Umbuchung, Verspaetung und verspaetetes Gepaeck - Forderung maximieren?

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Flipster

Neues Mitglied
27.03.2017
1
0
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Hallo,
wir haben leider eine etwas komplexere Situation erfahren: Wir waren urspruenglich mit Austrian Airlines gebucht (MIA-VIE-SZG). Am Tag des Abfluges fand ich durch meiner Travel App raus, dass der Flug MIA-VIE storniert sei. Wir riefen daraufhin bei Austrian Airlines an und erfuhren, dass wir auf American Airlines und British Airways (MIA-LHR-SZG) umgebucht worden seien (Abflug Miami 2 Stunden und 5 Minuten spaeter, geplante Ankunft 2 Stunden 45 Minuten spaeter in Salzburg). Durch technische Probleme der American Airlines Maschine verapetete sich unser umgebuchter Flug um ca. 3 Stunden. Das Resultat war, dass wir unseren Anschlussflug in LHR verpassten. Wir wurden daraufhin wieder umgebuch: LHR-VIE-SZG mit Brritish Airways und Austrian Airlines. Die gesamte Verspaetung betrueg nun ca. 12 Stunden verglichen mit unserer urspruenglichen Buchung. In Salzburg nach ca. 24 Stunden angekommen mussten wir erfahren, dass 3 unserer 4 Koffer nicht angekommen sind. Austrian Airlines brauchte 5 Tage um diese zuzustellen. 2 Koffer waren beschaedigt (Griffe abgerissen, Dellen)

Abgesehen von der Kompensierung von 600 Euro pro Ticket aufgrund der nicht erfolgten Kommunikation seitens Austrian Airlines, koennen wir zusaetzlich eine Kompensation fuer die immense Verspaetung verlangen? Welche Moeglichkeiten haben wir bzgl. des Gepaecks? Auch fielen zusaetzliche Mitewagenkosten an, da jemand vor Ort sein musste um uns den Mietwagen gegen Mitternacht zu uebergeben. Wir hatten unsere Kinder im Alter von 2 und 4 dabei und es war dementsprechend denkbar unguenstige Zustaende. Danke im Voraus.
 

Panther

Erfahrenes Mitglied
09.12.2013
849
-3
HAM
Der Klassiker: Erster Post im Forum und es geht sofort wieder ans Eingemachte, der Kompensation und Schadensersatz..
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
für beschädigtes Gepäck ist i.d.R. die Airline zuständig, die das letzte Leg durchgeführt hat,
wäre also Austrian, da Ihr das letzte Leg VIE SZG geflogen seid, oder?

Der Schaden wird bei Ankunft am Flughafen gemeldet und ein Schadensbericht wird erstellt.

"Sollten eines oder mehrere Ihrer Gepäckstücke bei der Ankunft beschädigt sein, melden Sie dies bitte unverzüglich der örtlichen Gepäckermittlung von Austrian Airlines, sodass ein Schadensbericht erstellt werden kann......"
https://www.austrian.com/Info/Flying/MissingBaggage.aspx?cc=AT
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.039
1.536
Man muss hier folgende verschiedene Ansprüche unterscheiden und trennen:

1. Anspruch auf die Ausgleichszahlung nach EU-VO 261/2004 dieser dürfte durchsetzbar sein, da der ursprünglich gebuchte Flugverbindung MIA-VIE-SZG mit Austrian Airlines von der entsprechenden Verordnung erfasst ist.
Allerdings gibt es hier einen entscheidenden Punkt den es zu beachten gilt, dass die Anwenndung des Österreichischen Rechts zur Anwendung kommt, nach deutschem Recht ist die Lösung einfach da AUA auch für seinen Erfüllungsgehilfen haften würde (eigener Fall Flug STR-DUS-CUR mit AB DUS-CUR annulliert auf STR-CDG-SXM mit AF und SXM-CUR InselAir umgebucht, weil I7 auch noch verspätet war am Ende 4h 12Min später angekommen) ob dies auch im österreichischen Recht zutrifft bedarf eine genauen Prüfung.

