dass Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 Absatz 1b anfallen, und damit die Kosten für den neuen Flug; gleichzeitig aber gemäß Kapitel 5 Absatz 3 die Ausgleichszahlung gemäß Kapitel 7 entfällt.
 
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belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.518
57
KN
Kompensation wirst du nicht bekommen. Was offtherecord meint ist, dass du wohl das Ticket von Vueling ersetzt bekommst durch Swiss. Um wieviel später als die _ursprünglich_ gebuchte Flugroute bist du nun angekommen?

Ob das stimmt, bin ich mir aber nicht sicher. Die wollten dich ja umbuchen, die Frage ist nun:
Wann war der erste verfügbare Flug nach dem Streik und auf welchem wärst du umgebucht worden?

Danke für die Erklärung der Begrifflichkeiten (auch an offtherecord) :) Wenn zumindest die Auslagen für den Vueling Flug erstattet werden, wäre ich schonmal happy.

Also umgebucht wurden wir von MM auf nächsten nächsten Tag 1.7 (morgen).
Gebucht haben wir Vueling, (2h früher als der ursprüngliche LX Flug). Gemäss Flightstats.com gab es mehrere Alternativen über den ganzen heutigen Tag verteilt (mehrheitlich Fremdairlines), auf *A habe ich tatsächlich keine Verfügbarkeiten gefunden.
 

northernstar84

Erfahrenes Mitglied
12.12.2010
1.383
3
ZRH
Wenn wir gerade bei dem Thema sind. Mir wurde heute das erste Mal ein Flug storniert. Auch ein LX Flug von CDG-ZRH. Es fand eine Umbuchung auf AF statt. Ankunft in ZRH 6 Stunden später. Ich nehme an dies ist ein klarer Fall für die Zahlung von den 250 Euro?
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.428
295
Wenn wir gerade bei dem Thema sind. Mir wurde heute das erste Mal ein Flug storniert. Auch ein LX Flug von CDG-ZRH. Es fand eine Umbuchung auf AF statt. Ankunft in ZRH 6 Stunden später. Ich nehme an dies ist ein klarer Fall für die Zahlung von den 250 Euro?

Nein. Ist nicht klar. Kann immer noch wegen außergewöhnlicher Umstände nicht bezahlt werden.
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.518
57
KN
Wenn wir gerade bei dem Thema sind. Mir wurde heute das erste Mal ein Flug storniert. Auch ein LX Flug von CDG-ZRH. Es fand eine Umbuchung auf AF statt. Ankunft in ZRH 6 Stunden später. Ich nehme an dies ist ein klarer Fall für die Zahlung von den 250 Euro?

Hängt natürlich davon ab, was SWISS für einen Stornierungsgrund angibt. Bei technischem Defekt oder was ähnlichem ist der Fall klar, und es gibt die Entschädigung.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.526
2.148
PIX, BER, ZRH
2. Bei Streik dürfte es IMHO keine Ausgleichszahlung geben.

Und wieso nicht?

Leider haben die Callcenter der Lufthansa noch immer nicht die Erlaubnis, gemäß gängiger IATA-Resolutions respektive gemäß der EU-Passagierrechte umzubuchen.
...
Unkomfortabel, passierunfreundlich - aber Realität was LH und Flugunregelmäßigkeiten insbesondere auf Award-Tickets anbelangt.

Hatte ich eigentlich schon mal erwähnt, dass ich mit LH keine guten Erfahrungen gemacht habe.
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.518
57
KN
1. In meinen Augen richtig gehandelt, was das Ankommen am Zielort belangt. Das dürfte so durch die Verordnung gedeckt sein, und LH/LX/MM hatten es ja in der Hand, das Revenue in der Firma zu handeln und bekommen jetzt die Quittung für das kundenunfreundliche Verhalten, in dem sie den Konkurrenten bezahlen dürfen.

Ich muss nochmals nachfragen: Meinst du wirklich, ich erhalte die Kosten für den Vueling-Flug erstattet? Hier: 3. Kann man Schadenersatz einfordern? - Streiks - FOCUS Online - Nachrichten steht doch eigentlich klar, dass kein Schadenersatz bezahlt wird...
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.526
2.148
PIX, BER, ZRH
Für Lufthansa gibt es entsprechende Gerichtsurteile (z.B. Pilotenstreik). Das sei höhere Gewalt :)

Quelle? Höhere Gewalt ist möglicherweise ein Streik der Flugsicherung oder der Sicherheitskontrolle. Nicht die Piloten, Kabine oder des Ground-Handlings, welche ja im Auftrag der Airline schaffen. Und ein Unternehmen, das nicht in der Lage ist, den Betriebfrieden zu wahren, darf das Unbill nicht auf Kosten der Kunden austragen.

Ich muss nochmals nachfragen: Meinst du wirklich, ich erhalte die Kosten für den Vueling-Flug erstattet? Hier: 3. Kann man Schadenersatz einfordern? - Streiks - FOCUS Online - Nachrichten steht doch eigentlich klar, dass kein Schadenersatz bezahlt wird...

Vergiss den FOCUS. Die schreiben von "Schadenersatz", das heisst den entstanden Schaden erstezen (verpasster Termin, nicht angetretene Urlaubsreise etc.), sofern das finanziell bemessbar ist. Die EU-Verordnung schreibt aber ganz eindeutig von "Ausgleichsanspruch", der der Einfachheit mal pauschalisiert ist. Davon haben die FOCUS-Praktikanten natürlich keine Ahnung.

Und in Deinem Falle besteht ein Ausgleichsanspruch, da Dein Flug annuliert wurde und nach Geltungsbereich der EU-Verordnung bezüglich der aussergewöhnlichen Umstände folgendes geltend zu machen ist:

EU-Verordnung meinte:
(15) Vom Vorliegen außergewöhnlicher Umstände sollte ausgegangen werden, wenn eine Entscheidung des Flugverkehrsmanagements zu einem einzelnen Flugzeug an einem bestimmten Tag zur Folge hat, dass es bei einem oder mehreren Flügen des betreffenden Flugzeugs zu einer großen Verspätung, einer Verspätung bis zum nächsten Tag oder zu einer Annullierung kommt, obgleich vom betreffenden Luftfahrtunternehmen alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um die Verspätungen oder Annullierungen zu verhindern.

Die Verspätung hätte verhindert werden können, wenn LH (M&M) oder LX Dich auf einen anderen Carrier umgebucht hätten, was sie ja nicht haben. So nun sollen die mal nachweisen, ob sie alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben. Ich jedenfalls würde die EUR 250.00 auf jeden Fall mitnehmen.
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.518
57
KN
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300x250
Quelle? Höhere Gewalt ist möglicherweise ein Streik der Flugsicherung oder der Sicherheitskontrolle. Nicht die Piloten, Kabine oder des Ground-Handlings, welche ja im Auftrag der Airline schaffen. Und ein Unternehmen, das nicht in der Lage ist, den Betriebfrieden zu wahren, darf das Unbill nicht auf Kosten der Kunden austragen..

Dachte ich eigentlich auch, aber die Quelle sagt: BGH-Urteil : Reisende erhalten keinen Ausgleich bei Pilotenstreik - Nachrichten Geld - Verbraucher - DIE WELT

:)
 
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