Payback fürs Tanken - Dienstfahrt

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h0ppel

Reguläres Mitglied
13.06.2018
30
0
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kann auf einer Dienstfahrt die Paybackkarte für Tanken genutzt werden? Steht da bspw. "Sie haben 30 Punkte gesammelt" auf der Quittung?
Oder kann man mir womöglich auch anderweitig einen Strick draus drehen?

Viele Grüße
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.072
5.963
kann auf einer Dienstfahrt die Paybackkarte für Tanken genutzt werden? Steht da bspw. "Sie haben 30 Punkte gesammelt" auf der Quittung?
Oder kann man mir womöglich auch anderweitig einen Strick draus drehen?

Viele Grüße

Ja das steht drauf. Ich habe das beim AG auch schonmal gemacht (vergessen, dass ich den Beleg einreichen will...). Mir wurde da kein Strick draus gedreht. Wurde anstandslos erstattet. Wenn du auf Nummer Sicher gehen willst: lass die Karte stecken.
 

h0ppel

Reguläres Mitglied
13.06.2018
30
0
okay für die paar Euro lass ich das Ding dann lieber stecken... Wie ich die Jungs und Mädels kenne, drehen die mir gleich 2 Stricke daraus.
 

mbruehl

Erfahrenes Mitglied
07.05.2018
283
2
CGN
Wer soll Dir da einen Strick drehen? Das Finanzamt (Selbstständig) oder der Arbeitgeber? Beim FA könnte es ganz gut sein, nicht auf das dicke Payback Konto hinzuweisen, aber deinem AG dürfte das doch relativ wurscht sein? Er hat ja keinen Nachteil dadurch.
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.804
1.043
KUL (bye bye HAM)
Doch, das es sich um einen Rabatt für den Leistungsempfänger handelt. Dem FA ist es wurscht wem die PB Karte gehört. Solange die Punkte nicht bilanziell ausgebucht sind müssen sie seitens des AG als Einnahme versteuert werden.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.072
5.963
Doch, das es sich um einen Rabatt für den Leistungsempfänger handelt. Dem FA ist es wurscht wem die PB Karte gehört. Solange die Punkte nicht bilanziell ausgebucht sind müssen sie seitens des AG als Einnahme versteuert werden.

Du meinst wenn die Punkte mit einer Firmenkarte bezahlt werden.
Bei mir war es allerdings auf Privatkarte gebucht und später vom AG ausgeglichen. Es ist unschwer zu erkennen, dass die Punkte also nicht beim AG gelandet sein können. Ich gehe auch stark davon aus, dass PB wie auch bspw. Miles & More bereits Steuern für die Punkte abführt. Alles andere würde mich stark überraschen denn ich will nicht wissen wieviele Deutsche dann effektiv Steuern hinterziehen wenn sie das PB Konto nicht bei der Steuererklärung angeben.
 

BBBuddy

Aktives Mitglied
11.09.2014
106
7
Frag doch einfach mal bei Deiner Reisestelle nach, ob die etwas dagegen haben oder nicht. Umgekehrt kann man für den Arbeitgeber auch sparen, wenn man z.B. bei Shell oder Agip tankt und mit seiner privaten ADAC-Karte den Rabatt pro Liter einstreicht, der dann dem AG zugute kommt. Da kann doch eigentlich keiner etwas dagegen haben, bei uns geht das anstandslos durch. Einzig extra einen Umweg fahren, um bei ARAL statt bei Agip zu tanken, wäre m.E. nicht OK.
 
Zuletzt bearbeitet:

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.804
1.043
KUL (bye bye HAM)
Du meinst wenn die Punkte mit einer Firmenkarte bezahlt werden.
Bei mir war es allerdings auf Privatkarte gebucht und später vom AG ausgeglichen. Es ist unschwer zu erkennen, dass die Punkte also nicht beim AG gelandet sein können. Ich gehe auch stark davon aus, dass PB wie auch bspw. Miles & More bereits Steuern für die Punkte abführt. Alles andere würde mich stark überraschen denn ich will nicht wissen wieviele Deutsche dann effektiv Steuern hinterziehen wenn sie das PB Konto nicht bei der Steuererklärung angeben.

