Verspätung wegen Wetter 13 Stunden? (Entschädigung)

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mulix

Guest
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Hallo,

mein Flug sollte gestern um 14h von cgn gehen. Wurde dann nach 3 Stunden warten auf 2 nachts verlegt und ist um 3 gestartet.

Die Begründung war später die Wetterlage. Eigentlich war das Unwetter zwar nicht so stark und viel früher vorbei, aber ok wenns so ist...

Wie sieht es nun wegen der Entschädigung aus, darf man mit dieser Begründung dann 13 Stunden Verspätung ohne Entschädigung haben?

Der Flieger hätte ja auch um 20,21,22 usw starten können (wenn auch dies mehr als 3 Stunden gewesen wäre)
 

mic13

Erfahrenes Mitglied
31.05.2010
838
24
Du hast auf jeden Fall Anspruch auf Entschädigung. Schreib am besten direkt an Petrus (oder den zuständigen Heiligen deiner Religion der Wahl), dort werden wetterbedingte Ausgleichszahlung behandelt.

Selbst wenn du Anspruch aus irgendeinem anderen Grund hättest, gestern war viel Unwetter unterwegs, viel Spaß beim Klagen wenn sich die Airline darauf beruft.
 
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mulix

Guest
Du hast auf jeden Fall Anspruch auf Entschädigung. Schreib am besten direkt an Petrus (oder den zuständigen Heiligen deiner Religion der Wahl), dort werden wetterbedingte Ausgleichszahlung behandelt.

Selbst wenn du Anspruch aus irgendeinem anderen Grund hättest, gestern war viel Unwetter unterwegs, viel Spaß beim Klagen wenn sich die Airline darauf beruft.


Hast du gerade mal die Adresse von diesem ominösen Patros, oder wenigstens eine Faxnummer.....

Dass die Airline sich darauf beruft wurde ja schon in der Frage festgestellt, die nähere Frage war ob es ein Freifahrtschein für beliebiges Ausmaß ist.

Das Unwetterchen war in Köln bestimmt um 17 vorbei und andere Airlines haben es auch geschafft ihre Maschinen hochzukriegen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.098
8.272
BRU
Du hast Anspruch auf Versorgungsleistungen (Essen, Getränke), bei Abflug um 2 Uhr nachts könnte man eventuell auch mit Hotelzimmer argumentieren. Aber ziemlich sicher nicht auf Entschädigungszahlung.

Und auch wenn andere Flieger früher gingen: Es können nach Ende des Gewitters nicht alle Flugzeuge auf einmal landen und starten...
 
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H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
878
282
HAM - PRM
Moin,

irgendwie aber schon eine spannende Frage: Wie vielen Stunden nach Ende eines Gewitters muss ein Flughafen eigentlich den normalen Flugverkehr wieder auf die Reihe bekommen haben. Es kann ja durchaus sein (und ich kann das auch verstehen) das auch nach Ende eines Gewitters die Flüge noch verspätet rausgehen. Aber wie lange kann sich die Gesellschaft (oder der Airport) darauf berufen ?

gruß
Hans
 

darthvader

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
1.186
5
127.0.0.1
Nach meinem Verständnis muss die Airline im Zweifelsfall nachweisen, dass sie spezifisch für deinen Flug alles zumutbar mögliche getan hat um die Verspätung so gering wie möglich zu halten. Und hier kann man ggf. ansetzen, da der Nachweis nicht ganz einfach sein dürfte.
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Moin,

irgendwie aber schon eine spannende Frage: Wie vielen Stunden nach Ende eines Gewitters muss ein Flughafen eigentlich den normalen Flugverkehr wieder auf die Reihe bekommen haben. Es kann ja durchaus sein (und ich kann das auch verstehen) das auch nach Ende eines Gewitters die Flüge noch verspätet rausgehen. Aber wie lange kann sich die Gesellschaft (oder der Airport) darauf berufen ?

gruß
Hans

Das hängt sicher von der individuellen Situation ab, wenn auf Grund des Wetters z.B. das Nachtflugverbot schon greift dann ist eine längere Verspätung sicher legitim.
 

