Wegen angekündigter Verspätung Flug verpasst

ANZEIGE

aviationintheevening

Neues Mitglied
20.05.2018
8
0
ANZEIGE
Hallo!

Ich hatte leider gerade eine sehr ärgerliche Erfahrung… bin mitten in der Nacht aufgestanden, um meinen Easyjet-Flug um 7:10 zu kriegen und sah auf meinem Handy eine Pushnachricht der Easyjet-App, dass mein Flug Verspätung habe und um 12:30 (!) erwartet würde. Also eine Verspätung von über 5 Stunden. In der App stand weder, was der Grund der Verspätung war, noch gab es einen direkten Hinweis darauf, was ich zu tun hätte (dazu gleich mehr). Ich hatte nun also die Wahl: direkt zum Flughafen fahren und voraussichtlich 5 Stunden dort herumlungern, oder noch ein paar Stunden dringend benötigten Schlaf kriegen. Ich habe mich für letzteres entschieden (war wie gesagt gerade aufgewacht und es war zu verlockend um 3:30 nachts…). Als ich wieder aufwache, sehe ich eine in der Zwischenzeit eingegangene Mitteilung, mein Flug habe nun doch keine Verspätung. Leider war es da bereits zu spät, ihn noch zu erwischen.
Easyjet weigerte sich beharrlich, mich gratis auf einen anderen Flug umzubuchen, mit der Begründung, ich hätte trotz der angekündigten Verspätung direkt zum Flughafen fahren müssen. Diese Info war aber in der Push-Mitteilung nicht direkt ersichtlich und wohl irgendwo im Kleingedruckten versteckt. Dazu kommt, dass die Mitteilung folgenden Satz beinhaltete: "Es tut uns sehr leid, dass sich Ihr Flug verzögert" – nicht etwa "voraussichtlich verzögert" o.ä. Es war formuliert wie ein unumstößlicher Fakt, weshalb mein schläfriges Gehirn das auch sofort für bare Münze genommen hat. Hatte fast den Eindruck, dass das alles eine Masche ist um dem Kunden Geld aus der Tasche zu ziehen. Im Endeffekt musste ich nämlich 110€ bezahlen, um einen Flug 9 Stunden später zu nehmen, wodurch ich einen kompletten Urlaubstag verpasst habe und Stress ohne Ende hatte.

Hat jemand schon mal einen ähnlichen Fall erlebt? Habe ich irgendeine Möglichkeit, Schadensersatz zu bekommen? Ich freue mich sehr über Meinungen und Ideen und bitte schon mal darum, bitte nicht als dumm o.ä. bezeichnet zu werden; ich war wirklich sehr müde und war nie zuvor in einer vergleichbaren Situation gewesen. Man lernt aus seinen Fehlern...
 
  • Like
Reaktionen: Andreas91

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
Die entscheidende Frage für diesen Fall wird sein wie eine solche Push-Nachricht zu werten ist.

Leider kenne ich das Verfahren von Easyjet nicht daher fehlen mir die Erfahrungswerte aber die Frage ist was genau stand in dieser Nachricht? und gibt es Hinweise bezüglich des Umgangs?

Es wird zu klären sein ob diese Nachricht nur eine eine unverbindliche Information darstellt oder nicht.

Beispielweise legt KLM bei Verspätung dann explizit eine neue Abflug- und Boardingzeit fest die dann auf eine aktualisierten Bordkarte auch ersichtlich ist, in diesem Fall wäre es eindeutig, sollte der Flug früher statt finden dann kann sich der Fluggast auf die verbindlich genannten Zeit berufen.

Im Fall von Easyjet ist zu befürchten dass es sich nur um eine unverbindliche Information für den Fluggast handelt und man sich dennoch zur ursprünglichen Zeit zur Abfertigung hätte einfinden müssen.

Daher ist nochmals genauer zu ermitteln welche Hinweise und Empfehlungen Easyjet zum Umgang mit solchen Nachrichten gibt und der exakte Wortlaut der Nachricht.
 