Es ist völlig egal mit welcher Karte der Leistungsbezug bezahlt wird, weil es sich nicht um eine Vergütung auf die Kartenzahlung sondern auf das Produkt handelt. Daher ist die Rechnung mit Rabattausweisung massgeblich. Der Rechnungsempfänger muss den Rabatt als Einnahme versteuern, oder ihn als Weitergabe an den Arbeitnehmer verbuchen. Dadurch fällt die Steuerlast auf den Arbeitnehmer, der diesen als Lohnersatz versteuern muss.
Payback betreibt keine Pauschalversteuerung, da das Punktesammeln für Geschäfte im Namen Dritter ausgeschlossen ist und somit eine Situation wie "AG bezahlt Ticket, AN sammelt Meilen" theoretisch untersagt ist. Aus diesem Grund hat Payback überhaupt nur die Möglichkeit geschaffen Punkte in Bargeld zu wandeln, da damit die steuerliche Bewertungsgrundlage nicht seitens des FA geschätzt wird.
 

BBBuddy

Aktives Mitglied
11.09.2014
106
7
Ja stimmt, ich habe mich zum Thema auch nochmal eingelesen. Payback ist ein Sonderfall, da Punkte in Bargeld einlösbar. Also im Zweifel die Karte bei Dienstfahrten lieber weglassen.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.432
5.429
LEJ
Es ist völlig egal mit welcher Karte der Leistungsbezug bezahlt wird, weil es sich nicht um eine Vergütung auf die Kartenzahlung sondern auf das Produkt handelt. Daher ist die Rechnung mit Rabattausweisung massgeblich. Der Rechnungsempfänger muss den Rabatt als Einnahme versteuern, oder ihn als Weitergabe an den Arbeitnehmer verbuchen. Dadurch fällt die Steuerlast auf den Arbeitnehmer, der diesen als Lohnersatz versteuern muss.

Wenn ich von meinem AG für eine Dienstfahrt ein Mietfahrzeug (Sixt, Europcar, etc.) zur Verfügung gestellt bekomme, dieses Fahrzeug vor der Rückgabe vollgetankt zurückgeben muss, für das Bezahlen der Tankrechnung meine private Miles&More Kreditkarte nutze und deswegen Meilen gutgeschrieben bekommen (2€ Umsatz = 1 Meile) - kann man mir dann auch an den Karren pissen? :confused:
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.072
5.963
Es ist völlig egal mit welcher Karte der Leistungsbezug bezahlt wird, weil es sich nicht um eine Vergütung auf die Kartenzahlung sondern auf das Produkt handelt. Daher ist die Rechnung mit Rabattausweisung massgeblich. Der Rechnungsempfänger muss den Rabatt als Einnahme versteuern, oder ihn als Weitergabe an den Arbeitnehmer verbuchen. Dadurch fällt die Steuerlast auf den Arbeitnehmer, der diesen als Lohnersatz versteuern muss.
Payback betreibt keine Pauschalversteuerung, da das Punktesammeln für Geschäfte im Namen Dritter ausgeschlossen ist und somit eine Situation wie "AG bezahlt Ticket, AN sammelt Meilen" theoretisch untersagt ist. Aus diesem Grund hat Payback überhaupt nur die Möglichkeit geschaffen Punkte in Bargeld zu wandeln, da damit die steuerliche Bewertungsgrundlage nicht seitens des FA geschätzt wird.

