SkyEurope Flugzeitenänderung - Anspruch auf Umbuchung AUA?

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bluebooker

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15.04.2009
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Da ich nachfolgendes Thema heute auch schon im VFF eingestellt habe und bisher aber keine (für mich) hilfreichen Antworten bekam, möchte ich auch hier mein Glück versuchen. Ich habe meine bisherigen Kommentare aus dem VFF hier numeriert eingefügt & würde gern wissen, wie Ihr euch an meiner Stelle verhalten würdet? Schätze ich meine Rechte vollkommen falsch ein oder sehr Ihr irgendwo noch Potential, mehr Druck auf die Airline auszuüben? Herzlichen Dank für jede hilfreiche Antwort und noch einen schönen Abend!

1.

"Meine Frau und ich haben vor längerer Zeit bei SkyEurope Tickets für einen Flug von Wien nach Thessaloniki am 01.06.09 (05.06.09 retour) gebucht. Ursprüngliche Abflugzeit am 01.06.09 war 12:50 Uhr (aktuell auf 07:40 Uhr verschoben), am 05.06.09 sollte es um 16:15 Uhr zurückgehen (jetzt auf 11:05 Uhr geändert). Die Verschiebungen der Flugzeiten wurden uns bis heute in keinerlei Weise von Seiten SkyEuropes mitgeteilt, mir fiel es nur durch routinemäßige Überprüfung unserer Flüge der nächsten Wochen auf. Da wir eine Verschiebung nicht akzeptieren wollen (auch aufgrund dessen, dass wir am 01.06.09 erst nach 08:00 Uhr am Airport Wien landen werden), habe ich SkyEurope von meiner Seite aus bisher dreimal kontaktiert (Brief, Email, Fax) und eine Umbuchung auf Austrian Airlines gefordert (01.06.09 VIE-SKG 10:50 Uhr, 05.06.09 SKG-VIE 15:25 Uhr), da diese Flüge den ursprünglichen Abflugzeiten bedeutend näher liegen und für uns keine zusätzlichen Kosten entstehen würden. Bis dato gibt es keine Reaktion seitens der Airline.

Gibt es eigentlich generell einen Anspruch in der EU auf Umbuchung (insbesondere auch auf eine andere Airline?) oder bin ich hier der Willkür der Airline ausgeliefert? Da es sich um keine Pauschalreise handelt (bei der Flugverschiebungen ja meist vom Kunden zu akzeptieren sind) und die Änderung jeweils über fünf Stunden beträgt, sollte mein Umbuchungswunsch doch nicht überzogen sein, oder?

Das Risiko, auf eigene Kosten ein neues Ticket am Airport Wien für Austrian Airlines zu kaufen, um es danach zur Erstattung bei SkyEurope einzureichen, möchte ich aufgrund der (anscheinend) schwachen Finanzstruktur von SkyEurope nicht eingehen. Sollte nämlich evtl. die Airline in den nächsten Monaten in die Insolvenz steuern, möchte ich mich nur ungern unter die Gläubiger mischen. Wie würdet Ihr weiter vorgehen, gibt es vielleicht Druckmittel, die ich übersehen habe?"

2.

"Danke fenrir, für Deine Antwort, aber da beziehe ich schon einen vollkommen anderen Standpunkt. Schließlich handelt es sich um ein Fixgeschäft zu bestimmten Beförderungszeiten und der Umstand, dass die Airline mich bis dato nicht informiert hat, ist auch nicht vorteilhaft für mich. Hätte ich mich nicht bei der Airline gemeldet (und somit den Unwissenden gespielt), wäre ich am 01.06.09 am Airport Gefahr gelaufen, auch nicht am selben Tag auf eine Alternativairline umgebucht zu werden, im glücklichsten Fall wahrscheinlich sogar nur auf die SkyEurope-Maschine am nächsten Tag.

Weitere (wirklich hilfreiche) Tips? Kostenfreie Stornierung ist keine Alternative, da wir nach Thessaloniki müssen..."

3.

