Frage zur nachträglichen Meilengutschrift

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waterpistolriot

Erfahrenes Mitglied
20.05.2010
387
10
VIE
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Hi Forum,

ich habe zwar die Forumssuche bemüht, jedoch keine wirklich hilfreiche Antwort entdeckt - evtl. kann mir einen von euch Profis einen Ratschlag erteilen! ;)

Ich hatte Anfang März einen Flug mit OS von GVA via VIE nach PEK gebucht, jedoch wurde der leg von GVA nach VIE aufgrund eines Defekts gecancelled, woraufhin ich auf ein Routing via FRA mit LH umgebucht wurde - soweit, so gut. Bei meiner ursprünglichen Buchung dürfte offensichtlich meine M&M Nr nicht (korrekt?) hinterlegt worden sein, was mich zwar wundert, aber ich kann es nicht ändern. Ich Depp habe aber die Boarding Cards diese Umbuchung aber verloren.

Irgendwelche Tipps oder Ratschläge was ich beim Antrag auf Rückerstattung berücksichtigen muss? Oder ist es besser das Thema gleich telefonisch mit MM zu erklären?

Vielen Dank
wpr
 

Di-Fly

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
500
0
HAJ
Hast Du vielleicht die Ticket-Nummer für das neue LH-Ticket ? Dann kann man versuchen, die Meilen online nachträglich gutzuschreiben.
 

waterpistolriot

Erfahrenes Mitglied
20.05.2010
387
10
VIE
Nein, leider nicht. Habe versucht die Buchung auf checkmytrip nachzuvollziehen, aber ebenfalls kein Erfolg - Buchungscode existiert nicht mehr.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Die Airlines sollten doch wissen, dass ich umgebucht wurde bzw. den Flug absolviert habe? Schließlich habe ich den planmäßigen Rückflug (am selben Ticket) ja auch abgeflogen.
Wissen die schon, werden sie aber wohl eher nicht für Dich raussuchen gehen... Bin mir auch nicht sicher, ob bei den gewaltigen Datenmengen Informationen die über die Aufbewahrungspflicht hinausgehen überhaupt gespeichert werden... Wahrscheinlich schon aus Datenschutzgründen nicht...
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
Die Airlines sollten doch wissen, dass ich umgebucht wurde bzw. den Flug absolviert habe? Schließlich habe ich den planmäßigen Rückflug (am selben Ticket) ja auch abgeflogen.

Wissen die schon, werden sie aber wohl eher nicht für Dich raussuchen gehen... Bin mir auch nicht sicher, ob bei den gewaltigen Datenmengen Informationen die über die Aufbewahrungspflicht hinausgehen überhaupt gespeichert werden... Wahrscheinlich schon aus Datenschutzgründen nicht...

Das meine ich auch > sprich ich kann dort nicht einfach anrufen und sagen "Hey, mein Name ist waterpistolriot und können sie mir sagen, mit welchem Flug ich am xx. Jänner geflogen bin? Und den hätte ich gerne auf folgende Meilenkarte gutgeschrieben!"
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
Formuliere ein Mail an MM mit allen Dir bekannten Daten (ursprünglicher Flug, neuer Flug, Zeiten, Nummern, Sitzplätze, whatever) und bitte um Gutschrift.

Schreib nicht "hab ich verloren, falsch eingegeben, ...", sondern "wurde offenbar meine Vielfliegernummer nicht korrekt übernommen".
 
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xstyle_mustafa

Erfahrenes Mitglied
28.06.2013
487
1
Hi Forum,

ich habe zwar die Forumssuche bemüht, jedoch keine wirklich hilfreiche Antwort entdeckt - evtl. kann mir einen von euch Profis einen Ratschlag erteilen! ;)

Ich hatte Anfang März einen Flug mit OS von GVA via VIE nach PEK gebucht, jedoch wurde der leg von GVA nach VIE aufgrund eines Defekts gecancelled, woraufhin ich auf ein Routing via FRA mit LH umgebucht wurde - soweit, so gut. Bei meiner ursprünglichen Buchung dürfte offensichtlich meine M&M Nr nicht (korrekt?) hinterlegt worden sein, was mich zwar wundert, aber ich kann es nicht ändern. Ich Depp habe aber die Boarding Cards diese Umbuchung aber verloren.