ABER die Ausgleichsleistung nach EU-VO stellt einen Pauschalen Mindestbetrag dar, ist ein höherer Schaden entstanden dann muss dieser nachgewiesen werden und wird dann entsprechend vom Pauschalbetrag abgezogen.


2. Beschädigungen des Reisegepäcks
Wenn die Beschädigung sofort ordnungsgemäß gemeldet wurde wird meistens ein Dienstleister mit der Abwicklung beauftragt, hier erfolgt dann die Reparatur des Koffers falls unmöglich Austausch gegen ein neues gleichwertiges Modell oder Wertersatz, die genauen Details dafür müssen bei der Fluggesellschaft angefragt werden.

3. Gepäckverspätung
Grundsätzlich können entstandene Kosten für das verspätete Gepäck eingefordert werden wenn zB Ersatz für den Inhalt beschaft werden musste allerdings müssen hierfür zwingende Gründe vorliegen da es sich ja um den Rückflug zum Wohnort gehandelt hat wird dies in der Regel schwer zu begründet sein.

4. Reisen mit kleinen Kinder im Alter von 2 und 4
Allgemeines Lebensrisiko, da Verzögerungen immer entstehen können sollten diese Faktoren eben bei zukünftigen Planungen entsprechend berücksichtigt und zukünftige Planungen angepasst werden. Aber erweiteter Schadensersatz hierfür ist ausgeschlossen.
 
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qwertpoiuz

Erfahrenes Mitglied
30.04.2013
605
0
Was sagt denn AA dazu, bei denen hast du das Gepäck aufgegeben, oder hast du es in VIE abgeholt und bei OS neu eingecheckt? Mir wurde bei Kofferverlust- bzw verspätung gesagt, ich muss mich an den Carrier wenden, der mein Gepäck gelabelt hat.
 

Interflug

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
1.987
20
TXL, LHR
Was sagt denn AA dazu, bei denen hast du das Gepäck aufgegeben, oder hast du es in VIE abgeholt und bei OS neu eingecheckt? Mir wurde bei Kofferverlust- bzw verspätung gesagt, ich muss mich an den Carrier wenden, der mein Gepäck gelabelt hat.

Das ist quatsch.

Nicht die Airline die das Gepäck als erstes befördert, sondern die Airline die es als letztes in der Hand hatte ist verantwortlich für Schäden am Gepäck.

Das ist auch logisch. Der Schaden wird erst bei Ankunft festgestellt. Es kann aber niemand sagen, wo der Schaden entstanden ist.

- Es könnte beim Laden in MIA im Verantwortungsbereich von AA passiert sein, oder beim Umladen in LHR im Verantwortungsbereich von BA, oder in VIE oder SZG im Verantwortungsbereich von OS.

Letztlich war das Gepäck 5 Tage verspätet und wurde dem OP nach Hause zugestellt. Erst da wurde der Schaden bemerkt. Der Schaden kann also auch erst nach Ankunft beim Handling Agent entstanden sein, der von OS beaustragt wurde, das Gepäck zuzustellen.

Stell Dir vor, Du fliegst von Neuseeland mit NZ mit mehrmaligen Umsteigen nach SZG. Bei Ankunft in SZG stellst Du einen Gepäckschaden fest. Es wäre völlig sinnlos sich nun an NZ zu wenden, die in SZG vermutlich überhaupt keine Repräsentanz hat.

Nein der Gepäckschaden geht eindeutig auf Kosten von OS, die das letzte Segment durchgeführt haben. Es sein denn, man kann anhand des Schadens feststellen, dass er nur beim Einchecken in MIA passiert sein kann.

Ich gehe aber davon aus, dass der OP sein Gepäck in MIA eingecheckt hat und es erst wieder in SZG, bzw. bei sich zu Hause in Empfang genommen hat.