Wer würde für mich gegen AirBerlin klagen ?

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VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
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Hier im Forum wurde mal geäussert, dass eine Airline eine ungünstige Ausgangslage vor Gericht hätte, wenn sie einen Schiedsspruch von SÖP nicht akzeptiere.

Nun, nach monatelangem Warten hat jetzt SÖP völlig meine damals an AB gerichteten Ansprüche (Hotelkosten wegen Verschiebung meines Rückfluges um 24h) als berechtigt bestätigt. Allein, dort rührt man sich nicht.

Da ich diese arroganten Stinkstiefel nicht so einfach ungeschoren davon kommen lassen möchte, suche ich jetzt einen RA, der sich dieser Sache annehmen würde. Bei Streitwert knapp unter 100 € werde ich aber wohl kaum einen "da draussen" finden. Rechtschutzversicherung habe ich nicht.

Wer hier an Bord wäre bereit, AB Manieren beizubringen ? ;)
(und sieht auch reale Chancen, dass wir an das Geld rankommen!)
 

datschi

Erfahrenes Mitglied
23.06.2010
768
0
DUB
Schon selbst versucht einen Mahnbescheid zu beantragen? Geht online und gibt auch ein paar Erklärungen im Netz dazu. Darauf reagiert AB normalerweise relativ flott.
 
N

no_way_codeshares

Guest
Erstaunlich, wer heutzutage alles "Manieren" beurteilen will.
Wie viele AB-Hater-Threads möchtest Du noch eröffnen?
Lohnt sich der Aufwand noch?
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
... vielleicht findet sich ja auch noch jemand, der für Air Berlin gegen dich klagt - wegen Beleidigung?
Nee. - Eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB fand ja gar nicht statt, weil man nur natürliche Personen beleidigen kann und es sich bei 'Air Berlin' um eine Unternehmen handelt. Auch eine Kollektivbeleidigung aller Mitarbeir des Unternehmens 'Air Berlin' fand nicht statt, da es sich bei den Mitarbeitern um einen nicht mehr überschaubaren Personenkreis handelt.
Insofern wird sich sicherlich niemand finden, der hier für 'Air Berlin' gegen den Fragesteller erfolgreich wegen Beleidigung klagen wird.

@Threadeinsteller
Es ist zwar nicht strafbar 'Air Berlin' als 'Stinkstiefel' zu bezeichnen, jedoch halte auch ich solche Ausdrücke nicht für angebracht.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Wie viele AB-Hater-Threads möchtest Du noch eröffnen?
Was ist ein AB-Hater-Thread ?

Solange AB sich rechtswidrig verhält, werde ich gerne immer wieder darauf hinweisen.
Wir haben bisher einen Facebook-freien Haushalt. Vielleicht sollten wir aber extra für die AB-Machenschaften mal ein bissken Öffentlichkeitsarbeit auf dieser Plattform machen ... ? Mal sehen !

Mir ist völlig bewusst, dass sich hier im Forum immer wieder AB-Fanboys zur Verteidigung von AB aufschwingen werden, egal wie grob AB auch gegen geltendes Recht verstossen mag.
Verwunderlich finde ich jedoch, wie verbreitet hier die "kann mal halt nichts machen"-Haltung zu sein scheint.

Über einen Mahnbescheid muss ich mich noch genauer informieren.
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
...egal wie grob AB auch gegen geltendes Recht verstossen mag...
Mit solchen Aussagen würde ich mich sehr zurückhalten, denn diese könnte in der Tat geschäftsschädigend sein und zivilrechtliche Ansprüche von AB nach sich ziehen! (ich bin kein Feund von Air Berlin!)
AB erkennt oft die geltend gemachten Ansprüche von Passagieren nicht an oder versucht oft diese gleitend gemachten Ansprüche auszusitzen, so haben meine Recherchen ergeben. Damit verößt AB aber nicht gegen geltendes Recht.

