Status bei Kündigung durch M&M weiter gültig?

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
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Neuss
www.drboese.de
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Hallo zusammen,

kann mir mal jemand erklären, wie er diese Passage der M&M AGB versteht:

Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Eine Kündigung durch Lufthansa oder einen Mitherausgeber ist nur unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich, sofern die Kündigung nicht aus wichtigem Grund fristlos erfolgt. Eine fristlose Kündigung durch Lufthansa oder einen Mitherausgeber sowie ein Ausschluss von der Programmteilnahme können aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einem schwerwiegenden Verstoß des Teilnehmers gegen die Teilnahmebedingungen oder Beförderungsbedingungen von Lufthansa, einem Mitherausgeber oder einem Partnerunternehmen oder gegen sonstige in den Programmunterlagen oder Miles & More Kommunikationsmedien erwähnte Regeln für Miles & More. Gleiches gilt im Falle eines Missbrauchs gemäß Ziffer 2.4.8 sowie bei wesentlichen Falschangaben, belästigendem oder schädigendem Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder Fluggästen von Lufthansa, eines Mitherausgebers oder Partnerunternehmens. Dies gilt ebenfalls bei Nichtbefolgung von Anweisungen durch das jeweilige Personal, insbesondere an Bord oder in Lounges. Weitergehende Ansprüche (insbesondere Schadensersatzansprüche) bleiben unberührt. In den hier genannten Fällen hat Lufthansa oder ein Mitherausgeber auch das Recht, die Vergabe eines nach den Miles & More Programmunterlagen vorgesehenen Vielfliegerstatus (z. B. Frequent Traveller, Senator oder HON Circle Member) abzulehnen oder einen bestehenden Status durch einseitige Erklärung fristlos zu beenden. In den hier genannten Fällen hat Lufthansa ferner die Befugnis, das Teilnehmerkonto zu sperren. Die Befugnis zur Sperrung besteht auch bei objektiven Verdachtsmomenten für das Vorliegen eines wichtigen Grundes, und zwar für einen Zeitraum, der zur angemessenen Prüfung des Sachverhalts erforderlich ist. Ansprüche des Teilnehmers wegen einer solchen Sperrung bestehen nicht. Nach einer von Lufthansa oder einem Mitherausgeber erklärten Kündigung ist die erneute Teilnahme an Miles & More unzulässig. Für die Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten diese
Teilnahmebedingungen weiter.

Verstehe ich das richtig, dass der Status trotz Kündigung durch LH weiter gültig ist, außer es lag einer der genannten Gründe vor, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen?

Ist als ein Senator ohne M&M Konto denkbar?


Schielen wir mal in den Saatwinkler Damm:

3.1. Kündigung:Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis über die Teilnahme an topbonus ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ordentlich kündigen, ohne dass es einer Begründung bedarf. Die Kündigung ist an die in Ziffer 4.8. benannte Anschrift zu richten. Bereits gesammelte Prämienmeilen verfallen vorbehaltlich eines früheren Verfalls gemäß Ziffer 2.5. sechs (6) Monate nach Zugang der Kündigung bei topbonus Ltd.

topbonus Ltd. kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen ordentlich kündigen, ohne dass es einer Begründung bedarf. topbonus Ltd. kann außerdem ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Teilnahme fristlos kündigen, sofern ein wichtiger Grund, der eine solche fristlose Kündigung rechtfertigt, gegeben ist. Ein wichtiger Grund ist insbesondere anzunehmen bei einem erheblichen Verstoß des Teilnehmers gegen die Teilnahmebedingungen von topbonus oder die Beförderungs- oder Geschäftsbedingungen der airberlin oder eines topbonus Partners. Hiervon umfasst sind auch die Nichtbefolgung von Anweisungen des Personals an Bord oder in den Exklusiven Wartebereichen oder Lounges der airberlin oder der topbonus Partner sowie bei wesentlichen Falschangaben zur Person oder des begründeten Verdachts eines Missbrauchs gemäß Ziffer 4.3..

Eine Kündigung hat mindestens in Textform zu erfolgen. Der Teilnehmer ist nach Vertragsbeendigung nicht mehr berechtigt, Status-/Prämienmeilen zu sammeln oder sonstige Leistungen von topbonus in Anspruch zu nehmen, mit Ausnahme der nachfolgenden Regelung:

Im Falle der ordentlichen Kündigung durch topbonus Ltd. oder der Programmbeendigung gemäß Ziffer 3.2 können bereits gesammelte Prämienmeilen – vorbehaltlich eines früheren Verfalls gemäß Ziffer 2.5. – und soweit diese durch regelgerechtes Verhalten gesammelt wurden – bis 18 Monate nach Zugang der ordentlichen Kündigungserklärung beim Teilnehmer in Anspruch genommen werden. Nach Ablauf der 18 Monate verfallen etwaige noch vorhandene Status-/Prämienmeilen.

