Schengen Visum verweigert was tun?

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SebLe

Neues Mitglied
10.04.2018
3
0
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Hallo,

ich wollte meine Familie in Deutschland besuchen und habe ein Schengen Touristenvisum beantragt.
Leider wurde mein Antrag abgelehnt mit der Begründung ich hätte nicht ausreichend demonstriert, dass ich
auch (nach Ecuador) zurückkommen möchte.

Zugegebenermaßen habe ich nicht viele "strong ties" die ich hätte angeben können.

Meine Frage ist wie ich jetzt vorgehen soll. Ich habe nämlich theoretisch auch die österreichische Staatsangehörigkeit (theoretisch heisst, dass ich Sie tatsächlich seit meiner Geburt habe, da meine Mutter Österreicherin ist. Nur hatte ich noch nie ein österreichisches Dokument)

Soll ich nochmal ein Visum beantragen und auf die Tatsache hinweisen, dass ich die Ö-Staatsangehörigkeit habe oder soll ich gleich bei einem österreichischen Konsulat einen Ö-Pass beantragen?

So wie ich es verstanden habe, könnte mir die Einreise nach Deutschland mit einem Ö-Pass praktisch nicht verweigert werden (ich habe keinen Criminal Record oder so), stimmt das?

Ich vermute die vielversprechendere Option ist den Pass zu beantragen, dass einzige Problem ist, dass das nächste Ö-Konsulat etwas schwierig zu erreichen ist.

Also was schlagt Ihr vor? Nochmal ein Visum beantragen mit Hinweis auf die Staatsangehörigkeit oder den Weg auf sich nehmen und einen Pass beantragen?
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.851
797
ZQH
Nochmal ein Visum beantragen mit Hinweis auf die Staatsangehörigkeit
Nein. Wenn du die Staatsangehörigkeit eines Schengen-Staates besitzt, brauchst du kein Visum. Mit diesem Hinweis eines zu beantragen, ist also der falsche Weg.
oder den Weg auf sich nehmen und einen Pass beantragen?
Das ist langfristig der vielversprechendere Weg.
 

taenkas

Erfahrenes Mitglied
26.08.2013
1.483
750
Und ich würde mich rasch mit all den nötigen Unterlagen vertraut machen: Consulado General de Austria - Quito

Ich kenne Menschen, die bei weitaus einfacheren Konstellationen und in AT-Nachbarländern fast daran gescheitert sind, sich in einer Botschaft/Konsulat einen AT-Pass zu holen (und die hatten bereits alle benötigten Formulare).
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
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Also was schlagt Ihr vor? Nochmal ein Visum beantragen mit Hinweis auf die Staatsangehörigkeit oder den Weg auf sich nehmen und einen Pass beantragen?

Pass beantragen natürlich. Mit österreichischer Staatsangehörigkeit würdest du eh kein Visum für den Schengen Raum bekommen.
 

SebLe

Neues Mitglied
10.04.2018
3
0
Ok danke für die Tipps, dann werde mal einen Termin beim Ö-Konsulat vereinbaren.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.600
503
Damit dann manche vielleicht den rat geben können: Du bist ein Kind aus der Verbindung eines Peruaners mit einer Österreicherin und diese hat wiederum Deutsche Wurzeln? Oder ist das eine Deutschstämmige Familie wo jemand eine Österreicherin geheiratet hat (es gab ja Nachkriegsauswanderungen nach Südamerika) die ihre Wurzeln seit Jahrzehnten in Peru hat, aber andere Verwandtschaftsgrade sind in Deutschland geblieben.

Die Basis Ausstattung ist aber ein peruanischer Pass mit dem du reisen wolltest.

Da deine Mutter Österreicherin ist, könnte man ja auch diese Verwandtschaft der Mutter besuchen, idealerweise sogar mit Mutter zusammen. Keine Ahnung natürlich ob sie reisefähig ist.

Ich sag nur mal (gefühlt): zu zweit geht es einfacher.


Flyglobal
 

SebLe

Neues Mitglied
10.04.2018
3
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Ich glaube du hast Peru mit Ecuador verwechselt :)
Meine Mutter ist Österreicherin und mein Vater Ecuadorianer.
Beide (und noch ein paar andere Verwandte) leben aber im Moment in Deutschland.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
Ich weiß nicht ob das auch für Österreich gilt, aber für Deutschland gilt seit dem Jahr 2000 folgendes:
Wir als Eltern sind deutsche Staatsangehörige und leben im Ausland. Wie erwirbt unser Kind die deutsche Staatsangehörigkeit?

Die deutsche Staatsangehörigkeit wird durch Geburt erworben, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist. Sie können für Ihr Kind bei der für Ihren Wohnort zuständigen deutschen Auslandsvertretung ein deutsches Ausweisdokument beantragen.
Für deutsche Staatsangehörige, die ab dem 01.01.2000 bereits im Ausland geboren wurden, gilt: Deren Kinder erwerben bei Geburt im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit nur, wenn die Eltern die Geburt des Kindes binnen eines Jahres bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung anzeigen.