Bierbottle

Aktives Mitglied
17.08.2017
211
5
HAM
Zusatzfrage wg. der drei letzten Antworten:

Leidet unser Justizsystem, Gerichte und Anwälte, gerade an Arbeitsmangel, dass es notwendig erscheint, solche für die Menschheit überlebenswichtigen Grundsatzfragen klären zu müssen?

Konkret auf deine Frage: Nein.

Gegenfrage: Muss das eigene Recht (welches hier zur Diskussion steht und damit glücklicherweise vor Beschäftigung unserer Justiz) aufgrund augenscheinlich schlechter Planung des Staates zurücktreten?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Konkret auf deine Frage: Nein.

Gegenfrage: Muss das eigene Recht (welches hier zur Diskussion steht und damit glücklicherweise vor Beschäftigung unserer Justiz) aufgrund augenscheinlich schlechter Planung des Staates zurücktreten?

Du meinst das gefühlt eigene Recht - den nur so lässt sich erklären das vor Gericht Kläger auch immer wieder scheitern. Evtl. sollte man sein "eigenes Recht" nicht so verbiestert betrachten.
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Du hast Anspruch auf Versorgungsleistungen (Essen, Getränke), bei Abflug um 2 Uhr nachts könnte man eventuell auch mit Hotelzimmer argumentieren. Aber ziemlich sicher nicht auf Entschädigungszahlung.

Und auch wenn andere Flieger früher gingen: Es können nach Ende des Gewitters nicht alle Flugzeuge auf einmal landen und starten...


Der zweite Absatz ist sicher richtig.

Letztlich muss das Unternehmen darlegen und notfalls beweisen, in welchem Zeitraum es warum gehindert war zu starten. Bleiben abzüglich jener Zeit, in der infolge außergewöhnlicher Umstände zwingend nicht gestartet werden konnte, mindestens drei Stunden übrig, gibt´s die Ausgleichszahlung. Daher kann es sowohl für die Fluggesellschaft als auch für Fluggäste unter Umständen sinnvoller sein, einen Flug zu streichen als ihn sehr verspätet durchzuführen.
 
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A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.468
222
Singapore
Das Unwetterchen war in Köln bestimmt um 17 vorbei und andere Airlines haben es auch geschafft ihre Maschinen hochzukriegen.

Woher weisst du, dass das „Unwetterchen“ nicht die Flugroute weiterhin beeinträchtigt hat? Hast du hier direkte Auskunft von den Piloten erhalten?

Ich finde es schon eine Frechheit, dass sich Airlines gegen Profit* entscheiden und für die Sicherheit ihrer Passagiere und es dann immer wieder „Geier“ gibt die daraus Profit schlagen wollen...

Du solltest wirklich mal deine Moral etwas überdenken!


* Bevor die Frage kommt: Ja, jede Minute auf dem Boden bedeutet tatsächlich auch einen Verlust für die Airline!
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Nach meinem Verständnis muss die Airline im Zweifelsfall nachweisen, dass sie spezifisch für deinen Flug alles zumutbar mögliche getan hat um die Verspätung so gering wie möglich zu halten. Und hier kann man ggf. ansetzen, da der Nachweis nicht ganz einfach sein dürfte.

