Ersatzbeförderung ja - aber nicht zum Zielflughafen?

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ocm_ole

Neues Mitglied
21.09.2016
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Hallo,

ich habe folgende "allgemeine" Frage:

Herr Beispiel bekommt am Flughafen -während des Boardings- die Nachricht, dass sein Flug von A nach B aufgrund eines technischen Defektes annuliert wurde.
Die Airline bietet Herrn Beispiel eine "Ersatzbeförderung" per Flug nach C an, mit anschließender Weiterreise per BAHN zum ursprünglichen Ziel B.
Herr Beispiel kommt ca. 9 Stunden später als geplant in B an.
Die Airline ist anschließend bereit die Entschdigung in Höhe von 250,-€ zu zahlen und zusätzlich die entstandenden Reise- & Verpflegungskosten.
Soweit so gut.

Nun zu meiner Frage:
Was ist mit dem Ursprungsflug von A nach B?
Muss auch dieser durch die Airline erstattet werden oder ist das durch die "Ersatzbeförderung" von A nach C erledigt?

Vielen Dank für Eure Antworten!
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Du hast die Wahl, entweder die Ersatzbeförderung anzunehmen (plus eventuell die 250 Euro Entschädigung) oder zu stornieren und Dir den Ticketpreis zurückerstatten zu lassen (plus eventuell die 250 Euro Entschädigung). Aber nicht beides.

Oder alternativ auf eine bessere Ersatzbeförderung (etwa mit einer anderen Airline, die auch A-B fliegt und eine deutlich frühere Ankunft am Zielort ermöglicht) zu bestehen.
 

Piedra

Erfahrenes Mitglied
28.08.2012
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Ich versteh die Frage nicht ganz... erst kommt doch in B an, oder nicht?
 

umsteiger

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22.01.2012
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Wobei man fragen muss, ob Reisebedingungen bei der Flug/-Bahn-Kombi noch vergleichbar sind.

Wenn nicht, wird man dem Fluggast die Möglichkeit geben müssen, sich seinen Flugpreis zumindest teilweise erstatten zu lassen.
 
A

Anonym38428

Guest
Wobei man fragen muss, ob Reisebedingungen bei der Flug/-Bahn-Kombi noch vergleichbar sind.

Wenn nicht, wird man dem Fluggast die Möglichkeit geben müssen, sich seinen Flugpreis zumindest teilweise erstatten zu lassen.

Nichts für ungut, aber die Beförderungsleistung wurde erbracht und wenn der OP mit der angebotenen Alternative nicht einverstanden gewesen wäre, so hätte er diese nicht annehmen brauchen. Für was genau soll eine Teilerstattung nun in Frage kommen?
 
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umsteiger

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22.01.2012
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Nichts für ungut, aber die Beförderungsleistung wurde erbracht und wenn der OP mit der angebotenen Alternative nicht einverstanden gewesen wäre, so hätte er diese nicht annehmen brauchen. Für was genau soll eine Teilerstattung nun in Frage kommen?


Das sollte man in dieser Absolutheit nicht sagen.

Das Luftfahrtunternehmen ist verpflichtet, eine Ersatzbeförderung unter Vergleichbaren Reisebedingungen anzubieten. Ist sie nicht vergleichbar (Frage des Einzelfalls), kann der Fluggast logischerweise auch sein Wahlrecht nicht ausüben.

Folglich darf er auf Erstattung des Reisepreises besteht. Damit er nicht ungerechtfertigt bereichert (um die dann für ihn kostenlose Beförderung) ist, wird aber im Ergebnis womöglich ein Teil des Ticketpreises bei der Airline verbleiben können. Auch das muss im Einzelfall geklärt werden.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Das sollte man in dieser Absolutheit nicht sagen.

Das Luftfahrtunternehmen ist verpflichtet, eine Ersatzbeförderung unter Vergleichbaren Reisebedingungen anzubieten. Ist sie nicht vergleichbar (Frage des Einzelfalls), kann der Fluggast logischerweise auch sein Wahlrecht nicht ausüben.