"Die sogenannten "Basics" meiner Fluggastrechte sind mir durchaus bekannt, auch wann man stillhalten bzw. alternativ den Mund aufmachen sollte. Interessant wäre einzig und allein für mich zu wissen, ob es innerhalb der EU eine Regelung gibt, die mein Ansinnen unterstützt. Ich halte es für schwer vorstellbar, dass im (weitestgehend) regulierten EU-Raum, eine Airline nach eigenem Ermessen Flugzeitänderungen vornehmen kann, ohne dem Kunden eine adäquate Alternative anzubieten. Grundsätzlich habe ich mit den meisten Änderungen meiner Flugzeiten keine Probleme, aber dieses Mal ist es leider für mich nicht einfach so hinnehmbar."

4.

"...wir haben bei SkyEurope gesamt € 56,- für uns bezahlt (ich weiß, dass es verdammt wenig ist, sollte aber bei der Beurteilung des Sachverhalts keine Rolle spielen). Die von mir alternativ genannten Flüge mit Austrian kosten aktuell ca. € 300,-/Person. Somit würde ich bei eigenständiger Buchung nachträglich in etwa € 540,- von SkyEurope einfordern müssen. Da sich die Airline aber sozusagen von Monat zu rettet (zumindest hat man beim Verfolgen der diversen Nachrichten auf derstandard.at dieses Gefühl), bin ich mir nicht sicher, ob ich dieses Risiko (wie in meinem ersten Post beschrieben) eingehen soll.

Würde allerdings die Airline tatsächlich (vor Abflug) in die Insolvenz gehen, wäre ich sogar über eine extra Versicherung (nicht bei der Airline) abgesichert. Nach erfolgreichem Flug (egal bei welchem Carrier der dann letztendlich stattgefunden hat) nützt mir diese Insurance aber auch nichts. Wenn alle Stricke reißen, werden wir daher in den sauren Apfel beißen, tatsächlich diese Flugzeiten zu akzeptieren und unsere Ankunft in Wien auf den Abend vorher zu verlegen. Vorher würde ich aber eben gern das Machbare ausloten."

Pardon, habe erst nach dem Einstellen gemerkt, dass mein Anliegen in der Travel Zone bei "Reiselust/Reisefrust" wohl besser aufgehoben wäre. Sollte die Moderation genauso empfinden, bitte ich um Verschiebung, danke!
 
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rcs

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Laut den Beförderungsverträgen der Airlines sind Flugzeiten nicht garantiert. Somit ist es im Vertragsverhältnis mit der Airline bei einer größeren Flugzeitenänderung wie dieser "take it or leave it" (=entweder man akzeptiert die neuen Flugzeiten, oder es gibt halt das Geld zurück).

Die EU-Passagierrechte kommen dann 14 Tage vor Abflug ins Spiel. Wenn man erst innerhalb von 14 Tagen über eine Flugstreichung informiert wird, entsteht abhängig von der Zeitverschiebung ein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung und ein Anspruch auf Umbuchung ggf. auch auf eine andere Airline.

Durch den Briefkontakt (auch wenn er vom Passagier ausgeht) ist somit klar, dass man über die Flugstreichung (falls es eine Flugstreichung war, und nicht nur eine Zeitenänderung - erkennbar daran, ob sich die Flugnummer geändert hat) mehr als 14 Tage vor Abflug informiert war.

Ein Anspruch auf Umbuchung auf AUA gibt es m.E. somit leider nicht, die einzige Option wäre Geld von SkyEurope zurück + AUA-Ticket selbst neu kaufen (und die Differenz auch selbst aus eigener Tasche zahlen).
 

flysurfer

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Habe das eigentlich anders in Erinnerung: Anspruch auf zeitnahe Umbuchung immer, weniger als 14 Tage vorher zusätzlich Anspruch auf Entschädigung. *grübl*
 

rcs

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Habe das eigentlich anders in Erinnerung: Anspruch auf zeitnahe Umbuchung immer, weniger als 14 Tage vorher zusätzlich Anspruch auf Entschädigung. *grübl*

Das ist nicht immer so pauschal zu sagen...

Wenn die Fluggesellschaft den Flug nicht annuliert hat, sondern der Flug nur verspätet ist (oder der Flugplan geändert wurde), dann hat man nur Anspruch auf Unterstützungsleistungen. Erst wenn die Verspätung 5 Stunden oder mehr beträgt, muss die Fluggesellschaft auch eine Erstattung des Ticketpreises und
gegebenenfalls einen kostenlosen Rückflug zum Abflugort anbieten.

Nachdem der Passagier aber noch nicht mal losgeflogen ist, kommt somit bei einer Flugplanänderung wenn nur die Erstattung des Ticketpreises in Betracht.