Der wird ziemlich einfach sein, weil die Airline vom Flughafen und von der Flugsicherung abhängig ist und nachweisen kann, wann sie einen Slot bekommen hat. Die haben ja auch kein Interesse daran, dass Flugzeuge am Boden stehen. Man kann allerdings einmal versuchen zu Argumentieren, dass Wetter kein außergewöhnlicher Umstand ist, denn Unwetter kommen ja immer wieder vor. So ähnlich argumentiert ja inzwischen die Rechtsprechung im Bereich der technischen Ausfälle. Auch hier kommt es nicht mehr auf die Vermeidbarkeit an, sondern es wird platt argumentiert, dass das zum Alltag der Airline gehöre. Ich finde das nicht vertretbar, weil es im Ergebnis zu einer verschuldensunabängigen Haftung führt, andere sehen das aber anders.
 

costa verde

Aktives Mitglied
10.10.2017
195
147
NUE
Ich finde es schon eine Frechheit, dass sich Airlines gegen Profit* entscheiden und für die Sicherheit ihrer Passagiere und es dann immer wieder „Geier“ gibt die daraus Profit schlagen wollen...

Du solltest wirklich mal deine Moral etwas überdenken!
Ich würde das etwas tiefer hängen. Mein Flug gestern wurde wegen Gewitter gecancelt. Kein Problem, Handling seitens Lufthansa war auch vorbildlich. Infos, Taxigutscheine, umbuchung. Der Ersatzflug heute früh wurde aber auch gecancelt, und zwischen Nürnberg und Frankfurt war hier nun sicher kein Gewitter mehr unterwegs. Insofern werde ich da, für diesen zweiten Flug, auch Entschädigung verlangen. Nicht um Lufthansa eins auszuwischen, sondern so sind einfach die Spielregeln. Das muss man ganz professionell sehen.
 

asahi

Erfahrenes Mitglied
08.04.2010
2.624
49
Wismut Aue
Hallo,

mein Flug sollte gestern um 14h von cgn gehen...
...Der Flieger hätte ja auch um 20,21,22 usw starten können...
Nach 6,7 oder 8 Stunden warten, war bei den meisten Crews eh die Dienstzeit überschritten. Meinst du das eine Fluggesellschaft für jedes Ereignis und Flugzeug eine Stand-by vorhält, damit manche immer Pünktlich ans Ziel kommen.
 
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A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.468
222
Singapore
Ich würde das etwas tiefer hängen. Mein Flug gestern wurde wegen Gewitter gecancelt. Kein Problem, Handling seitens Lufthansa war auch vorbildlich. Infos, Taxigutscheine, umbuchung. Der Ersatzflug heute früh wurde aber auch gecancelt, und zwischen Nürnberg und Frankfurt war hier nun sicher kein Gewitter mehr unterwegs. Insofern werde ich da, für diesen zweiten Flug, auch Entschädigung verlangen. Nicht um Lufthansa eins auszuwischen, sondern so sind einfach die Spielregeln. Das muss man ganz professionell sehen.

Hier ist doch ganz klar die Frage zu stellen, weswegen dein Flug am Morgen gestrichen wurde! Könnte ja sein, dass wegen dem Unwetter der Inbound der Maschine schon gar nicht erfolgte!

Sollte es jedoch ein Verschulden der Airline sein, ist es ja völlig legitim eine Kompensation zu verlangen.

Im beschriebenen Fall des OPs ist es deutlich auf das Wetter zurück zu führen! Da finde ich es moralisch absolut Verwerflich eine Kompensation zu fordern und lässt mich immer wieder an unserer Gesellschaft zweifeln (sorry für die deutlichen Worte - aber bei sowas platzt mir der Kragen).
 

costa verde

Aktives Mitglied
10.10.2017
195
147
NUE
Im beschriebenen Fall des OPs ist es deutlich auf das Wetter zurück zu führen! Da finde ich es moralisch absolut Verwerflich eine Kompensation zu fordern und lässt mich immer wieder an unserer Gesellschaft zweifeln (sorry für die deutlichen Worte - aber bei sowas platzt mir der Kragen).