Heißt übersetzt : Pech gehabt. Obwohl man von einer deutschen Mutter geboren wird und es einfach versäumt auf die Botschaft zu gehen —> keinen deutschen Pass, kein Schengen.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/...-des-auswaertigen-amts/faq/03-elterndt/606230

Hier ist beschrieben wie man als Österreicher vorgehen sollte:
https://www.bmeia.gv.at/oeb-mexiko/service-fuer-buergerinnen/personenstand-familie/geburt/

Ist zwar vom Konsulat Mexico, sollte aber gleich sein vom Ablauf her.

Odet hier : https://www.bmeia.gv.at/oeb-tokio/s...weise-dokumente/staatsbuergerschaftsnachweis/
 
Zuletzt bearbeitet:

Arsenic

Erfahrenes Mitglied
13.02.2018
639
0
Fuer den Pass musst Du aber nach dem 1.9.1983 geboren sein wenn nur ein Elternteil (sofern verheiratet gewesen bei Geburt) Oesterreichischer Staatsbuerger war.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
0
Wiesloch,FRA,STR
Fuer den Pass musst Du aber nach dem 1.9.1983 geboren sein wenn nur ein Elternteil (sofern verheiratet gewesen bei Geburt) Oesterreichischer Staatsbuerger war.

Steht hier :https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/leben-im-ausland/staats-und-unionsbuergerschaft/erwerb/
[FONT=&quot]Vor dem 1. September 1983 ehelich geborene Kinder österreichischer Mütter erhielten die Staatsbürgerschaft zwischen 1. August 2013 und 30. April 2014, wenn sie der Staatsbürgerschaftsbehörde schriftlich „anzeigten“ (mitteilten), der Republik Österreich als getreue StaatsbürgerInnen angehören zu wollen. Diese Möglichkeit bestand jedoch nur für Kinder, die am 1. September 1983 ledig waren und nicht das 19. Lebensjahr vollendet hatten. [/FONT]
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.780
972
KUL (bye bye HAM)
Ich weiß nicht ob das auch für Österreich gilt, aber für Deutschland gilt seit dem Jahr 2000 folgendes:


Heißt übersetzt : Pech gehabt. Obwohl man von einer deutschen Mutter geboren wird und es einfach versäumt auf die Botschaft zu gehen —> keinen deutschen Pass, kein Schengen.

https://www.auswaertiges-amt.de/de/...-des-auswaertigen-amts/faq/03-elterndt/606230

Nicht ganz korrekt. Da seine Mutter, wäre sie Deutsche Staatsbürgerin, mit ziemlicher Sicherheit in Deutschland oder aber vor dem Jahr 2000 im Ausland geboren wäre.
Die Regelung betrifft somit nur Staatsbürger die selber im Ausland geboren nach 2000 geboren wurden und selber Kinder in die Welt setzen. Diese müssen binnen eines Jahres gemeldet werden.
 

EDTF

Aktives Mitglied
16.10.2017
177
0
Generell entfallen viele Kriterien für dich selber, wenn einer deiner deutschen/Schengen Verwandten eine sogenannte Verpflichtungserklärung abgeben kann. Das macht man auf dem Landratsamt oder der entsprechenden Behörde. Der einladende verpflichtet sich da für alle kosten aufzukommen und übernimmt die Verantwortung für dich. Ich mache das jeweils für die mittellose nicht EU Schwiegeroma und hatte noch nie ein Problem. Einziger Nachteil: man muss persönlich auf der Behörde die Unterlagen abgeben, was aktuell, da die Behörde im Bereich Ausländeramt angesiedelt ist, oft lange Wartezeiten mit sich bringt.
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
140
Generell entfallen viele Kriterien für dich selber, wenn einer deiner deutschen/Schengen Verwandten eine sogenannte Verpflichtungserklärung abgeben kann.

Hast du das Thema überhaupt verfolgt? Er ist Österreicher, wozu braucht es da eine Verpflichtungserklärung? Er muss es halt nur beweisen, indem er entweder einen Pass oder einen Staatsangehörigkeitsnachweis beantragt.
 

EDTF

Aktives Mitglied
16.10.2017
177
0
Wenn der User tatsächlich Österreicher ist selbstverständlich nicht. Da das aber offensichtlich nicht ganz so einfach ist habe ich einen anderen Weg aufgezeigt. „Halt nur beweisen“ eine Staatsbürgerschaft zu besitzen ist deutlich komplizierter wie es sich anhört wenn man diese eventuell lange Zeit nicht ausgeübt hat...
 

Realmeister

Erfahrenes Mitglied
11.05.2015
318
-1
Wenn die Mutter Österreicherin ist, MÜSSTE es eine sog. Staatsbürgerschaftsbescheinigung / Staatsbürgerschaftsnachweis geben (meliertes DIN A4 Papier), welches die Bezirkshauptmanschaft ausstellt / evtl. bereits ausgestellt hat, aus dem hervorgeht dass der Genannte Anrecht auf die österreichische Staatsbürgerschaft hat. Mit diesem Nachweis kann man bei jeder zuständigen Stelle einen österreichischen Reisepass beantragen und erhalten.
Quelle: 1. Hand Erfahrung von +1
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.751
10.799
Der OP muesste halt mal damit rausruecken, ob er ab dem 1.9.83 oder unehelich geboren wurde. Wenn er beides verneint, kann man immer noch diskutieren, wie er am besten an ein Visum kommt.