@malschauen
Theoretisch ja, aber die durchschnittliche Familie B. hat wahrscheinlich vor kurzen erstmals in einem Sommerloch-Beitrag auf Galileo oder so erfahren, dass es Fluggastrechte gibt.
Nachdem sie sich erstmal mit der Matratze auf dem Fußboden haben abspeisen lassen (in der Situation bist du als Laie evtl. erstmal perplex) erinnern sie sich nach ein paar Tagen an den Namen EUclaim o.ä. und scheitern an der Qualifikation (Flug war weder verspätet noch gestrichen worden).
Und dann geht's vielleicht mit etwas Glück zum Anwalt (ADAC Rechtschutz oder so) und der fragt erstmal: Als sie in der Schlange dachten das klappt alles und die Dame hinter Ihnen, die Bedenken hatte, ausgelacht haben ... haben Sie da Beweisfotos gemacht, dass sie rechtzeitig da waren und die Schlange zu gross war? Haben Sie Zeugen, dass Sie an der Siko auf sich aufmerksam gemacht haben? Haben Sie die Daten der anderen Betroffenen? Alles nicht? Hm, dann ist ein Prozess immer ein Risiko.
Bedenke: es gibt viele Leute, die juristisch zu feige/unerfahren/ängstlich sind, um auch nur gegen ein Knöllchen vorzugehen, und die sich bei einem gegnerischen Anwaltsschreiben schon ins Hemd machen als sei das die endgültige Entscheidung des BVerfG.