In der Sache hast du ja recht. Mit 99% war die Verspätung des TO wetterbedingt, also keine Entschädigung. Ich denke aber es war einfach nur eine Frage und nicht der Untergang des Abendlandes;)
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
In der Sache hast du ja recht. Mit 99% war die Verspätung des TO wetterbedingt, also keine Entschädigung. Ich denke aber es war einfach nur eine Frage und nicht der Untergang des Abendlandes;)

Woraus liest Du denn mit der notwendigen Sicherheit, dass wetterbedingte Flugausfälle "außergewöhnliche Umstände" i.S.d. Verordnung sind. Der EuGH in seiner Weisheit hat aktuell entschieden, dass rechtswidrige Streiks keine außergewöhnlichen Umstände sind (Urteil vom 17. April 2018 (EuGH, Urt. 17.04.18 – C 195/17). Ein normales Unwetter, wie es ein paar Mal im Jahr vorkommt, wird dem EuGH nach meiner Kristallkugel nicht reichen. Das sind, wenn ich die Entscheidung zu Streiks Ernst nehme, Faktoren, die man in die Preise einrechnen muss, weil sie immer wieder vorkommen können. Und wenn es nicht "außergewöhnlich" ist, kommt es auf die Vermeidbarkeit nicht an. Ich sage ja, rechtlich widerspricht es völlig unserer deutschen Rechtstradition, aber wer sagt, dass originäres Gemeinschaftsrecht mit Konsumentenschutzgedanke was mit unserer Rechtstradition zu tun haben muss...
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.098
8.272
BRU
Ist halt wahrscheinlich sehr schwierig, hier eine Grenze zu ziehen, ab wann ein Gewitter "außergewöhnlich" ist oder ob jetzt 1cm oder 10cm oder erst 1 Meter Schnee als außergewöhnlich gilt.

Oder so Fälle wie eingeschränkter Betrieb, wo wetterbedingt nur ein Teil der Flüge stattfinden kann. Ok, eine Airline kann da vielleicht entscheiden, welche der eigenen Flüge sie als erstes streicht, nur wer entscheidet hier eigentlich, welche Airline wie viele Flüge durchführen darf? Kann ich da wirklich argumentieren, andere Flüge seien doch auch (pünktlich) geflogen, meiner aber nicht, also hat die Airline nicht alles getan, um den Flug stattfinden zu lassen, und schuldet mir die Ausgleichszahlung?

Unabhängig von der rechtlichen Situation: Wenn es für mich als Kunde einigermaßen nachvollziehbar ist, dass Faktoren wie Wetter eine Rolle spielten, sehe ich von der Ausgleichszahlung i.d.R. ab - vorausgesetzt, die Airline bietet mir ein vernünftiges Irreg-Handling. Wenn die sich da etwa bei der Ersatzbeförderung querstellen (nur eigene Flüge, obwohl es deutlich bessere Alternativen gäbe, inkompetente Handling Agents, die nichts können/dürfen plus Hotline, die an Flughafenschalter verweist....), Hotel verweigern (und bei Abflug um 3 Uhr nachts hätte ich ein Hotel verlangt) o.ä., würde auch meine Bereitschaft steigen, Entschädigung zu verlangen.
 
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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.442
8.726
FRA/QKL
Man kann allerdings einmal versuchen zu Argumentieren, dass Wetter kein außergewöhnlicher Umstand ist, denn Unwetter kommen ja immer wieder vor. So ähnlich argumentiert ja inzwischen die Rechtsprechung im Bereich der technischen Ausfälle. Auch hier kommt es nicht mehr auf die Vermeidbarkeit an, sondern es wird platt argumentiert, dass das zum Alltag der Airline gehöre.
Das ist doch schon Daily Business indem die Airlines für das Irreg komplett aufkommen.

Die Frage ist, ob noch eine Strafzahlung darüber hinaus sinnvoll und rechtens ist. Wenn dem so ist, müssen das alle Airlines einrechnen und die Masse bezahlt für ein paar Klagende für die Einzelfälle. Vollkaskomentalität welche ich nicht für gut heißen kann.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Kann die Diskussion nicht wirklich nachempfinden.

