Umgebuchter Flug ebenfalls verspätet. 2 Entschädigungen?

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eight

Neues Mitglied
29.11.2016
11
0
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hallo zusammen,

ich mache es erst einmal ganz kurz:

- geplant war HAJ - MUC und dann MUC - BRI
- Flug 2h vor Antritt abgesagt - techn. Defekt
- Am Airport umgebucht auf HAJ - FRA, FRA - LIN und LIN - BRI
- bei planmäßigem Ablauf nach Umbuchung wären 4h verspätung angefallen

- tatsächlich hatte der Flieger in LIN massive Probleme, da aufgrund des Wetters kein Personal da war
- hier sind noch einmal weitere 7,5h Verspätung angefallen

wir fragen uns nun, ob das ganze gem. fluggastrechten nicht doch 2 verschiedene vorgänge sein könnten? oder liegen wir hier falsch?

besten dank vorab und viele grüße
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
hallo zusammen,

ich mache es erst einmal ganz kurz:

- geplant war HAJ - MUC und dann MUC - BRI
- Flug 2h vor Antritt abgesagt - techn. Defekt
- Am Airport umgebucht auf HAJ - FRA, FRA - LIN und LIN - BRI
- bei planmäßigem Ablauf nach Umbuchung wären 4h verspätung angefallen

- tatsächlich hatte der Flieger in LIN massive Probleme, da aufgrund des Wetters kein Personal da war
- hier sind noch einmal weitere 7,5h Verspätung angefallen

wir fragen uns nun, ob das ganze gem. fluggastrechten nicht doch 2 verschiedene vorgänge sein könnten? oder liegen wir hier falsch?

besten dank vorab und viele grüße


Völlig richtig. Sind zwei komplett unterschiedliche Fälle. Eigentlich eine völlig unproblematische Angelegenheit. Leider tun sich Richter viel zu häufig schwer mit der vermeintlich "doppelten Ausgleichszahlung".
 
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Reaktionen: eight und Gulliver

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.590
17
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Vermutlich ist es in solchen Fällen am Ende praktisch, wenn man zwei verschiedene ausführende Gesellschaften hat, da man die Forderungen dann jeweils einzeln einreichen kann, oder sehe ich das falsch? Und könnte es am Ende dann nicht taktisch sinnvoller sein, zuerst die erste Umbuchung einzufordern und erst nach Abschluss des ersten Vorgangs die zweite Umbuchung oder Verspätung anzugehen?
 

eight

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29.11.2016
11
0
Vermutlich ist es in solchen Fällen am Ende praktisch, wenn man zwei verschiedene ausführende Gesellschaften hat, da man die Forderungen dann jeweils einzeln einreichen kann, oder sehe ich das falsch? Und könnte es am Ende dann nicht taktisch sinnvoller sein, zuerst die erste Umbuchung einzufordern und erst nach Abschluss des ersten Vorgangs die zweite Umbuchung oder Verspätung anzugehen?

das wäre meine nächste frage gewesen.

flightright sieht das als einen vorgang an (vermutlich ist es so einfacher) und das resultierte am ende zunächst nur in der auszahlung einer einzigen ausgleichszahlung für den ersten fall (unter 1.500 km aber über 3h). der zweite fall wäre deutlich über 1.500km (zumindest in der gesamtstrecke) und auch über 3h.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
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Vermutlich ist es in solchen Fällen am Ende praktisch, wenn man zwei verschiedene ausführende Gesellschaften hat, da man die Forderungen dann jeweils einzeln einreichen kann, oder sehe ich das falsch? Und könnte es am Ende dann nicht taktisch sinnvoller sein, zuerst die erste Umbuchung einzufordern und erst nach Abschluss des ersten Vorgangs die zweite Umbuchung oder Verspätung anzugehen?

Den Vorteil dieser Strategie sehe ich jetzt nicht, aber mit deiner These hast du absolut recht. Das ist dann viel einfacher, als vermeintlich doppelte Ausgleichszahlungen von einem Unternehmen zu erhalten. Obwohl beide Alternativen identisch gelagert sind.
 

umsteiger

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22.01.2012
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das wäre meine nächste frage gewesen.

flightright sieht das als einen vorgang an (vermutlich ist es so einfacher) und das resultierte am ende zunächst nur in der auszahlung einer einzigen ausgleichszahlung für den ersten fall (unter 1.500 km aber über 3h). der zweite fall wäre deutlich über 1.500km (zumindest in der gesamtstrecke) und auch über 3h.


Sehe da zwei Forderungen. Aber beide lediglich 250 Euro. Einmal HAJ-BRI und einmal LIN-BRI.
 

eight

Neues Mitglied
29.11.2016
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ok ich werde mal einen anderen anbieter als flightright auf den quasi zweiten fall ansetzen.

flightright hatte für den ersten fall bereits 250 € p.P. erwirkt. ich halte euch auf dem laufenden.

VG