AC: AC Verspätung, Anspruch auf Entschädigung nach EU Reiserecht

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DavideLuigi

Aktives Mitglied
12.07.2011
214
0
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Guten Tag liebe Forum Gemeinde, ich bin ankommend aus Toronto mit Air Canada verspätet in München gelandet und um wenige Minuten meinen Weiterflug nach Milano verpasst, welcher dann mit Lufthansa durchgeführt wurde. Habe ich überhaupt Anspruch auf die EUR 250,00 mit einem NON-EU Carrier als Verursacher? Vielen Dank für Eure Antworten...und, ja, wir haben über 3h Delay bis Endziel Milano gehabt tztzt Grüsse
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.077
8.166
Dahoam
Ohne mir näher die EU-Regeln durchzulesen glaube nein. Entschädigung nur bei Abflug in der EU und nicht bei Ankunft in der EU.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.833
10.949
Kommt drauf an: wenn "um wenige Minuten verpasst" bedeutet, dass sie Euch noch haetten mitnehmen koennen, koennte es eine Befoerderungsverweigerung seitens LH sein.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.833
10.949
Nuja, aber das hat mit der tatsaechlichen Frage, ob eine Befoerderung ex MUC noch moeglich gewesen waere, nichts zu tun: Da geht es darum, wann man tatsaechlich am Gate ist, und ob dann der Flieger noch da ist.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Da geht es darum, wann man tatsaechlich am Gate ist, und ob dann der Flieger noch da ist.
Das ist ein bißchen unpräzise, der Flieger muss noch da und noch angedockt und betretbar sein. Wenn der Ramp Agent sich verabschiedet hat und die Türen geschlossen wurden, ist man in aller Regel zu spät - auch wenn der Flieger noch da ist.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.833
10.949
Stimmt. "Flieger noch angedockt, betretbar und Gate Agent noch da" ist praeziser. Ob die Tuer noch offen sein muss (wenn der Agent noch da ist), ist umstritten.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Ob die Tuer noch offen sein muss (wenn der Agent noch da ist), ist umstritten.
Das hängt dann wohl davon ab, ob die Vorfeldkontrolle zu diesem Zeitpunkt schon für den Pushback freigegeben hat, nachdem alle "Anbauten" weg sind. Kann der stehengebliebene Kunde natürlich nicht wissen oder nachweisen.
 

DavideLuigi

Aktives Mitglied
12.07.2011
214
0
geh mal davon aus, dass es auch nichts nützt, wenn wir auf dem LH Codeshare gebucht waren...
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10

Leider rischtisch aufgrund eines BGH-Urteils (Xa ZR 132/08), das in ziemlich stümperhafter Weise den entscheidenden Punkt übergeht: da wird referiert und parliert über den Betrieb von Luftfahrtgesellschaften im Allgemeinen und Unterstützungsleistungen vor Ort im Besonderen (die typischerweise nur das ausführende Unternehmen bieten kann), obwohl es doch um Entschädigungsleistungen ging, die zum Zwecke eines hohen Schutzniveaus selbstverständlich auch das vertraglich gebundene Unternehmen zu erbringen vermag. Ist doch köstlich: erst bekommt der unwissende Kunde einen anderen Carrier als die vermeintlich gebuchte heimische Airline vorgesetzt, und dann schneidet man ihm aus just diesem Grunde auch noch die Ansprüche aus der VO 261 ab.