Meilenabzug durch eine Rückbuchung gerechtfertigt?

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FLH

Erfahrenes Mitglied
30.09.2014
349
3
LNZ
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Hallo Leute,

ich musste heute mit großem Erstauen feststellen, dass mir 3858 Prämienmeilen abgezogen wurden, weil ich diesen Betrag von meiner Kreditkarte auf mein Konto rück transferiert habe. Hab von hotels.com wegen einer Best-Preis-Garantie €3858 auf meine alte CC Nummer rücküberwiesen bekommen. Die eigentliche (höhere) Rechnung wurde aber nicht mit der M&M CC bezahlt, sondern vor Ort im Hotel von unterschiedlichen Personen. Ich hab also Anfangs nicht €10.000 mit der CC bezahlt (und 10.000 Meilen erhalten), wodurch ich dann natürlich verstehen würde, wenn durch die Rückbuchung auch 3858 Meilen wieder abgezogen werden.

Hat der Meilenabzug ungerechtfertigt stattgefunden oder übersehe ich irgendein Detail?

lg FLH

PS: Ja ich könnte mich mit der Frage auch direkt bei M&M CC Service melden, aber wenn ich doch im Unrecht bin, will ich nicht in der Warteschleife hängen.
 

Ragesh

Erfahrenes Mitglied
19.02.2014
658
9
Wenn ich dich richtig verstehe hast du 3858 € irgendwie (aber nicht mit der M&M Karte) gezahlt und dann den stornierten Betrag auf die M&M Karte überwiesen bekommen?

In dem Fall wäre das für mich das gleiche wie eine Guthabeneinzahlung, für die bekommt man natürlich keine Meilen abgezogen.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.517
4.475
München
Nein, er hat von Hotels.com eine Gutschrift auf die Kreditkarte erhalten. Eine solche Gutschrift verringert selbstverständlich die Meilengutschrift.
 

Ragesh

Erfahrenes Mitglied
19.02.2014
658
9
Aber doch nur wenn er vorher den Betrag auch gezahlt hat oder nicht?

Ansonsten, gut zu wissen falls ich mal wieder eine Gutschrift von Hotel/Airline/Onlineversand etc. bekomme dass ich die nicht auf die M&M Karte überweisen lasse, wenn ich den Betrag auch nicht vorher damit gezahlt habe.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.517
4.475
München
Das ist vollkommen unerheblich, wenn die Kreditkarte durch ein Vertragsunternehmen entlastet wird, dann verringert sich die Meilengutschrift. Ansonsten wäre das das Perpetuum Mobile zur Meilengenerierung... (und nicht jeder Kartenausgeber ist technisch so schlecht aufgestellt wie Barclay/BA...)
 

fuelflow

Reguläres Mitglied
05.11.2015
56
0
So weit ich das kenne, werden Beträge ( keine Guthabeneinzahlungen vom z.B. Girokonto) welche auf die KK zurückerstattet werden
als Rückzahlung angesehen ( unabhängig, ob der gleiche Betrag auch von der selben KK bezahlt worden ist, das wird wohl nicht überprüft) und somit erfolgt auch der Meilenabzug. Bei Rückerstattungen über eine KK also immer (natürlich nur wenn möglich) keine MM KK wählen.
 

monty2006

Erfahrenes Mitglied
17.11.2011
2.080
501
CH-GR
Das ist vollkommen unerheblich, wenn die Kreditkarte durch ein Vertragsunternehmen entlastet wird, dann verringert sich die Meilengutschrift. Ansonsten wäre das das Perpetuum Mobile zur Meilengenerierung... (und nicht jeder Kartenausgeber ist technisch so schlecht aufgestellt wie Barclay/BA...)

war :cry: ;)
 

Farscape

Erfahrenes Mitglied
24.09.2010
6.973
6
Wien
Gutschriften werden abgezogen. Auch Minusbeträge.

