Eurowings vorsätzlicher Betrug?

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DonDiego

Neues Mitglied
20.05.2018
1
0
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Wenn eine deutsche Airline Leistungen verkauft die gar nicht geleistet werden können, möglicherweise um Passagiere in den Fliegee zu locken, kann das durchaus als vorsätzlicher Betrug gewertet werden. Definitiv gehts um den Kauf eines „Best Class“ Tickets welches auf der Strecke Köln-Puerto Plata gar nicht eingelöst werden kann weil dort der „Militärflieger“ von Air Tanker eingesetz wird. Ein technich in superzustand befindlicher Flieger aber ohne TV, Radio und Sitzen wie Gartenstühle nur ohne Verstellmöglichkeit.
Wir planen diesbezüglich eine Sammelklage. Wer mitmachen möchte kann sich melden.
 

Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.850
796
ZQH
Wenn eine deutsche Airline Leistungen verkauft die gar nicht geleistet werden können, möglicherweise um Passagiere in den Fliegee zu locken, kann das durchaus als vorsätzlicher Betrug gewertet werden. Definitiv gehts um den Kauf eines „Best Class“ Tickets welches auf der Strecke Köln-Puerto Plata gar nicht eingelöst werden kann weil dort der „Militärflieger“ von Air Tanker eingesetz wird. Ein technich in superzustand befindlicher Flieger aber ohne TV, Radio und Sitzen wie Gartenstühle nur ohne Verstellmöglichkeit.
Wir planen diesbezüglich eine Sammelklage. Wer mitmachen möchte kann sich melden.
Wo soll denn geklagt werden? Sammelklagen gibt es in Deutschland nicht.
 

NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
965
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Wir planen diesbezüglich eine Sammelklage. Wer mitmachen möchte kann sich melden.

Wer ist “wir” und wie gut kennt “ihr” euch in unserem Rechtssystem aus? (Der Satz oben lässt leider nichts Gutes Erahnen)

Aber Prinzipiell würde ich den Ausgang einer solchen Klage super interessant finden (auch wenn mir bewusst ist, dass es natürlich nie zu einem Gerichtsurteil kommen würde)
 
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Bierbottle

Aktives Mitglied
17.08.2017
211
5
HAM
Annahme:

- OP kauft ein Ticket der Kategorie Business bei EW
- OP fliegt besagte Strecke in einem Air Tanker
- OP will EW verklagen, weil die Leistung Business nicht erbracht wurde


Folgendes würde ich hieraus schließen:
- EW hat OP von A nach B gebracht
- EW hat anscheinend kein IFE gestellt
- OP ist hierüber verärgert


Folgende Fragen stellen sich:
- hat OP einen Anspruch auf eine Kompensation wegen Downgrade (wieviel sind fehlendes IFE und "schlechter Sitzkomfort" wert?)


Folgendes steht jedoch für mich außer Frage:
- weder EW noch Carsten Spohr himself wollten gezielt Leute downgraden


Jenes wünsche ich mir:
- OP erstellt keine weiteren Thread ohne elementare Informationen und Verschwörungstheorien
 

Bierbottle

Aktives Mitglied
17.08.2017
211
5
HAM
Ohne den Troll füttern zu wollen:
Das Geschäftsmodell der LH Group basiert schon auf Absicht statt auf Zufall


Singuliert betrachtet gebe ich dir Recht, es wäre ansonsten auch unverantwortlich, wenn die Leute des Management keinen Plan hätten :D

Es ist doch so, dass das Produkt verkauft werden soll und es in Kauf genommen wird, dass gelegentlich Leute auch mal ein Downgrade wg. Überbuchung, Ausfall von Equipment o.ä. erhalten. In der Regel werden diese ja auch monetär kompensiert. Hier Betrug zu unterstellen halte ich einfach für, deutsch gesagt, Quatsch.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.095
8.271
BRU
Es ist doch so, dass das Produkt verkauft werden soll und es in Kauf genommen wird, dass gelegentlich Leute auch mal ein Downgrade wg. Überbuchung, Ausfall von Equipment o.ä. erhalten. In der Regel werden diese ja auch monetär kompensiert. Hier Betrug zu unterstellen halte ich einfach für, deutsch gesagt, Quatsch.

Na ja, ich denke, man muss hier doch unterscheiden, ob auf einer Strecke wegen kurzfristigen Flugzeugwechsels die beworbene/verkaufte Leistung im Einzelfall nicht erbracht werden kann (und Paxe entsprechend entschädigt werden) oder ob EW hier die Best auf einer Strecke verkauft, auf der es diese im vorgesehenen Flugzeug gar nicht gibt, zumindest nicht mit den beworbenen Eigenschaften (komfortabler, breiterer Sitz, mehr Beinfreiheit usw.). Wobei ich nicht weiß, was hier der Fall ist.
 
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concordeuser

Erfahrenes Mitglied
01.11.2011
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Hamburg
Rechtschreibung und Grammatik halte ich nicht für ein valides Kriterium soweit nicht andere Trollmerkmale hinzukommen. Wenn man heutzutage Texte liest, bekommt man häufig das Gefühl, dass Kommasetzung Glückssache ist.

Wenn ich den gegenwärtigen Stand unserer Kulturpolitik nach diversen "Sprach-Reformen" nehme gibt es doch ohnehin keine verbindliche Rechtschreibung und eindeutige Kommasetzung mehr.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
Schröcklich. Wie machen es nur die englischsprachigen Länder, wo die Grammatik rein deskriptiv ist?

Es gibt für die allermeisten Fälle klare Regeln. Das mancher Sturkopf sie nicht anwenden will ist ein ganz anderes Problem.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
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4.166
MUC/INN
omg dieses Thema wurde in den diversen EWG-Air Tanker-Themen die letzten Monate hier so durchgekaut...

übrigens, am 18.5 und am 22.5 wurde CGN POP durch die XC bedient, hier gabs also sehrwohl die Best. Eurowings wird überzeugend argumentieren, dass der Tanker eben nur in Situationen zum Einsatz kommt, wenn kein eigener Flieger zur Verfügung steht. Es fehlt dann an den objektiven und subjektiven Tatbestandsmerkmalen von § 263 Abs.1 StGB, da weder über Tatsachen getäuscht noch ein Irrtum im Buchungszeitpunkt erregt wurde (es ist nämlich mit EW 332 geplant). Auch eine irrtumsbedingte Vermögensverfügung scheidet aus, denn man plant mit EW 332 und verkauft daher auch zu Recht die Best. Einzig der Schaden besteht dann, aber es gibt ja nachträglich Kompensation. Und nicht einmal Eventualvorsatz kann hier nachgewiesen werden.

Also bitte lasst doch den Schmarrn mit irgendwelchen kruden Straftatbeständen um euch zu werfen. AOGs gibts überall und man kann hier sicher die EWG kritisieren, aber CFG hat sicher nicht weniger Probleme mit ihrer LR-OPS. Wenn kein EW 332 zur Verfügung steht, sei froh, dass du mit dem Air Tanker als Wetlease in den Urlaub kommst. Könnte sicher schlimmer kommen (zB eine Azur Air 767)...
 
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