Was die Umbuchung auf eine andere Airline anbelangt, scheiden sich die Geister, Anwälte und Richter. Wenn wir jetzt als alternatives Szenario unterstellen das der ursprüngliche Flug gecancelled wurde, ist die Frage, ob die seitens SkyEurope außerhalb der 14 Tage angebotene alternative Beförderung zu den neuen (zugegebenermaßen recht bescheidenen) Flugzeiten so ausreichend ist oder nicht. Da gehen die Meinungen etwas auseinander...
 

bluebooker

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Hallo rcs & flysurfer,

erst einmal vielen Dank für die ausführliche Beantwortung! Da es also anscheinend tatsächlich keine einheitliche Regelung dazu gibt, ob wir nun einen Anspruch auf eine zeitnahe Umbuchung (in diesem Fall AUA) haben, werde ich die neuen Zeiten wohl zähneknirschend akzeptieren (es ist tatsächlich "nur" eine Verschiebung, SkyEurope fliegt die Strecke nur einmal täglich).

Auf "Erstattungsspielereien" im nachhinein möchte ich mich bei dem Wackelkandidaten wirklich nur ungern einlassen, ich hatte nur die (augenscheinlich illusorische) Hoffnung, hier mit etwas Nachdruck der Airline gegenüber, tatsächlich umgebucht werden zu können. C`est la vie... :cry:

Wünsche trotz dessen allen Mitgliedern des Forums einen guten Start in die neue Woche!
 

rcs

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Die große Preisfrage hast Du noch nicht beantwortet - hat sich die Flugnummer geändert, oder nicht (= wurde der ursprüngliche Flug annuliert, oder haben sich bei gleicher Flugnummer nur die Zeiten geändert...)? ;)
 

bluebooker

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Hallo rcs, habe eben noch einmal extra nachgeschaut: die Flugnummern haben sich nicht verändert, es bleibt nur bei einer Verschiebung.

Allerdings habe ich in den AGB von SkyEurope folgenden Passus gefunden:

"11.1.3 Sollte die geänderte Abflugzeit dem Passagier nicht passen, muss der Beförderer dem Passagier eine Beförderung mit einem anderen Flug zu einem anderen Zeitpunkt anbieten. Die Annahme der angebotenen Beförderung mit einem anderen Flug und zu einem anderen Zeitpunkt durch den Passagier stellt eine Vereinbarung zur Änderung des Beförderungsvertrags dar."

Spricht doch erst einmal für meinen Wunsch auf Umbuchung, oder? Im nächsten Artikel heißt es dann aber:

" 11.1.4 Die Ablehnung der vom Beförderer angebotenen Beförderung mit einem anderen Flug zu einem anderen Zeitpunkt gilt als Vereinbarung zur Aufhebung des Beförderungsvertrags. In derartigen Fällen erstattet der Beförderer dem Passagier den Flugpreis."

Wenn ich Artikel 11.1.3. auseinanderpflücke, dann sieht es für mich so aus:

1. die geänderte Abflugzeit passt mir/uns nicht - korrekt
2. daraufhin ist SkyEurope verpflichtet, uns einen anderen Flug zu einem anderen Zeitpunkt anzubieten (dies ist explizit nicht der verschobene Flug, denn gegen den "sperre" ich mich ja) - ist bis dato nicht geschehen
3. nur mit unserer Zustimmung darf uns SkyEurope auf einen anderen Flug/Airline umbuchen - das ist mein Ziel

Da SkyEurope die Strecke eben nur einmal täglich fliegt, stellt sich die Frage, ob das Angebot am nächsten Tag zu fliegen, eine ernstzunehmende Alternative wäre (nicht für uns, wir wollen am 01.06.09 fliegen, nur von der rechtlichen Seite her - zusätzlich würde SkyEurope in diesem Fall ja auch noch Hotelkosten für uns übernehmen müssen). Adäquat sähe es wieder am 05.06.09 aus.

