WN: Southwest Airlines will Strafgebühr bei nicht angetretenem Flug kassieren

ANZEIGE

datschi

Erfahrenes Mitglied
23.06.2010
768
1
DUB
US-Airline will Strafgebühr bei nicht angetretenem Flug kassieren

Der Hinterwäldler von Reiserechtler soll sich erstmal mit anwendbarem Recht beschäftigen. Und dann wundern warum die Umsätze wegbrechen bei dem hochqualitativen Journalismus.
 

FlyingSmurf

Erfahrenes Mitglied
14.09.2009
650
179
DRS/CHS
US-Airline will Strafgebühr bei nicht angetretenem Flug kassieren

Also Southwest will das tun, was alle Airlines tun, bei nicht flexiblen Tickets eine zus. Gebuehr fuers Umbuchen bei No-Show berechnen. Bei LH gibts das bei den Billigtixen schon lange, da ist das Geld sogar futsch, egal ob vor Abflug gexxld oder nicht.

Hier gibt es den SV ein wenig anstaendiger recherchiert:
http://m.usatoday.com/article/travel/flights/1770127
 

DaveMidknight

Erfahrenes Mitglied
24.12.2009
561
64
EDUU
Zur Zeit sind alle Southwest-Tickets im Prinzip Full-Flex-Tickets. Soll heißen, wenn man nicht fliegt, kann man das Ticket auf einen anderen Flug kostenlos umbuchen lassen. Im Prinzip führt Southwest jetzt restriktive Tarife ein - was ja alle anderen Airlines ja schon ewig machen. Aber das klingt als Nachrichtentitel nicht so gut. ;)
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.152
467
Das ist eben die Frage, ob das eine "Umbuchungsgebühr" sein soll. Ich habe das so verstanden, daß das im wörtlichen Sinne eine No-Show-Gebühr sein soll. Soetwas habe ich neulich schon einmal gesehen, und mich gefragt, ob das überhaupt machbar und sinnvoll ist. Mal abgesehen von den rechtlichen Aspekten (darüber sollen sich andere den Kopf zerbrechen), aber wenn ich für einen Sitz bezahlt habe, und ich möchte, daß der leer durch die Gegend fliegt, ist das ja wohl meine Sache. Ganz zu Schweigen von der faktischen Schwierigkeit, eine solche Gebühr auch einzutreiben: Ich denke, die Wenigsten werden freiwillig zahlen, und ich glaube kaum, daß die Airlines darauf erpicht sind, reihenweise Klageverfahren über ein paar Euro oder Dollar zu betreiben.
 

747830

Erfahrenes Mitglied
24.02.2012
958
0
... aber wenn ich für einen Sitz bezahlt habe, und ich möchte, daß der leer durch die Gegend fliegt, ist das ja wohl meine Sache.
Vom Standpunkt einer möglichen Ressourcenethik kann man das bestreiten.

Frage ist aber momentan wohl noch, ob das kodifizierte Recht schon Anschlußpunkte für eine solche Argumentation hat.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.152
467
Vom Standpunkt einer möglichen Ressourcenethik kann man das bestreiten..

Was bitte soll das sein? Obgleich ich eine vage Vermutung habe, was damit gemeint sein könnte. Aber das war ja gar nicht die Frage. Die Frage war ja nicht, "ist es moralisch, einen gebuchten Flug nicht anzutreten (und ggf. nach wessen vermeintlicher oder tatsächlicher Moral)", sondern: "Darf mich eine Fluggesellschaft dafür bestrafen, wenn ich einen Flug nicht antrete?".

Stellen wir die Frage doch 'mal anders:
Darf mich ein Kino bestrafen, wenn ich eine Kinokarte kaufe, aber angesichts von strahlendem Sonnenschein oder einer soeben gelesenen Kritik doch keine Lust habe, mich in einen dunklen Saal zu setzen?
Darf mich der Blumenhändler bestrafen, wenn ich einen Strauß Blumen bestelle und bezahle, aber dann doch nicht abhole, weil sich meine Holde mit mir zerstritten hat oder die Abend-Einladung kurzfristig abgesagt wurde?
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Zur Zeit sind alle Southwest-Tickets im Prinzip Full-Flex-Tickets. Soll heißen, wenn man nicht fliegt, kann man das Ticket auf einen anderen Flug kostenlos umbuchen lassen. Im Prinzip führt Southwest jetzt restriktive Tarife ein - was ja alle anderen Airlines ja schon ewig machen. Aber das klingt als Nachrichtentitel nicht so gut. ;)

ganz so ist es nicht, eine no show gebühr gibt es meines wissens bei keiner europäischen. lediglich die androhung den flugpreis neu zu berechnen... und welche airlines exekutieren dies? mir ist jetzt keine bekannt...
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Stellen wir die Frage doch 'mal anders:
Darf mich ein Kino bestrafen, wenn ich eine Kinokarte kaufe, aber angesichts von strahlendem Sonnenschein oder einer soeben gelesenen Kritik doch keine Lust habe, mich in einen dunklen Saal zu setzen?
Darf mich der Blumenhändler bestrafen, wenn ich einen Strauß Blumen bestelle und bezahle, aber dann doch nicht abhole, weil sich meine Holde mit mir zerstritten hat oder die Abend-Einladung kurzfristig abgesagt wurde?
nicht alles was hinkt...