Es gibt nun wirklich weit und breit keine Rechtsprechung, wonach Luftfahrtunternehmen eine Ausgleichszahlung zu leisten hätten, wenn sie die Verspätung/Streichung nicht wenigstens grundsätzlich vermeiden können.

Hatte es vorhin ja schon angedeutet: Manchmal machen Fluggesellschaften sich und ihren Fluggästen das Leben unnötig schwer, indem sie auf Biegen und Brechen an dem Flug festhalten, anstelle ihn einfach zu annullieren. Dann spare ich die Ausgleichszahlung - und der Pax kann frei disponieren. Alles fair.

Aber wenn ich weiß, dass ich - etwa wegen einzuhaltender Ruhezeiten etc. - erst einen halben Tag später starten kann, aber gleichwohl an dem Flug festhalte, nehme ich meine Passagiere in Geiselhaft. Es ist mehr als berechtigt, von der Fluggesellschaft in einem solchen Fall zu verlangen, jede verzögerte Minute zu begründen.
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.468
222
Singapore
- erst einen halben Tag später starten kann, aber gleichwohl an dem Flug festhalte, nehme ich meine Passagiere in Geiselhaft. Es ist mehr als berechtigt, von der Fluggesellschaft in einem solchen Fall zu verlangen, jede verzögerte Minute zu begründen.

Wieso das denn? Jede (vernünftig) Airline wird dir doch bei einer solchen Verspätung eine kostenfreie Umbuchung oder Stornierungen gewähren!
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.105
3.027
Kann die Diskussion nicht wirklich nachempfinden.

Es gibt nun wirklich weit und breit keine Rechtsprechung, wonach Luftfahrtunternehmen eine Ausgleichszahlung zu leisten hätten, wenn sie die Verspätung/Streichung nicht wenigstens grundsätzlich vermeiden können.

Hatte es vorhin ja schon angedeutet: Manchmal machen Fluggesellschaften sich und ihren Fluggästen das Leben unnötig schwer, indem sie auf Biegen und Brechen an dem Flug festhalten, anstelle ihn einfach zu annullieren. Dann spare ich die Ausgleichszahlung - und der Pax kann frei disponieren. Alles fair.

Aber wenn ich weiß, dass ich - etwa wegen einzuhaltender Ruhezeiten etc. - erst einen halben Tag später starten kann, aber gleichwohl an dem Flug festhalte, nehme ich meine Passagiere in Geiselhaft. Es ist mehr als berechtigt, von der Fluggesellschaft in einem solchen Fall zu verlangen, jede verzögerte Minute zu begründen.

Das hätte ich bis vor kurzer Zeit genauso gesehen. Ich bin aber hellhörig geworden, sowohl bei der Rechtsprechung zu den Technicals als auch beim Streik. Bei den Technicals hat die Rechtsprechung den Weg verlassen, indem jetzt nach meinem Verständnis argumentiert wird, dass "normale" technische Ausfälle zum normalen Betrieb gehören und halt gerade keine außergewöhnlichen Umstände sind. Damit stellt sich bei den normalen Technicals im Einzelfall die Frage der Vermeidbarkeit gar nicht. Jede Airline würde gerne jeden Technical vermeiden, denn der kostet richtig Geld. Aber darum geht es nicht mehr.

Der EuGH geht jetzt noch weiter und macht die Airlines auch für rechtswidrige Streiks verantwortlich. Nach dem EuGH gehöre die Umstrukturierung, als Teil der betrieblichen Organisation, zur normalen betriebswirtschaftlichen Tätigkeit (Ausübung) eines Unternehmens (Fluggesellschaft) und es sei es nicht ungewöhnlich, dass betriebliche Maßnahmen mit dem Interesse der Arbeitnehmer kollidieren und deren Reaktion auf eine solche Maßnahme in den Risikobereich des Unternehmens fallen. Damit ist die Fluggesellschaft selbst für rechtswidrigen Streiks in der Haftung.