"Die Fluggesellschaften setzen darauf, dass den Passagieren die Puste ausgeht und die Mehrheit einfach nicht klagt", sagt Sabine Fischer-Volk, Reisrechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg.' Quelle: Die Welt
 
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CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Na, Leute, geht mal in Euch. Würde ein nicht als AB-Basher wahrgenommener Forist die Umschreibung "Arrogante Stinkstiefel" nutzen, dann ginges doch jedem am Allerwertesten vorbei. ;)
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Nee. - Eine Beleidigung im Sinne des § 185 StGB fand ja gar nicht statt, weil man nur natürliche Personen beleidigen kann und es sich bei 'Air Berlin' um eine Unternehmen handelt. Auch eine Kollektivbeleidigung aller Mitarbeir des Unternehmens 'Air Berlin' fand nicht statt, da es sich bei den Mitarbeitern um einen nicht mehr überschaubaren Personenkreis handelt.
Insofern wird sich sicherlich niemand finden, der hier für 'Air Berlin' gegen den Fragesteller erfolgreich wegen Beleidigung klagen wird.

@Threadeinsteller
Es ist zwar nicht strafbar 'Air Berlin' als 'Stinkstiefel' zu bezeichnen, jedoch halte auch ich solche Ausdrücke nicht für angebracht.

Lass lieber mal die Rechtsberatung sein - die Aussage lässt sich unter § 185 StGB subsumieren.
 
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Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
Lass lieber mal die Rechtsberatung sein - die Aussage lässt sich unter § 185 StGB subsumieren.
:confused: Subsumieren schon - nur mit negativem Ergebnis! Der § 185 StGB (Beleidigung) kommt einfach nicht zum Zuge, da es sich bei AB um eine Firma mit einer unüberschaubaren Anzahl von Mitarbeitern handelt. - Solltest du etwas Gegenteiliges behaupten, würde dies zeigen, daß du einfach keine Ahnung hast.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.832
6.847
Na dann setzt AB wirksam unter Verzug und beauftrage dann einen Anwalt, dann muss AB die Kosten dafür tragen.

Ansonsten schon erstaunlich wie viel Ärger ein einzelner Vielflieger mit den Airlines haben kann.
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
..... hat jetzt SÖP völlig meine damals an AB gerichteten Ansprüche als berechtigt bestätigt. Allein, dort rührt man sich nicht.

"als berechtigt bestätigt" ist aber kein Gerichtsurteil, da die SÖP nur im gegenseitigen Einvernehmen eine verbindliche Schlichtung aussprechen kann. Einen eventuellen Mahnbescheid darf AB dann ganz legal widersprechen und es passiert erst einmal gar nichts - bis du klagst.

AB erkennt oft die geltend gemachten Ansprüche von Passagieren nicht an...

Oh welche Überraschung. Da erkennt eine Airline die geltend gemachten Ansprüche von Passagieren nicht an ;) Kann man ja auch alles hier nach lesen,

Gott sei dank entscheiden ja in unserem Rechtsstaat nicht die Passagiere und auch nicht die Rechtsanwälte rechtswirksam und letztlich über Ansprüche, sondern die Gerichte.

Wenn der TO, wegen der Geringfügigkeit des Schadens, nicht klagen will, aber mit der Leistung der Airline nicht mehr zu frieden ist, soll es er sich eine andere Fluggesellschaft suchen. Wegen 100€ unseren (stark überlasteten) Rechtstaat zu missbrauchen, halte ich für verwerflich - selbst wenn der TO "recht" haben sollte.
 

olibr

Erfahrenes Mitglied
17.04.2014
516
5
87665 Mauerstetten
Hier im Forum wurde mal geäussert, dass eine Airline eine ungünstige Ausgangslage vor Gericht hätte, wenn sie einen Schiedsspruch von SÖP nicht akzeptiere.

Nun, nach monatelangem Warten hat jetzt SÖP völlig meine damals an AB gerichteten Ansprüche (Hotelkosten wegen Verschiebung meines Rückfluges um 24h) als berechtigt bestätigt. Allein, dort rührt man sich nicht.

Da ich diese arroganten Stinkstiefel nicht so einfach ungeschoren davon kommen lassen möchte, suche ich jetzt einen RA, der sich dieser Sache annehmen würde. Bei Streitwert knapp unter 100 € werde ich aber wohl kaum einen "da draussen" finden. Rechtschutzversicherung habe ich nicht.