stellen wir die frage ganz anders...

eine firma macht staffelpreise
bedarf 1 per anno / los 1stk = 10€/stk
bedarf 10 per anno / los 1stk = 8€/stk
bedarf 100 per anno / los 1stk = 6€/stk

ich bestelle 1 stk für 6€ und dann das restliche jahr nichts mehr... darf mich der lieferant bestrafen wenn ich die 99 nicht brauche? selbstverständlich, denn ich habe einen rabatt in anspruch genommen der mir aus verfehlung der abnahmemenge nicht zusteht...

die frage ist aber eher eine andere, ist es ok einen oneway teurer anzubieten als einen return? wahrscheinlich ja... das problem ist dem beispiel folgend eher die fehlende durchsetzungsmöglichkeit bei verfehlen der abnahmemenge bei flügen...
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.152
467
die frage ist aber eher eine andere, ist es ok einen oneway teurer anzubieten als einen return? wahrscheinlich ja... das problem ist dem beispiel folgend eher die fehlende durchsetzungsmöglichkeit bei verfehlen der abnahmemenge bei flügen...

Zweimal "nein".
1) Offensichtlich ist es nicht ok, da ja immer mehr Fluggesellschaften dazu übergehen, auch oneways anzubieten.
2) Wenn ich einen Flug/ein leg verfallen lasse, dann habe ich ja "abgenommen". Die Frage bei der now-show Gebühr ist ja, kann mich die Airline über den Kaufpreis hinaus noch dafür bestrafen, daß ich nicht im Flieger saß? (wenn man mit spitzem Bleistift rechnet, hatte die Airline ja sogar einen Vorteil von der now-show, auch wenn Sie den Sitz nicht nochmal verkaufen konnte: Weniger Gewicht, keiner, der futtert, keine Benutzung der Toiletten).
 
F

feb

Guest
Stellen wir die Frage doch 'mal anders:
Darf mich ein Kino bestrafen, wenn ich eine Kinokarte kaufe, aber angesichts von strahlendem Sonnenschein oder einer soeben gelesenen Kritik doch keine Lust habe, mich in einen dunklen Saal zu setzen?
Darf mich der Blumenhändler bestrafen, wenn ich einen Strauß Blumen bestelle und bezahle, aber dann doch nicht abhole, weil sich meine Holde mit mir zerstritten hat oder die Abend-Einladung kurzfristig abgesagt wurde?

Eben. Die Antwort liegt auf der Hand. Und deswegen wird sich die Airline jedenfalls im deutschen Rechtskreis 'ne blutige Nase holen.
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Einen RA aus Hannover schwadronieren zu lassen was bei einer US Airline rechtmaessig ist... Das ist wieder einmal eine Glanzleistung von SpOn. Haetten sie nicht wenigstens jemanden aus den USA aufgabeln koennen? Aber das haette vermutlich etwas gekostet.
 

Oli73

Erfahrenes Mitglied
26.03.2011
882
0
VIE oder 76K
US-Airline will Strafgebühr bei nicht angetretenem Flug kassieren

Wizz Air möchte doch selbiges einführen, wenn ich mich richtig erinner.

Edit: kann dazu nichts finden; war dann wohl doch Einbildung.
 

GAT

Erfahrenes Mitglied
27.11.2011
333
0
STR, TYO
nicht alles was hinkt...

stellen wir die frage ganz anders...

eine firma macht staffelpreise
bedarf 1 per anno / los 1stk = 10€/stk
bedarf 10 per anno / los 1stk = 8€/stk
bedarf 100 per anno / los 1stk = 6€/stk

ich bestelle 1 stk für 6€ und dann das restliche jahr nichts mehr... darf mich der lieferant bestrafen wenn ich die 99 nicht brauche? selbstverständlich, denn ich habe einen rabatt in anspruch genommen der mir aus verfehlung der abnahmemenge nicht zusteht...

die frage ist aber eher eine andere, ist es ok einen oneway teurer anzubieten als einen return? wahrscheinlich ja... das problem ist dem beispiel folgend eher die fehlende durchsetzungsmöglichkeit bei verfehlen der abnahmemenge bei flügen...