  • Like
Reaktionen: jetblue

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.738
351
Easyjet weigerte sich beharrlich, mich gratis auf einen anderen Flug umzubuchen, mit der Begründung, ich hätte trotz der angekündigten Verspätung direkt zum Flughafen fahren müssen. Diese Info war aber in der Push-Mitteilung nicht direkt ersichtlich und wohl irgendwo im Kleingedruckten versteckt.
Ich dachte bisher immer, man muss auch bei Verspaetung des Fliegers rechtzeitig am Check-in sein, um sein Gepaeck abzugeben etc. Haette dich das betroffen?
 

NonstopLH

Erfahrenes Mitglied
03.03.2014
965
2
Ich glaube die Frage wird hier grundsätzlich erst einmal sein, ob du Lust/Zeit/Geld auf einen Rechtsstreit hast? (Du wirst von einem Carrier wie Easyjet und Co. mit hoher Wahrscheinlichkeit ohne Anwalt keinen Cent sehen)

Nur wenn du diese Frage mit JA beantworten kannst, würde ich mir über die Faktenlage Gedanken machen.
 
  • Like
Reaktionen: BBBuddy und jetblue

aviationintheevening

Neues Mitglied
20.05.2018
8
0
Ich glaube die Frage wird hier grundsätzlich erst einmal sein, ob du Lust/Zeit/Geld auf einen Rechtsstreit hast? (Du wirst von einem Carrier wie Easyjet und Co. mit hoher Wahrscheinlichkeit ohne Anwalt keinen Cent sehen)

Nur wenn du diese Frage mit JA beantworten kannst, würde ich mir über die Faktenlage Gedanken machen.

Ich befürchte ebenfalls, dass ich ohne Anwalt keinen Cent sehen werde. Und bei einem Streitwert unter 250€ ist fraglich, ob sich das finanzielle Risiko lohnt. Deshalb wollte ich mich umhören, wie andere die Lage sehen. Aber ich habe mich bereits halb damit abgefunden, dass Easyjet vermutlich darauf pochen kann, ich hätte halt trotz fünfstündiger Verspätung sofort zum Flughafen kommen müssen.
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
5
ZRH
Ich schliesse mich den obenstehenden Beiträgen an. Das man bei Verspätungen trotzdem zum ursprünglichen Zeit am Flughafen sein muss, erachte ich als einen alten Zopf... Mit den Kommunikationsmöglichkeiten von heute wäre eine Information und Steuerung der Kunden im Verspätungsfall sicher möglich. Sie müsssten dann aber auch verbindlich sein. Und wenn mir die Airline so ein SMS verschickt, dann gehe ich als Kunde - ohne weiteres fundiertes Airlinewissen - davon aus, dass es so ist!

Aus meiner Sicht besteht rechtlich sicher eine Chance, dass die Airline damit belangen werden könnte... Aber eben, es braucht mir Sicherheit rechtliche Hilfe, damit - im besten Fall - ein Präzedenzfall daraus gezogen werden könnte...
 
  • Like
Reaktionen: AtomicLUX

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
gibt es die Nachricht noch? falls ja könnte man die Sachlage besser beurteilen.

Aber im Zweifel gilt wohl im Grundsatz dass man trotzdem zur ursprünglichen Zeitpunkt des Boardings erscheinen muss solange die Airline explizit keinen neuen Zeitpunkt bestimmt, wie es zB KLM in meinem Fall CUR-AMS gemacht hat: Unbenannt.jpg

Sollten in der Nachricht keine neue Zeiten bestimmt werden hat Easyjet durchaus starke Argumente, indem eben darauf bestanden wird dass die ursprüngliche Boarding und Meldeschlusszeit am Gate dem Fluggast verbindlich mitgeteilt und selbst durch eine Benachrichtung nicht abgeändert wurde und so der Fluggast rechtzeitig hätte erscheinen müssen.