Irgendwelche Tipps oder Ratschläge was ich beim Antrag auf Rückerstattung berücksichtigen muss? Oder ist es besser das Thema gleich telefonisch mit MM zu erklären?

Vielen Dank
wpr

ich würde einfach bei OS anrufen, die geben dir die ticketnr bekannt und senden dir gleich das umgebuchte ticket zu, falls os nicht schafft ruf bei swiss an!!! Bei mir hts ohne probleme geklappt musst hald orginal eticketnr angeben!
 
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antwort

Erfahrenes Mitglied
05.12.2010
2.771
149
Frage von meiner Seite, kurz und knapp:

Nachträgliche M&M-Meilengutschrift eines LH-Fluges in P, wenn das M&M-Konto erst nach dem Flug eröffnet wurde. Geht das?

Zwischen Flug und Eröffnung des Kontos liegen 5 Tage. Es geht mir nicht darum, wann es geht (14 Tage oder früher), sondern ob es überhaupt geht.

Danke.
 

Goliath

Erfahrenes Mitglied
11.05.2009
8.769
111
ZRH
meine.flugstatistik.de
Ich würde meinen, ja - aber ohne Gewähr.

In den M&M-Broschüren in der Kabine wird ja auch damit geworben, dass man sich die Meilen für den aktuellen Flug noch gutschreiben lassen kann.
 
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keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.018
914
Ja geht. Habe ich für meine Tochter letztes Jahr so gemacht und war kein Problem über das online tool die Meilen gutzuschreiben. Geht glaube bis 6 Monate nach dem Flug.
 

antwort

Erfahrenes Mitglied
05.12.2010
2.771
149
Ja geht. Habe ich für meine Tochter letztes Jahr so gemacht und war kein Problem über das online tool die Meilen gutzuschreiben. Geht glaube bis 6 Monate nach dem Flug.
Und bei Deiner Tochter war es auch so, daß sie zum Zeitpunkt des Fluges noch nicht die Mitgliedschaft beantragt, sprich "enrolled" war?

Nur zur Sicherheit, denn Dein letzter Satz "... war kein Problem über das online tool die Meilen gutzuschreiben. Geht glaube bis 6 Monate nach dem Flug." liest sich so allgemeingültig - sprich für das generelle Nachtragen von Flügen/Meilen.
 

keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.018
914
Und bei Deiner Tochter war es auch so, daß sie zum Zeitpunkt des Fluges noch nicht die Mitgliedschaft beantragt, sprich "enrolled" war?

Nur zur Sicherheit, denn Dein letzter Satz "... war kein Problem über das online tool die Meilen gutzuschreiben. Geht glaube bis 6 Monate nach dem Flug." liest sich so allgemeingültig - sprich für das generelle Nachtragen von Flügen/Meilen.

Ja, sie hatte keine M&M Karte zum Zeitpunkt des Fluges. Habe sie dann einige Wochen danach angemeldet und über das online tool die Meilen gutschreiben lassen. Wie gesagt alles ohne Probleme, alles online gemacht.
 
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usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
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Die Frist ist je nach Programm anders, oft aber 3-6 Monate nach Flug. Dabei muss man jedoch je nach Programm beachten, dass es Einschränkungen für Flüge auf Partnerairlines geben kann (z.B. bei BA).

Beispiel BA:
[h=2]Kann ich Statuspunkte und BA Miles für Flüge einfordern, die vor Beginn meiner British Airways Executive Club Mitgliedschaft stattfanden?[/h]BA Miles und Statuspunkte können für British Airways Flüge eingefordert werden, die bis zu drei Monate vor Mitgliedschaftsbeginn stattfanden. Neue Mitglieder können für Buchungen außer Flügen keine Gutschriften einfordern, die vor Mitgliedschaftsbeginn stattfanden. Für Flüge mit Partnerfluggesellschaften vor Mitgliedschaftsbeginn können keine Gutschriften eingefordert werden.