Condor AGB und Downgrade von C in Y+

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ndsob1985

Neues Mitglied
13.04.2014
3
0
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Hallo liebes Forum,

ich habe eine sehr ärgerliche Sache durchgemacht. Um nicht auszuschweifen mache ich es kurz. Flug von FRA nach LAS mit Condor, gebucht über deren Internetauftritt zum ganz normalen Regelpreis, bezahlt bereits heuer im Januar!
Am Checkin Schalter (Online Checkin war nicht möglich, wahrscheinlich genau deswegen) sagte man mir und meinem Geschäftspartner, daß die C überbucht sei und wir einen Downgrade bekommen in deren minderwertige (sorry) Y+.
Ich habe das so nicht akzeptiert und habe die Belehrung über Ausgleichszahlungen und Refunds unterbrochen und eine Umbuchung auf eine andere Airline gefordert. Als M&M Kunde wurde das bereits mal von Lufthansa so angewandt, als ich auf dem Weg in die USA war, da gab es keinerlei Diskussion und ich bekam einen Platz in einer United Maschine. Dies ist bei denen unüblich und wird in keinem Falle so gehandhabt, so eine sehr forsche und mit der Situation überforderte Angestellte von Condor, ebenfalls geht das nicht und bla bla bla. Wir haben uns dann entschlossen, diesen Flug komplett zu verwerfen und sind wirklich zuhause geblieben! Es war keine wichtige Reise und hätte sich als 3-Tage Trip gestaltet, so daß es mir fast egal war.
Meine Frage nun an die Profis: Die AGB von Condor sagen mir etwas anderes, nämlich daß imm Falle einer Umbuchung eine gleichwertige Beförderung angeboten wird! Bitte lest euch den Ausschnitt der AGB durch:

"Im Falle einer Überbuchung haben Sie das Recht auf Betreuungsleistungen. Außerdem bieten wir Ihnen eine anderweitige Beförderung zum Zielflughafen unter vergleichbaren Bedingungen an. Wenn Sie von einer Beförderung absehen, haben Sie Anspruch auf Erstattung der Flugscheinkosten. In jedem Falle haben Sie Anspruch auf eine Ausgleichsleistung, abhängig von der Flugentfernung, sowie vom Flugziel. Bei Flügen über eine Entfernung bis 1500 km beträgt die Ausgleichsleistung 250 Euro pro Fluggast,........."

Bin ich dumm oder entspricht "vergleichbare Bedingungen" in deren Verständis ein Wechsel von einem 3000 € Sitzplatz in einen 1100 € Sitzplatz?

Bitte gebt mir sämtliche Feedbacks oder Erfahrungen die ihr habt. Ich fliege im Jahr ca. 80.000 Meilen und habe schon viel erlebt, sowas jedoch noch nie. Gut, war auch das erste Mal mit einem Ferienflieger.........

Liebe Grüße
 

Worldtraveler42

Erfahrenes Mitglied
15.02.2015
3.868
12
MRS
Wenn juckt die AGB, wenn Europarecht (Verordnung 261/04) Downgrades eindeutig regelt. Gibt X%* des Preises zurück. Ohne Klage wird aber kaum etwas zu machen sein.

*IANAL.

Edit: Sollten 75% sein. Ob das auf das gesamte Ticket oder nur pro Segment zählt, müssten die Rechtsgelehrten klären.
 
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Reaktionen: Schlesinger

gee86

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
1.487
-19
HAJ
Anwalt einschalten, gibt hier im Forum einen sehr guten. Der regelt das für dich.
 

roaster

Neues Mitglied
29.09.2016
13
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Das Downgrade hätte ich definitiv auch nicht akzeptiert. Würde hier auch mit dem Anwalt/Rechtschutz dahinter...
Vor allem die Ausgleichsleistung von 250€ bei einem 3000 zu 1100€ Sitzplatz ist ja der grösste Witz!