Folglich darf er auf Erstattung des Reisepreises besteht. Damit er nicht ungerechtfertigt bereichert (um die dann für ihn kostenlose Beförderung) ist, wird aber im Ergebnis womöglich ein Teil des Ticketpreises bei der Airline verbleiben können. Auch das muss im Einzelfall geklärt werden.

Irgendwann muss die Maximiererseele doch auch mal Ruhe geben können, oder? :confused:
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Irgendwann muss die Maximiererseele doch auch mal Ruhe geben können, oder? :confused:


Das hat mit "maximieren" jetzt aber mal gar nichts zu tun.

Du denkst jetzt möglicherweise an die Ausgleichszahlung und nimmst an, der Betroffene sei damit ausreichend entschädigt. So stellt sich das in der Tat ja auch im Ausgangsfall dar.

Die eigentliche Problematik ist aber davon unabhängig. Denke nur an den Fall, dass die Annullierung "entschuldigt" ist, also keine Ausgleichszahlung erbracht werden muss.

Dann stellt sich dennoch die Frage der Abwicklung, wenn die Fluggesellschaft sich nicht an Recht und Gesetz hält.

Denn unter Umständen sind die geschuldete und die erbrachte Leistung überhaupt nicht mehr vergleichbar.


Lass mich das an einem Beispiel verdeutlichen:

Flug wird wegen schlechten Wetters gestrichen. Beförderung ans Endziel ist am selben Tage nicht mehr möglich. Jetzt hat der Fluggast die Wahl: Er wird sich entweder auf den nächsten Flug am nächsten Tag umbuchen und bis dahin unterbringen und verpflegen lassen wollen. Oder sich den Flugpreis erstatten lassen, sich selbst eine Unterkunft und einen neuen Flug buchen, falls günstig zu bekommen.

Stattdessen sagt die Fluggesellschaft nun aber: Wir fliegen euch zwar nicht nach B, sondern ins 500 KM entfernte C, wo ihr mitten in der Nacht ankommt und ihr euch um eine Verbindung per Bahn nach C kümmern könnt.

Die Paxe kommen also um ihren Schlaf, sind stundenlang nächtlich auf Achse und erreichen ihr Endziel vermutlich noch später, als wenn sie schlicht in A übernachtet hätten und am nächsten Tag entspannt geflogen wären.

Mit welchem Recht soll die Fluggesellschaft den vollen Reisepreis für sich beanspruchen können? Sie hat unter Umgehung zwingenden Rechts ein dramatisch schlechteres als das bezahlte Produkt geliefert.
 
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daukind

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03.02.2012
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Mit welchem Recht soll die Fluggesellschaft den vollen Reisepreis für sich beanspruchen können? Sie hat unter Umgehung zwingenden Rechts ein dramatisch schlechteres als das bezahlte Produkt geliefert.

Der Pax hätte diese Alternative nicht annehmen müssen. Nimmt er sie an sehe ich keine Grundlage, wieso eine Rückerstattung (und vor allem, wie soll die bitte beziffert oder errechnet werden?) möglich sein soll.
 
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umsteiger

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22.01.2012
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... da würde ich keinen Anwalt beauftragen bei höherer Gewalt. Geschäftemacherei der Juristen.


Sorry, das macht ja mal gar keinen Sinn.

Die höhere Gewalt zwingt die Airline dazu, ihren Flug zu streichen. Das ist für alle Beteiligten Pech. Aber welche höhere Gewalt zwingt sie denn, anschließend Fluggastrechte zu missachten?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Der Pax hätte diese Alternative nicht annehmen müssen. Nimmt er sie an sehe ich keine Grundlage, wieso eine Rückerstattung (und vor allem, wie soll die bitte beziffert oder errechnet werden?) möglich sein soll.


Verstehe, was du meinst. Nur: Es ist eben keine - zulässige - Alternative. Mithin wurde dem Pax auch nichts angeboten. Ergo sein Wahlrecht nicht ausgeübt.

Richtig ist, dass die Berechnung des zu erstattenden Betrages Schwierigkeiten bereiten kann. Im Zweifel wird man alles erstatten müssen.


Im Übrigen ist es in der Praxis ja oft genug so, dass der Pax nicht einmal die Möglichkeit hat, die rechtswidrige "Alternative" abzulehnen.