Wer hier an Bord wäre bereit, AB Manieren beizubringen ? ;)
(und sieht auch reale Chancen, dass wir an das Geld rankommen!)

Du hast doch schon etwas schriftliches in der Hand , das Air Berlin zahlen muss.
Schreibe Air Berlin einen Brief mit Fristsetzung bis zum ...
Sie den Betrag überweisen sollen.
Andernfalls wirst du nach Fristverstreichung es einem Anwalt übergeben (Im Brief es erwähnen).
Danach müsste Air Berlin beides zahlen Anwalt und Hotelkosten.

Die Rechtsschutzversicherung würde sich das Geld auch von Air Berlin wieder holen.
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
Einzelne Foristen würden bei AB eher den §189 zitieren wollen... :censored:
Auch gut!!!:D
... da die SÖP nur im gegenseitigen Einvernehmen eine verbindliche Schlichtung aussprechen kann.
Es müssen beide (Airline und Passagier) mit dem Schlichtungsverfahren einverstanden sein, damit die Schlcihtung überhaupt durchgeführt werden kann. Der Schlichterspruch selbst erfolgt unbändig durch die SÖP! - Dieser Schlichterspruch muß jedoch von keine dér Parteien akzeptiert werden, wie im vorliegenden Fall.
Und dann kann man, wie schon angesprochen nur gerichtlich mahnen oder klagen, wenn eine Airline 'auf Tauchstation geht' oder den geltend gemachten Anspruch nicht anerkennt, wie hier schon viele sagten. Durch dieses
Verhalten verstößt die Airline jedoch nicht gegen geltendes Recht und ist auch kein 'Stinkstiefel'!
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
:confused: Subsumieren schon - nur mit negativem Ergebnis! Der § 185 StGB (Beleidigung) kommt einfach nicht zum Zuge, da es sich bei AB um eine Firma mit einer unüberschaubaren Anzahl von Mitarbeitern handelt. - Solltest du etwas Gegenteiliges behaupten, würde dies zeigen, daß du einfach keine Ahnung hast.

Wer schon nicht weiß was eine "Firma" ist und die Gesellschaft als "Firma" bezeichnet, sollte sich erst einmal mit Jura befassen. Selbst Wikipedia ist hier schlauer. Jemand der einfach "Ahnung" hat, käme nicht auf solche Wortwahl. Aber egal, du bist halt kein Jurist, sondern nur jemand mit Fernseh- oder VHS Bildung.
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Hier im Forum wurde mal geäussert, dass eine Airline eine ungünstige Ausgangslage vor Gericht hätte, wenn sie einen Schiedsspruch von SÖP nicht akzeptiere.
Mit diesem Satz fing dieser Thread an.
Kann hier jemand etwas aus eigener Erfahrung zu sagen?
Z.B. gibt es Urteile, wo in der Begründung es der beklagten Airline zu Lasten gelegt wurde, den Schiedspruch nicht akzeptiert zu haben?

@rotanes: WER ist letztlich der Schuldige, wenn auf "unseren (stark überlasteten) Rechtstaat" noch ein Prozess drauf gesetzt wird ?

Der Kunde, der sich nicht verarschen lassen will,
oder die Airline, die sich einer Schiedstelle anschliesst, und sich dann einen Dreck um deren Entscheidungen schert ?
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
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klausschlesinger.de.tl
Kann hier jemand etwas aus eigener Erfahrung zu sagen?
Z.B. gibt es Urteile, wo in der Begründung es der beklagten Airline zu Lasten gelegt wurde, den Schiedspruch nicht akzeptiert zu haben?
In der Schiedsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (SÖP) sitzen u. a. Vertreter von Airlines, von Verbraucherschutverbänden und Juristen. Die SÖP erläßt einen unabhängigen Schlichterspruch. Diesen muss keine der Parteien akzeptieren.
Wenn keine der Parteien den Schlichterspruch akzeptieren muss, dann kann man dies der Airline folgerichtig nicht zur Last legen.
Genausowenig muß man ja ein unterinstanzliches Gerichtsurteil akzeptieren. Diese Nichtakzeptanz wird einem später auch nicht in einer höheren gerichtlichen Instand zur Last gelegt. 'Da werden die Karten neu gemischt.'
Der einzige Vorteil, den der Passagier jetzt hat, ist, daß er eine erste juristische Beurteilung (durch die SÖP) in seinen Händen hat. Wenn er der Meinung ist, diese sei schlüssig, dürfte er in einem Gerichtsverfahren keine Probleme bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Schlesinger

