Antrag auf Entschädigung wegen ausgefallenen Fluges

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A

Anonym46360

Guest
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Hallo.

Ich bin der Bucher/Zahler einer privaten Kurz-Städtereise für insgesamt 7 Personen.

Der Abend-Hinflug am Freitag Abend fiel aus, es liegen keine 'aussergewöhnlichen Umstände' vor.
Der Flug wurde auf den nächsten Vormittag verschoben.
EasyJet halt.

Die Airline organisierte eine Hotelübernachtung. Das Taxi dorthin musste vorab selbst beglichen werden.
Durch die Absage des Fluges ('cancelled') entgingen uns eine (bereits gezahlte) Übernachtung in einem guten Hotel und ein anderer gebuchter Termin vor am Zielort konnte nicht wahrgenommen werden, dafür ist eine anteilige Zahlung fällig.

Von den 7 Personen sind/haben
- 2 die Hin- und Rückreise nicht angetreten
- 3 das Angebot der Übernachtung im Hotel wahrgenommen incl. Taxi-Transfer
- 5 sind die Reise angetreten, 2 davon haben bei sich zuhause privat übernachtet


Fragen:
A. Was deckt diese gesetzlich vorgesehene Entschädigungszahlung ab?
B. Wer stellt idealerweise die entsprechenden Anträge bei der Airline? Der Bucher (also ich) oder jeder Reisende für sich selbst?

Danke für's Lesen und vorab auch für alle Antworten.

C.
 
Moderiert:

singmeister

Erfahrenes Mitglied
16.08.2011
2.401
100
BSL
"Bucher" spielt denke ich keine Rolle, jeder Reisende ist gegenüber der Airline für sich selbst zuständig.

Die Reisenden können allerdings eine andere Person (in dem Fall dich) berechtigen, sie in diesem Prozedere zu vertreten. Wie das bei Easyjet funktioniert weis ich nicht, LH stellt dafür ein Formular zur Verfügung.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.127
8.359
BRU
Gemäß EU-VO stehen Euch zu (pro Person)

- 250 / 400 Euro (abhängig von der Entfernung) Ausgleichszahlung
- Entweder Rückerstattung des Ticketpreises (für diejenigen, die die Reise abgesagt haben) oder Übernahme der angefallenen Kosten (Hotel plus Taxi plus Essen)
 
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Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Die Entschädigungszahlung nach EU261 ist eine Pauschale, die auf etwaige höhere Schadensersatzforderungen angerechnet wird. Sofern dein Schaden (das ausgefallene, gute Hotel etc.) größer ist als die Pauschale nach EU261, kannst Du auch den tatsächlichen Schaden geltend machen. Taxi zum/vom Ersatzhotel und Ersatzhotel + Verpflegung sind aber unabhängig von der pauschalen Entschädigungszahlung von Easyjet zu übernehmen.
 
A

Anonym46360

Guest
Vielen Dank für alle eingegangenen Antworten (y) .

Mittlerweile ist die Antwort incl. Begründung von EasyJet da. Aufgrund 'besonderer Umstände' übernehmen die keine Verantwortung und lehnen alle Ansprüche ab. Das war zu erwarten.
Man begründet den Ausfall des Fluges mit 'Wetter'. Nun ja, Wetter ist immer, vielleicht war das Wetter auch einfach zu gut und die Besatzung wollte lieber nach Hause. Nachvollziehbar, aber nicht als Begründung. Zumindest vor Ort waren die Bedingungen jeweils mehr als anständig, aber dass das nichts zu bedeuten hat, das weiss ich auch. Gibt es ein Flugwetter-Archiv, indem man einfach mal nachsehen könnte? Es geht um einen Flug HAM/KRK in den frühen Abendstunden des 14.10.16.
Unglücklicherweise (für FiesiJet) gibt es auch noch Tonaufnahmen, in der die über Lautsprecher genannte Begründung aufgenommen wurden: "Das für diesen Flug geplante Flugzeug wurde in Mailand benötigt." Ja, in Mailand war das Wetter sicherlich noch besser.

Zitat:"Having looked at the details of your flight, I can confirm that the reason for your disruption was due to Weather. This event is classified as "extraordinary" under EC Regulation 261/2004 because it was outside of our control. This means that in this instance there is no compensation payable."
 
Moderiert:

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
Mittlerweile ist die Antwort incl. Begründung von EasyJet da. Aufgrund 'besonderer Umstände' übernehmen die keine Verantwortung und lehnen alle Ansprüche ab. Das war zu erwarten.
Man begründet den Ausfall des Fluges mit 'Wetter'.
Das Wetter wird immer wieder von der Fluggesellschaften als angeblicher 'außergewöhnlicher Umstand' ins Feld geführt. - Wetterbedingungen sind als 'außergewöhnliche Umstände' nur dann anzusehen, wenn alle Luftfahrtunternehmen davon gleichermaßen betroffen sind. Außergewöhnlich waren demnach die Flugverbote aufgrund des Ausbruchs des Vulkans Eyjafjallajökull in Island im Jahr 2010. Auch sind Pilotenentscheidungen, aufgrund der Wetterverhältnisse einen Start nicht durchzuführen oder einen Ausweichflughafen anzufliegen, von Gerichten nur eingeschränkt überprüfbar. Ist jedoch nur das betroffene Flugzeug mit für die Wetterbedingungen unzureichenden Instrumenten ausgestattet, kann sich die Fluggesellschaft nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Und was ist, wenn nur ein Teil der von einem Flughafen abgehenden Flüge aufgrund des Wetters annulliert werden muß (Bsp.: Größere zeitliche Abstände der Starts wegen dichten Nebels oder die Start- und Landebahnen werden im Wechsel vom Eis befreit)? - Auch dann wird dies als 'außergewöhnliche Umstände' gewertet, jedoch müssen alle Fluggesellschaften gleichermaßen betroffen sein!

Hier versucht die Airline offenbar mal wieder einen Passagier mit Allgemeinphrasen von der Durchsetzung seiner Fluggastrechte abzuhalten.
 

Mystery_7

Erfahrenes Mitglied
03.07.2011
3.510
695
Ich verweise an User "Kexbox", dieser sollte das Problem für Dich lösen können.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Wetterbedingungen sind als 'außergewöhnliche Umstände' nur dann anzusehen, wenn alle Luftfahrtunternehmen davon gleichermaßen betroffen sind.

Na ob das so stimmt? Falls es windet werden die möglichen Starts und Landungen an einem Flughafen reduziert. Das kann dann zufällig auch nur eine einzelne Airline treffen weil die in dem Zeitraum besonders viele Flüge hat.