Namensänderung durch Heirat

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nettosz

Neues Mitglied
25.12.2016
6
0
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Allen einen schönen zweiten Weihnachtstag,

wir wollen schon bald Flüge für November--Dezember buchen, um gute Preise zu bekommen.
Da wir aber im Sommer heiraten werden, wird sich ein Name ändern und nicht mehr mit der
Buchung übereinstimmen.

Kann der dann nachträglich bei der Airline geändert werden und welche Kosten entstehen.

Wenn Ihr damit Erfahrung habt, freuen wir uns über Eure Infos.

Danke
 

nettosz

Neues Mitglied
25.12.2016
6
0
Unter neuem Namen buchen ist kein Problem. Reisepassnummer ändert sich aber noch bis zur Reise.
Müssen die bei allen Airlines erst beim checkInn eingegeben werden.

Gruß
 

PAXfips

Erfahrenes Mitglied
15.12.2016
1.936
403
HAM
APIS kannst Du auch erst kurz vor (online) oder beim Check-In angeben.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
5
HAM
Ich weiß jetzt nicht, wie das ggf. bei "deiner" Airline gehandhabt wird, aber wenn man bei Lufthansa.de unter Hilfe nach "Namensänderung" sucht erhält man folgende Antwort:

Wie kann ich nach meiner Eheschließung meinen Namen in den Kundendaten ändern?

Wir gratulieren Ihnen herzlich zu Ihrer Hochzeit und bitten Sie, uns eine Kopie Ihrer Heiratsurkunde oder Ihres Personalausweises zukommen zu lassen. Sobald uns diese vorliegt, nehmen wir gerne die Änderung in Ihren Kundendaten vor. Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass eine Namensänderung online oder telefonisch unter Angabe Ihrer PIN aus Datenschutzgründen leider nicht möglich ist.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.302
7
VIE
Buche unter neuem Namen, pass nr ist egal. Kann sich ja jederzeit auch durch andere Umstände ändern, das verursacht auch keine Kosten
 

armin_au

Reguläres Mitglied
04.07.2016
35
0
STR
Aus eigener Erfahrung, mit der Namen buchen, der zur Zeit der Reise gilt. Was die Reisepassnummer angeht, kannst du diesen jederzeit in deinem Online-Boooking Zugang ändern.
 

nettosz

Neues Mitglied
25.12.2016
6
0
Vielen Dank für Eure Antworten. Haben wir jetzt auch so gemacht und unter den dann neuen Namen gebucht.
 

Du bist Deutschland!

Erfahrenes Mitglied
28.04.2010
373
3
Aus eigener Erfahrung, mit der Namen buchen, der zur Zeit der Reise gilt. Was die Reisepassnummer angeht, kannst du diesen jederzeit in deinem Online-Boooking Zugang ändern.

Gilt das auch dann, wenn man noch einen Reisepass mit dem alten Namen hat? Was spräche dagegen, wenn man über den alten Namen fliegt?
Wenn man mit dem neuen Namen bucht, dann muss man ja auch den Reisepass neu beantragen, was für Flitterwochen unmittelbar nach der Hochzeit aber schwierig wird (ist nicht der Fall beim OP, aber bei mir demnächst).
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.693
6.189
LEJ
Gilt das auch dann, wenn man noch einen Reisepass mit dem alten Namen hat? Was spräche dagegen, wenn man über den alten Namen fliegt?
Wenn man mit dem neuen Namen bucht, dann muss man ja auch den Reisepass neu beantragen, was für Flitterwochen unmittelbar nach der Hochzeit aber schwierig wird (ist nicht der Fall beim OP, aber bei mir demnächst).
So kenne ich es zumindest.
Mit der Heirat wird beim Standesamt der Name im Pass geändert. Dafür ist die Seite 3 des RP vorgesehen.
Ein neuer Pass wird wegen dieser "Kleinigkeit" nicht ausgestellt.

Wenn es heute anders sein sollte, dann korrigiert mich bitte.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
So kenne ich es zumindest.
Mit der Heirat wird beim Standesamt der Name im Pass geändert. Dafür ist die Seite 3 des RP vorgesehen.
Ein neuer Pass wird wegen dieser "Kleinigkeit" nicht ausgestellt.

Wenn es heute anders sein sollte, dann korrigiert mich bitte.

Das war in Deutschland zumindest schon 2007 anders. Da müsste ein neuer Pass beantragt werden.
 
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Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.852
10.994
§ 11 Abs. 1 PaßG:

"Ein Paß oder Paßersatz ist ungültig, wenn [...] Eintragungen nach diesem Gesetz [...] - mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort oder die Größe - unzutreffend sind".

Sprich, eine Namensaenderung macht den Pass automatisch ungueltig.
 
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NaritaBlues

Aktives Mitglied
30.09.2013
172
0
HAM
und das Auswärtige Amt beantwortet exakt die Frage des TO wie folgt:

[h=1]Wir werden in Kürze heiraten. Anlässlich der Eheschließung wird sich der Familienname eines/beider Ehegatten ändern. Nach der Hochzeit wollen wir direkt in die Flitterwochen abreisen. Welcher Familienname muss in unseren Reisepässen und unseren Flugtickets erscheinen?[/h]Durch Erklärung eines neuen Familiennamens ändert sich der bisherige Familienname mit sofortiger Wirkung. Da der Familienname in einem bereits vorhandenen Reisepass nicht geändert werden kann, müssten Sie bei Ihrem zuständigen Passamt unter Vorlage der Heiratsurkunde einen neuen Reisepass beantragen, der auf den neuen Familiennamen lautet.