Danke für die Einschätzung. Klingt plausibel. Ich meine mich noch erinnern zu können, dass der AG einem pro Monat Zuwendungen in Höhe von 44€ zukommen lassen darf ohne es zu versteuern (geldwerter Vorteil). Dementsprechend würde ich davon ausgehen, dass das FA hier kein Problem sieht solange man sich unterhalb dieser Grenze befindet. Wie siehst du das?
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.802
3.325
Warum spricht man es nicht einfach mit dem AG ab?
Sobald es freigegeben ist, ist es ok. In allen anderen Fällen macht man sich angreifbar, was ich stets zu vermeiden versuche.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
904
Danke für die Einschätzung. Klingt plausibel. Ich meine mich noch erinnern zu können, dass der AG einem pro Monat Zuwendungen in Höhe von 44€ zukommen lassen darf ohne es zu versteuern (geldwerter Vorteil). Dementsprechend würde ich davon ausgehen, dass das FA hier kein Problem sieht solange man sich unterhalb dieser Grenze befindet. Wie siehst du das?

Steht doch eindeutig in dem von ponyhofinsasse zur Verfügung gestellten Link zu Haufe.

Die 44-EUR-Freigrenze findet auf das Payback-Punktesystem keine Anwendung, weil aufgrund der stets möglichen Bareinlösung im Zeitpunkt der Gutschrift kein Sachlohn vorliegt, sondern eine Geldleistung.
 
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xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.804
1.043
KUL (bye bye HAM)
Wenn ich von meinem AG für eine Dienstfahrt ein Mietfahrzeug (Sixt, Europcar, etc.) zur Verfügung gestellt bekomme, dieses Fahrzeug vor der Rückgabe vollgetankt zurückgeben muss, für das Bezahlen der Tankrechnung meine private Miles&More Kreditkarte nutze und deswegen Meilen gutgeschrieben bekommen (2€ Umsatz = 1 Meile) - kann man mir dann auch an den Karren pissen? :confused:

Nein, da die Kreditkartenmeilen auf den Einsatz des Zahlungsmittels gewährt werden, welches deine bezogene Leistung ist und nicht auf das Produkt selber.
 
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el_philipo

Erfahrenes Mitglied
01.01.2015
324
0
38
Wörrstadt
Ich weiß, das hier ist kein Steuerforum, trotzdem die Frage: Wie verhält es sich, wenn ein AN einen Tankgutschein erhält und beim Einlösen seine Payback-Karte nutzt?
 

mbruehl

Erfahrenes Mitglied
07.05.2018
283
2
CGN
Ich weiß, das hier ist kein Steuerforum, trotzdem die Frage: Wie verhält es sich, wenn ein AN einen Tankgutschein erhält und beim Einlösen seine Payback-Karte nutzt?

Aus dem Bauch heraus: Der steuerliche Sachverhalt bleibt unverändert (Rabatt auf Produkt), Du verschleierst nur durch die Zahlungsweise den Beleg über den Rabatt. Frage wäre dann eher ob der Tankbeleg bei ordnungsgemäßer Buchführung trotzdem notwendig sein könnte, da der Gutschein nicht einfach so auf das KFZ-Kosten Konto gebucht werden darf?
 

el_philipo

Erfahrenes Mitglied
01.01.2015
324
0
38
Wörrstadt
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American Express Payback Card
Aus dem Bauch heraus: Der steuerliche Sachverhalt bleibt unverändert (Rabatt auf Produkt), Du verschleierst nur durch die Zahlungsweise den Beleg über den Rabatt. Frage wäre dann eher ob der Tankbeleg bei ordnungsgemäßer Buchführung trotzdem notwendig sein könnte, da der Gutschein nicht einfach so auf das KFZ-Kosten Konto gebucht werden darf?
In unserem Fall bekommt der MA einen Gutschein, löst diesen beim blauen Kraftstoffhändler unseres vertrauens ein und der AG erhält die Rechnung des MA sowie eine monatliche Sammelrechnung der Tankstelle.
Sehe den Sachverhalt aber genau so.