greift Reiserücktrittsversicherung bei vorrausbezahlte Buchung?

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mariomue

Erfahrenes Mitglied
23.10.2014
2.957
408
Sachsen
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Hallo zusammen,

mein Vater musste leider ins Krankenhaus und kann eine für Anfang Oktober geplante Reise nicht antreten. Für eine Woche ist das Hilton Jimeirah gebucht, direkt auf der Hilton-Internetseite und im Vorraus bezahlt.
Wie stehen denn die Chancen von seine Reiserücktrittsversicherung das Geld zurück zu erhalten und wie muss man da vorgehen? Einfach bei Hilton stornieren und dann mit der Buchungs-und Stornierungsbestätigung und einem Attest vom Arzt an die Versicherung wenden?

Danke
 

herward1

Erfahrenes Mitglied
02.04.2011
2.853
479
Genau so würde ich es angehen. Wenn ich mich richtig erinnere, gibt es von der Reiserücktrittsversicherung dann auch ein Formular, wo der Arzt ein paar Kreuze macht und unterschreibt. Bin mir aber nicht mehr ganz sicher. Einfach die "Stornorechnung" damit einreichen. Welche Rate gebucht wurde, dürfte eigentlich nicht zur Diskussion stehen. Alles Gute jedenfalls und viel Erfolg!
 

gee86

Erfahrenes Mitglied
27.08.2015
1.484
-22
HAJ
Bevor du irgendwas stornierst und zum Arzt gehst, bzw. dein Vater, ruf doch mal kurz die RRV an, die werden dir sagen wie zu verfahren ist.
 

PhilTheShill

Erfahrenes Mitglied
25.10.2015
701
132
STR
Ich würde einfach in den Versicherungsvertrag schauen, da müsste das ja stehen. Ansonsten frage bei der Versicherung nach. Bevor sie dir wegen eines Formfehlers die Erstattung verweigern. Da ist jeder Versicherer anders.
 

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.318
503
STR
Ich würde mich zuerst an das Hotel wenden und um Kulanz bitten. Ich habe Hilton bisher als sehr kulanten Partner kennengelernt.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Natürlich greift sie bei "vorausbezahlten" Buchungen. Eine Vorauszahlung ist ja schliesslich der einzige Grund, eine solche Versicherung überhaupt abzuschliessen.
 

mariomue

Erfahrenes Mitglied
23.10.2014
2.957
408
Sachsen
Hilton hat sich wirklich kulant gezeigt, mein Vater bekommt das Geld zwar nicht zurück, aber er bekommt bis Ende des Jahres Zeit den Aufenthalt an einem anderen Datum zu buchen. Natürlich nur in dem Hotel wo er ursprünglich gebucht hatte.

Versicherung wäre auch gegangen aber natürlich nur mit viel Papierkrieg.
 
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