Hat natürlich nix mit Guthabeneinzahlung/Aufladung zu tun.
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.851
797
ZQH
Vielleicht könnte man aber ja in diesem Fall den Meilenabzug reklamieren mit dem Hinweis darauf, dass die Bezahlung ursprünglich ja gar nicht über die KK lief. Sonst könnte es ja in letzter Konsequenz (bewusst überspitzt!) auch so sein, dass du zwölf Monate lang gar keine Ausgaben mit der Karte tätigst, weil sie bei dir in der Schublade liegt, aber übers Jahr verteilt vier Rückerstattungen bar bezahlter Beträge auf die KK buchen lässt (z. B. wegen der tollen Guthabenzinsen). Dafür zieht dir die DKB nun z. B. insgesamt 10.000 Meilen ab. Heißt, du hast die KK gar nicht aktiv eingesetzt, bist jetzt aber trotzdem 10.000 Meilen los. Wie wäre der Fall, wenn du Blue Member bist und überhaupt nur 2.678 Meilen auf dem Konto hattest? Bist du durch diese "Rückerstattungen" nun 7.322 Meilen im Minus? Als Statusloser, der gar keinen Meilenvorschuss bekommen darf? Treibt LH dann Bares von dir ein für die abgezogenen Meilen? :eek:

Ist natürlich ein konstruiertes Beispiel, zeigt aber, dass der dahinterstehende Automatismus in diesem Fall wohl nicht beabsichtigte Auswirkungen hat. Ich würde also versuchen, die automatisch abgezogenen Meilen "auf Kulanz" wieder erstattet zu bekommen.
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Dumme Frage: Ich wusste gar nicht, dass es Gutschriften auf Kreditkarten geben kann, wenn es nicht schon zuvor eine Abbuchung gab.

Unter welche Voraussetzungen ist das möglich?
 
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YoungMario

Erfahrenes Mitglied
07.12.2010
1.589
520
KLU/GRZ
Ich hatte vor einen Jahr ein ähnliches Problem: Bin mit +1 von LH von C in Y downgegraded worden und habe die beiden Voucher für die Kompensation bekommen. In FRA zum LH-Schalter, dort konnte man es mir nicht auf mein österreichisches Konto überweisen, aber auf meine M&M Mastercard. Bei der nächsten Abrechnung 3000 Meilen weniger gesammelt (also genau 2*1500) - die Gutschrift war eben "Meilenmindernd", habe ewig mit Mastercard, Lufthansa und Miles&More gemailed und herumtelefoniert, die Aussage war, dass dies alles Rechtens ist, da nur eigenene Gutschriften vom eigenen Konto nicht "Meilenmindernd" sind.

Nach unterstütztung des LH-Teams hier im Forum sind mir die 3000 Meilen dann doch wieder gutgeschrieben worden (y)
 
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Krummbein

Erfahrenes Mitglied
19.07.2009
717
161
HAM
Bei Rückerstattungen über eine KK also immer (natürlich nur wenn möglich) keine MM KK wählen.

Kernsatz.

Habe mir vor Jahren ein (!) mal bei Global Blue Steuern auf die MM Karte erstatten lassen für Einkäufe die ich aus technischen Gründen auch noch bar bezahlen musste. Dank der auf die resultierende Meilenkürzung folgenden Diskussion durfte ich lernen, dass es mehrere Schlüssel gibt mit denen Händler Gutschriften auf Kreditkarten veranlassen können. "Refund" ist wohl meist als Standard auf den Geräten eingestellt und die Gutschrift wird dadurch behandelt wie ein Storno eines Kaufs - unabhängig davon ob der Umsatz überhaupt über die Karte getätigt wurde. Sofern der Händler weiss wie er den Schlüssel ändern kann dann gibt es wohl auch den Punkt "Gutschrift" oder ähnlich, an die genaue Bezeichnung erinnere ich mich nicht mehr. Dann führt die Buchung nicht zu negativen Meilen. Das mit einem 08/15-Kartengerät-Anwender auszudaddeln dürfte in den meisten Fällen aber wohl erhöhten Diskussionsaufwand bedeuten. Von eventuell zusätzlich nachträglichen Reklamationen über den MM Service ganz zu schweigen.

Daher nochmal: niemals Gutschriften auf die MM Kreditkarte.
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
Dumme Frage: Ich wusste gar nicht, dass es Gutschriften auf Kreditkarten geben kann, wenn es nicht schon zuvor eine Abbuchung gab.

Unter welche Voraussetzungen ist das möglich?

ohne irgendwelche hindernden Voraussetzungen!

Ist eine "Überweisung", sprich nutzt du im SEPA Raum den IBAN dann ist das eine Möglichkeit > diese sollte nicht zur Meilenreduktion

Geht es über das "System" (sprich Endgerät) der Kreditkarte, dann ist das die zweite Möglichkeit > diese führt zur Meilenreduktion führen
Heute prüft man nicht mehr, ob es eine Zahlung vorher gab > das wäre zu Aufwendig und Komplex.