Allerdings könnte den Versuch unternehmen eine schriftliche Forderung ein zu reichen und die Sache im Falle einer Ablehnung an die Schlichtungsstelle zu übergeben der Aufwand hierfür ist der überschaubar und es besteht kein Kostenrisiko.
 

rainer1

Erfahrenes Mitglied
29.07.2010
1.350
194
für mich ist völlig klar, dass easyjet in der kostenpflicht ist. warum sollte sich jemand 5 stunden vor abflug am check in einfinden, wenn dies explizit als abflugzeit ausgeschlossen wurde ? aus diesem grunde wurde doch die sms verschickt. es ist auch keinem zuzumuten, zu nachtschlafender zeit mit dem handy unterm kopfkissen auf weitere mögliche gegensätzliche nachrichten zu warten. wenn easyjet ihren geschäftsbetrieb nicht im griff hat, dann müssen sie eben zahlen. und nicht der kunde.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
für mich ist völlig klar, dass easyjet in der kostenpflicht ist. warum sollte sich jemand 5 stunden vor abflug am check in einfinden, wenn dies explizit als abflugzeit ausgeschlossen wurde ? aus diesem grunde wurde doch die sms verschickt. es ist auch keinem zuzumuten, zu nachtschlafender zeit mit dem handy unterm kopfkissen auf weitere mögliche gegensätzliche nachrichten zu warten. wenn easyjet ihren geschäftsbetrieb nicht im griff hat, dann müssen sie eben zahlen. und nicht der kunde.

Völlig klar wäre es nur wenn auch gleichzeitig eine neue Boarding Zeit und Abflugzeit bekannt gegeben wird (so wie es zB KLM gemacht hat) erst dann kann der Fluggast wirklich darauf berufen.
Die Frage bleibt immer noch was der exakte Wortlaut war erst dann kann man den Sachverhalt ordentlich ermitteln und aufklären.
 

aviationintheevening

Neues Mitglied
20.05.2018
8
0
Screenshot_2018-05-17-03-35-29.png
Zur Ergänzung: Unter dem Tab "Live-Updates" befanden sich keine Updates. Leider habe ich keinen Screenshot von dem Tab, und könnte deshalb auch nicht nachweisen, dass Easyjet mir keine Instruktionen zum weiteren Vorgehen gegeben hat...
 

aviationintheevening

Neues Mitglied
20.05.2018
8
0
Allerdings könnte den Versuch unternehmen eine schriftliche Forderung ein zu reichen und die Sache im Falle einer Ablehnung an die Schlichtungsstelle zu übergeben der Aufwand hierfür ist der überschaubar und es besteht kein Kostenrisiko.

Klingt interessant, danke für den Tipp. Was für eine Schlichtungsstelle wäre das genau? Habe so etwas noch nie gemacht.
 

aviationintheevening

Neues Mitglied
20.05.2018
8
0
warum sollte sich jemand 5 stunden vor abflug am check in einfinden, wenn dies explizit als abflugzeit ausgeschlossen wurde ? aus diesem grunde wurde doch die sms verschickt. es ist auch keinem zuzumuten, zu nachtschlafender zeit mit dem handy unterm kopfkissen auf weitere mögliche gegensätzliche nachrichten zu warten.


So in etwa habe ich das am Kundenservice-Schalter auch formuliert – wenn der Kunde trotzdem pünktlich da sein muss, wozu dann überhaupt über die Verspätung informieren? Das riecht doch danach, dass sie auf genau diesen Fall spekulieren – dass der Kunde den Flug verpasst und extra zahlen muss. Davon wollte die Dame aber nichts hören. Da hieß es nur, sie müssen trotzdem pünktlich da sein, Punkt, aus.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.965
2.395
wenn dies explizit als abflugzeit ausgeschlossen wurde ? .
Wo steht denn "explizit". Es ist doch sehr häufig, dass ein Flug mit Verspätung angkündigt wird, es dann aber doch einen früheren Slot gibt, eine andere Maschine, Crew, was-weiß-ich. Da geht es doch eher um die Info, dass man ggf. Autovermietung, Hotel etc. informieren kann.