Bei der Abwicklung der Vertragsbeziehung nach einer außerordentlichen Kündigung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch topbonus Ltd. verfallen die Status-/Prämienmeilen mit dem Zugang der Kündigungserklärung beim Teilnehmer.

Die jeweilige topbonus Card ist nach Vertragsbeendigung unverzüglich zurückzugeben.
Hier dürfen also nur noch Meilen verbraten werden, Loungezugang oder Extragepäck als TB-Gold oder Platinum gibts dann nicht mehr?
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
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Unter TABUM und in BNJ
Verstehe ich das richtig, dass der Status trotz Kündigung durch LH weiter gültig ist, außer es lag einer der genannten Gründe vor, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen?

Ist als ein Senator ohne M&M Konto denkbar?

Die werden bei der Auswahl an Gründen auf jeden Fall einen finden, bei dem der Status sofort annulliert wird. Oberhalb Deines fett markierten Bereiches stehen ja allgemeine Sätze "Verstoß gegen Teilnahmeregeln" etc.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
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Verstehe ich das richtig, dass der Status trotz Kündigung durch LH weiter gültig ist, außer es lag einer der genannten Gründe vor, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen?

Ist als ein Senator ohne M&M Konto denkbar?

Nein. Statusaberkennung ist ein Minus gegenueber der Kuendigung. Wenn sie Dich halt schon bestrafen, aber nicht gleich aus M&M rausschmeissen wollen. Ich schaetze das ist fuer Unrulies, die sich nur danebenbenommen aber nicht betrogen haben.
 

ekel alfred

Erfahrenes Mitglied
26.05.2010
1.815
1.207
BRE / HAJ
Der Teilnehmer kann das Vertragsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich kündigen. Eine Kündigung durch Lufthansa oder einen Mitherausgeber ist nur unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich, sofern die Kündigung nicht aus wichtigem Grund fristlos erfolgt. Eine fristlose Kündigung durch Lufthansa oder einen Mitherausgeber sowie ein Ausschluss von der Programmteilnahme können aus wichtigem Grund mit Wirkung für die Zukunft erfolgen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei einem schwerwiegenden Verstoß des Teilnehmers gegen die Teilnahmebedingungen oder Beförderungsbedingungen von Lufthansa, einem Mitherausgeber oder einem Partnerunternehmen oder gegen sonstige in den Programmunterlagen oder Miles & More Kommunikationsmedien erwähnte Regeln für Miles & More. Gleiches gilt im Falle eines Missbrauchs gemäß Ziffer 2.4.8 sowie bei wesentlichen Falschangaben, belästigendem oder schädigendem Verhalten gegenüber Mitarbeitern oder Fluggästen von Lufthansa, eines Mitherausgebers oder Partnerunternehmens. Dies gilt ebenfalls bei Nichtbefolgung von Anweisungen durch das jeweilige Personal, insbesondere an Bord oder in Lounges. Weitergehende Ansprüche (insbesondere Schadensersatzansprüche) bleiben unberührt. In den hier genannten Fällen hat Lufthansa oder ein Mitherausgeber auch das Recht, die Vergabe eines nach den Miles & More Programmunterlagen vorgesehenen Vielfliegerstatus (z. B. Frequent Traveller, Senator oder HON Circle Member) abzulehnen oder einen bestehenden Status durch einseitige Erklärung fristlos zu beenden. In den hier genannten Fällen hat Lufthansa ferner die Befugnis, das Teilnehmerkonto zu sperren. Die Befugnis zur Sperrung besteht auch bei objektiven Verdachtsmomenten für das Vorliegen eines wichtigen Grundes, und zwar für einen Zeitraum, der zur angemessenen Prüfung des Sachverhalts erforderlich ist. Ansprüche des Teilnehmers wegen einer solchen Sperrung bestehen nicht. Nach einer von Lufthansa oder einem Mitherausgeber erklärten Kündigung ist die erneute Teilnahme an Miles & More unzulässig. Für die Abwicklung der Beziehung nach einer Kündigung gelten diese
Teilnahmebedingungen weiter.