Beispielsweise, wenn er erst in der Luft darüber informiert wird, dass man umdisponiert habe und ihn jetzt eben statt nach B nach C fliegt.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
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Verstehe, was du meinst. Nur: Es ist eben keine - zulässige - Alternative. Mithin wurde dem Pax auch nichts angeboten. Ergo sein Wahlrecht nicht ausgeübt.

Richtig ist, dass die Berechnung des zu erstattenden Betrages Schwierigkeiten bereiten kann. Im Zweifel wird man alles erstatten müssen.


Im Übrigen ist es in der Praxis ja oft genug so, dass der Pax nicht einmal die Möglichkeit hat, die rechtswidrige "Alternative" abzulehnen.

Beispielsweise, wenn er erst in der Luft darüber informiert wird, dass man umdisponiert habe und ihn jetzt eben statt nach B nach C fliegt.

Okay. Ich kann nachvollziehen, dass die Aufklärung über Fluggastrechte und die angebotenen Wahlmöglichkeiten vor Ort oftmals ungenügend sind. Aber dennoch hätte der Pax die Möglichkeit gehabt sich selbst um eine adäquate Ersatzbeförderung zu kümmern und die Kosten dann geltend zu machen.

Das geht natürlich auch wenn der Flug in C statt B landet.

Eigene Erfahrung: Letzter Flug TXL-NUE gestrichen. Umbuchung auf TXL-MUC und von dort sollte es mit dem Bus dann mitten in der Nacht als kuschelige Gruppenreise nach NUE gehen. Den Flug nach MUC habe ich genommen, mir dort allerdings einen Mietwagen nach NUE genommen und die Kosten bei der Airline eingereicht und erstattet bekommen (allerdings nicht ohne Gezeter). Hätte es noch einen Flug MUC-NUE gegeben bin ich sicher, dass die Airline auch diesen erstattet hätte...

Hätte ich die Busfahrt angetreten, wüsste ich nicht was ich einfordern hätte sollen.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Das hat mit "maximieren" jetzt aber mal gar nichts zu tun.

Doch, das macht Sinn und ich erlebe es jedes Jahr sogar ein bis zweimal.
Meine Homebase ist FDH.

Wenn ein Flug ausfällt (z.B. die 376), dann habe ich keine Ersatzmöglichkeit nach FDH zu kommen.
Ersatzweise bietet mir die LH ggfs. an mich nach MUC oder STR zu schippern und ab da darf ich mit Taxi, dem Mietwagen oder Zug nach FDH zu bringen. Ich komme dann zwar verspätet in FDH an aber wenigstens komme ich an.
Wenn ich möchte, kann ich auch in FRA im Hotel übernachten und am nächsten Morgen fliegen.

Die Frage ist doch, welche Leistung Du hernimmst. LH schuldet mir einen Transport beispielsweise von FRA nach FDH. Das hat LH am Ende auch geleistet, wenn auch mit Umwegen. Aber die Leistung wurde erbracht.

Natürlich könnte ich jetzt an der ein oder anderen Stelle mal Geld einfordern.
Aber ich sträube mich dagegen, denn nach meinem Empfinden würde ich den Bogen überspannen.

Das meine ich mit: Irgendwann muss ja auch mal gut sein.

Das mögen einige Forsiten hier komplett anders sehen und mich gerade wegen meiner Einstellung final für verrückt erklären.
Das ist mir aber egal.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Das meine ich mit: Irgendwann muss ja auch mal gut sein.
So ist es.

Bin neulich wegen des Nachtflugverbotes in HAJ statt HAM gelandet. Statt mit dem angebotenen Bus zu fahren, habe ich mir mit 2 weiteren (mir fremden) Pax ein Taxi nach HAM geteilt; macht 50€ pro Nase.
Da ich sowieso vom HAM zu mir nachhause typischerweise 25€ ausgebe, war die Sache damit für mich erledigt.
 

Worldtraveler42

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15.02.2015
3.867
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MRS
Verstehe, was du meinst. Nur: Es ist eben keine - zulässige - Alternative.