Eines noch: Bei einem Storno (Unterschied zu oben) schafft man die Zahlung aus der Welt. Scheint dann im Auszug nicht auf.
Dafür braucht man aber im Normalfall die Nummer der Buchung (um diese zu stornieren) und muss den gesamten Betrag stornieren ...

Bei Bezahlung und Rücküberweisung kommen meist unterschiedliche Kurse und Gebühren dazu. Meistens ist man nicht selbst der Gewinner, sondern das KK Institut.
 
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FLH

Erfahrenes Mitglied
30.09.2014
349
3
LNZ
Die Kreditkarte wurde damals bei der Buchung als Sicherheit hinterlegt und bei Hotels.com sagte man mir, dass sie nur auf die damals hinterlegte CC überweisen. Die gab es nicht mehr wegen der Umstellung vonvon Business auf Privat CC. Das Geld wurde auch laut M&M CC Team auf meine neue Karte gebucht und dann auf mein Konto bei der dkb (Abrechnungskonto) zurück überwiesen. Ich kann es nicht nachvollziehen das man mir Meilen abzieht obwohl ich ja hab keine vorher bekommen hatte. Es bleibt mir der Anruf wohl nicht aus, die Frage ist nur ist jetzt das M&M Team oder M&M CC dafür verantwortlich? :-/
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Die eigentliche (höhere) Rechnung wurde aber nicht mit der M&M CC bezahlt, sondern vor Ort im Hotel von unterschiedlichen Personen. .

... da wird natürlich die M&M Card im Falle einer Kulanzanfrage durch dich sicher gehen wollen, dass nicht etwa diese anderen Personen eine Meilengutschrift über den zunächst höheren Betrag erhalten haben. Oder irgendeinen anderen benefit über deren Kartenprovider.

Ansonsten wäre die von dir geschilderte Vorgehensweise wirklich, wie schon oben von rcs ausgeführt, ein perpetuum mobile zum kostenlosen generieren von Prämienmeilen.
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
... wobei ich es immer noch nicht ganz verstehe.

Herr A zahlt mit seiner (sagen wir) Gebuhrenfrei 10.000 EUR an X. Dabei kassiert die Advanzia ihre Prozente.

Aus irgendwelchen Gründen zahlt jetzt X an Herrn A 3.000 EUR, und zwar auf seine LHCC.

Macht die LHCC diese Gutschrift kostenlos? Muss also X 3.000 EUR zahlen oder ein bisschen mehr?

Wenn X *mehr* zahlen muss, verstehe ich nicht, warum A Meilen verliert.

Wenn X exakt zahlen muss, verstehe ich aber auch nicht, warum A Meilen verliert.

Nur wenn X *weniger* zahlt, dann verstehe ich es; aber das wäre ja das coolste Zahlungsmittel der Welt, man darf sich dann halt nur nicht auf Cashback-Karten buchen lassen.

In jedem Fall: Was hat der Vorteil der Advanzia damit zu tun, dass die DKB keine Meilen rausgeben soll?

Bedeutet: Auch die Perpetuum-Mobile-Konstruktion verstehe ich nicht wirklich.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
@AntonBauer:
Das Problem ist, dass die LHCC nicht wissen kann, mit welcher Karte und zu welchen Konditionen (benefits) A die ursprüngliche Zahlung getätigt hat.
 

FLH

Erfahrenes Mitglied
30.09.2014
349
3
LNZ
Ja und? Was geht die LHCC das überhaupt an?

Genau diese Frage hab ich mir auch gestellt. Die €10.000 wurden von 8 unterschiedlichen Personen mit verschiedenen CCs bezahlt. Hotels.com schuldete mir €3858, hat es mir überwiesen und nur weil ich das Geld von meiner CC rückgebucht habe, werden mir 3858 Meilen abgezogen, wo ich ja nicht mal 10.000 Meilen bekommen habe :D
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Genau diese Frage hab ich mir auch gestellt. Die €10.000 wurden von 8 unterschiedlichen Personen mit verschiedenen CCs bezahlt. Hotels.com schuldete mir €3858, hat es mir überwiesen und nur weil ich das Geld von meiner CC rückgebucht habe, werden mir 3858 Meilen abgezogen, wo ich ja nicht mal 10.000 Meilen bekommen habe :D

Die anderen 8 Personen haben aber die 10.000 Meilen bekommen und da spielen die KK-Unternehmen natürlich nicht mit bei solchen Tricksereien.