Wobei ich als Laie mal denke, dass eine gerichtliche Überprüfung (Verbraucherschutz) dem wohl nicht Stand halten dürfte.
Da Gerichte in letzter Zeit fast immer mehr zugunsten der Verbraucher geurteilt haben, sehe ich da gute Karten, wenn es hart auf hart kommt gegenüber LH.
Auf Deutsch; LH darf alles; und muss es nicht mal begründen; und der Kunde darf nix.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.548
237
Point Place, Wisconsin
Wobei ich als Laie mal denke, dass eine gerichtliche Überprüfung (Verbraucherschutz) dem wohl nicht Stand halten dürfte.
Da Gerichte in letzter Zeit fast immer mehr zugunsten der Verbraucher geurteilt haben, sehe ich da gute Karten, wenn es hart auf hart kommt gegenüber LH.
Auf Deutsch; LH darf alles; und muss es nicht mal begründen; und der Kunde darf nix.

Man wird gegen die M&M AGBs klagen müssen. Das ist ein ziemlich hoher Aufwand durch die Instanzen.
Ich schätze so etwas kann ca. €30.000 kosten und so lange dauern, bi der Status sowieso verloren wäre.
Beispiele gibt es hier im Forum. Allerdings wurde eben aus diesen beiden Gründen auf Klage verzichtet.
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
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Neuss
www.drboese.de
Nein. Statusaberkennung ist ein Minus gegenueber der Kuendigung. Wenn sie Dich halt schon bestrafen, aber nicht gleich aus M&M rausschmeissen wollen. Ich schaetze das ist fuer Unrulies, die sich nur danebenbenommen aber nicht betrogen haben.
Ja? Was ist, wenn Loofty merkt, dass ich mir die ganzen Flüge für den SEN über irgendwelche SJU- PJ- oder QKL- oder EF-Flüge zusammengeschaufelt habe und die meinen, dass sie keine Lust haben. Sie können mir mit 2-wöchiger Frist kündigen, aber was ist mit dem Status?

AGB sind nicht daran zu prüfen, wie davon Gebrauch gemacht wird, sondern wie Gebrauch gemacht werden kann.

Das hier ist ein fiktives Beispiel, kein konkreter Fall, um Euch zu beruhigen!
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.840
10.959
Ja? Was ist, wenn Loofty merkt, dass ich mir die ganzen Flüge für den SEN über irgendwelche SJU- PJ- oder QKL- oder EF-Flüge zusammengeschaufelt habe und die meinen, dass sie keine Lust haben. Sie können mir mit 2-wöchiger Frist kündigen, aber was ist mit dem Status?

Der Status waere dann weg; werden sie schon nicht machen; oder hat hier jemals jemand von einer ordentlichen Kuendigung ohne (richtigen) Grund gehoert?


AGB sind nicht daran zu prüfen, wie davon Gebrauch gemacht wird, sondern wie Gebrauch gemacht werden kann.

Stimmt; und ich halte die AGB auch fuer rechtswidrig, solange es keinen Grund fuer die Kuendigung gibt. Aber um sie tatsaechlich gerichtlich zu ueberpruefen, wirst Du schon einen Anlass brauchen.
 

ekel alfred

Erfahrenes Mitglied
26.05.2010
1.815
1.207
BRE / HAJ
Man wird gegen die M&M AGBs klagen müssen. Das ist ein ziemlich hoher Aufwand durch die Instanzen.
Ich schätze so etwas kann ca. €30.000 kosten und so lange dauern, bi der Status sowieso verloren wäre.
Beispiele gibt es hier im Forum. Allerdings wurde eben aus diesen beiden Gründen auf Klage verzichtet.


Das wird wohl leider so sein (zeittechnisch).
Waere interessant ob eine RV Deckungszusage erteilt (fuer den gekündigten), oder ob sich da eine Verbraucherschutzzentrale dran macht.
Mir würde da im Norden meine "Freundin" Edda Castello aus Hamburg einfallen, die ja gerne gegen Banken und Versicherungen schimpft,
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
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300x250
Aber um sie tatsaechlich gerichtlich zu ueberpruefen, wirst Du schon einen Anlass brauchen.

Yepp. Anders sieht es jedoch für nach UKlaG klagebefugte Verbraucherverbände aus, die brauchen nur das Verwenden oder Empfehlen von AGB. Allerdings sehen diese Verbände - bei den knappen finanziellen Klageressourcen - in "Vielfliegerprogrammen" nicht gerade die nach einem Unterlassungsverfahren schreiende verbraucherrechtliche brennende Marktrelevanz...