AB ändert Direktflug von Abends auf morgens und legt Zwischenstopp ein - Rechte?

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dreamingof8a

Aktives Mitglied
07.10.2010
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Hallo zusammen,
meine Freundin hat eine Flug mit AB am 23.12. von NUE nach HAM direkt gebucht. Nun hat sie vor einigen Tagen zwei emails erhalten, wonach sich die Flugdaten geändert haben. Erst nur eine kurze Verschiebung, dann aber plötzlich eine Verlegung auf vormittags und noch dazu über DUS!
Das bedeutet für sie aber einen Tag mehr Urlaub nehmen (was u.U. auf grund von Terminen gar nicht geht), plus natürlich deutlich mehr Zeitaufwand (soweit ich mich erinnere ca. 4h im Vergleich zu sonst 1h).

Hat sie hier irgendwelche Rechte auf Entschädigung oder außerordentlichen Rücktritt oder ähnliches?

Ich habe dazu diesen Artikel gefunden, allerdings ist der schon ein bisschen älter. Demnach sehe ich aber die Vorraussetzungen für eine Entschädigung gegeben, da ja AGB Klauseln laut dem Artikel bzw. den zitierten urteilen unzulässig sind.

Kennt sich da jemand aus?

Danke und Grüße
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
Warum braucht es dafür ein eigenes Thema?
Natürlich kann sie vom Vertrag zurücktreten. Sie kann aber auch verlangen auf einen anderen, zeitlich für sie besser passenderen Flug umgebucht zu werden, auch wenn dieser mit einer anderen Airline erfolgen muss, z.B. Eurowings um 20:55.
Der von dir verlinkte Artikel hat rein garnichts mit deiner aktuellen Situation zu tun. Und eine pauschale Kompensation gibt es nicht, denn ihr wurdet mehr als 14 Tage vor Abflug informiert.
 

dreamingof8a

Aktives Mitglied
07.10.2010
225
0
Warum braucht es dafür ein eigenes Thema?
Vielleicht, weil ich trotz Suche keine befriedigende Antwort gefunden habe? :)
Natürlich kann sie vom Vertrag zurücktreten. Sie kann aber auch verlangen auf einen anderen, zeitlich für sie besser passenderen Flug umgebucht zu werden, auch wenn dieser mit einer anderen Airline erfolgen muss, z.B. Eurowings um 20:55.
Wieso "natürlich" bzw. wo steht das? Eben genau so eine Aussage habe ich nicht finden können.
Der von dir verlinkte Artikel hat rein garnichts mit deiner aktuellen Situation zu tun. Und eine pauschale Kompensation gibt es nicht, denn ihr wurdet mehr als 14 Tage vor Abflug informiert.
Naja, es geht um Flugzeitänderungen seitens der Airline, sowie unzulässige AGB Klauseln die das ermöglichen sollen, also nen gewissen Zusammenhang sehe ich da schon. Aber gut, ist ja nicht der entscheidende Punkt.

Danke aber schon mal für die Antwort.

Grüße
 

hdz

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
983
1.177
HAM
www.hdz.hamburg
Ich hatte auch sowas ähnliches mit AB, von SZG-HAM, ist dann umgebucht über SZG-DUS-HAM, stornieren über Hotline war überhaupt kein Problem. Komplettes Geld kam einige Tage später zurück aufs KK Konto.
Umbuchen auf andere Airline ist generell etwas schwieriger und bedarf etwas mehr Geduld
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.845
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Naja, es geht um Flugzeitänderungen seitens der Airline, sowie unzulässige AGB Klauseln die das ermöglichen sollen,

Unzulässige AGBs spielen erstmal keine Rolle, da du das erst von einem Gericht feststellen lassen müsstest.

Also stornieren mit voller Erstattung - und dann selber Alternative buchen

oder

auch eine passende Umbuchung bestehen

Ich würde letzteres machen, da noch etwas Zeit ist.
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
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Bommel

Erfahrenes Mitglied
02.04.2010
331
69
Wieso "natürlich" bzw. wo steht das? Eben genau so eine Aussage habe ich nicht finden können.


Grüße

Wenn du einen schwarzen Mercedes bestellt hast und einen grünen Dacia geliefert bekommst, suchst du dann auch nach einer (geschriebenen) Aussage, dass du vom Vertrag zurück treten kannst?
Spass beiseite, ein Vertragspartner ändert eigenmächtig eine zweiseitige Vereinbarung. Da kann doch der andere Vertragspartner nicht gezwungen sein, dies klaglos zu akzeptieren, oder?
 

dreamingof8a

Aktives Mitglied
07.10.2010
225
0
Wenn du einen schwarzen Mercedes bestellt hast und einen grünen Dacia geliefert bekommst, suchst du dann auch nach einer (geschriebenen) Aussage, dass du vom Vertrag zurück treten kannst?
Spass beiseite, ein Vertragspartner ändert eigenmächtig eine zweiseitige Vereinbarung. Da kann doch der andere Vertragspartner nicht gezwungen sein, dies klaglos zu akzeptieren, oder?

Stimme ich dir prinzipiell voll und ganz zu, mir war nur einfach nicht klar, wo die Grenze zu ziehen ist bzw was für eine Fluglinie noch erlaubt ist oder dem Fluggast zumutbar. Nur weil mein Flug 20 Minuten später abfliegt, kann ich ja auch nicht einfach zurücktreten (oder etwa doch?). Daher die Nachfrage.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.845
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Stimme ich dir prinzipiell voll und ganz zu, mir war nur einfach nicht klar, wo die Grenze zu ziehen ist bzw was für eine Fluglinie noch erlaubt ist oder dem Fluggast zumutbar. Nur weil mein Flug 20 Minuten später abfliegt, kann ich ja auch nicht einfach zurücktreten (oder etwa doch?). Daher die Nachfrage.

Doch, 20 Minuten können reichem, es gibt sogar Fälle da können 5 Minuten später am Ziel reichen.