Entschuldige, aber ich denke deine Logik hinkt hier ein bisschen. Das Beispiel müsste heißen:

bedarf 100 per anno / los 1stk = 6€/stk
--> ich bezahle 100 Stk. für 600€ (Stk-Preis 6€), lasse mir 1 Stk liefern. Danach bestelle ich nicht mehr.

Das ist okay, denn ich habe für die 100 Stk. den Preis von 600€ bezahlt. Ich habe ja nicht vor, die 594€ für die nicht georderten 99 Stk. zurück zu verlangen.

Das wäre meine Logik.
 
  • Like
Reaktionen: renegade84

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.439
379
Also die Southwest Tickets sind KEINE FULL FLEX tickets in den niedrigen Buchungsklassen. Southwest erlaubt bei den Billigtickets lediglich den kompletten Ticketpreis bei der Umbuchung auf ein neues Ticket anrechnen zu lassen, somit verfällt es nicht, ich muss nur falls nötig die Differenz zum eventuell teueren neuen Ticket zuzahlen. Das kann man beliebig oft machen. Bei einem echten Full-Flex ticket kann ich ja jederzeit stornieren und erhalte 100% zurück.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.439
379
Das Leary das noch nicht versucht hat...
Der hat garantiert darüber nachgedacht dann aber von seinen RÄ ein "lieber nicht versuchen" bekommen. Zeitweise sind mehr als 50% (!) der 1 Euro Tickets nicht abgeflogen worden, das wird der Hauptgrund der Abschaffung dieser Aktionen gewesen sein.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Entschuldige, aber ich denke deine Logik hinkt hier ein bisschen. Das Beispiel müsste heißen:

bedarf 100 per anno / los 1stk = 6€/stk
--> ich bezahle 100 Stk. für 600€ (Stk-Preis 6€), lasse mir 1 Stk liefern. Danach bestelle ich nicht mehr.

Das ist okay, denn ich habe für die 100 Stk. den Preis von 600€ bezahlt. Ich habe ja nicht vor, die 594€ für die nicht georderten 99 Stk. zurück zu verlangen.

Das wäre meine Logik.

sorry, dieser logik kann ich nicht folgen... dein beispiel würde stimmen wenn der rt teurer als der ow wäre, so nicht. airlines bieten eben den ow teurer an als den rt (oder auch manche conections). und ich glaube nicht, dass es rechtlich durchzusetzen sein wird airlines das zu untersagen...
 

rower2000

Erfahrenes Mitglied
airlines bieten eben den ow teurer an als den rt (oder auch manche conections).
Dieser Thread handelt von WN. Und die machen das nicht. Ich versteh das ganze Theater sowieso nicht. Wenn ich bei LH ein Billigst-Eco-Ticket kaufe und einen no-show abliefere sagen die mir Pech gehabt, buch ein neues Ticket und zahl den Preis. WN will eine Gebühr für eine Umbuchung des billigsten Tarifes nach einem no-show einführen. Ist doch schon mehr als branchenüblich, würde sagen WN ist die letzte Airline die das nicht macht...
 
  • Like
Reaktionen: NCC1701DATA

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.152
467
Nach den Beiträgen zu schließen, haben hier einige erhebliche Verständnis-Schwierigkeiten, einen Verfall des Tickets einerseits und eine nachträgliche Straf-Gebühr für Nichterscheinen andererseits auseinanderzuhalten. Ersteres ist bei bestimmten Tarifen schon lange Usus, letzteres dürfte sowohl rechtlich als auch praktisch kaum durchzusetzen sein.
 

BER Flyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2010
1.439
379
Nach den Beiträgen zu schließen, haben hier einige erhebliche Verständnis-Schwierigkeiten, einen Verfall des Tickets einerseits und eine nachträgliche Straf-Gebühr für Nichterscheinen andererseits auseinanderzuhalten. Ersteres ist bei bestimmten Tarifen schon lange Usus, letzteres dürfte sowohl rechtlich als auch praktisch kaum durchzusetzen sein.

Das gilt eben nicht für Southwest! Bisher gibt es keine Tickets bei SW die "verfallen", ich kann jedes no-show ticket, auch die billigsten Specials zum full value bei einer neuen Buchung verrechnen ( ohne irgendwelchen Umbuchungsgebühren! ). Das bietet KEINE andere Airline auf der Welt ( jedenfalls keine mir bekannte ). Und genau das will Sw wohl jetzt abschaffen. Natürlich "verfallen" die billigen SW Tickets auch jetzt schon wenn ich sie nicht umbuche, sie sind nicht erstattbar aber bis heute waren halt alle immer wieder umbuchbar.