Wenn es eine wirklich verbindliche neue Abflugzeit gibt, dann wird auch kommuniziert, wann man am Flughafen sein muss, wann die neue Boardingzeit sein wird usw.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
Klingt interessant, danke für den Tipp. Was für eine Schlichtungsstelle wäre das genau? Habe so etwas noch nie gemacht.

Nun das ist Schlichtungsstelle für den öffenlichen Personenverkehr (https://soep-online.de/).

Aber nach dem Inhalt dieser Nachricht geht auch die Tendenz dazu dass wohl kein Anspruch im rechtlichen Sinn besteht weil eben gerade keine neuen Meldeschlusszeiten bestimmt wurden und es sich nur um eine Information handelt.

Allerdings könnte gerade das Schlichtungsverfahren durchaus erfolgreich sein, da hier beide Seiten einen Fehler gemacht haben.
Formalrechtlich würde ich es aber so werten dass eine erwartete neue Abflugzeit nur dazu dient den Reisenden bei der Planung im Nachgang zu unterstützen, ihr aber keine verbindliche Wirklung zu teil wird.

Wahrscheinlich hätte auch ein nicht-LCC die Sache einfacher und kulanter gelöst.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.965
2.395
Zur Ergänzung: Unter dem Tab "Live-Updates" befanden sich keine Updates. Leider habe ich keinen Screenshot von dem Tab, und könnte deshalb auch nicht nachweisen, dass Easyjet mir keine Instruktionen zum weiteren Vorgehen gegeben hat...
Wäre wohl auch nicht in deinem Sinne, da du dann nachweisen würdest, dass easyjet keine Instruktionen gab, dass du später kommen kannst.
 

Klagenfurter

Erfahrenes Mitglied
Ist zwar nicht EZY, aber die Ankündigungen mehrerer Fluglinien der LH Group.
Lufthansa meint:
7a744944b650a6987f38703339902338.jpg

SWISS schreibt:
3fefa528f8152560d29ee1c524b760c3.jpg

Und Austrian:
5229f02db0ac54ca2333ffa00f9d83fb.jpg

Und Eurowings schreibt dazu auf Rückseite seiner Wallet-Bordkarte:
01032bd6841082d454c3a585a2b41123.jpg
 
  • Like
Reaktionen: GCELY

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Aus fluggastrechtlicher Sicht ein spannender Fall.

Manchmal sind vermeintlich verspätete Flüge ja "in Wahrheit" annulliert. Das ist dann der Fall, wenn der Flugplan geändert wird, also das Unternehmen gar nicht mehr versucht, den eigentlichen Flug zeitnah durchzuführen. Das ist leider auch schon so ziemlich der einzige Ansatz, der Aussicht auf Erfolg hat.

Denn solange es keine neue und konkrete Anordnung gibt, sich um x Uhr zur Abfertigung einzufinden, muss der Fluggast sich ansonsten zur alten Vorgabe dort einfinden. Oder falls die fehlt, 45 Minuten vor der VERÖFFENTLICHTEN Abflugzeit. Macht er das nicht, gelangt er nicht in den Schutzbereich der VO.

Da die EU-VO 261/2004 Rechte und Pflichten in diesem Bereich genau regelt, wird es auch schwer, schuldrechtlich Schadensersatz zu verlangen. Anders womöglich, wenn man schon hinter der SiKo ist, einem fälschlicherweise mitgeteilt wird, man habe noch alle Zeit der Welt, der Flug aber tatsächlich bereits abgefertigt wird.

Aber so verhält es sich hier ja leider nicht.
 

aviationintheevening

Neues Mitglied
20.05.2018
8
0
Nun das ist Schlichtungsstelle für den öffenlichen Personenverkehr (https://soep-online.de/).