Wenn du denen nachweist, dass dem nicht so ist, sehe ich eine gewisse Chance auf Kulanz (die Meilen wieder zu bekommen).
 

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Die anderen 8 Personen haben aber die 10.000 Meilen bekommen und da spielen die KK-Unternehmen natürlich nicht mit bei solchen Tricksereien.

Welche Meilen denn bitte? Das ist doch nur im Innenverhältnis Karteninhaber-Kartenfirma.

Der echt bereicherte sind die Herausgeber der zahlenden Kreditkarten, denn die haben etwas bekommen. Ob sie etwas davon weiter geben (als Meilen, Paybackpunkte oder als extrem niedrige Jahresgebühr wie Advanzia) oder nicht (Wald-und-Wiesen-Kreditkarte), spielt doch hier überhaupt keine Rolle.

Was wäre eigentlich gewesen, wenn die einfach gar nicht mit CC gezahlt hätten, sondern mit Cash? Das ist doch alles völlig irrelevant.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
..... Hab von hotels.com wegen einer Best-Preis-Garantie €3858 auf meine alte CC Nummer rücküberwiesen bekommen.

... sicher hast du die 3858€ auch schon in deiner Steuererklärung unter "Sonstige Einkünfte" (Leistungen) angegeben?

Zum vorigen post: Wenn die 10.000€ wirklich anderweitig bezahlt wurden, kannst du das ja gegenüber dem KK-Service belegen und um eine Kulanz-Gutschrift der Meilen bitten.
 

Gustl

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
473
108
Dumme Frage: Ich wusste gar nicht, dass es Gutschriften auf Kreditkarten geben kann, wenn es nicht schon zuvor eine Abbuchung gab.

Unter welche Voraussetzungen ist das möglich?

Das ist hier genau der springende Punkt:
Die Erstellung von Gutschriften auf eine Kreditkarte ist ausschließlich zur Rückabwicklung einer zuvor mit genau dieser Karte getätigten Transaktion zulässig. Das steht in allen mir bekannten Akzeptanzverträgen so drin (vgl. beispielsweise https://www.bs-card-service.com/fil...OOTER/04_AGB/MIF2016/BS_AGB_komplett_0716.pdf -> dort Punkt 6.2). In solchen Fällen ist der Meilenabzug natürlich wegen der genannten Perpetuum-Mobile-Konstellation nur recht und billig.

Gegen diese Regel hat das Vertragsunternehmen hier zum Nachteil des Karteninhabers verstoßen. Die Auszahlung hätte auf einem anderen Weg erfolgen müssen.
 
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FLH

Erfahrenes Mitglied
30.09.2014
349
3
LNZ
... sicher hast du die 3858€ auch schon in deiner Steuererklärung unter "Sonstige Einkünfte" (Leistungen) angegeben?

Zum vorigen post: Wenn die 10.000€ wirklich anderweitig bezahlt wurden, kannst du das ja gegenüber dem KK-Service belegen und um eine Kulanz-Gutschrift der Meilen bitten.

In wie fern sollte die Rückerstattung eine Einkunft sein? Der Hotelpreis wurde doch einfach nur reduziert und die Reduktion wurde auf den 8 bezahlenden Personen aufgeteilt. Das ganze würde ja nur zutreffen wenn es sich um Cashback handelt oder? Kann mich auch irren, da ich mich mit dem Thema nur sehr grob beschäftige, dies wird von externen übernommen.

Aber das mit der Rückbuchung auf die CC und das dies eigentlich nur gemacht wird wenn davor damit auch bezahlt wurde kann ich ja nachvollziehen. Mal schauen wie Kulant die beim Service Team sind, denn ich hab ja eigentlich nichts falsch gemacht mich ja auch nicht mit Meilen bereichert.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
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Das ist hier genau der springende Punkt:
Die Erstellung von Gutschriften auf eine Kreditkarte ist ausschließlich zur Rückabwicklung einer zuvor mit genau dieser Karte getätigten Transaktion zulässig. ,,,

Gegen diese Regel hat das Vertragsunternehmen hier zum Nachteil des Karteninhabers verstoßen. Die Auszahlung hätte auf einem anderen Weg erfolgen müssen.

Und auf welche KK hätte das Unternehmen in diesem Falle überweisen sollen? Der TO hat doch gesagt, seine alte KK ware zwischenzeitlich abgelaufen.