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10.06.2012
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Wer schon nicht weiß was eine "Firma" ist und die Gesellschaft als "Firma" bezeichnet, sollte sich erst einmal mit Jura befassen.
Der entscheidende Punkt auf diesem Nebenkriegsschauplatz (ob man AB beleidigen kann oder nicht) ist, daß 'AB' eine Gruppe mit einer nicht mehr überschaubaren Personenanzahl ist. Ob es letztendlich ein Verein, eine Partei, ein Unternehmen, eine Firma, eine Genosseschaft, eine Gesellschaft, ein loser Zusammenschluß von Menschen oder etwas anderes ist, spielt dabei keine Rolle. - das hast du offenbar nicht erkannt.
Und insofern spiele ich dir deinen Ball gerne zurück:
Jemand der einfach "Ahnung" hat, käme nicht auf solche Wortwahl. Aber egal, du bist halt kein Jurist, sondern nur jemand mit Fernseh- oder VHS Bildung.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.832
6.847
Der entscheidende Punkt auf diesem Nebenkriegsschauplatz (ob man AB beleidigen kann oder nicht) ist, daß 'AB' eine Gruppe mit einer nicht mehr überschaubaren Personenanzahl ist

[h=3]Tatopfer[/h]Als Opfer einer Beleidigung kommt jede lebende Person in Betracht.[SUP][6][/SUP][SUP][7][/SUP][SUP][8][/SUP] Darüber hinaus sind auch Personenmehrheiten taugliches Tatopfer, wenn sie eine rechtlich anerkannte gesellschaftliche oder wirtschaftliche Funktion erfüllen und einen einheitlichen Willen bilden können.[SUP][9][/SUP] Beispielhaft dafür sind juristische Personen, etwa eine Personengesellschaft, eine Gewerkschaft oder ein Verein.[SUP][10][/SUP] Ebenfalls beleidigungsfähig sind Personen unter einer Kollektivbezeichnung, sofern sich einzelne Personen des Kollektivs durch die Aussage persönlich angesprochen fühlen können. Das setzt voraus, dass der angesprochene Personenkreis von überschaubarer Größe ist.[SUP][11][/SUP][SUP][12][/SUP][SUP][13][/SUP]Als hinreichend überschaubar wurden unter anderem die deutschen Ärzte[SUP][14][/SUP], die Großgrundbesitzer[SUP][15][/SUP], die Angehörigen der GSG 9[SUP][16][/SUP], die deutschen Juden[SUP][17][/SUP] und alle im Dienst befindlichen Soldaten[SUP][18][/SUP]. Nicht beleidigungsfähig sind dagegen beispielsweise die Polizei[SUP][19][/SUP]oder die Christen als solche[SUP][20][/SUP].

Nun wenn man "deutsche Ärzte" als Personenkreis überschaubarer Größe bewertet, dann sollten AB und die Mitarbeiter ebenfalls recht überschaubar sein. In Deutschland gibt es etwas weniger als 500.000 Ärzte - AB hat aktuell ca. 8600 MA.
 
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Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
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klausschlesinger.de.tl
Nun wenn man "deutsche Ärzte" als Personenkreis überschaubarer Größe bewertet, dann sollten AB und die Mitarbeiter ebenfalls recht überschaubar sein. In Deutschland gibt es etwas weniger als 500.000 Ärzte - AB hat aktuell ca. 8600 MA.
Der von LH88 verlinkte nicht zitierfähige wikipedia-Artikel enthält zahlreiche veraltete Gerichtsurteile, teilweise noch durch das Reisegericht gefällt.
Mittlerweile wird noch nicht einmal die Festnahmeeinheit der Polizei bei einer Demonstration als 'hinreichend überschaubare' Personengruppe durch das Bundesverfassungsgericht angesehen. Hierzu: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2016/bvg16-036.html