Fristen für Kompensation nach 261?

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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
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Da die VO keine Fristen vorgibt, gelten die Verjährungsfristen des nationalen Rechts, in Deutschland also die Regelverjährung von drei Jahren.

Diese Frage bedarf wirklich keines eigenen Threads und ist hier erheblich besser aufgehoben.