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Hallo zusammen!
wir sollten am 13.9.2017 um 18:20 Uhr mit British Airways von London Heathrow nach Calgary/CA fliegen. Es handelte sich um einen Anschlußflug ab Zürich. Tatsächlich wurde der Flug nach einem Defekt an 2 Türen und in Folge 2 erfolglosen Anfahrten der Startbahn wegen medizinischer Notfälle an Bord nach 24 Uhr (da schließt Heathrow und die Crew hätte die Strecke nicht mehr fliegen dürfen) auf den Folgetag, 14.9.2017 13:00 Uhr verschoben. Wir wurden nach Bekanntwerden der Verschiebung an Bord erst mit Sandwiches, dann mit irgend einem warmen Essen versorgt, kurz vor 2 Uhr nachts dann mitsamt Gepäck wieder ausgeladen. Im Terminal drückte man uns ein Schreiben in die Hand, dass leider alle Hotels ausgebucht seinen, man uns so keine Übernachtung anbieten könne - und entließ uns schulzerzuckend zurück vor die Check-Ins. Meine explizite Nachfrage nach einem Telefon, um selbst ein Hotel zu organisieren, wurde abgelehnt. Wir versuchten es über unsere Handies bei diversen Hotels bis ca. 30km Umkreis - erfolglos.
Hier sehe ich schon 2 Verstöße gegen die EU-Richtlinie 261/2004 seitens der Fluggesellschaft: Verspätung über 4 Stunden und Flug über 3500 km, Telefonat nicht ermöglicht, Hotelunterbringung verweigert.
Schlußendlich schlugen wir uns die restlichen 11 Stunden bis zum neuen Abflug (selbe Flugnummer, Flug also nicht annuliert, sondern deftig verspätet) irgendwie am Flughafen um die Ohren, kauften Kaffee und Getränke auf unsere Kosten, konnten am Morgen gegen 8 Uhr wenigstens das Gepäck wieder aufgeben, durften aber auch dann auf Nachfrage und Erläuterung der Situation nicht in die BA Lounges, um wenigstens ein bisschen Schlaf zu kriegen. Auf unser Handgepäck mussten wir ja dennoch acht geben, also nix mit Schlaf im öffentlichen Bereich des Flughafens - abgesehen davon halte ich das auch für unzumutbar.
Fazit: Verspätung bei der Landung in Calgary 19h 27 min. Kein Hotel, kein Telefonat, leidglich ein Gutschein beim erneuten Check-In am Folgetag morgens über 10 Pfund pro Person zum Frühstücken.
“Nur“ 600 € nach EU-Richtlinie scheint mir hier angesichts der nicht erbrachten Leistungen zu gering, Schlafentzug wird üblicherweise nicht umsonst als Foltermethode eingestuft... wir waren ja auch erst seit 6 Uhr morgens am 13.9. auf den Beinen.
Gibt man das gleich einem Anwalt? Oder können Fluggesellschaften eine angemessene Unterbringung mit der Ausrede „alles ausgebucht“ und Telefonate, die ja nach der Richtlinie vorgesehen sind, einfach so verweigern? Irgendwie mag ich nicht glauben, dass sie das ungestraft dürfen, finde aber auch so gar nichts dazu. Was sagen die Experten in diesem Forum dazu?
Danke schonmal für eure Meinungen!
wir sollten am 13.9.2017 um 18:20 Uhr mit British Airways von London Heathrow nach Calgary/CA fliegen. Es handelte sich um einen Anschlußflug ab Zürich. Tatsächlich wurde der Flug nach einem Defekt an 2 Türen und in Folge 2 erfolglosen Anfahrten der Startbahn wegen medizinischer Notfälle an Bord nach 24 Uhr (da schließt Heathrow und die Crew hätte die Strecke nicht mehr fliegen dürfen) auf den Folgetag, 14.9.2017 13:00 Uhr verschoben. Wir wurden nach Bekanntwerden der Verschiebung an Bord erst mit Sandwiches, dann mit irgend einem warmen Essen versorgt, kurz vor 2 Uhr nachts dann mitsamt Gepäck wieder ausgeladen. Im Terminal drückte man uns ein Schreiben in die Hand, dass leider alle Hotels ausgebucht seinen, man uns so keine Übernachtung anbieten könne - und entließ uns schulzerzuckend zurück vor die Check-Ins. Meine explizite Nachfrage nach einem Telefon, um selbst ein Hotel zu organisieren, wurde abgelehnt. Wir versuchten es über unsere Handies bei diversen Hotels bis ca. 30km Umkreis - erfolglos.
Hier sehe ich schon 2 Verstöße gegen die EU-Richtlinie 261/2004 seitens der Fluggesellschaft: Verspätung über 4 Stunden und Flug über 3500 km, Telefonat nicht ermöglicht, Hotelunterbringung verweigert.
Schlußendlich schlugen wir uns die restlichen 11 Stunden bis zum neuen Abflug (selbe Flugnummer, Flug also nicht annuliert, sondern deftig verspätet) irgendwie am Flughafen um die Ohren, kauften Kaffee und Getränke auf unsere Kosten, konnten am Morgen gegen 8 Uhr wenigstens das Gepäck wieder aufgeben, durften aber auch dann auf Nachfrage und Erläuterung der Situation nicht in die BA Lounges, um wenigstens ein bisschen Schlaf zu kriegen. Auf unser Handgepäck mussten wir ja dennoch acht geben, also nix mit Schlaf im öffentlichen Bereich des Flughafens - abgesehen davon halte ich das auch für unzumutbar.
Fazit: Verspätung bei der Landung in Calgary 19h 27 min. Kein Hotel, kein Telefonat, leidglich ein Gutschein beim erneuten Check-In am Folgetag morgens über 10 Pfund pro Person zum Frühstücken.
“Nur“ 600 € nach EU-Richtlinie scheint mir hier angesichts der nicht erbrachten Leistungen zu gering, Schlafentzug wird üblicherweise nicht umsonst als Foltermethode eingestuft... wir waren ja auch erst seit 6 Uhr morgens am 13.9. auf den Beinen.
Gibt man das gleich einem Anwalt? Oder können Fluggesellschaften eine angemessene Unterbringung mit der Ausrede „alles ausgebucht“ und Telefonate, die ja nach der Richtlinie vorgesehen sind, einfach so verweigern? Irgendwie mag ich nicht glauben, dass sie das ungestraft dürfen, finde aber auch so gar nichts dazu. Was sagen die Experten in diesem Forum dazu?
Danke schonmal für eure Meinungen!