Da die Herstellung eines neuen Reisepasses durch die Bundesdruckerei meist einige Wochen in Anspruch nimmt, könnten Sie zunächst einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dieser kann kurzfristig ausgestellt werden

Unter Umständen können Sie mit dem für Ihren Wohnort zuständigen Passamt auch vereinbaren, dass Sie den auf den neuen Familiennamen lautenden Reisepass bereits einige Wochen vor der Eheschließung beantragen können. Dieser könnte Ihnen dann unmittelbar nach der Eheschließung ausgehändigt werden.

Entscheidend ist in allen Fällen, dass der in Ihrem Flugticket erscheinende Name mit dem in Ihrem Reisepass erscheinenden Namen übereinstimmt.

Auswärtiges Amt - FAQ - Wir werden in Kürze heiraten. Anlässlich der Eheschließung wird sich der Familienname eines/beider Ehegatten ändern. Nach der Hochzeit wollen wir direkt in die Flitterwochen abreisen. Welcher Familienname muss in unseren Reise
 

JustLHFTL

Erfahrenes Mitglied
13.01.2016
571
167
Leverkusen
flyctory.com
Ich habe in Las Vegas geheiratet, dadurch waren wir vielleicht etwas flexibeler, aber was wir gemacht haben, war folgendes:

Wir haben Silvester geheiratet. Da wir nicht wussten, wann die Apostille usw. da ist, haben wir einen Termin von vornerein gesucht, an dem wir die Namensangleichung machen (und das auch so mit dem Standesamt kommuniziert). Die Hochzeit war erstaunlich schnell eingetragen, irgendwann im Februar schon - alle Flugtickets bis Ende Juni waren bei meiner +1 dann auf den ollen Namen und danach war sie eine richtige +1. Musst eben ein bisschen Puffer reinpacken, weil der Pass ja auch ein paar Wochen braucht. So lange muss man eben auf außerhalb-Europa-Flüge verzichten ;)

Uns wurde damals gesagt, die Namensangleichung ist eigentlich ein zweites Event (was Du klassischerweise natürlich in einem machst, aber nicht machen musst). Wenn Du das aber einmal machst, ist die Dame, wenn ich mich recht erinnere, daran gebunden.
 

Du bist Deutschland!

Erfahrenes Mitglied
28.04.2010
373
3
@NaritaBlues: Danke für Deinen Hinweis auf eine offizielle Seite.
Der letzte Satz steht aber in meinen Augen etwas im Kontrast zum Rest der Antwort, denn der (alte) Name im Reisepass sowie der Name auf dem Flugticket können ja auch übereinstimmen. Insofern frage ich mich halt, was passieren könnte, wenn man die unmittelbar an die Hochzeit anschließenden Flitterwochen noch unter altem Namen durchführen lässt. Nach §11 PassG ist der Pass dann ungültig. Aber merkt das jemand?
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.852
10.994
Musst eben ein bisschen Puffer reinpacken, weil der Pass ja auch ein paar Wochen braucht. So lange muss man eben auf außerhalb-Europa-Flüge verzichten ;)

Vorlaeufiger Pass iz da tool ;)

Uns wurde damals gesagt, die Namensangleichung ist eigentlich ein zweites Event (was Du klassischerweise natürlich in einem machst, aber nicht machen musst).

Stimmt; wenn man es bei Eheschliessung macht, spart man sich die Kosten fuer die oeffentliche Beglaubigung, die bei einer nachtraeglichen Bestimmung des Ehenamens anfielen.

Wenn Du das aber einmal machst, ist die Dame, wenn ich mich recht erinnere, daran gebunden.

Die Dame (oder der durchgegenderte Herr ;)) ist daran gebunden, allerdings kann ein Doppelname einmal dahingehend rueckgaengig gemacht werden, dass der Maedchenname abgelegt wird.

Vgl. § 1355 BGB.
 

NaritaBlues

Aktives Mitglied
30.09.2013
172
0
HAM
@NaritaBlues: Danke für Deinen Hinweis auf eine offizielle Seite.
Der letzte Satz steht aber in meinen Augen etwas im Kontrast zum Rest der Antwort, denn der (alte) Name im Reisepass sowie der Name auf dem Flugticket können ja auch übereinstimmen. Insofern frage ich mich halt, was passieren könnte, wenn man die unmittelbar an die Hochzeit anschließenden Flitterwochen noch unter altem Namen durchführen lässt. Nach §11 PassG ist der Pass dann ungültig. Aber merkt das jemand?

Ob das jemand bei der Passkontrolle in Deutschland merkt, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich würde aber davon ausgehen und versuchen dem potentiellen Stress mit einem vorläufigen Reisepass entgegenzuwirken.

Wenn Du allerdings obendrein noch
die unmittelbar an die Hochzeit anschließenden Flitterwochen .... durchführen lässt
dann gehe ich davon aus, daß Du sowieso noch vor dem Ende derselbigen wieder geschieden sein wirst und Dir von daher über eine Namensänderung im Pass keine weiteren Sorgen machen musst :D
 
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