Mit dem gleichen Argument kannst Du "normale(-s) (Un-)wetter" ansetzen. Jede Airline weiß, dass es in DUS an zehn Tagen im Jahr Schnee gibt und hat das also in die Preisgestaltung einzurechnen. Hier geht es ja nicht um "Strafen", wie jemand schrieb, sondern um pauschalierten Schadenersatz. Da Du kalkulatorisch solche zehn Tage Schnee in DUS ebenso in Deine Preise einrechnen kannst, wie den durchschnittlichen Technical-Ausfall eines Flugzeugs an (angenommen) dreiTagen im Jahr im normalen Flugbetrieb, könnte man mit dem Wortlaut der Verordnung gut argumentieren, dass dies nicht außergewöhnlich ist. Außergewöhnliches Wetter ware damit ein Vulkanausbruch oder Schnee in Palma, ein außergewöhnlicher Technical wäre ein Steinschlag in der Luft im Cockpit-Fenster....

Ich bin persönlich gespannt wie das weiter geht
 
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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
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Der EuGH geht jetzt noch weiter und macht die Airlines auch für rechtswidrige Streiks verantwortlich. Nach dem EuGH gehöre die Umstrukturierung, als Teil der betrieblichen Organisation, zur normalen betriebswirtschaftlichen Tätigkeit (Ausübung) eines Unternehmens (Fluggesellschaft) und es sei es nicht ungewöhnlich, dass betriebliche Maßnahmen mit dem Interesse der Arbeitnehmer kollidieren und deren Reaktion auf eine solche Maßnahme in den Risikobereich des Unternehmens fallen. Damit ist die Fluggesellschaft selbst für rechtswidrigen Streiks in der Haftung.

Mit dem gleichen Argument kannst Du "normale(-s) (Un-)wetter" ansetzen. Jede Airline weiß, dass es in DUS an zehn Tagen im Jahr Schnee gibt und hat das also in die Preisgestaltung einzurechnen. Hier geht es ja nicht um "Strafen", wie jemand schrieb, sondern um pauschalierten Schadenersatz. Da Du kalkulatorisch solche zehn Tage Schnee in DUS ebenso in Deine Preise einrechnen kannst, wie den durchschnittlichen Technical-Ausfall eines Flugzeugs an (angenommen) dreiTagen im Jahr im normalen Flugbetrieb, könnte man mit dem Wortlaut der Verordnung gut argumentieren, dass dies nicht außergewöhnlich ist. Außergewöhnliches Wetter ware damit ein Vulkanausbruch oder Schnee in Palma, ein außergewöhnlicher Technical wäre ein Steinschlag in der Luft im Cockpit-Fenster....

Ganz so ist es ja nicht. Zum einen scheint die Frage der "Rechtswidrigkeit", um die es den vorlegenden Gerichten eigentlich ging ("wilder Streik"), dem EuGH gar nicht so wichtig zu sein, weil sich die Frage der Rechtmäßigkeit in einem Streik schließlich nach dem jeweiligen nationalen Recht bestimme und somit eigentlich nicht maßgeblich für eine einheitlich zu bewertende EU-VO sein könne.

Umso mehr ging es dem Gericht um die Frage der Vermeidbarkeit. Da aber ein einzelnes Unternehmen in den allerwenigsten Fällen selbst in der Lage sein wird, einen Streik zu beenden, läuft das darauf hinaus, dass Streiks so gut wie immer außergewöhnliche Umstände begründen können. Wann gibt es denn wirklich mal einen Streik, der sich auf ein einzelnes Unternehmen beschränkt? Und zumindest in solchen Fällen ist es doch sachgerecht, dass das Unternehmen dann in besonderem Maße auch die Belange der Paxe zu berücksichtigen hat.