Namen im e-Ticket falsch

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B2oba

Neues Mitglied
25.10.2016
4
0
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Hallo liebe Vielflieger,


gibt es jemanden unter euch der im Flughafen MUC arbeitet? noch dazu der bei Delta Airlines am Ticketschalter? oder ähnliches? Jemand der Erfahrung mit so einer Situation hat?


Ich brauche in einer dringenden Angelenheit Hilfe.


Es geht um folgendes:


Ticket über ein Reiseanbieter im Internet gebucht Kiss&****


Soweit so gut alles wurde bezahlt und alles war korrekt. Beim E-Ticket stellte ich nun fest, dass mein Name falsch geschrieben wurde. Also Ich habe 2 Vornamen und 2 Nachnamen. Ein Nachname taucht im Vornamen Feld auf. Sprich ich habe einen meinen Namen Ortega sowohl im Vornamen Feld als auch im Nachnamen Feld. Gustavo Ortega Ortega Alean. Was natürlich völliger schwachsinn ist. Da es schon 23 Uhr war beschloss ich am nächsten Morgen bei Kiss&**** anzurufen. Am nächsten Morgen rief ich selbstverständlich an und die konnten mir nicht weiterhelfen, ständig haben sie gesagt, sie machen eine Anfrage und die Fachabteilung meldet sich aber es kam nichts. Monatelang. Gestern war es dann endlich so weit, ich bekamm eine Mail von Kiss&****. Eine Änderung sei leider nicht möglich. Wir würden Ihnen raten den Flug zu stornieren, bitte beachten dass die Kosten sie tragen müssen. So unefähr hieß es in der Mail. Es war aber nicht mein Vergehen. Was kann ich machen? Soll ich das Risiko eingehen auch mit falschen Namen im e-Ticket versuchen die Reise (nach Kolumbien über Atlanta) anzutreten?. Es geht ja lediglich um meinen zweiten Vornamen der nicht stimmt weil offensichtlich dort was im System das ganze vertauscht hat. Vielleicht buchen nicht so viele mit 2 Vornamen und 2 Nachnamen, ich weiß es nicht.


Die wollen oder können meinen Namen nicht korrigieren.


Was soll ich machen?



Ich bin für eure Hilfe sehr dankbar!:(
 

B2oba

Neues Mitglied
25.10.2016
4
0
ja, habe ich...die können mir auch nicht helfen weil ich das ticket nicht bei denen gebucht habe.
 
T

Temposünder

Guest
Gibt's keinen Sammelthread für sowas? Liest man ständig, dass einmal im Jahr Flieger zu blöd sind ihren Namen bei der Buchung richtig zu hinterlegen.
 

B2oba

Neues Mitglied
25.10.2016
4
0
Oh je, wer lesen kann ist klar im Vorteil.
wie beschrieben, wurde alles vor Anfrage gecheckt und alles war richtig. Auf dem e-Ticket erschien es dann falsch. Wenn du nicht helfen kannst oder willst, dann ignorier meine Frage bitte.
 

Starbucks

Mileage Run Purist
08.03.2009
4.545
0
MUC
ja, habe ich...die können mir auch nicht helfen weil ich das ticket nicht bei denen gebucht habe.

Hast Du die Ticketnummer ?
Sofern die mit 006- anfängt ist es ein Delta Ticket. Damit sollte DL mit dem Ticket machen können was immer sie für richtig halten. Allerdings besteht halt ein Unterschied zwischen "können" und auch "machen".

Ich würde noch 2-3 mal direkt bei DL anrufen und das Problem erklären. Alternativ schadet es sicher auch nicht an einem Ticketdesk von DL vorzusprechen.
 

B2oba

Neues Mitglied
25.10.2016
4
0
In wer tat fängt die Nummer mit 006- an. Das heißt die können damit machen was sie wollen? Sprich meinen Namen problemlos ändern? Woher hast du diese Info? Dann würde ich direkt mal anrufen
 

DSkywalker

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
5.291
1
MUC
Aus : Delta Ticket Stock Number Ranges - FlyerTalk Forums

0062 - usually ticket issued by dl directly
0067 - usually ticket issued by a us travel agency
0068 - same as 0067 or sometimes baggage reciepts
0064 - canadian agency
0060 - usually a credit voucher of some kind
0061 - usually agency issued credit voucher or seat or baggage from dl

;)
 

DSkywalker

Erfahrenes Mitglied
06.11.2011
5.291
1
MUC
Ansonsten guckst du : https://pro.delta.com/content/agency/us/en/policy-library/self-service-exceptions/name-correction-policy.html

Zu beachten ist natürlich :

Exceptions

Travel agents must contact Delta Sales Support or Delta Reservations before making any changes to a PNR for the following situations:

Itineraries that include Air France, KLM, Alitalia, Virgin Atlantic or any other offline (other airline) space

For travel to/from India

Corrections to a customer’s last name that is more than three characters

For any other PNR that does not meet the name correction guidelines listed below
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
7.126
3.028
Z´Sdugärd
Sorry aber wen ich MONATELANG (wie du geschrieben hast) nix mache und jetzt brennts....da fehlt mir das Verständniss. Ich habe auch 2 Vornamen, von denen steht NIE der 2. im Ticket.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.353
2.218
Corona-Land
Wo ist da überhaupt das Problem? Wenn der Namen richtig im Ticket steht und sei es doppelt.