Wieso? Ein Airline soll für Ersatzbeförderung sorgen. Wenn A->B nicht geht (weil zum Beispiel in B die nächsten X Stunden stürmt und niemand landen kann), kann die Airline A->C fliegen und auf Bus oder Bahn zurückgreifen um C->B zurückzulegen. Es geht ja schlichtweg darum, dass gestrandete Passagiere zeitnah und auf dem schnellsten Weg zum Ziel befördert werden. Dies kann nunmal auch Bus und Bahn beinhaltet.
 
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Anonyma

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16.05.2011
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BRU
Verstehe, was du meinst. Nur: Es ist eben keine - zulässige - Alternative. Mithin wurde dem Pax auch nichts angeboten. Ergo sein Wahlrecht nicht ausgeübt.

Mal ein Extrembeispiel: Was hätten die Airlines im März in BRU machen sollen, als der Flughafen nach den Anschlägen für fast 2 Wochen geschlossen war? Den betroffenen Paxen mit Flügen von/nach BRU so lange ein Hotel zahlen, bis der Flughafen wieder aufsperrt? Wäre wohl weder im Sinne der Paxe, noch im Sinne der Airlines gewesen...

Ähnlich wie andere schon geschrieben haben: Wenn ich einen Flug von A nach B gebucht habe, sehe ich es als Verpflichtung der Airline an, mich von A nach B zu bringen. Und wenn die schnellste Alternative ein Flug nach C und von dort mit Bus/Bahn/Mietwagen oder wie auch immer nach B ist, dann ist das für mich eine Ersatzbeförderung.

Bleiben eigentlich nur Fälle, wo die Airline von A nach C umbucht (weil das ihr eigener Flug ist), anstatt auf alternative schnellere Verbindungen von A nach B (etwa Flüge anderer Airlines), und den Pax nicht über alternative Möglichkeiten / seine Rechte informiert.

Ansonsten sehe ich es aber auch so, dass ich mit der Annahme einer Umbuchung nach C mein Einverständnis in diese Alternative gegeben habe und hinterher dann nicht noch großartige Forderungen auf Erstattung stellen kann.
 
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22.01.2012
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Berlin
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Wieso? Ein Airline soll für Ersatzbeförderung sorgen. Wenn A->B nicht geht (weil zum Beispiel in B die nächsten X Stunden stürmt und niemand landen kann), kann die Airline A->C fliegen und auf Bus oder Bahn zurückgreifen um C->B zurückzulegen. Es geht ja schlichtweg darum, dass gestrandete Passagiere zeitnah und auf dem schnellsten Weg zum Ziel befördert werden. Dies kann nunmal auch Bus und Bahn beinhaltet.


Nochmal: Falls das Ersatzangebot Flug/Bahn vergleichbar dem gebuchten Flug ist, dann ist das ein zulässiges Angebot. Da hast du völlig Recht - und ich behaupte nichts Gegenteiliges.

Mir ging es um jenen Fall, dass diese Kombi im Einzelfall nicht vergleichbar ist. Dann wurde dem Pax zwar ein Angebot gemacht, jedoch kein zulässiges, mithin er auch sein Wahlrecht nicht eingebüßt haben kann.
 

umsteiger

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22.01.2012
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Mal ein Extrembeispiel: Was hätten die Airlines im März in BRU machen sollen, als der Flughafen nach den Anschlägen für fast 2 Wochen geschlossen war? Den betroffenen Paxen mit Flügen von/nach BRU so lange ein Hotel zahlen, bis der Flughafen wieder aufsperrt? Wäre wohl weder im Sinne der Paxe, noch im Sinne der Airlines gewesen...

Wie schon geschrieben kommt es auf den Einzelfall an, was eine Ersatzbeförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen ist. Flug/Bahn-Kombinationen oder auch reine Bahn- oder Bus-Angebote können in meinen Augen durchaus vergleichbar sein. Das lässt sich unproblematisch auch auf Brüssel im März anwenden.

Hinzu kommt. Ist auf Grund der Gesamtumstände nur ein Flug vergleichbar, können aber keine Flüge durchgeführt werden, braucht die Fluggesellschaft natürlich auch kein Angebot zu machen, ohne Schadensersatzansprüche befürchten zu müssen.