Fluggastrecht LOT/OS

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finnsch

Erfahrenes Mitglied
26.08.2009
492
1
MUC
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Hallo Leute,

mein Bruder hat da einen (für mich) unklaren Fall betreffend der EU261/2004.

Originalticket:
23.05.2018
7:00, LO402 HAM-WAW
11:30, LO751 WAW-KBP
Ankunft KBP: 14:05 Uhr

Dann wurde der LO402 gestrichen (Grund unklar, kann da jemand helfen?) und eine Umbuchung auf:

23.05.2018
7:55, OS168 HAM-VIE
9:50, OS661 VIE-KBP
Ankunft: 12:45 Uhr

durchgeführt.
Da aber OS168 Verspätung hatte (15 min) ist der Anschluss jetzt in VIE weg.
Eine erneute Umbuchung auf OS7171 (Abflug 15:40 Uhr) wurde jetzt durchgeführt.
Er hat jetzt vor Ort einen 12€ Voucher fürs Essen bekommen und stellt sich die Frage was da jetzt wo angemeldet werden sollte.
Die Ankunft in KBP hat sich jetzt von (gebucht) 14:05 Uhr auf 18:35 Uhr verschoben.

Jetzt die Fragen:
Wo am besten geltend machen? LOT? OS? Drittanbieter?
Was ist zu erwarten?

Über Beratung würde ich mich sehr freuen, Danke!
 

tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
Damit müsste er 2x die Kompensationzahlung fordern können, 1x bei LO für den Originalflug und 1x bei OS für den Ersatzflug. Ob er sie dann auch bekommt liegt wohl am Grund der Streichung bzw. Verspätung.
 

finnsch

Erfahrenes Mitglied
26.08.2009
492
1
MUC
Damit hast Du natürlich Recht kingair.
Die verpassten Termine (15:30 in Kiew) sind damit natürlich futsch... betrifft indirekt ganz Norddeutschland ;)
 

sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.206
1.735
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Sind zwei Fälle und klingt für mich nach (wie immer unter der Annahme dass keine unzumutbaren Umstände vorliegen):
125 EUR von LO für Storno und Umbuchung innerhalb der "Toleranzzeit"
250 EUR von OS für Misconnex und verspätete Ankunft

Und wie bereits erwähnt, immer bei der ausführenden Airline einfordern.
 
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Reaktionen: Siwusa und finnsch

qwertpoiuz

Erfahrenes Mitglied
30.04.2013
605
0
Bekommt man da nicht gleich sowas wie eine Einweg-Bankomatkarte mit dem Kompensationsbetrag bei OS? Die Verspätung ist ja offensichtlich, der Fall sollte also reibungslos über die Bühne gehen, einfach mal beim Service Center nachfragen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.128
8.359
BRU
Ok, danke, wußte nicht, dass da unterschieden wird.

Der Unterschied dürfte sein, dass VDB/IDB (Überbuchung) immer Schuld der Airline ist, an dem Anspruch also keinerlei Zweifel bestehen. Während es bei Verspätung / verpasstem Anschluss ja vom Grund abhängt, ob ein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht, und das wohl eher nicht irgendwelche Flughafen-Angestellten, Handling Agents usw. entscheiden können....
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Damit hast Du natürlich Recht kingair.
Die verpassten Termine (15:30 in Kiew) sind damit natürlich futsch... betrifft indirekt ganz Norddeutschland ;)

Wenn dein Bruder einen wichtigen Termin mit 1:30 Std Puffer bucht - wir lassen die Fahrzeit vom Airport zur Stadt mal außen vor - dann muss er noch viel lernen.