Aber nach dem Inhalt dieser Nachricht geht auch die Tendenz dazu dass wohl kein Anspruch im rechtlichen Sinn besteht weil eben gerade keine neuen Meldeschlusszeiten bestimmt wurden und es sich nur um eine Information handelt.

Allerdings könnte gerade das Schlichtungsverfahren durchaus erfolgreich sein, da hier beide Seiten einen Fehler gemacht haben.
Formalrechtlich würde ich es aber so werten dass eine erwartete neue Abflugzeit nur dazu dient den Reisenden bei der Planung im Nachgang zu unterstützen, ihr aber keine verbindliche Wirklung zu teil wird.

Wahrscheinlich hätte auch ein nicht-LCC die Sache einfacher und kulanter gelöst.

Danke, trotz der eher geringen Aussichten werde ich das einmal ausprobieren. Kostet ja schließlich nichts...
 

mmtrffc

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.614
678
Ein kurzer Blick in die AGB von EasyJet, die Bestandteil deines Beförderungsvertrages geworden sein dürften, offenbart:

15.1 Haftung für Fehler in Flugplänen und anderen veröffentlichten Medien
[FONT=easyjet_rounded_bookRg]Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Unsererseits, haften Wir nicht für falsche oder fehlende Informationen im Flugplan oder in anderen Angaben zu Abflug- und Ankunftsdaten sowie Abflug- und Ankunftszeiten oder über die Durchführung eines Fluges.[/FONT]

12.2 Am Flughafen
[FONT=easyjet_rounded_bookRg]12.2.1 Sie müssen sich rechtzeitig vor der geplanten Abflugzeit Ihres Fluges am Flughafen einfinden, damit Sie behördliche Formalitäten erledigen und die Sicherheitsverfahren einhalten können. Die behördlichen Formalitäten und die Sicherheitsverfahren können sich von Flughafen zu Flughafen und für bestimmte Flüge unterscheiden. Es obliegt Ihrer Verantwortung, sicherzustellen, dass Sie diese Formalitäten und Verfahren, über die Sie zum Zeitpunkt Ihrer Buchung detailliert informiert werden, einhalten.[/FONT]

Allgemeine Geschäftsbedingungen | easyJet

Ich sehe hier weniger eine Chance.
 

aviationintheevening

Neues Mitglied
20.05.2018
8
0
Ein kurzer Blick in die AGB von EasyJet, die Bestandteil deines Beförderungsvertrages geworden sein dürften, offenbart:





Allgemeine Geschäftsbedingungen | easyJet

Ich sehe hier weniger eine Chance.

Ich hoffe auf den Faktor "Unzumutbarkeit", mitten in der Nacht zum Flughafen fahren zu sollen, um dort über 5 Stunden auf einen Flug zu warten, von dem man bereits weiß, dass er verspätet ist. Aber ja, ich denke auch, die Chancen sind eher gering. Mal sehen, was die SÖP sagt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
3.997
1.496
In einem Mediationsverfahren kommt es eben nicht vollständig auf die formale Rechtslage an.

Da Easyjet eben durch die Information durchaus einen großen Einfluss aber im eigentlichen Sinn keinen Schaden hatte kann man durchaus zum Ergebnis eine der beiden Buchungen vollständig zu erstatten.

Beide Seiten haben Fehler gemacht daher kann eine Schlichtung eben doch funktionieren leider sind aber die Erfolgsaussichten bei einem LCC deutlich geringer.

Der Aufwand ist aber gering und man kann nur gewinnen also dürfen wir gespannt sein wie es ausgeht.
 

berlinet

Erfahrenes Mitglied
21.07.2015
4.965
2.395
Samstag nach Paphos mit easyjet: In der App ein klarer Hinweis, dass man zu den ursprünglichen Zeiten am Flughafen sein muss, auch wenn man die Nachricht bekommt, dass der Flug Verspätung hat.