Vermeiden möchte ich natürlich auf jeden Fall, dass Skyeurope uns aufgrund meiner Umbuchungsforderung mal eben ganz locker storniert und wir am 01.06.09 völlig ohne Flug am Airport VIE stehen.
 

rcs

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Wenn ich Artikel 11.1.3. auseinanderpflücke, dann sieht es für mich so aus:

1. die geänderte Abflugzeit passt mir/uns nicht - korrekt
2. daraufhin ist SkyEurope verpflichtet, uns einen anderen Flug zu einem anderen Zeitpunkt anzubieten (dies ist explizit nicht der verschobene Flug, denn gegen den "sperre" ich mich ja) - ist bis dato nicht geschehen
3. nur mit unserer Zustimmung darf uns SkyEurope auf einen anderen Flug/Airline umbuchen - das ist mein Ziel

SkyEurope wird Dir aber selber nicht die Umbuchung auf eine andere Airline anbieten, und wenn du die von SkyEurope angebote Alternative auf SkyEurope-eigenem Fluggerät nicht akzeptierst, dann kriegst Du laut Beförderungsvertrag halt das Geld zurück.

Man bedenke: es besteht der Beförderungsvertrag mit SkyEurope (= der Airline Deiner Wahl, bei der hast Du das Ticket gekauft) und nicht mit einer anderen Fluggesellschaft. Und m. E. greifen hier eben keine höheren Passagierrechte (da Flug nicht annuliert sondern nur Zeiten geändert).
 
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bluebooker

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15.04.2009
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Ok, danke noch mal für Deine Stellungnahme dazu. Ich werde also nichts weiter unternehmen und die neuen Flugzeiten akzeptieren müssen. Es sei denn, SkyEurope lenkt überraschenderweise ein und bucht uns tatsächlich freiwillig um ;).

Könnten denn wenigstens zusätzliche Kosten (wie Übernachtung vom 31.05. auf den 01.06.09, bzw. für die verfrühte Anreise) SkyEurope gegenüber geltend gemacht werden oder wie siehst Du das? Es kann doch nicht sein, dass SkyEurope sämtliche Hebel auf seiner Seite hat und wir einfach nur dumm dastehen, oder?
 

rcs

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Könnten denn wenigstens zusätzliche Kosten (wie Übernachtung vom 31.05. auf den 01.06.09, bzw. für die verfrühte Anreise) SkyEurope gegenüber geltend gemacht werden oder wie siehst Du das? Es kann doch nicht sein, dass SkyEurope sämtliche Hebel auf seiner Seite hat und wir einfach nur dumm dastehen, oder?

SkyEurope wird derartige Mehrkosten wie viele solche Airlines aller Voraussicht nach nicht freiwillig bezahlen.

Somit läuft es mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auf einen Rechtsstreit mit der Airline hinaus, um solche Kosten wieder reinzuholen.

Grundsätzlich haftet die Airline nach diversen Regelungen (z.B. Montreal Convention) auch außerhalb der EU-Passagierrechte, doch hat jede Airline in der Regel in den Beförderungsbedingungen stehen dass die Flugzeiten nicht garantiert sind um möglichen Schadensersatzforderungen soweit wie rechtlich möglich aus dem Weg zu gehen.

Daher ist es halt bei überschaubarem Aufpreis manchmal doch etwas wert, Qualitätsairlines mit mehreren Flügen am Tag zu buchen - dort kann man sich das Klimbim das viele LCCs mit nur einer Verbindung am Tag veranstalten letztlich sparen.
 

bluebooker

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Danke rcs für die Geduld und Hilfe! Wir werden das beste draus machen, ein nettes Hotel für Sonntag Abend buchen und das ganze unter einem zusätzlichen Urlaubstag verbuchen - ohne weiteren Stress und Ärger.
 
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rosafokker

Guest
würd mich stark wundrn wenn skyeurope überhaupt auf andere fluggesellschaften buchen kann.. hat doch keiner nen vertrag mit denen ;)
 

peter42

Moderator
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09.03.2009
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würd mich stark wundrn wenn skyeurope überhaupt auf andere fluggesellschaften buchen kann.. hat doch keiner nen vertrag mit denen ;)

Können natürlich, müssen es halt zahlen, leider ist genau der Punkt in der EU-Verordnung sehr schwammig und auch die Gerichte können sich nicht auf eine Linie einigen (siehe rcs# Post).
 
R

rosafokker

Guest
hat nur keiner ein abkommen..
os zb bucht auch nicht auf NE flüge weil die tickets nnicht akzeptiert werden..
ebenso bucht os nicht auf HG sondern nur auf AB codeshare nummern.. usw...