Also dein richtiger Name ist:
Gustavo Alean Ortega

Im Ticket steht:
Gustavo Ortega Ortega Alean

Meiner Erfahrung nach geht das so ohne Probleme durch. Auch bei einem USA Flug
 

gabenga

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
2.326
524
STR
Nö, ist für mich kein relevantes Thema. Wenn es hier im deutschsprachigen Raum gewöhnlich wäre würden die Buchungsmasken vielleicht auch anders aussehen. Mir ist keine bekannt wo Nachname 1 und Nachname 2 drauf steht.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
9.353
2.218
Corona-Land
Ach, Portugiese.

Ich habe einen Kollegen, z.Z. im Miami bei einer großen Deutschen Firma

Der heißt (fast genau) Juan Miguel Rodríguez de la Cruz, dem haben sie das "de la Cruz" in den Papieren einfach aus dem Namen gestichen
 

Schlesinger

Aktives Mitglied
10.06.2012
139
0
klausschlesinger.de.tl
Gestern war es dann endlich so weit, ich bekamm eine Mail von Kiss&****. Eine Änderung sei leider nicht möglich. Wir würden Ihnen raten den Flug zu stornieren, bitte beachten dass die Kosten sie tragen müssen. So unefähr hieß es in der Mail. Es war aber nicht mein Vergehen. Was kann ich machen?

1. Zur Rechtslage:
'Also wendet er sich an das Luftfahrtunternehmen mit der Bitte um Korrektur. Da oft nur ein oder zwei Buchstaben falsch sind oder der Zweitname fehlt, sollte man meinen, das sei kein Problem. Aber weit gefehlt! Mit dem Hinweis, es handele sich um einen sog. name change, lehnen nahezu alle Luftfahrtunternehmen eine Korrektur ab und empfehlen dem Kunden, den Flug zu stornieren und einen neuen zu buchen. Dabei muss der Passagier aber nicht nur erhebliche Stornokosten zahlen, sondern in aller Regel für die zweite Buchungen auch einen erheblich höheren Flugpreis entrichten – selbst wenn er wieder auf den ursprünglichen Flug gebucht wird. Den gleichen Vorschlag unterbreiten viele Luftfahrtunternehmen übrigens auch, wenn ein Fluggast den Flugschein nicht erhalten oder ihn nach der Zusendung verloren hat. Das halte ich für nicht akzeptabel.
Ein Luftfahrtunternehmen, das mit einem Kunden einen Luftbeförderungsvertrag geschlossen hat, ist verpflichtet, den Fluggast vereinbarungsgemäß zu befördern. Denn der Beförderungsanspruch des Reisenden entsteht unabhängig davon, ob ein Flugschein nicht übergeben wurde, verloren ging oder den Anspruchsberechtigten falsch bezeichnet. Offensichtlich ist es in der Praxis des Luftverkehrs jedoch nicht bekannt, dass der Flugschein als qualifiziertes Legitimationspapier den Beförderungsanspruch nur verbrieft, ihn aber nicht begründet! Daher ist das Luftfahrtunternehmen verpflichtet, einen Ersatzflugschein auszustellen. In den ersten beiden Fallvarianten handelt es sich schon der Sache nach nicht um einen name change, sondern lediglich um die Ausstellung eines Ersatzdokumentes. Nur in der dritten Fallvariante könnte man formal argumentieren, dass ein Namenswechsel vorgenommen wird.
Ich will nicht bestreiten, dass Luftfahrtunternehmen ein berechtigtes Interesse haben, zu verhindern, dass Kunden günstig Flugscheine erwerben, die sie dann zu erhöhten Preisen an andere weiterverkaufen. Um einen solchen Fall handelt es sich aber bei den oben skizzierten Fallgestaltungen nicht. Denn es soll weder ein Passagier ausgetauscht noch ein Gewinn erzielt werden.
Wer also seinem Kunden nicht rät, den einen Luftbeförderungsvertrag zu stornieren und einen neuen abzuschließen, handelt nicht nur juristisch korrekt, sondern darüber hinaus kundenfreundlich. Üb’ immer Treu und Redlichkeit empfahl uns schon 1775 der Dichter Ludwig Hölty.' RA Ronald Schmid, Frankfurt auf: Keine Änderungen beim Flugticket möglich!?

2. Richtiger Anspruchsgegner bzw. Ansprechpartner
Das (Online-)Reisebüro 'Kiss' ist sicherlich nach der Vermittlung des Beförderungsvertrages ziwschen dem Passagier und der Airline nicht der richtige Ansprechparnter, denn es besteht ein Beförderungsvertrag zwischen der Airline und dem Passagier. Man wende sich also an die Airline, wie hier einige auch schon geraten haben.